Alleinerziehender Student braucht Finanzierungshilfe ;)

  • Hallo ihr :)


    Ich weiß gar nicht so recht wo mir der Kopf steht und wie ich anfangen soll. Derzeit prasseln sehr viele Dinge auf mich ein, aber es tut gut zu wissen, dass man nicht ganz alleine ist. Ich probiere es mal :)


    Ich bin 32 Jahre alt, bin Student, habe einen 5-jährigen Sohn und bin frisch seit dem 01.12.09 getrennt. Wir leben noch zusammen in einer 54qm großen 3-Zimmerwohnung, die 460,-€ Miete (Kaltmiete+BK) kostet. Meine Ex-Partnerin kann und will unseren Sohn nicht mitnehmen, was nicht tragisch für mich ist, da ich das gerne mache. Morgen beantragen wir das gemeinsame Sorgerecht, damit ist sie auch einverstanden. So weit so gut. Ich möchte die Wohnung so schnell es geht verlassen. Wir liegen zwar nicht im Clinch, aber das Zusammenleben gestaltet sich doch äußerst schwierig.


    Einkommen von mir und meinem Sohn:


    Studienkredit 550,-
    Kindergeld 164,-
    Unterhaltsvorschuss 117,-
    Wohngeld (lt. Online-Rechner) 409,- (wäre das realistisch?) Ich habe ja praktisch kein Einkommen, nur ein Darlehen.


    Gesamt: 1240,-


    Miete der neuen Whg. beträgt 393,- (Kaltmiete329,- + BK64,-), Heizung und Strom bezahle ich extra.


    Kann ich für meinen Sohn Hartz4 beantragen? Was übernähme dann das Amt? Wie sieht das aus mit Waschmaschine, Kühlschrank und Kinderbett? Wird ein Teil der Kaution übernommen (450 euro bekäme ich aus der alten Wohnung)? Wie viel Miete übernimmt das Amt?
    Ich habe die Befürchtung, dass das Amt dem Umzug nicht zustimmen könnte, aber ich möchte hier möglichst schnell raus. Dies ist auch im Sinne meiner Ex-Partnerin. Die neue Wohnung hätte 65,5qm, nur 2,5 Zimmer, dafür VB, was für den Kleinen toll wäre, weil er nicht duschen mag, aber das nur so nebenbei. Dürfte ich als Haushaltsvorstand und nicht Hart4-Empfänger den Umzug einfach bestimmen? Die Wohnung wäre ja auch günstiger.


    Liebe Grüße


    Onexio

    Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts seinen Reichtümern hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen.

  • Ob das mit dem Wohngeld so stimmt kann ich nicht beurteilen, auf jedem Fall solltest Du welches beantragen und im Antrag darauf hinweisen, das der Studienkredit kein anrechenbares Einkommen darstellt.
    Du kannst ebenfalls bei der Arge für Deinen Sohn H4 beantragen und für Dich AE-Zuschlag, wenn das durchgeht, und das sollte es, bekommst Du dann auch die KV bezahlt. Auf jedem Fall solltest Du die neue Wohnung aber von der Arge abnicken lassen, denn sonst könnte die Bearbeitung Deiner Angelegenheit noch länger dauern.
    Betreuungsbeihilfe fürs Kind dürfte auch drin sein und für Sohnis Mittagessen in der Kita solltest Du bei der Stadt nach einer Sozialkarte fragen, mit der bekommst Du das Essen vergünstigt.


    Kühlschrank und WaMa sollten Dir zustehen bei Eurem Auszug, da Du das Kind betreust und Deiner Ex der Waschsalon eher zuzumuten ist als Dir. Kinderbett wirst Du nirgendwo bekommen, worin schläft Dein Kind denn jetzt?

  • Danke für deine Antwort.


    Ich werde morgen zum Wohnungsamt fahren und vielleicht können die mir sagen, ob das von mir ausgerechnete Wohngeld realistisch ist.


    Ich denke allerdings nicht, dass ich AE-Zuschlag bekomme, weil ich Student bin und Studenten, nach Aussage des Jobcenters, nichts von denen bekommen. Hatte diesen Streitpunkt in der Vergangenheit desöfteren, leider. Ich denke auch, dass mein Sohn H4 bekommen könnte. Die Arge meinte, dass ich doch auch hier wohnen bleiben könnte, als ich fragte, ob ich umziehen darf. Also sehen sie es lieber, wenn ich mit meiner Ex-Partnerin wenigstens bis zum Ende der Kündigungsfrist zusammenleben würde. Das wird aber äußerst schwierig. Vor allem wäre die neue Wohnung allein gesehen günstiger, aber sie rechnen dann doch lieber das Einkommen meiner Ex-Partnerin mit an. Ich überlege, ob ich nicht einfach den neuen Mietvertrag unterschreiben sollte (ich komme aus der alten Wohnung schon früher raus), weil die Arge mich sicherlich nochmals dazu drängen würde, weiterhin in der alten Wohnung zu leben.


