Was machen, wenn der Umgangselternteil das Kind immer wieder verspätet bringt?

  • Hallo,


    was kann man machen, wenn der Umgangselternteil sich einfach nicht an die ausgemachten Zeiten hält?
    Gestern hatte mir mein Mann mitgeteilt, dass er unseren Sohn gleich in der Früh bringen würde. Naja, gerade eben ist er reinspaziert...
    Auf keiner der verfügbaren Telefon-Nummern konnte ich jemand erreichen.
    Da es mit meinem Mann nicht gut steht, möchte ich unserem Sohn auch keinen Schlüssel mitgeben.


    Was für Möglichkeiten gibt es da? Ist nicht das erste Mal :( .

  • das Problem hatte ich auch immer wieder...


    Ich habe irgendwann ein Schreiben vom RA aufsetzen lassen, in denen der Umgang und die genauen Zeiten geregelt sind, sein RA hat ihm zur Unterzeichnung geraten, seitdem läuft es gut.


    Lg
    Tina

  • Hi,

    bringt ihn so 15-30min zu spät, dann mal wieder 20 min zu früh...

    sorry, wenn dich das schon nervt, nervt dich ziemlich viel ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bei uns sind das eher Sticheleien, bringt ihn so 15-30min zu spät, dann mal wieder 20 min zu früh... Trotz Urteil... Nervt halt, aber ob man deswegen was machen kann?


    Dieses Zeitfenster empfinde ich noch als vollkommen im Rahmen. Man steht schnell mal im Stau oder im letzten Moment kommt ein Anruf dazwischen, da sind 20 Minuten legitim.


    1,5 Tage Tage sind aber echt heftig, vor allem, wenn man den KV dann telefonisch nicht erreichen kann. Da ich mir in dem Fall auch Sorgen machen würde, würde ich mir an deiner Stelle doch Tipps bei einem Rechtsanwalt oder dem JA holen.

  • @Babbe
    Ja, je nach Entfernung wär 15- 30min okay... sind bei uns aber nur 5 min zu Fuß... Das mit dem zu spät kommen hat sich gehäuft, seit dem sie im Sommer mitbekommen hat, dass wir danach auch manchmal noch was mit ihm unternehmen (also wenn sie ihn am U-Nachmittag um 18.00 zurück bringt)... Und vor dem Hintergrund nervt mich dann sowas, weil ich weiß, dass es meistens Absicht is... Ja, sie is so kindisch...


    Sorry für OT.

  • Hallo,



    sollte dies auch nach einer schriftlichen Umgangsvereinbarung noch regelmässig vokommen, ist dies ein Grund ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen zu lassen.



    Evtl musst Du etwas Druck machen, damit sich etwas ändert-



    LG


    Franka

  • Ich mache dieses "Spielchen" seit mehr als zwei Jahren mit.


    Nach einer Stunde "Verspätung" habe ich meist auf keinen Telefonnummern jemanden erreicht.
    Irgendwann ist er dazu übergegangen, die Kleine anrufen zu lassen, das sie zu spät kommen.


    Rückbringtermin : Sonntags 18.00 Uhr


    Meist war die Kleine nicht vor 20.00 Uhr zu Hause... Er fand das nicht schlimm, ich schon,


    Da bei uns noch mehr im Argen ist , wurde gerichtlich eine Umgangspflegerin bestellt.
    Über die hat er sich auch hinweg gesetzt, selbst eine Androhung von Zwangsgeld hat nichts bewirkt. Es blieb bei den späten Bringzeiten, es wurde eher noch schlimmer.


    Es ist ein nervenzerreißender und substanzzehrender Krieg zwischen zwei Menschen und die Leidtragenden sind die Kinder.


    Meine Tochter hat übrigens irgendwann den Umgang mit Papa verweigert, weil sie sich durch die Verantwortung immer anrufen zu müssen, wenn er nicht pünktlich
    war, so unter Druck gesetzt fühlte.

  • Gestern hatte mir mein Mann mitgeteilt, dass er unseren Sohn gleich in der Früh bringen würde. Naja, gerade eben ist er reinspaziert...


    Ja und warum warst Du um diese Uhrzeit überhaupt zu Hause?


    Der Sohn ist "früh" ... also zwischen 9 und 10 nicht nach Hause gekommen. Also hast Du eine Mail/SMS geschickt, wann DU wieder zu Hause sein wirst. Nämlich so gegen 16 oder 17 Uhr vielleicht. Bestimmt ist das superschön für den Sohn. Darf den Papa doch noch viele Stunden länger haben.


    Falls dem Papa dieses Vorgehen ungelegen kommt und er womöglich erbost ist, steht es ihm frei sich an seine eigenen Ankündigungen zu halten bzw. mit Dir zusammen eine Vereinbarung aufzusetzen, die für beide Elternteile verbindlich ist.



    sollte dies auch nach einer schriftlichen Umgangsvereinbarung noch regelmässig vokommen, ist dies ein Grund ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen zu lassen.


    Nein, ist es nicht.
    Das wäre mir jetzt komplett neu.
    Hast Du dafür bitte wegweisende Urteile?


    Und vor allem: Was soll das ABR in diesem Fall nutzen/ändern?

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Zitat

    Nein, ist es nicht.
    Das wäre mir jetzt komplett neu.
    Hast Du dafür bitte wegweisende Urteile?


    Und vor allem: Was soll das ABR in diesem Fall nutzen/ändern?



    [/quote]



    Urteile kenne ich keine, aber meine Anwältin hatte es mir vorgeschlagen, da es sich bei mir ähnlich verhält.



    Nutzen könnte der drohende Entzug des ABR vorerst als Druckmittel für den KV, dass er sich zukünftig an Regeln hält.


    Denn ein vernünftiger Umgang miteinander funktioniert nur wenn Regeln eingehalten werden.



    Konkret hat sie die Möglichkeit die Polizei einzuschalten, das Kind bei ihm abzuholen. Wenn das ABR bei Ihr alleine liegt.


    Das ist sicher unschön und nicht zuträglich für die Eltern-Ebene, aber es gibt leider immer wieder Menschen, welche nur mit


    brachialen Mitteln in ihre Schranken gewiesen werden können.



    Ich persönlich bin den Weg noch nicht gegangen, da ich erst andere Möglichkeiten ausschöpfen möchte.



    LG


    Franka

  • Ja und warum warst Du um diese Uhrzeit überhaupt zu Hause?


    Der Sohn ist "früh" ... also zwischen 9 und 10 nicht nach Hause gekommen. Also hast Du eine Mail/SMS geschickt, wann DU wieder zu Hause sein wirst. Nämlich so gegen 16 oder 17 Uhr vielleicht. Bestimmt ist das superschön für den Sohn. Darf den Papa doch noch viele Stunden länger haben.


    Falls dem Papa dieses Vorgehen ungelegen kommt und er womöglich erbost ist, steht es ihm frei sich an seine eigenen Ankündigungen zu halten bzw. mit Dir zusammen eine Vereinbarung aufzusetzen, die für beide Elternteile verbindlich ist.


    Hast recht. ;)

  • Urteile kenne ich keine, aber meine Anwältin hatte es mir vorgeschlagen, da es sich bei mir ähnlich verhält.


    Nutzen könnte der drohende Entzug des ABR vorerst als Druckmittel für den KV, dass er sich zukünftig an Regeln hält.


    Ich weiß nicht, was ich von Deiner Anwältin halten soll. Verdient sie gut an Dir?


    Normalerweise entscheidet ein Richter (nicht die Anwältin und schon gar nicht die Mutter), ob ABR entzogen wird oder nicht. Diese Entscheidung wird dann fällig, wenn sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht einig werden können über den Wohnort des Kindes. Mit Umgang hat das alles gar nichts zu tun. Und die Polizei wegen ein paar Stunden Verspätung losschicken zu wollen, ist ja wohl im Ansatz bereits pure Verschwendung öffentlicher Gelder.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich weiß nicht, was ich von Deiner Anwältin halten soll. Verdient sie gut an Dir?


    Normalerweise entscheidet ein Richter (nicht die Anwältin und schon gar nicht die Mutter), ob ABR entzogen wird oder nicht. Diese Entscheidung wird dann fällig, wenn sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht einig werden können über den Wohnort des Kindes. Mit Umgang hat das alles gar nichts zu tun. Und die Polizei wegen ein paar Stunden Verspätung losschicken zu wollen, ist ja wohl im Ansatz bereits pure Verschwendung öffentlicher Gelder.


    Naja... sie verdient momentan nichts an mir.



    Sie arbeitet viel Ehrenamtlich im Rahmen der Profamilia und des Frauenhauses.


    Sie ist eine sehr engagierte Familienrechtlerin.


    Und wenn sie sagt, dass diverse Tatbestände einen Entzug des ABR nach sich ziehen. Dann gehe ich davon aus, dass


    sie aus Erfahrung spricht und somit wohl bisher bei Gericht in dieser Sache immer erfolgreich war.



    Und was die Verschwendung öffentlicher Gelder angeht.... hach herrjeh.. da gibt es gaaanz andere Baustellen ;)




    Lg Franka

  • Hi,

    Und wenn sie sagt, dass diverse Tatbestände einen Entzug des ABR nach sich ziehen. Dann gehe ich davon aus, dass


    sie aus Erfahrung spricht und somit wohl bisher bei Gericht in dieser Sache immer erfolgreich war.

    sie fährt aber nicht nebenbei Taxi...die RAin ?


    Sorry, aber da möchte ich mal die Begründung für das ABR hören ...


    Diese RAin scheint wohl in die Kategorie der Wadenbeißer zu gehören ....


    Übrigens der Streitwert beläuft sich auf 3000 Teuronen, bei eine SR-Verhandlung :hm...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • schrecklich was man lesen muss...wegen 10-20 min zu spät ... :hae:


    wenn der andere elternteil das kind zwecks umgang abholen möchte, muss ich die juristische viertelstunde abwarten und kann anschliessend mit dem kind von dannen ziehen. (musste ich leider durchsetzen, da KM 2-3h später irgendwann klingelte.


    denke das es mit dem wieder-zurück-bringen genauso sein sollte, nur wie sanktionieren wenn der andere elternteil sich nicht daran hält? :frag
    fragt nen Anwalt, aber nicht wegen paar Minuten sondern eher wegen Stunden. Sollte es mal passieren, das man zu spät ist, bin ich auch der Meinung das man anrufen kann. :rolleyes:
    in diesem Sinne, vertragt euch und tut gutes ... auch nur für die kids!

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • Konkret hat sie die Möglichkeit die Polizei einzuschalten, das Kind bei ihm abzuholen. Wenn das ABR bei Ihr alleine liegt.


    Das ist sicher unschön und nicht zuträglich für die Eltern-Ebene, aber es gibt leider immer wieder Menschen, welche nur mit


    brachialen Mitteln in ihre Schranken gewiesen werden können.

    Mal ganz abgesehen von der Elternebene ist das ja auch ein riesiges Erlebnis für das Kind, wenn es von der Polizei bei Papa abgeholt wird, weil er immer zu früh oder zu spät kommt. Da hat es dann montags im Kindergarten oder in der Schule richtig was zu erzählen!!! *Ironie off*


    Mal darüber nachgedacht, dass Deine probaten brachialen Mittel, nicht nur den Vater, sondern vor allen Dingen das Kind in seine "emotionalen" Schranken weisen???


    Und das ganze weshalb nochmal??? Ach ja, weil der Vater das Kind mal etwas früher oder etwas später bringt!!! :radab

    2 Mal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • Hallo,


    was kann man machen, wenn der Umgangselternteil sich einfach nicht an die ausgemachten Zeiten hält?
    Gestern hatte mir mein Mann mitgeteilt, dass er unseren Sohn gleich in der Früh bringen würde. Naja, gerade eben ist er reinspaziert...
    Auf keiner der verfügbaren Telefon-Nummern konnte ich jemand erreichen.
    Da es mit meinem Mann nicht gut steht, möchte ich unserem Sohn auch keinen Schlüssel mitgeben.


    Was für Möglichkeiten gibt es da? Ist nicht das erste Mal :( .


    Das einfachste wäre ein Gespräch mit ihm darüber führen. Wenn dieses nichts bringt eine exterene Beratungsstelle aufsuchen und versuchen einen Plan über einen geregelten Ablauf zu erstellen. An diesen sollte sich dann auch gehalten werden :-)



    Man sollte aber wie bereits mehrfach besprochen, Verkehrsanbindung, Wetter und andere Sachen berücksichtigen.



    Seit wann seit ihr den getrennt? Wenn es noch nicht so lange her ist kann ich aus meiner Erfahrung sagen das sich das mit der Zeit einstellen könnte.

  • Ja und warum warst Du um diese Uhrzeit überhaupt zu Hause?


    Der Sohn ist "früh" ... also zwischen 9 und 10 nicht nach Hause gekommen. Also hast Du eine Mail/SMS geschickt, wann DU wieder zu Hause sein wirst. Nämlich so gegen 16 oder 17 Uhr vielleicht. Bestimmt ist das superschön für den Sohn. Darf den Papa doch noch viele Stunden länger haben.


    Falls dem Papa dieses Vorgehen ungelegen kommt und er womöglich erbost ist, steht es ihm frei sich an seine eigenen Ankündigungen zu halten bzw. mit Dir zusammen eine Vereinbarung aufzusetzen, die für beide Elternteile verbindlich ist.

