Beiträge von SINGEL_VATER

    Hallo,


    Hat er evtl. Seiten die man als bereicherung sehen kann?
    Es kommt auf den Betrachtungswinkel an, es gibt Menschen die sehen Unterschiede als Bereicherung an.


    Sichwort: Inklusive Pädagogik


    ---Es ist Manchmal gut anders zu sein um sich selbst Weiterentwickeln zu können---


    Aber ob eine Beziehung lohnenswert ist und diese weiterzuführen wird hier keiner direkt beantworten können.


    Ich drücke euch die Daumen das ihr es noch mal schafft.

    Naja, in der Theorie leben die Eltern nach der Geburt des Kindes zusammen - gerade wenn der Vater die Erziehung mit/übernimmt. Da guckt man doch shcon mal zusammen in die Post ?


    Praktische Erfahrungen habe ich nicht - nur meinen eigenen Wisch in den letzten Tagen zufällig in der Hand gehabt.


    Es gibt da auch noch einen Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten - vielleicht kann das eine nach 10 Jahren noch beantragt werden.
    Bei uns gibt es einmal im Monat eine Sprechstunde der Rentenversicherer vor Ort - vielleicht wäre das für dich/euch eine Lösung ?


    Du hast du eigentlich Recht und eigentlich sollte das so sein aber:
    Die Kindesmutter meinte mit dem "Beamtenscheiß setzt sie sich eh nicht auseinander und heftet so was nur ab und feritg" <----- Ob das dann jemand vom Amt interessiert? Glaube ich kaum.

    Nach einem Telefonat der Mutter hat diese mir mitgeteilt,


    "damals nur ein Blatt geschickt bekommen zu haben mit der Formulierung wie das mit der Zuordnung ist aber unten soll angeblich stehen das eine nachträgliche Erklärung erst mit dem 10 Lebensjahr Sinnvoll ist und man nichts weiter zu unternehmen brauche."


    Sie meinte mit dem "Beamtenscheiß setzt sie sich eh nicht auseinander und heftet so was nur ab und feritg :wow " <---- Sag ich nur Herzlichen Glückwunsch für mich!!!


    Ich versuche eine Kopie bzw. morgen es eingescannt hochzuladen... vieleicht kann mir das dann einer erklären. Ich verstehe nur Bahnhof... immer was anderes...


    Ok.? Das ist ja schön, wenn die Mutter angeschrieben worden ist. Aber das muss Sie mir zwangsläufig das nicht mitgeteilt haben.
    Also ist man eigentlich dem gut willen der Mutter ausgesetzt das Sie das im vorhinein dem Vater mitteilt? Den dieser bekommt ja keine Info dazu!
    Quasi kann man dann den Mann das übernehmen lassen und trotzdem die Anwartschaft übernehmen.


    Ist nicht böse gemeint aber irgend wie finde ich das nicht richtig geregelt.


    Kurze Frage an dich: Hast du bereits Praktische Erfahrungen dazu gesammelt oder ließt du das so aus dem Beamtenformulierung raus?


    Liebe Grüße und danke für die Info´s

    Naja, das gilt ja nur wenn keine anderen Unterlagen vorliegen - wenn du in Elternzeit gegangen bist, gibt es da i.d.R. auch eine Meldung an die Rentenversicherung.


    Ich habe jetzt noch mal in die Unterlagen geschaut.
    Beim ersten Kind war es so das die Mutter das Erziehungsgeld beantragt hatte (Sie war im Studium) und ich habe dann aber effektiv mich um das Kind gekümmert gehabt.
    Für das zweite finde ich die Unterlagen momentan nicht mehr... rein Rechnerisch könnte das genau so gelaufen sein weil Sie da noch im Studium war und anschließend erst Arbeiten gegangen ist.


    Keine Ahnung.

    Da mein (Noch-)Mann bei der Großen 1 Jahr und 4 Monate Erziehungsurlaub genommen hat, sind sie ihm auch gutgeschrieben worden.
    Ich habe damals diesen Fragebogen der Rentenanstalt ausgefüllt und auch mit dem Sachbearbeiter telefoniert was ich da genau reinschreiben muß.
    Dazu muss ich sagen, dass ich in der zeit dafür Vollzeit gearbeitet habe. Also stehen ihm die Zeiten zu und ich habe ja brav eingezahlt.
    Und der Fragebogen der Rentenanstalt kam als unsere Tochter bereits 14 Jahre alt war. Deshalb glaube ich nicht, dass es dafür eine Frist gibt.


    Ok... das beruhigt mich jetzt etwas. Ich denke ich muss einfach abwarten wie es ausgeht... finde immer nur widersprüchliche und für mich nicht nachvollziehbare Erklärungen dafür.
    Also wurde das bei dir auch im Nachgang gemacht.