    Was ist Betreuungsbeihilfe und wo beantragt man diese?


    Ich werde bei der Stadt nachfragen, wegen der Sozialkarte, danke :)


    Gut zu wissen, dass man auch noch Rechte hat bzw. Unterstützung bekommt, auch was den Hausrat (bzw. die wichtigsten Geräte wie WaMa) angeht.


    Mein Kind schläft seit zwei Wochen bei mir im Bett, weil seines kaputt gegangen ist. Die Matratze hätte eh ausgetauscht werden müssen, aber nun sind halt viele Dinge dazwischen gekommen :)


    Danke für deine Hilfe :)


    LG Onexio

    Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts seinen Reichtümern hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen.

  • Hi!


    Wenn du das Wohnungsgeld erhälst, ist das Einkommen doch garnicht so schlecht. Wenn ich mal so grob überschlage, kostet dich die Wohnung +- 550€ mit allen drum und dran, oder? Das heißt, du hast noch ca. 600€ zum Leben. Das kommt doch Dicke hin. Wenn du das Wohngeld bekommst, würde ich, glaube ich, den Vertrag unterschreiben.
    Ein neues Bett kannst du gebraucht kaufen. So teuer sind die dann nicht mehr. Da gibt es bestimmt eine lokale Plattform (Marktplatz o.ä.).


    Betreuungsgilfe ist meist dem JA angechlossen, untergestellt whatever.


    Viel Spaß bei der Rennerei ;)
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Den AE-Zuschlag kannst Du schon bekommen, musst aber einen ganz normalen Antrag auf ALG II stellen. (Ich weiß das, bin ja auch Student ;) )


    Betreuungsbeihilfe für die Kita kannst Du beim Jugendamt beantragen.

  • Hey, also so wie Studi-Mama es schon geschrieben hat, es Du bekommst auf eden Fall SGB II für Deinen Sohn und AE Zuschlag, so sieht es bei mir auch aus. Ich habe dann vor 2 MOnaten einen Wohngeldantrag gestellt, da ich meinen 400€ Job verloren habe. Also das mit Deinen 400€ kann ich mir nicht vorstellen, wenn es so sein sollte, solltest Du nur Wohngeld beantragen wenn das geht??? Es wäre mehr als das SGB II für Deinen Sohn. Bei mir haben sie das Wohngeld welches mit 176€ bewilligt wurde vom SGB II abgezogen. Hat also nix gebracht, bin aber auch noch am recherchieren ob das so richtig ist. Wünsche Dir viel Erfolg bei den Ämtern. Es ist nicht immer leicht. Mir hat das Hartz IV Forum auch sehr geholfen, da meine Arge absolut nicht meine KV bezahlen wolle und ich denen die passenden § selber mitteilen mußte. Viel Erfolg



    Lieben Gruß Naseweiß

  • Ist halt die Frage, ob ich so viel Wohngeld bekomme. Dieser Betrag wurde mit Hilfe vom Wohngeldgesetz und einem Online-Wohngeldrechner ausgespuckt. Theoretisch hätten wir ja nur den Unterhaltsvorschuss als Einkommen. Der Studienkredit ist ja kein Einkommen und das Kindergeld wird ebenfalls nicht angerechnet. Das ist noch die große Unbekannte, ob es dann wirklich so viel Wohngeld wird.
    Ein zusätzliches Problem war der Einkommensnachweis, den ich der Wohnungsbaugesellschaft vorlegen musste. Das Wohngeld konnte ich denen nicht vorlegen, weil ich es nicht ohne Mietvertrag beantragen kann. So bekam ich keinen Mietvertrag und somit konnte ich den Wohngeldantrag auch erstmal abschreiben. Ein Teufelskreis.
    Dennoch ließ die Wohnungsbaugesellschaft einen Schrieb von meinen Eltern gelten, in dem stand, dass sie mich monatlich mit 400 Euro unterstützen bis der Wohngeldantrag durch ist (recht formlos). Dies machen und können sie natürlich nicht wirklich, aber diesen Tipp gab mir die Mitarbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft. Vielleicht hilft's ja dem einen oder anderen, der in derselben Situation ist.


