Arbeitsverbot/Beschäftigungsverbot

  • Hallo Zusammen,
    ich weiss nicht ob es bereits so einen Beitrag gibt, dennoch für mich sehr wichtig weil ich das morgen abklären muss und ich mal fragen wollte ob sich wer damit auskennt!


    Meine Krankenkasse, ich beziehe derzeit Krankengeld, gab mir vor 2 Wochen die Auskunft das ich eine Kandidatin für ein Beschäftigungsverbot wäre. Bis Dato hab ich davon noch nie was gehört! Die Dame gab mir dann an, das ich auf Grund meiner Vorerkrankung, meines Arbeitsplatzes und auf Grund dessen, dass ich bereits in der 7.SSW wegen einer Blutung im Krankenhaus war eine Chance hätte von meinem Frauenarzt ein Attest zu erhalten. Dieses Attest sagt dann aus, dass ich nicht arbeiten gehen darf zum Schutz von Mutter und Kind in der Schwangerschaft, aber mein volles Gehalt bis zur Geburt erhalten würde!


    Ich muss sagen diese Regelung würde mir sehr helfen in meiner jetztigen Situation .... Weil einfach a) mehr Geld zur Verfügung steht -gerade jetzt mit Auszug Umzug Kaution etc. ...
    und b) so wie ich die Dame von der Caritas verstanden habe diese Regelung sich auch auf das später zu erhaltene Kindergeld besser auswirkt





    Hat jemand Ahnung davon und kennt sich aus,.... stimmt es das mir dieses Attest zusteht und was sage ich denn der Frauenärztin am besten um dies auch wirklich zu bekommen??


    Habe Morgen einen Termin bei Ihr und muss dies ansprechen,
    wäre also über ein paar Ratschläge dankbar




    lg
    Glück*im*Bauch :schwanger

  • Ja, Du kannst ein Beschäftigungsverbot bekommen.
    Dieses wird entweder so wie bei uns vom Arbeitgeber generell bei Schwangeren ausgesprochen oder der Frauenarzt bescheinigt Dir dies.
    Bei uns ist die Begründung: in jeder Schicht arbeitet man momentan wegen Personalmangel nur zu zweit. Das bedeutet das man evtl. auch mal allein ist und dies ist nicht tragbar. Für die Schwangere ist die Arbeit aufgrund der PAtienten zu gefährlich und der Kollege hat zuviel Verantwortung, zum einen für die Patienten und zum anderen auch für die Schwangere.
    Finanziell lohnt es sich für den Arbeitgeber auch nicht. Schwangere benötigen eine eigene Arbeitszeit und eigene Pausenregelung. Sie dürfen nur von 6-20 Uhr arbeiten. Das bedeutet vor 6 und nach 20 Uhr müsste man wieder jemand extra beschäftigen und voll einsatzfähig ist eine Schwangere auch nicht. Sie darf nicht heben, nicht lange sitzen, nicht lange stehen und meist kommen auch viele Krankzeiten dazu.
    Und es wirkt sich positiv auf das Elterngeld aus und nicht das Kindergeld. 68% vom letzten Gehalt oder 68% vom Krankengeld sind ein riesen großer Unterschied.

  • Das Mutterschutzgesetz sagt zu den Arbeitszeiten von Schwangeren aber was anderes: Erlaubt ist von 6 Uhr morgens bis abends 20 Uhr --- nicht von 8 Uhr morgens....Das weiß ich ziemlich genau, da ich es gerade für jmd nachschauen musste in der Firma.

  • Das Mutterschutzgesetz sagt zu den Arbeitszeiten von Schwangeren aber was anderes: Erlaubt ist von 6 Uhr morgens bis abends 20 Uhr --- nicht von 8 Uhr morgens....Das weiß ich ziemlich genau, da ich es gerade für jmd nachschauen musste in der Firma.


    Sorry habs schon editiert da es mir auch aufgefallen ist.

  • Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst Du quasi 9Monate lang normales Gehalt. Bei uns sogar samt geschätzter Schichtzulagen die man sich ja mit getaner Arbeit erarbeitet hätte. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gibt es auch.
    Beim Krankengeld siehts da anders aus. Das reduziert sich ja nach 6Wochen? glaub ich.
    Das ganze spielt dann später bei der Berechnung des Elterngeldes schon eine Rolle soviel ich weiß.

  • du mußt einfach der Ärztin sagen, dass die Kasse meint, du brauchst ein Beschäftigungsverbot - und wenn die Ärztin das auch begründet sieh, dann gibt sie dir den Zettel für den Arbeitgeber.

