Ich habe auch ein Gutachten gehabt, das die Empfehlung für die Mutter beinhaltete.
Heute habe ich das alleinige Sorgerecht.
Es wäre prima, wenn der GA die verleumdende (Groß-)Mutter erwähnt. Wenn das Gutachten viel Angriffsfläche bietet, kann man es auch kippen.
Dass der GA schon vorab mündlich die Tendenz gibt, ist absolut nicht in Ordnung und lässt den Gutachter auch wackeln.