    Danke für die Antwort :)


    Viele liebe Grüße :-)

    Kindererziehungszeiten werden immer der Mutter zugeordnet - wenn es keine anderslautende/gemeinsame Erklärung gibt.
    Die Zuordnung kann - nach Antrag - nur zwei Monate rückwirkend erfolgen - jetzt September/Oktober 2014 - alles andere gilt für die Zukunft.
    Sprich die letzten Jahre sind gelaufen - es geht nur um die letzten beiden Monate und die Zukunft.


    Das ist ja mal der Hamma für Männer die daheim geblieben sind für die Kindererziehung. Es gibt in der Modernen Welt auch Frauen die auf ihren Job nicht verzichten wollen und der Mann unter umständen weniger verdient und den Job der Kindererziehung übernimmt. Wer denkt bitteschön an die Rente wenn ein Kind auf die Welt kommt. Wenn es dann sogar das erste noch ist.... dann hat man erst mal andere Dinge an die man denkt und denken sollte. Das ist eine unverständliche Regelung dann... Qwasie steht dann der Mann ohne Rentenansprüche da wenn er nichts beantragt hat und die Frau die im Job war hat die Doppelten Ansprüche.


    Faire Gesellschaft.

    Habe was gefunden (Internetbericht!):


    Welches Elternteil erhält Kindererziehungszeiten
    Die Kindererziehungszeit wird nur demjenigen Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater das Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeiten.
    Soll der Vater die Kindererziehungszeiten erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen beide Elternteile für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.


    In der Erklärung des Formular V800 steht (Bild vom Formular):
    [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/v800aex3wlvm16.jpg]


    Verstehe es aber immer noch nicht? Bzw. wierderspricht sich das oben doch mit dem von unten? :hae:?-(

    Hallo,


    Nach langer Diskusion bin ich mit der Kindemutter übereingekommen die Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung zu erklären!


    Hierfür muß ich die Formulare V800 und V805 ausfüllen. Und Habe Fragen zur Kindererziehungszeiten:


    Ich habe von Anfang an die Erziehung überwiegend übernommen. Und nun gelesen das die anrechnung nur zwei Monate im nachhinein sich erklären lässt? Bzw... verstehe ich nicht genau was die meinen??? Gilt das nur für Leute die ihre Kinder gemeinsame erziehen ohne das eine überwiegende erziehung festgestellt werden kann??? oder ist dieses Generell so? Leider sind beiden Kinder jetzt schon älter und ich hätte dann keinen Rechtsanspruch mehr. Wird der Mutter Automatisch es zugeordnent??? (In der Modernen Welt gibt es doch auch Männer die ihre Kinder erziehen).


    Kann mir einer helfen das zu erklären? Bin zu doff die Formulierungen zu verstehen. :hae:


    Lg:
    Singel_Vater

    Ich habe auch nicht behauptet das er als Verfahrensbeistand direkt danach Fragt. Es ging um die Frage ob das Kind diesen Wunsch aus freien Stücken schon einmal geäußert hat?
    Bei einem Kind das dieses schon geäußert hatte liegt eine höhere Wahrscheinlichkeit das dieses im Gespräch gegenüber dem Verfahrensbeistand das auch äußert. Ob von Seite
    des Kindes oder der Eltern. Und so bekommt ein Verfahrensbeistand auch den Willen des Kindes indirekt bis direkt mitgeteilt ohne speziell danach zu fragen ;-)


    Des weiteren hast du natürlich recht!


    Aber ein Verfahrensbeistand beurteilt trotzdem auch die Sozialen Umgebungen und auch die Bindung des Kindes zu den Eltern sowie der Umgebung.
    Da spielen noch andere Dinge eine Rolle die hier so nicht beurteilt werden kann.


    Liebe Grüße.

    Wie lange bist du schon Alleinerziehend? (Wichtig für Soziale Einbindung)
    Hat das Kind schon mal den Wunsch geäußert zum Vater zu wechseln? (Wille des Kindes)
    Wie alt ist dein Kind? (Wichtig für die Aussagekraft des Kindes)


    Prinzipel vertritt der Verfahrensbeistand das Interesse deines Kindes! Sofern der Kinderwunsch nicht dem Kindeswohl gegenübersteht.
    Wobei der Kindeswille auch abhängig vom alter ist... Ein Eis kann schon mal eine Meinung eines kleinen Kindes verändern ;-)

    Hallo,


    Ich (32) komme aus dem Hunsrück in RLP und bin alleinerziehender Vater von zwei Jungs im Alter von 8 und 10 Jahren.
    Wir unternehmen viel im Freien, Schwimmen, Fahrradfahren, Kino etc.... Würden gerne demnächst noch mal in einen Freizeitpark gehen und die Sommerferien ausnutzen :-)


    Ich bin Mobil und kann entfernen in der weiteren Umgebung erreichen.


    Fotos und weitere Infos schicke ich dir/euch gerne bei weiterem Interesse an meiner Person.


    Liebe Grüße:
    Singel_Vater

    Eine Entscheidung kann durchaus auch erst im Anschluß an einen Termin getroffen werden, was auch erst Wochen oder Monate später sein kann.


    1ladyk: Einfach so wegziehen darfst Du nicht, wobei es dann am Richter hängen würde, ob er das toleriert oder nicht. Wenn der KV Dich rausschmeißen würde, müßtest Du natürlich schnell irgendwo unterkommen, da wäre vermutlich eher ein Toleranzspielraum anzusetzen.


    Stimmt fast. Wobei er dann nicht sein Kind sondern nur die Mutter vor die Türe setzt (Juristisch). Aber der Richter wird das mit Sicherheit dann eher Tolerieren wenn das Kind vor der Entscheidung mitgenommen wird. Es wäre davon auszugehen das die Mutter wenn sie den schon rausgeschmissen wird auch ein Problem bei den Umgängen bekommt oder dieses zu erwarten ist bei einem solchen Verhalten vom Vater. Würde es aber nicht drauf anlegen dieses herrauszuprovozieren!


    Liebe Grüße:
    Singel_Vater

    Hallo,


    So wie es schon beschrieben wurde ist alles korrekt!


    Am besten eine gemeinsame Lösung treffen und wenn dieses nicht klappt:
    Eine Klage beim Gericht und eine vorläufige Entscheidung treffen. Auch stimmt
    das mit dem Mütterbonos besonders wenn die Kinder jünger als 36 Monate sind! Auch für mich als
    Vater verständlich bei so jungen Kindern wenn die Mutter sich Hauptsächlich gekümmert hat.


    Einfach Ausziehen birgt die Gefahr eines Eilantrages und wird auch von der Gegenseite als Entziehung des
    Kindes betrachtet. Das Gericht wertet dieses aber nicht so! Aber und das muss gesagt werden wird der Richter
    dieses mit Sicherheit auch nicht positiv bewerten!


    Solange ein Häusliche Gemeinschaft für dich und das Kind nicht Psychoterror oder Gefahr für leib und leben bedeutet
    würde ich erst die vorläufige Entscheidung abwarten und im gemeinsamen Haushalt verbleiben! So wie du es beschrieben
    hast ist er sowieso immer Arbeiten und sollte dann kein Problem sein oder?


    Sollten gefahren durch Häusliche Gewalt entstehen gibt es auch noch andere Lösungen und würde dich im Rechtsstreit in
    eine noch günstigere Lage bringen.


    Liebe Grüße
    Singel_Vater


    Wie schnell ist da ein Gericht?


    Allso bei deiner Schilderung stehen erst mal schlechte Zeiten an. Bitte das Kind im Mittelpunkt behalten.


    Jetzt rein Pauschal: Das Gericht wird aus Bindungsgründen (normaler Fall) ein so Junges Kind der Mutter vom Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Sofern das Kind von dir Hauptsächlich betreut wurde und auch keine sonstigen triftigen Gründe dagegen sprechen.


    Zur Dauer aus meiner Erfahrung: Umgangsstreitigkeiten werden schnell Bearbeitet (ca. 4 - 8 Wochen). Streitigkeiten bezgl. des Aufenthaltsbestimmungsrecht können Jahre Dauern. Bei mir Dauert dieser Rechtsstreit schon ca. 6 Jahre. Wobei ich anmerken muß das erstens die Kinder bei mir Leben (Vater) und der Prozess zum zweiten mal Läuft.



    Ist es überhaupt realistisch, dass er, der durch seine ständige Nichtanwesenheit (er musste immer arbeiten, während der Woche bis abends um 22:00 Uhr aber auch genauso am Wochenende und an Feiertagen) dafür gesorgt hat, dass wir nicht mehr zusammen wohnen, ein Kleinkind zugesprochen bekommt, um das er sich nicht selbst kümmern wird. Er würde die Betreuung dann von einer Tagesmutter und seiner Mutter durchführen lassen.


    Beschäftigt mich alles so sehr, dass ich nicht schlafen kann.... super.


    Kurz und Knapp: Unrealistisch!


    Nur nicht unterkriegen lassen und wünsche euch als Familie trotzdem alles gute.


    Liebe Grüße:
    Singel_Vater