Frage zu Kiga- Bezuschussung

  • Hallihallo.


    Mal eine Frage. Ich habe vor, mit meinen Freund zusammenzuziehen.


    Er ist NICHT der KV.


    Das JA übernimmt bis jetzt die Gebühr für den Kindergarten.


    Was ändert sich da, wenn wir zusammenziehen? Wird das Gehalt meines Freundes miteingerechnet und fällt dann die Bezuschussung weg?


    Danke für die Antworten.


    Lg Alissasmom

  • Ein Zusammenzug ist dann eine eheähnliche Gemeinschaft und dein Freund wird mit einberechnet in dein "Einkommen"

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

    *********************************************************************************

    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Das gehalt deines freund wird mit eingerechnet und es kommt auch drauf an was du verdienst.


    Wir haben das auch grad, ich bin daheim (alg2) mein freund arbeitet und ich habe die übernahme der kosten für den hort beantragt und es wurde übernommen. Es kommt eben immer drauf an wieviel er verdient

  • Stimmt nicht. Da es nicht sein leibliches Kind ist ist er auch nicht unterhaltspflichtig.Also meine Freundin hatte auch diese Situation, sie hat sogar geheiratet und da wurde nur ihr Einkommen zur Berechnung verwendet.

  • at railine


    es ist doch egal ob leiblich oder nicht, sie bilden eine eheähnliche gemeinschaft und die ausgaben werden geringer für eine person da sich eine andere mit darin beteiligt somit wird er mit einbezogen.


    Denn wenn man so einen antrag ausfüllt für kosten übernahme für hort oder kita gebühren steht auch, das man jede veränderung angeben muss sei es umzug , zusammenzug mit partner , das muss man ja nicht für umsonst angeben.

  • In unseren Anträgen wird immer nach allen Personen über 18 mit Einkommen im Haushalt gefragt, aber ich hab bisher auch überall gelesen das ein neuer Lebenspartner nicht mitgerechnet wird.
    Eigentlich müßte der KV ja auch mit veranlagt werden, da er eigentlich die Hälftte der Kiga-Gebühren zahlen muss/sollte.

  • Bei uns im Kreis wird nur das Einkommen der Eltern gerechnet. Es hätte also keine Auswirkungen.


    Aber ich denke das ist wie auch die Gebühren abhängig wo du wohnst.