An Jens und Iceshine, und natürlich auch knackwurts
was hat euch eigentlich geritten?
Es gibt den Straftatbestand der "Böswilligen Unterhaltspflichtverletzung". Anzeigen kann man diesen - wenn man Erfolg haben möchte - erst nach einer gewissen Zeit', sprich etlichen Jahren. Weil sonst könnte es ja sein, dass der Betroffenen wirklich einfach keine Arbeit findet. - Wenn der betroffene Vater aber über Jahre keine Arbeit findet, aber immer einen BMW und mehrmals im Jahr in den Urlaub fahren kann, dann kann man irgendwann davon ausgehen, dass was faul ist an der Sache.
Wenn das Jugendamt immer mal wieder wissen möchte, ob der Vater denn Geld hat, aber selber nichts unternimmt - eigentlich müsste der Staat auch schauen, wie er wieder an sein Geld kommt, oder? -, wenn ioh als Mutter das Kind alleine und mit zwei Jobs - davon einer Nachts in der Kneipe - durchs Leben bringe, dann soll ich still halten? Weil Gefängnis kommt den Staat ja teuer? Hallo? Jens? Was soll das?
Dass im Zuge der Ermittlungen einige Schweinereien rauskamen, konnte ich vorher nicht wissen. Ich war zu dem Zeitpunkt 10 Jahre von dem Mann geschieden und hatte keinen Einblick mehr in sein Lben- außer BMW und Urlaube eben.
Deine Logik Jens ist also: lieber niemanden wegen etwas anzeigen, weil da könnte ja im Zuge der Ermittlungen was anderes bei auffliegen, und dann muss er in den Knast und das kostet den Staat Geld - also lieber lassen?? Ich hätte mich sehr gefreut, auf seinen Bewerbungsmarathon, aber es kam eben anders.
Ich bin nicht die rachsüchtige geldgierige Frau, als die ich hier hingestellt werde, aber ich habe einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Wenn einer offensichtlich so tut als ob er keine Arbeit findet, dann ist das mehr als ärgerlich. Es hätte seiner Tochter nicht geschadet, wenn die Mutter ein bisschen entspannter gewesen wäre, ohne Nachtarbeit und mit ein bisschen mehr Geld in der Tasche. Urlaub wäre auch mal nett gewesen. Aber den hat der Vater ohne das Kind gemacht... na ja, vorbei.
Und Iceshine: Du hast mir immer noch nicht gesagt, was an meiner Anzeige gesetzeswidrig war. Meinst Du nicht, meine Anwältin, das Jugendamt oder spätestens der gegnerischen Anwalt oder noch spätestens der Richter hätten mich darauf hingewiesen? Deshalb mein"Frau Anwältin", das war ironisch gemeint, denn ich empfand Deinen Ton als gewaltig überheblich ohne dass Du wirklich zur Kenntnis genommen zu haben scheinst, um was es in meinem Fall eigentlich ging.
@knackurst: Danke, ich entnehme Deinen Beiträgen, dass Du meine Beiträge verstanden hast. Was die anderen beiden gelesen haben, weiß ich nicht.... Ich drück Euch - Dir und den Kindern - die Daumen!
Es ist nicht einfach, ein Kind ohne Unterstützung des anderen Elternteils zum Abitur und darüber hinaus noch durchs Studium zu bringen. Das ist ein langer Weg. Da ist es legitim, ab und an mal zu überprüfen, wie es mit der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Elternteils aussieht. Wäre ich unterhaltspflichtig, würde ich zahlen, ohne mich groß zu beschweren. - Wobei: ich BIN unterhaltspflichtig ohne wenn und aber meinen Kindern gegenüber. Und ich bin meiner Pflicht immer nachgekommen.
Viele Grüße
sonnenaufgang
...für die das jetzt durch ist. Wer mich missverstehen und blöd anmachen will, kann das ruhig...