    Das mit dem Bett bekomme ich schon irgendwie hin, danke dir :)


    Ja, Rennerei ist das wirklich, hilft aber auch beim Abnehmen ;)


    LG Onexio

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  • Auch das Kindergeld ist Einkommen, nämlich das von Deinem Kind.


    Diese Bürgschaften sind hier in LE da üblich, wo viele Studenten wohnen wollen, ohne bekommt man hier als Student auch keine Wohnung.



    Sorry wenn ich das so schreibe, aber Du wirkst echt sehr unbeholfen, geh am Besten mal zur Sozialberatung in Deinem Studentenwerk, die wissen was man in Deiner Stadt wo und wie beantragen kann, die helfen Dir auch mit den Formularen und haben diese auch meistens schon da. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • Hey, also so wie Studi-Mama es schon geschrieben hat, es Du bekommst auf eden Fall SGB II für Deinen Sohn und AE Zuschlag, so sieht es bei mir auch aus. Ich habe dann vor 2 MOnaten einen Wohngeldantrag gestellt, da ich meinen 400€ Job verloren habe. Also das mit Deinen 400€ kann ich mir nicht vorstellen, wenn es so sein sollte, solltest Du nur Wohngeld beantragen wenn das geht??? Es wäre mehr als das SGB II für Deinen Sohn. Bei mir haben sie das Wohngeld welches mit 176€ bewilligt wurde vom SGB II abgezogen. Hat also nix gebracht, bin aber auch noch am recherchieren ob das so richtig ist. Wünsche Dir viel Erfolg bei den Ämtern. Es ist nicht immer leicht. Mir hat das Hartz IV Forum auch sehr geholfen, da meine Arge absolut nicht meine KV bezahlen wolle und ich denen die passenden § selber mitteilen mußte. Viel Erfolg




    Lieben Gruß Naseweiß

    Hmm, also ich habe ja praktisch kein Einkommen, bis auf den Unterhaltsvorschuss. Studienkredit und Kindergeld werden ja nicht mit angrechnet und sontige Einnahmen habe ich nicht. Ganz unrealistisch finde ich die Höhe des Wohngeldes nicht, allerdings würde es mich auch nicht all zu sehr überraschen, wenn nur 200 Euro bei rumkommen würden. ICh werde am Montag mal zum Wohnungsamt fahren und die Mitarebiter dort fragen, ob sie das nicht ungefähr abschätzen können, wenn meine Angaben alle stimmen. Brauche den Betrag ja nicht auf den Euro genau, sondern nur ganz grob.
    Hartz 4 würde ich gerne vermeiden, insbesondere wenn der Wohngeldbetrag von 400 Euro hinkommt. Die Hälfte der Kaution aus der jetzigen Wohnung bekomme ich und kann den Rest in 6 Monatsraten abbezahlen. Finanziell würde ich das dann hinbekommen. Sollte das Wohngeld deutlich niedriger ausfallen, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Hartz4-Anträge zu stellen. Ist zwar nicht schlimm, denn solche Hilfen stehen einem ja auch zu, aber ich würde das ganze schon gerne selber finanzieren können.
    Hattest du denn irgendwelche anderen Einkünfte, als du 176 Euro Wohngeld bekommen hattest (Hartz4, Bafög oder ähnliches)?


    Insgesamt hat sich meine Situation doch relativ deutlich verbessert. Ich habe heute das gemeinsame Sorgerecht beantragt, darf also endlich mitentscheiden. Die Wohnung könnte ich zum 01. beziehen, Kaution ist gesichert, ein paar gebrauchte Möbel bekomme ich geschenkt, hier wird toll geholfen, sodass ich realtiv zufrieden und beruhigt bin wie sich alles entwickelt. Es hängt jetzt natürlich an der Höhe des Wohngeldes. Aber Montag weiß ich mehr, hoffe ich :)


    Danke an alle :)


    LG Onexio

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  • Aber das Kindergeld fällt doch nicht in die Berechnung des Wohngeldes, oder?


    Worauf ist das "unbeholfen" bezogen?


    Lg Onexio

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  • Hallo,


    Kindergeld ist Einkommen und wird angerechnet (dachte ich bisher zumindest, dass das bei wohngeld auch so ist). Und ob Du als Student Anspruch auf ALG II hast? Da bin ich mir nicht so sicher. Hier sind ja einige, die studieren.


    Ist Dein Kind in Betreuung? Hast Du einen Nebenjob? Wäre sicher hilfreich....


