Praxisgebühr, Zuzahlungen und (eigenmächtige?) Apotheken

  • Die apothekerin darf austauschen wenn sie zb das höhre dosierte Medi nicht da hat und Aut idem nicht angekreuzt ist auf dem Rezept. Aber : sie hätte Dir sagen müssen, daß die Dosierung eine andere ist und hätte entsprechend die Packungsgröße anpassen müssen-... Und dann hättest Du auch zuzahlen müssen...


    Behandlungen im Notdienst - auch in der Notfallambulanz des Krankenhauses muss man immer extra zahlen---- hatte ich schon mehrfach...

  • Man bekommt im Notdienst immer nur die Menge verschrieben die man z.B. für´s WE braucht.


    Und dann muss man am Montag halt nochmal zum Arzt neue Tabl. holen.


    Ist leider so.
    Ich muss mir das auf der Arbeit auch immer anhören... :ohnmacht: und find ´s auch blöd gemacht aber so ist es.


    :winken:

  • Ja das ist allerdings wahr.


    Das hätte dir Apothekerin dir sagen müssen, da stimme ich dir voll und ganz zu.


    Aber die Apotheken geben leider sehr oft falsch raus oder sagen die falsche Dosierung oder eben wie bei dir gar nichts.


    Das kriege ich leider auch jeden Tag mit und ärger mich ziemlich darüber. Weil es mitunter auch gefährlich für den Patienten werden kann.


    :winken:

    2 Mal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Geh doch mal zur Apotheke und beschwere Dich. Die haben da definitv einen Beratungsfehler gemacht.


    Manchmal glaube ich aber auch, dass die Ärzte manchmal selber nicht so genau wissen wann jetzt die 10 Euro fällig sind oder nicht.


    Meine Frauenärztin verlangt die 10 Euro auch dauernd, sogar für Vorsorgeuntersuchungen mit der Begründung, dass sie immer mehr macht als die Kasse vorschreibt.
    Finde ich nicht ok. Letztes mal habe ich drauf bestanden, dass sie erstmal nur das macht was die Kasse vorschreibt.

  • clindamycin 600 muss "normalerweise" alle 6-8 stunden jewels 1 tablette eingenommen werden.


    über die apotheke würde ich mich beschweren.
    denn er muss dich darüber informieren, wenn sich die angaben ändern.
    auch eine andere firma muss er erwähnen, auch wenn es den gleichen wirkstoff hat.
    gehe dorthin und sprich nochmal darüber.


    die helferin von dem notdienst zahnarzt, hätte normalerweise die 10€ nehmen müssen.
    denn wie auch bei "normalen" ärzten gilt, notdienst ist notdienst und muss extra bezahlt werden.
    so kenne ich das, sprich so wurde es uns von den krankenkassen vorgeschrieben.

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • da muss ich mal widersprechen...


    wenn du die 10 euro im laufenden quartal bei deinem haus-zahnarzt schon bezahlt hast, brauchst du die beim wochenenddienst-zahnarzt nicht nochmal bezahlen, wenn du deine quittung, wie in deinem fall, vorlegst!


    so handhaben wir es und es gab in all den jahren noch keine "reklamation" der krankenkassen...


    hättest du die quittung nicht vorzeigen können, wären die 10 eus nochmal fällig gewesen...



    SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Also 10€ beim Zahnarzt sind aber nur dann fällig, sobald dieser was machen muß. Bei einer Routineuntersuchung (Kontrolle) nicht. Erst wenn er eine Behandlung machen muß.


    Wenn man 10€ schon gezahlt hat aber Quittung vergessen und die 10€ nochmal zahlt kann man diese über die Krankenkasse zurück fordern. Habe ich im Sommerurlaub so gemacht und es geht.


    Rezeptgebühren sind nur für Medikamente fällig die nich in den Rabattvertrag von den Krankenkassen fallen. Die Apothke muß dir ein Päparat von einer anderen Firma geben, auch wenn der Artz eine andere Firma verordnet hatte (außer bei aut idem). Zahlen mußt man nur wenn dieses Päparat nicht von einer anderen Firma gibt oder bei Aut idem. Niedrigere Dosis muß die Apotheke dich drauf hinweisen und normaler weise dürfen die das auch nur nach Rücksprache mit dem Arzt (so macht das unsere Apotheke). Manche Medikamente muß man selbst zahlen, da diese nicht mehr verschrieben werden dürfen z.B. Erkältungsmedikamente oder ASS zur Blutverdünnung.


    Bei Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt oder Augenarzt sind keine 10€ fällig, solange keine Behandlung erfolgt. Überweiung ist immer gut bei sowas, aber kein muß.


    Tip im Urlaub eine Überweisung für den Urlaubsarzt mitnehmen oder Praxisgebührquittung erspart ärger und Zeit :-)

  • zunächst mal würde ich mich bei der apotheke beschweren...


    was die praxisgebühren betrifft:


    zahnarzt bekommt 10 euro pro quartal
    hausarzt ebenfalls


    wenn du in einem notfall zu einem niedergelassenen haus oder zahnarzt gehst , deine quittung vorlegst , brauchst du nichts mehr zahlen


    anders in der notfallambulanz des kh , da werden wieder 10 € fällig


    PLUS 10 € für jeden kh aufenthaltstag ( ich habe einen , sagen wir mal , sehr unfallanfälligen sohn , und daher erfahrung damit)


    deine frauenärztin darf dir nicht nochmal 10€ abknöpfen , da :
    1. du wahrscheinlich eine überweisung deines hausarztes hat ( wo du schon gezahlt hast)
    2. vorsorgeuntersuchungen zuzahlungsfrei sind
    3. sie privat zu zahlende leistungen VORHER mit dir abzusprechen hat


    lg rübli


    ( meine angaben gelten für meine stadt und daher sehr wahrscheinlich für NRW)

  • Also ich habe einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse. Ich muss also nie etwas bezahlen. Zumindest keine Praxisgebühr. Egal bei welchem Arzt ich bin. Ob Zahnarzt, Frauenarzt, Psychoärzte ....
    Medikamente muss ich ebenfalls nicht bezahlen, oder bei manchen nur eine Teilgebühr.


