Beiträge von Onexio

    studikredit wird aber als einkommen gerechnet bei wohngeld... haben das hier auch durch...

    Aber im Wohngeldgesetz steht doch, dass Einkommen nach dem Einkommensgesetz herangezogen wird. Und es ist ja kein Einkommen, weil ich es ja auch zurückzahlen muss.
    Es ist ja z.B. kein Bafög, welches angerechnet wird. Und selbst wenn es angerechnet wird, im Moment bin ich so davor, dass ich erstmal ohne Wohngeld rechne und schaue, dass ich mit dem H4, dem AE, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Studikredit über die Runden komme. Sollte es noch zusätzlich Wohngeld geben, dann freue ich mich sehr, wenn nicht, weiß ich ab nächster Woche, ob ich auch ohne alles finanziert bekomme.


    LG Onexio

    Mittlerweile habe ich mich schon daran gewöhnt, dass ich bei Anträgen bei Alleinerziehenden die Mutter bin ;) Dass ich zur Frauenbeauftragten gehen kann, das wusste ich allerdings noch nicht, danke.
    Aber Studienkredit ist doch keine Einkommen, sondern ein Darlehen und sollte doch nur für die Plausibilitätsprüfung beim Wohngeld herangezogen werden, oder?
    Das mit dem H4 für meinen Sohn ist sicher eine gute Lösung.


    Habe gerade eben ein Bett für mein Kind gefunden, kostenlos. Ist zwar nur das Gestell und Rost, aber das ist schon supi. Die Matratze bekomm ich schon zusammengespart.


    Ich habe jetzt vor Mittwoch den Mietvertrag zu unterschreiben, bei der Arge H4 für meinen Sohn und AE-Zuschuss für mich zu beantragen. Ob ich dann noch wohngeldbrechtigt bin, kläre ich am Montag beim Wohnungsamt. Dies ist auch nur bis März angedacht. Eventuell könnte ich dann meine alte Vollzeitstelle als Halbtagsstelle wiederbekommen, das würde dann ja schon sehr helfen.


    Danke.


    LG Onexio

    Also sie sagt, dass sie erstmal Zeit für sich braucht, aber den Kleinen natürlich auch irgendwann mal sehen will. Wie das dann später gemacht wird, kann ich schwer abschätzen, aber da er ja in den Kindergarten geht, kann ich ab März wenn auch eingeschränkt ein wenig jobben gehen. Sie ist Auszubildende und den Unterhaltsvorschuss beantrage ich am Montag, der Termin steht schon. Da sie Auszubildende ist und selber wahrscheinlich gerade so über die runden kommen wird, denke ich, dass sie da nicht viel beisteuern kann. Zum Glück ist das Kinderzimmer soweit gut ausgestattet (Kommode, Kleiderschrank usw.), bis auf das Bett, welches vor kurzem ja nicht mehr wollte, und ich darf auch alle Kindermöbel mitnehmen, weil sie wahrscheinlich in eine 1-Zimmer Wohnung ziehen wird. In der Zeitung gab's noch nichts gescheites, aber ich halte weiter die Augen offen, danke :)


    LG Onexio

    Ich habe nochmal die offiziellen Wohngeldtabellen zu Rate gezogen. Diese sind natürlich ohne Gewähr und sicherlich nur Anhaltspunkte, aber laut dieser, sollte das Wohngeld ca. 347 Euro betragen. Wie ist das eigentlich, wenn ich den Alleinerziehenden Zuschuss von der Arge beantrage, bin ich dann noch Wohngeldberechtigt?


    Sie ist Auszubildende und bekommt ihre Vergütung, BAB und Halbwaisenrente und wir sind über die Runden gekommen. Zudem hatte ich bis vor kurzem noch einen Nebenjob, den ich wahrscheinlich auch ab März wieder aufnehmen kann. Insgesamt betrug ihr Einkommen ca. 750 Euro, welches nun wegfällt.


    Also es ist ja nichts verschwunden (nochmal in die Küche schaut*), aber sie besteht auf ihre in die Gemeinschaft mitgebrachten Haushaltsgeräte zum Beispiel. Waschmaschine, Kühlschrank und dergleichen ist ja vorhanden. Nur wenn sie die Sachen mitnehmen will, kann ich doch nicht sagen, dass ihre Geräte auf einmal mir gehören und ich die mitnehme? Das mit dem Bett hatte ich oben schon erwähnt, ist blöd gelaufen, aber nicht zu ändern. Ich werde mich mit der Arge in Verbindung setzen, was ich da machen kann.


    Lg Onexio

    Ich habe das Kindergeld + Unterhaltsvorschuss mal durchgerechnet. Da hätte ich dann theoretisch 375 Euro Wohngeld, was auch reichen würde. Als Student habe ich keinen Anspruch auf das normale ALG2, dieses Thema hatte ich in der Vergangenheit schon desöfteren mit der Arge diskutiert. Vielleicht auf den Alleinerziehenden-Zuschuss. Ich habe ja auch meinen Studienkredit über 550 Euro, was auch okay ist.


    Mein Kind geht in den Kindergarten und Nebenjob ist bald in Aussicht (ca. März).