    Unbeholfen wirkst du nicht auf mich, schließlich holst du Dir das Wissen, das Du jetzt brauchst.


    Grüße
    sonnenaufgang

  • Was studierst Du denn?
    Ich hab im Studium mir durch Jobs als Studentische Hilfskraft viel dazuverdient. Vielleicht kannst Du sowas ja auch machen?

    Soziale Arbeit. Ab Frühjahr gibt's auch schon die Möglichkeit als Lehrer/Dozent wieder zu arbeiten, aber bis dahin muss ich die Zeit überbrücken.


    LG Onexio

    Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts seinen Reichtümern hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen.

  • Ich habe das Kindergeld + Unterhaltsvorschuss mal durchgerechnet. Da hätte ich dann theoretisch 375 Euro Wohngeld, was auch reichen würde. Als Student habe ich keinen Anspruch auf das normale ALG2, dieses Thema hatte ich in der Vergangenheit schon desöfteren mit der Arge diskutiert. Vielleicht auf den Alleinerziehenden-Zuschuss. Ich habe ja auch meinen Studienkredit über 550 Euro, was auch okay ist.


    Mein Kind geht in den Kindergarten und Nebenjob ist bald in Aussicht (ca. März).


    Danke Dir :)


    LG Onexio

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  • Hartz 4 würde ich gerne vermeiden, insbesondere wenn der Wohngeldbetrag von 400 Euro hinkommt.


    Ich weiß ja nicht, aber irgendwie möchte ich behaupten das da was nicht stimmen kann.
    Das würde ja heißen, das das Wohngeld beinahe Höher ist als die komplette Miete, zumindest aber ja schon mal Höher als die KM.
    Das kann so nicht sein.


    Wohngeld kann dir ja nicht die komplette Miete finanzieren.
    Da muß was in der Berechung nicht stimmen.



    Alelrdings frage ich mich auch ein wenig, wie ihr das denn bisher alles geregelt habt?!
    Du bist 32, Kind 5, habt zusammen gelebt u eine Wohnung gehabt..du studierst u sie???


    Wovon habt ihr denn bisher gelebt.



    Wie sieht das aus mit Waschmaschine, Kühlschrank und Kinderbett?


    Ähnliche Fragestellung bei den Möbeln u alltäglichen Dingen des Lebens.


    32 J mit Kind u bisher eigenem Hausstand, wieso ist da jetzt mitmal scheinbar nichts vorhanden, wie Wama, Kühlschrank, Kinderbett..
    Wie habt ihr denn vorher gelebt?
    Kinder auf der Isomatte geschlafen, Wäsche ausgeschüttelt u zum Lüften nach draussen gehängt?

  • Hallo Du,


    Ich würde Dir auch empfehlen, Dich erst mal unabhängig vom Amt beraten zu lassen. Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass man ziemlich schnell abgewimmelt wird, wenn man nicht wirklich Ahnung hat. und egal was die sagen immer Antrag stellen.


    Ich kann dich verstehen, dass Du es ohne ALG II schaffen möchtest, wenn man noch nichts damit zu tun hatte ist das erst mal befremdlich. Ging mir jedenfalls so. Aber es ist auch keine Schande das zu nutzen, Du bist ja in ner "Notsituation" und leistest mit der Erziehung Deines Kindes schon einiges. dafür sollte neben der Uni auch genug Zeit bleiben, gerade wenn er zur Schule kommt. Ich hab mich damals auch abwimmeln lassen und habe zur Zeit weder Wohngeld noch ALGII (für das Kind) beantragt. Das ging auch, da ich schon einen Nebenjob (12 - 20 h pro Woche) vor der Trennung hatte und den behielt. Hatte dann in etwa soviel Geld insgesamt wie Du mit Deinem berechneten Wohngeld. Damit kommt man halbwegs klar. Mittlerweile hab ich dank meines neuen Partners (wohnen aber nicht zusammen) zum Glück auch die Möglichkeit nachts zu arbeiten, das ist natürlich super, weil dadurch mehr Zeit für Sohni bleibt. Den Luxus hat natürlich auch nicht jeder. Vielleicht findest Du auch sowas, wenn der Kleine am WE od. so bei der KM ist. Wird sie den kleinen regelmäßig sehen?