    Schon irgendwie Anstiftung zum ganz großen Kindergarten? Der hat das gemacht, also mach ich jetzt das. Und da wo schon ein Feuer brennt hau ich auch noch Benzin rein? Und am besten Verschwenden wir dann alle unsere Zeit und Kraft dem Ex-Partner eine reinzuwürgen so das dann wenigstens weder Mutter noch Vater Zeit oder Kraft fürs Kind hat. (Das war jetzt Ironisch/Spitzfindig gemeint!)



    Für mich gibts ne ganz einfache Lösung:


    Das Umgangs-Elternteil holt das Kind ab, hat Umgang und dann holt das andere Elternteil das Kind wieder ab.
    Wer zu spät kommt, bestraft sich erst mal selber. Wer zu spät kommt kürzt sein eigenen Umgang.


    Ansonsten, weil zum Beispiel ein Elternteil nicht Pünktlich am Vereinbarten Treffpunkt ist, wird die dadurch verlorene Zeit beim nächsten Umgang gekürzt. Sprich wenn der Vater in deinem Fall mehr als ne Halbe Stunde zu spät kommt, Beginnt der Umgang entsprechend eine Halbe Stunde später. Kommst du mehr als eine Halbe Stunde später beginnt oder verlängert sich der nächste Umgang entsprechend.


    Ansonsten gehe ich davon aus, das der Vater hier deutlich weniger Umgang mit eurem Kind hat wie du. Von daher ist eine Halbe Stunde zu spät (ohne triftigen Grund), schon mehr als nur toleriere bar.
    Weis ja nicht in wie weit du dir Vorstellen kannst oder selber Erfahrung damit hast "nur" das Umgangselternteil zu sein. Spielt man z.b.: Grad ein Spiel mit dem Kind was in ca.: 10min fertig wäre und man muss dann dem Kind sagen, so ne jetzt müssen wir SOFORT Aufhören und Losgehen sonst gibts wieder Riesen Ärger mit Mutti (oder Vati, je nach Rollenverteilung). Ist wirklich ein ganz tolles Gefühl, mal abgesehen ob das Kind a irgendein angemessenes Verständnis dafür aufbringen kann.
    Da bin ich Heil froh, das meine Ex da wenigstens noch soviel Verständnis Aufbringt das ich da noch nicht mit dem Minutenzeiger erschlagen wurde. ::)


    Alternativ kannst du auch mal ein gutes Angebot machen an den Umgangsvater. So nach dem Motto, wenn du das nächste Halbe Jahr immer +/- 15min pünktlich bist, bekommst du soviel Std. mehr Umgang jeden Monat. Kommst du dann wieder zu spät fällt diese "Bonus" Zeit wieder weg. Wenn das Angebot gut wäre, würde ich mir als Umgangsvater schon viel Mühe geben sehr pünktlich zu sein.

  • Alternativ kannst du auch mal ein gutes Angebot machen an den Umgangsvater. So nach dem Motto, wenn du das nächste Halbe Jahr immer +/- 15min pünktlich bist, bekommst du soviel Std. mehr Umgang jeden Monat. Kommst du dann wieder zu spät fällt diese "Bonus" Zeit wieder weg. Wenn das Angebot gut wäre, würde ich mir als Umgangsvater schon viel Mühe geben sehr pünktlich zu sein.


    Welcher Mann/Frau lässt sich wie ein Hund behandeln und holt sich das Leckerli? Dein Vorschlag ist sowas von albern! Ich lass mich doch nicht erziehen! Und umgekehrt genauso wenig!


    Merkst Du nicht wie man sich damit den "Launen" des Ex unterwirft?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.


  • Soory das ich kurz was dagegen werfe: Aber ich würde nicht dem anderen Elternteil seinen Umgang kürzen. Dieses würde die Angespannte lage nur verschärfen und zu lasten der Kinder gehen. Denke die Kinder leiden eh schon unter der lage evt.?



    Wie gesagt müßen die Erwachsenen eine Regelung ausarbeiten warn man sich halten sollte.



    Übrigens mal 15 - 30 Minuten zu Spät finde ich nicht schlimme.



    Bei mir ist das nach 2 Jahren oft mals auch hin und wieder mal 15 - 30 Minuten zu Spät. Ich habe aber gelernt diese schon bereits einzuplanen :-)



    Es gibt viele lösungen. Die beste lösung ist diese wo sich der Konflikt entspant und es den Kindern zu gute kommt.