    Danke Dir :)


    LG Onexio

    Aber das Kindergeld fällt doch nicht in die Berechnung des Wohngeldes, oder?


    Worauf ist das "unbeholfen" bezogen?


    Lg Onexio

    Hey, also so wie Studi-Mama es schon geschrieben hat, es Du bekommst auf eden Fall SGB II für Deinen Sohn und AE Zuschlag, so sieht es bei mir auch aus. Ich habe dann vor 2 MOnaten einen Wohngeldantrag gestellt, da ich meinen 400€ Job verloren habe. Also das mit Deinen 400€ kann ich mir nicht vorstellen, wenn es so sein sollte, solltest Du nur Wohngeld beantragen wenn das geht??? Es wäre mehr als das SGB II für Deinen Sohn. Bei mir haben sie das Wohngeld welches mit 176€ bewilligt wurde vom SGB II abgezogen. Hat also nix gebracht, bin aber auch noch am recherchieren ob das so richtig ist. Wünsche Dir viel Erfolg bei den Ämtern. Es ist nicht immer leicht. Mir hat das Hartz IV Forum auch sehr geholfen, da meine Arge absolut nicht meine KV bezahlen wolle und ich denen die passenden § selber mitteilen mußte. Viel Erfolg




    Lieben Gruß Naseweiß

    Hmm, also ich habe ja praktisch kein Einkommen, bis auf den Unterhaltsvorschuss. Studienkredit und Kindergeld werden ja nicht mit angrechnet und sontige Einnahmen habe ich nicht. Ganz unrealistisch finde ich die Höhe des Wohngeldes nicht, allerdings würde es mich auch nicht all zu sehr überraschen, wenn nur 200 Euro bei rumkommen würden. ICh werde am Montag mal zum Wohnungsamt fahren und die Mitarebiter dort fragen, ob sie das nicht ungefähr abschätzen können, wenn meine Angaben alle stimmen. Brauche den Betrag ja nicht auf den Euro genau, sondern nur ganz grob.
    Hartz 4 würde ich gerne vermeiden, insbesondere wenn der Wohngeldbetrag von 400 Euro hinkommt. Die Hälfte der Kaution aus der jetzigen Wohnung bekomme ich und kann den Rest in 6 Monatsraten abbezahlen. Finanziell würde ich das dann hinbekommen. Sollte das Wohngeld deutlich niedriger ausfallen, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Hartz4-Anträge zu stellen. Ist zwar nicht schlimm, denn solche Hilfen stehen einem ja auch zu, aber ich würde das ganze schon gerne selber finanzieren können.
    Hattest du denn irgendwelche anderen Einkünfte, als du 176 Euro Wohngeld bekommen hattest (Hartz4, Bafög oder ähnliches)?


    Insgesamt hat sich meine Situation doch relativ deutlich verbessert. Ich habe heute das gemeinsame Sorgerecht beantragt, darf also endlich mitentscheiden. Die Wohnung könnte ich zum 01. beziehen, Kaution ist gesichert, ein paar gebrauchte Möbel bekomme ich geschenkt, hier wird toll geholfen, sodass ich realtiv zufrieden und beruhigt bin wie sich alles entwickelt. Es hängt jetzt natürlich an der Höhe des Wohngeldes. Aber Montag weiß ich mehr, hoffe ich :)


    Danke an alle :)


    LG Onexio

    Ist halt die Frage, ob ich so viel Wohngeld bekomme. Dieser Betrag wurde mit Hilfe vom Wohngeldgesetz und einem Online-Wohngeldrechner ausgespuckt. Theoretisch hätten wir ja nur den Unterhaltsvorschuss als Einkommen. Der Studienkredit ist ja kein Einkommen und das Kindergeld wird ebenfalls nicht angerechnet. Das ist noch die große Unbekannte, ob es dann wirklich so viel Wohngeld wird.
    Ein zusätzliches Problem war der Einkommensnachweis, den ich der Wohnungsbaugesellschaft vorlegen musste. Das Wohngeld konnte ich denen nicht vorlegen, weil ich es nicht ohne Mietvertrag beantragen kann. So bekam ich keinen Mietvertrag und somit konnte ich den Wohngeldantrag auch erstmal abschreiben. Ein Teufelskreis.
    Dennoch ließ die Wohnungsbaugesellschaft einen Schrieb von meinen Eltern gelten, in dem stand, dass sie mich monatlich mit 400 Euro unterstützen bis der Wohngeldantrag durch ist (recht formlos). Dies machen und können sie natürlich nicht wirklich, aber diesen Tipp gab mir die Mitarbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft. Vielleicht hilft's ja dem einen oder anderen, der in derselben Situation ist.


    Das mit dem Bett bekomme ich schon irgendwie hin, danke dir :)


    Ja, Rennerei ist das wirklich, hilft aber auch beim Abnehmen ;)


    LG Onexio

    Danke für deine Antwort.


    Ich werde morgen zum Wohnungsamt fahren und vielleicht können die mir sagen, ob das von mir ausgerechnete Wohngeld realistisch ist.


    Ich denke allerdings nicht, dass ich AE-Zuschlag bekomme, weil ich Student bin und Studenten, nach Aussage des Jobcenters, nichts von denen bekommen. Hatte diesen Streitpunkt in der Vergangenheit desöfteren, leider. Ich denke auch, dass mein Sohn H4 bekommen könnte. Die Arge meinte, dass ich doch auch hier wohnen bleiben könnte, als ich fragte, ob ich umziehen darf. Also sehen sie es lieber, wenn ich mit meiner Ex-Partnerin wenigstens bis zum Ende der Kündigungsfrist zusammenleben würde. Das wird aber äußerst schwierig. Vor allem wäre die neue Wohnung allein gesehen günstiger, aber sie rechnen dann doch lieber das Einkommen meiner Ex-Partnerin mit an. Ich überlege, ob ich nicht einfach den neuen Mietvertrag unterschreiben sollte (ich komme aus der alten Wohnung schon früher raus), weil die Arge mich sicherlich nochmals dazu drängen würde, weiterhin in der alten Wohnung zu leben.


    Was ist Betreuungsbeihilfe und wo beantragt man diese?


    Ich werde bei der Stadt nachfragen, wegen der Sozialkarte, danke :)


    Gut zu wissen, dass man auch noch Rechte hat bzw. Unterstützung bekommt, auch was den Hausrat (bzw. die wichtigsten Geräte wie WaMa) angeht.


    Mein Kind schläft seit zwei Wochen bei mir im Bett, weil seines kaputt gegangen ist. Die Matratze hätte eh ausgetauscht werden müssen, aber nun sind halt viele Dinge dazwischen gekommen :)


    Danke für deine Hilfe :)


    LG Onexio

    :welcome


    Wieso gehst DU davon aus das euer Kind bei dir aufwachsen wird?
    Was sagt denn die Mutter dazu?

    Weil sie das Kind nicht mitnehmen kann (Schichtdienst) und will. Da sind wir uns beide einig. Morgen beantragen wir das gemeinsame Sorgerecht beim Amt für Familie. Werde dort auch mal nachfragen wie das mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht aussieht.


    Und danke für's Willkommenheißen :)


    LG Onexio

    Hallo ihr :)


    Ich weiß gar nicht so recht wo mir der Kopf steht und wie ich anfangen soll. Derzeit prasseln sehr viele Dinge auf mich ein, aber es tut gut zu wissen, dass man nicht ganz alleine ist. Ich probiere es mal :)


    Ich bin 32 Jahre alt, bin Student, habe einen 5-jährigen Sohn und bin frisch seit dem 01.12.09 getrennt. Wir leben noch zusammen in einer 54qm großen 3-Zimmerwohnung, die 460,-€ Miete (Kaltmiete+BK) kostet. Meine Ex-Partnerin kann und will unseren Sohn nicht mitnehmen, was nicht tragisch für mich ist, da ich das gerne mache. Morgen beantragen wir das gemeinsame Sorgerecht, damit ist sie auch einverstanden. So weit so gut. Ich möchte die Wohnung so schnell es geht verlassen. Wir liegen zwar nicht im Clinch, aber das Zusammenleben gestaltet sich doch äußerst schwierig.


    Einkommen von mir und meinem Sohn:


    Studienkredit 550,-
    Kindergeld 164,-
    Unterhaltsvorschuss 117,-
    Wohngeld (lt. Online-Rechner) 409,- (wäre das realistisch?) Ich habe ja praktisch kein Einkommen, nur ein Darlehen.


    Gesamt: 1240,-


    Miete der neuen Whg. beträgt 393,- (Kaltmiete329,- + BK64,-), Heizung und Strom bezahle ich extra.


    Kann ich für meinen Sohn Hartz4 beantragen? Was übernähme dann das Amt? Wie sieht das aus mit Waschmaschine, Kühlschrank und Kinderbett? Wird ein Teil der Kaution übernommen (450 euro bekäme ich aus der alten Wohnung)? Wie viel Miete übernimmt das Amt?
    Ich habe die Befürchtung, dass das Amt dem Umzug nicht zustimmen könnte, aber ich möchte hier möglichst schnell raus. Dies ist auch im Sinne meiner Ex-Partnerin. Die neue Wohnung hätte 65,5qm, nur 2,5 Zimmer, dafür VB, was für den Kleinen toll wäre, weil er nicht duschen mag, aber das nur so nebenbei. Dürfte ich als Haushaltsvorstand und nicht Hart4-Empfänger den Umzug einfach bestimmen? Die Wohnung wäre ja auch günstiger.


    Liebe Grüße


    Onexio

    Hallo zusammen :)


    Ich bin ein 32 Jahre alter Student, habe einen 5-jährigen Sohn und lebe noch mit meiner Ex-Partnerin und Mutter unseres Kindes in einer Wohnung in Kiel. Wir haben uns gerade frisch getrennt und ich stehe gerade vor einem riesigen Berg von Dingen, die erledigt werden wollen. Ich beschäftige mich erst seit ein paar Tagen mit dem Thema Alleinerziehung und bin auf dieses tolle Forum gestoßen. Es hilft mir im Moment wirklich sehr. Danke :)


    LG Onexio