    Wie ist das mit der KM? Hat sie kein Einkommen wg. Unterhaltsvorschuss? Ich denke, eine Trennung ist beidseitig und gerade wenn Du den Kleinen nimmst. Also das Geld für ein neues(gebrauchtes) Kinderbett sollte schon auch zum Teil von Ihr kommen. Ich habe damals quasi auch wenigstens das "Kinderzimmer" von dem Kleinen mitnehmen dürfen (Bett, Schrank, Spielzeug und Kleidung wurde geteilt, wobei ich mehr mitgenommen habe, da er ja die meiste Zeit bei mir lebt) Wamas gibts ganz günstig gebraucht. Schau mal in die Zeitung, manche Leute geben Möbel auch umsonst ab, hauptsache man holt sie selbst ab. So bin ich an mein Bett gekommen. Alles andere kann man sich auch Stück für Stück nach kaufen.

  • Ich habe nochmal die offiziellen Wohngeldtabellen zu Rate gezogen. Diese sind natürlich ohne Gewähr und sicherlich nur Anhaltspunkte, aber laut dieser, sollte das Wohngeld ca. 347 Euro betragen. Wie ist das eigentlich, wenn ich den Alleinerziehenden Zuschuss von der Arge beantrage, bin ich dann noch Wohngeldberechtigt?


    Sie ist Auszubildende und bekommt ihre Vergütung, BAB und Halbwaisenrente und wir sind über die Runden gekommen. Zudem hatte ich bis vor kurzem noch einen Nebenjob, den ich wahrscheinlich auch ab März wieder aufnehmen kann. Insgesamt betrug ihr Einkommen ca. 750 Euro, welches nun wegfällt.


    Also es ist ja nichts verschwunden (nochmal in die Küche schaut*), aber sie besteht auf ihre in die Gemeinschaft mitgebrachten Haushaltsgeräte zum Beispiel. Waschmaschine, Kühlschrank und dergleichen ist ja vorhanden. Nur wenn sie die Sachen mitnehmen will, kann ich doch nicht sagen, dass ihre Geräte auf einmal mir gehören und ich die mitnehme? Das mit dem Bett hatte ich oben schon erwähnt, ist blöd gelaufen, aber nicht zu ändern. Ich werde mich mit der Arge in Verbindung setzen, was ich da machen kann.


    Lg Onexio

    Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts seinen Reichtümern hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen.

  • Hi!


    Also, was ich auf jeden Fall noch machen würde: Geh zur Frauenbeauftragten deiner Uni/ FH. Nein, ich hab mich nicht verschrieben :D Die haben hier zumindest nen Pott aus dem Studenten unterstützt werden, auch Studi- AEs. war im ersten Jahr 300€ und dieses Jahr nochmal 500. damit hättest du jetzt Kapital für Bettchen etc.


    Studienkredit, Kindergeld und Unterhalt zählt als Einkommen. Das alles zusammen müssen mehr als 600€ im Monat sein. Und die Differenz von dem Betrag zu dem Bedarfsregelsatz für dich+Sohn is dann dein Wohngeld.


    Du könntest deinen H4- Anspruch auf Sohni wälzen, werden dann allerdings die Kindersätze genommen, bei unserem 2-jährigen wären das keine 100€ gewesen...


    Die Kita- gebühren übernimmt bei uns das Jugendamt komplett.


    Mach mit dem Schreiben deiner Eltern nen Mietvertrag, zieh ein und geh dann Wohngeld beantragen, du musst ja auch nicht bis Ende der Kündigungsfrist zahlen wenn ich das richtig verstanden hab.


    Bei Wohngeld is aber auch so, dass du auf die Größe der Wohnung achten musst.



    Gruß und viel Spaß, bzw Nerven bei den Ämtern :D

  • Also sie sagt, dass sie erstmal Zeit für sich braucht, aber den Kleinen natürlich auch irgendwann mal sehen will. Wie das dann später gemacht wird, kann ich schwer abschätzen, aber da er ja in den Kindergarten geht, kann ich ab März wenn auch eingeschränkt ein wenig jobben gehen. Sie ist Auszubildende und den Unterhaltsvorschuss beantrage ich am Montag, der Termin steht schon. Da sie Auszubildende ist und selber wahrscheinlich gerade so über die runden kommen wird, denke ich, dass sie da nicht viel beisteuern kann. Zum Glück ist das Kinderzimmer soweit gut ausgestattet (Kommode, Kleiderschrank usw.), bis auf das Bett, welches vor kurzem ja nicht mehr wollte, und ich darf auch alle Kindermöbel mitnehmen, weil sie wahrscheinlich in eine 1-Zimmer Wohnung ziehen wird. In der Zeitung gab's noch nichts gescheites, aber ich halte weiter die Augen offen, danke :)


    LG Onexio

    Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts seinen Reichtümern hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen.