Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:


    Die vollständige Anrechnung des Kindergeldes als leistungsminderndes Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II auf „Hartz IV-Leistungen“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar.


    Einzelheiten siehe hier

  • Tja man gönnt Hartz IV-Empfängern nicht mal das bißchen Kindergeld. Alle die das Glück haben gut zu verdienen (z.Bp. Bundestagsabgeordnete, Minister oder sonstige Politiker) können das Kindergeld behalten. Aber die welche es wirklich nötig haben, bekommens abgezogen. Armes Deutschland :kopf


    Da ja gerade wieder der Sparhammer geschwungen wird, sollte man das Kindergeld abschaffen. Ist doch sozial so verträglich.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Nun, da hartzt4 sowieso nicht so übereinstimmt mit dem Grundgesetzt, und dies bald eine überholung bekommt(nächstes jahr sollte sowas kommen hat man mir in der Arge gesagt), kann man sich dieses urteil ja auch stecken lassen.


    ich persönlich finde auch ne fette schweinerrei, das man das UVG anrechnet.

  • Nun, da hartzt4 sowieso nicht so übereinstimmt


    Da hast Du etwas falsch verstanden.
    Die Berechnung ist nicht Verfassungskonform. Die Höhe wird sich, denke ich, nicht ändern.

  • wieso schweinerei? ist doch das einkommen des kindes und an genau der stelle wird es angerechnet....

  • Wenn "eigenes" Geld vorhanden ist, muss der Staat um diesen Betrag weniger leisten damit das notwendige Einkommensminimum erreicht ist.
    Was wird da "abgezogen"? Wo ist die Schweinerei?

  • Solche Verfahren sind doch sowieso nur zum Geld drucken für §§-Leute da.
    So ein Urteil war von Anfang an klar.
    Kindergeld hat mit der Steuer zu tun. Da H4 keine Steuern bezahlen wird es angerechnet.

  • Kindergeld hat mit der Steuer zu tun. Da H4 keine Steuern bezahlen wird es angerechnet.


    Es wird auch bei denen angerechnet, die berufstätig sind (Steuern zahlen) und nur aufstockend H4 kriegen.


    Nein, es geht darum, dass hier Einkommen vorhanden ist - also muss für diesen Teil des notwendigen Minimums nicht der Steuerzahler in Form von H4 aufkommen.

  • meine aussage bezog sich auf den unterhaltsvorschuß.
    kindergeld ist eine steuervergünstigung für die, die steuern zahlen, deswegen wird es selbstverständlich auch angerechnet. wer keine steuern zahlt, kann auch keine steuervergünstigungen bekommen.
    simple logik.


    edit: beim wohngeld wird kindergeld nicht zur berechnung des bedarfs herangezogen, nur zur genauen berechnung, da es ja nein einkommen des haushaltes ist.

    Einmal editiert, zuletzt von paulaken ()

  • Es wird auch bei denen angerechnet, die berufstätig sind (Steuern zahlen) und nur aufstockend H4 kriegen.


    Berufstätig ist nicht gleich Einkommensteuer bezahlen.
    Sollte man H4 bekommen dann liegt man sicher unter dem Mindesteinkommen.

  • Kann so nicht stimmen.


    Irgendein Mann hat das vor einziger Zeit hier geschrieben.
    Er ist berufstätig, zahlt Steuern und kriegt aufstockend H4.
    Er hat angeprangert, wie umständlich das ist.
    Würde man ihm die Steuern erlassen müsste er nicht H4 beantragen.


    Hab aber keine Lust, das rauszusuchen - glaub's oder glaub's nicht. :D

  • @marlene
    das hängt sicher auch von der personenzahl ab.
    bei einem erwachsenem und einem kind in der mietstufe VI (also sehr teuer) ist es nicht möglich steuern zu zahlen und aufstockend harzt IV zu bekommen, außer man macht keine einkommenssteuererklärung und verschenkt ne menge geld.
    ich habs vor kurzem bei mir durchgespielt. selbst mit 100€ im monat aufstockend würde ich das komplete alg II nach der steuerrückerstattung zurück zahlen. (wird ja angerechnet, soweit ich weiß)


    bei wohngeld sieht es wieder anders aus, bei mehr kindern sicher auch.

  • Ich habe das Urteil nachgelesen:


    Begründung für die Klage war: Ungleichbehandlung gegenüber Steuerzahlern, weil die ja einen Steuerfreibetrag bekommen und der H4-Empfänger nicht.
    Deswegen darf das Kindergeld nur zur Hälfte bei der Berechnung anderer staatlichen Leistungen herangezogen werden.


    Wenn ich's richtig verstehe, würde der Kläger in der Folge dann wohl auch noch z.B. Tankgutscheine fordern, weil berufstätige Steuerzahler den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen (=steuersenkend geltend) machen können.


    Mir scheint, die Klage war reichlich absurd. :hae:

  • Also uns wird das KG voll angerechnet :radab


    Das erklär mir jetzt mal bitte einer


    gern:
    im urteil steht, dass es rechtens ist. also ist die volle anrechnung rechtens.


    im gegenteil:
    was für einen grund gibt es den vogel zu zeigen?

  • Also uns wird das KG voll angerechnet :radab


    Das erklär mir jetzt mal bitte einer


    Anscheinend sind wir hier zu reich zum sterben aber zu arm zum leben


    Du lebst nicht? :crazy


    Stell Dir vor, mir rechnen sie das KG und das EK auch an. Ich krieg gar nix von denen! :wow

  • Also uns wird das KG voll angerechnet :radab


    Das erklär mir jetzt mal bitte einer


    Anscheinend sind wir hier zu reich zum sterben aber zu arm zum leben


    Kindergeld ist doch nun mal Einkommen vom Kind oder hab ich das falsch verstanden? :frag
    Warum dann nicht anrechnen

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Nun ja, der KV kann das Kindergeld hälftig sich anrechnen.Mir wird es als Einkommen des Kindes ganz einberechnet. Damit ist das Kindergeld gleich 1,5 mal als Berechnungsvorgabe herangezogen! Irgendwie komisch... :ohnmacht:


    Und dann darf man als Hartz4´ler bzw. Aufstocker sich nicht mal beschweren? :frag

  • Das ist die gleiche Unverschämtheit wie der Kindesunterhalt voll angerechnet wird!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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