  • Naja wo arbeitst Du denn?
    Beschreib einfach warum es Dir nicht möglich ist zu arbeiten. Du musst z.B. 8Stunden stehen oder 8Stunden sitzen. Du arbeitst mit gefährlichen Arbeitsmitteln. Eine Zahnarzthelferin bekommt z.B. auch von Anfang an ein Beschäftigungsverbot.
    Der Grund nicht zu arbeiten muss an dem Arbeitsrisiko liegen dem Du ausgesetzt bist und nicht bei Dir. Also von der Arbeit geht ein Risiko aus, dem Du nicht ausgesetzt sein darfst.
    Also Vorwehen, Blutungen etc. sind nicht Ursache der Arbeit und daher gibt es da nur ein Krankenschein.

  • Natürlich steht das Baby an erster Stelle, aber aus eigener Erfahrung (Freundin passiert).


    Deren Arbeitgeber war so sauer über dieses Beschäftigungsverbot, dass er ihr nach der Elternzeit die Kündigung ausgesprochen hat. In einem Gespräch wurde ihr klipp und klar gesagt, dass man ihr Verhalten unmöglich fand, weil sie halt ihren Arbeitgeber weiter "geschröpft" hat, obwohl ihre Arbeitskraft nicht da war.


    Warum ich das schreibe, nur damit Du bezüglich Deines Arbeitgebers nachdenkst und Dir mit ihm nicht noch weitere Belastungen schaffst.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Um dir ernsthaft etwas raten zu können, wäre es nicht unwichtig zu wissen, was du arbeitest und worin die Gefährdung bei einer Weiterbeschäftigung liegt.

  • In einem Gespräch wurde ihr klipp und klar gesagt, dass man ihr Verhalten unmöglich fand, weil sie halt ihren Arbeitgeber weiter "geschröpft" hat, obwohl ihre Arbeitskraft nicht da war.


    unmöglich ist hier wohl eher der Arbeitgeber, der - wenn er sich "geschröpft" fühlt - wohl seine Pflichtversicherung und die Umlage für solche Fälle nicht abgeführt hatte... :kopf

  • unmöglich ist hier wohl eher der Arbeitgeber, der - wenn er sich "geschröpft" fühlt - wohl seine Pflichtversicherung und die Umlage für solche Fälle nicht abgeführt hatte... :kopf


    Diese Versicherungen haben aber längst nicht alle. und müssen auch nicht alle haben. Nur die wo man im vornherein weiß das Schwangere nicht arbeiten dürfen z.B. Zahnarztpraxen.

  • unmöglich ist hier wohl eher der Arbeitgeber, der - wenn er sich "geschröpft" fühlt - wohl seine Pflichtversicherung und die Umlage für solche Fälle nicht abgeführt hatte... :kopf


    Nein Lotte, kein kleiner Krauter - ne große deutsche Handelskette die überall ihre Fresstempel stehen hat.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Diese Versicherungen haben aber längst nicht alle. und müssen auch nicht alle haben. Nur die wo man im vornherein weiß das Schwangere nicht arbeiten dürfen z.B. Zahnarztpraxen.


    natürlich muß jeder Arbeitgeber die Umlage bezahlen Umlage 2

  • Also die Nachtschicht darfst du sowieso nicht mehr übernehmen, da greift das allgemeine Beschäftigungsverbot. Und länger als 8 1/2 Stunden am Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche darfst du auch nicht arbeiten.

  • mh ich hoffe das ich es bekommen werde morgen bei der Ärztin,...
    wie gesagt rein vom Geld her wird es besser sein auch wegen des Elterngeldes...


    es hört sich mies an aber werde im anschluss da eh nicht mehr arbeiten gehen,... bin jetzt seit Juni krank geschrieben und mit Kind werde ich diese 12h Schichten auch nicht mehr machen,... da will ich Vormittags arbeiten gehen und Nachmittags für mein Kind da sein!

  • Um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, müsste erwiesen sein, dass derzeit keine Erkrankung vorliegt.
    Das wird nämlich eingehend vom medizinischen Dienst geprüft. Ferner sind die Krankenkassen
    ohnehin mit ihren "Mutmaßungen" was zutrifft oder nicht recht schnell. Die Entscheidung darüber trägt
    immer noch der behandelnde Arzt und nicht eine Krankenkasse, die kann das Ganze gar nicht beurteilen.


    *Viele Grüße Susayk*



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    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*