    Ich finde das von der Apotheke unmöglich. Und ich hätte auch nicht gedacht, das die einfach so selbst darüber entscheiden...


    Schmetterlinge sind auch nur bunte Motten! :rolleyes2:

  • Also ich habe einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse. Ich muss also nie etwas bezahlen. Zumindest keine Praxisgebühr. Egal bei welchem Arzt ich bin. Ob Zahnarzt, Frauenarzt, Psychoärzte ....
    Medikamente muss ich ebenfalls nicht bezahlen, oder bei manchen nur eine Teilgebühr.


    Ich finde das von der Apotheke unmöglich. Und ich hätte auch nicht gedacht, das die einfach so selbst darüber entscheiden...


    Befreiungsausweis bekommste dann wenn chronisch Krank bist und 1 von deinen Bruttoeinkommen schon bezahlt hast, deine 2% vom Bruttoeinkommen schon ereeicht hast (bzw. beides im Vorraus beglichen wurde).


    Schwangere sind ja auch von der Zuzahlung befreit solange es die Schwangerschaft betrifft.

  • Für Private ärztliche Leiszungen zahlt man keine 10 Euro.


    Also z.B. wie bei mir die Taucheignungsbescheinigung des Hausarztes. Die brauch ich alle zwei Jahre und beinhaltet Bluttests, EKG und Lungenfunktionstest.
    Frauenarzt: Zusätzliche Tests oder Spirale einsetzen oder gewünschter Ultraschall.
    Zahnarzt: proffessionelle Zahnreinigung sobald man keine Leistung der Kasse dazu in Anspruch nimmt. Die zahlen nämlich einmal im Jahr Zahnsteinentfernung von den Frontzähnen und da natürlich wieder die 10 Euro privat zusätzlich.


    Das alles wird privat mit dem Arzt abgerechnet und hat mit der Krankenkasse nichts zu tun. Es läuft noch nicht mal über die Kasse also die kriegen davon nix mit und folglich auch keine 10 Euro.
    Verhält sich dann quasi wie bei einem Privat Versicherten also Selbstzahler.


    Bei den regulären Vorsorgeuntersuchungen (Gyn/Zahn- und Hausarzt) brauch man keine 10 Euro bezahlen. Nur, sobald man eine Frage stellt, muss man zahlen, weil das läuft unter Beratung und ist im Kassenkatalog der Vorsorgeuntersuchung nicht vorgesehen.


    Und Krankenhaus muss man auch nur 28 Tage/Jahr a`10 Euro bezahlen. Darüber hinaus nichts. Und ich kann mir grad nicht vorstellen das, das für Kinder auch so gilt. Die zahlen ja auch nix für die Nedis und Praxisgebühr auch nicht.

  • Für Private ärztliche Leiszungen zahlt man keine 10 Euro.


    da hast du recht , hab mich falsch ausgedrückt


    zusätzliche / gewünschte leistungen müssen aber vorher abgesprochen werden , da sie zumeist recht teuer sind

  • Für Private ärztliche Leiszungen zahlt man keine 10 Euro.


    Verhält sich dann quasi wie bei einem Privat Versicherten also Selbstzahler.


    das ist so nicht richtig- ich bin privat krankenversichert, und mir werden die 10 Euro Praxisgebühr bei der Erstattung abgezogen- ich zahle sie also auch (wenn auch nicht direkt beim Arzt, sondern erst später über die Rechnung)!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich wollts nur noch mal erwähnen weil die Arzthelferin da auch gern 10 Euro abknöpfen weil sie selbst keine Ahnung haben. Und dann haben die nämlich die 10 Euro da liegen und können sie noch nichtmal der Kasse schicken.



    Echt die privaten zahlen auch 10 Euro ? Wieder was neues. Seit wann wurde das denn eingeführt?


    Nichts desto trotz zahlt man als Kassenpatient keine 10 Euro sobald es private Leistungen sind.

  • Echt die privaten zahlen auch 10 Euro ? Wieder was neues. Seit wann wurde das denn eingeführt?


    Bei mir am gleichen Tag, wie bei den gesetztlichen :frag
    aber, ob das bei allen Privaten so ist, weiss ich nicht- bei meiner ist es so

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Echt die privaten zahlen auch 10 Euro ? Wieder was neues. Seit wann wurde das denn eingeführt?


    Bei mir am gleichen Tag, wie bei den gesetztlichen :frag
    aber, ob das bei allen Privaten so ist, weiss ich nicht- bei meiner ist es so


    Es kommt auf den Tarifvertrag zwischen der privaten Krankenkasse und dem Patienten/Patientin an, sprich ob Normaltarif oder
    Basistarif. Im Basistarif ist die Praxisgebühr zu entrichten.


    Beim Notdienst kommt es darauf an, wenn die Behandlung im Krh. stattfindet, dann ist sie zu entrichten, findet die Behandlung
    bei einem niedergelassenen Arzt statt, ist es wie bei einer Notfall/Vertretungs-Behandlung und es wird ein Ersatzschein ausgestellt
    bzw. die Quittung tritt an die Stelle.


    Ich würde, falls Du das Rz. nicht schon umgetauscht hast, nochmals zur Apotheke gehen, denn wenn der Doc
    entsprechend das Medikament rezeptiert hat, hat die Apotheke es in entsprechender Weise herauszugeben (Dosis).


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*