Deutsche/Amerikanische Rechtsordnung fuer Sorgerecht? Dringend Hilfe benoetigt!!!

  • Hallo!!!!


    Ich bin neu hier, hab diese Seite gestern durch googeln gefunden und hoffe endlich guten Rat zu bekommen!!!


    Also, ich schildere mal ganz kurz meine Situation!


    Ich (deutsch) habe 4 Jahre als Au-pair und Student in der USA gelebt und dort meinen Ex-Freund (Amerikaner) kennengelernt! Wir waren 2 Jahre zusammen und hatten eine sehr schwierige Beziehung! Ende 2006 wurde unser Sohn in Hawaii geboren :D (er hat die deutsche und amerikanische Staatsbuergerschaft)!!! Im Krankenhaus haben wir beide unterschrieben, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben, da wir zu dem Zeitpunkt von einer gemeinsamen Zukunft ausgingen!!!


    Als mein Sohn 4 Wochen alt war, hat das naechste Semester angefangen und ich habe meinem College mitgeteilt, dass ich unmoeglich Vollzeit studieren kann, daraufhin wurde mir gesagt, dass ich das Land innerhalb von 15 Tagen verlassen muss!!


    Also packte ich unsere Koffer und flog mit meinem Sohn nach Deutschland, mit dem Gedanken nach 3 Monaten wieder zurueck zu kehren und zu heiraten,....tja und wie das Leben so spielt hat mein Ex die Beziehung nach 2 Monaten beendet und wir blieben hier!


    Ueber 2 Jahre ging es dann hin und her, ich bin 4 Mal rueber geflogen, um an der Beziehung zu arbeiten!


    Bei einem Besuch hat er mir erzaehlt dass er ein Dokument fuer die Arbeit braucht, das bestaetigt, dass er das alleinige Sorgerecht hat, um mehr Miete zu bekommen! So gutgmuetig wie ich war, hab ich gedacht klar ich helfe ihm, er war schon 8 Mal im Krieg, das hat er verdient!!!! Wir wollten es ja eben nur fuer die Situation verwenden und dann wieder aendern!!!!!![/size]


    In den letzten 3 Jahren, hat er kein einziges Mal etwas fuer unseren Sohn geschickt, ist nicht ein Mal hergeflogen, die Fluege hab alle ich alleine gezahlt, insgesamt wollte er vielleicht 10 Mal mit ihm am Telefon reden, ohne dass ich es aufbringen musste! Ausserdem wollte er sogar dass ich alleine komme und unseren Sohn hier lasse fuer die Zeit!!!!!


    Zum GLUECK!!!!!!!!!!!!!!!!! hab ich endlich begriffen, wie destruktiv und schlimm die ganze Beziehung eigentlich war, von Luegen, zu anderen Frauen und so weiter und ich hab es endgueltig beendet (Sommer 2009)




    Tja und da ging es los.......


    Auf EINMAL kann er nicht OHNE seinen Sohn leben, er muss ihm JEDEN Abend Gute NAcht sagen, aber nicht dass ER anrufen wuerde, NEIN, ICH hab anzurufen, damit er mit seinem Sohn reden kann...Ich soll hinfliegen, damit er ihn sehen kann, ich hab dafuer zu sorgen, dass er ihn sieht!!!!!!!!!!!!!!!!


    Er hat ausserdem gesagt dass er ihn die HAELFTE DES JAHRES ZU SICH HOLEN WILL!!!!!!!!!!! Was man keinem 2 Jaehrigen zumuten kann!!!!! Und was ich garantiert NICHT zulassen werde!!!!!!!!



    Er hat total gesponnen, weil er eben gemerkt hat dass er mich nicht mehr kontrollieren und manipulieren kann, weil ich es endgueltig nicht mehr moechte!!!!


    In dem Ganzen geht es in keinster Weise um unseren Sohn sondern nur darum, dass wir wieder zusammenkommen!!!!! Er redet stundenlang mit mir am Telefon, wie toll wir zusammenpassen, und dass ich seine Traumfrau waere und dass wir heiraten sollen und ich kommen soll,.....wenn ich ihn dann frage, ob er mit seinem Sohn reden will, erzaehlt er mit irgendwelche Gruende warum es gerade nicht geht!!!!!!!


    Ich hab ihn gefragt, ob er mir dass Dokument geben kann und wir es aendern koennen und seine Antwort,...er hat fuer mich GAR NICHTS zu tun!!!


    [Das war ein Schlag in mein Herz!!!!!




    So, jetzt hat er sich langsam beruhigt und eingewilligt, dass wir wieder das gemeinsame Sorgerecht haben!!!! Nur weiss ich nicht was ich zu tun hab, wie ich vorgehen muss????




    Was kann er wirklich mit diesem Schreiben tun, falls er ihn zu sich nehmen will???????


    Was sind die Unterschiede/Gemeinsamkeiten der deutschen, amerikanischen Rechtsordnung??[/size]


    [b]Hat es Gewicht, dass mein Sohn schon immer bei mir wohnt???? Dass er hier in Deutschland lebt (Aufenthaltsbestimmungsrecht)????



    Wenn wir das gemeinsame Sorgerecht haben, kann er ihn zu sich holen wie er will??? Nach amerikanischer Rechtsordnung????



    [b]Kann ich einfach so das alleinige Sorgerecht beantragen????


    Wie ihr seht steh ich vor einem riessen Haufen von Fragen und leider kann mir keiner ( Jugendamt, Anwaelte, Familiengericht) weiterhelfen!!!!!!




    BITTE um irgendwelche Tips, Hilfen, Ratschlaege, Addressen!!!!!!!!


    Vielen LIEBEN DANK!!!! euch allen da draussen :blume !!!!!!



    Mod.-Mitteilung: Habe es -setze Dein Einverständnis voraus ;) - mal etwas lesefreundlicher gemacht. Damit mehr an das wichtige Thema gehen. Gruß, Volleybap

  • Hallo, erstmal.


    (Dein Text ist durch das ganze schwarz/fett/zentriert ein bisschen schwer zu lesen).


    Was Radex sagt bezüglich Entführung stimmt.


    Ist dein Englisch gut?`Dann kannst du hier: http://www.lawhelp.org/HI/ oder hier: http://www.lawhelp.org/documents/12271F28. über "sole custody" (alleiniges Sorgerecht) bzw. "joint custody" (gemeinsames Sorgerecht) bei in Hawaii geborenen Kindern nachlesen.


    Ansonsten, du brauchst für deine Fragen, die allesamt Fachwissen erfordern, einen Anwalt, der in internationalem Recht spezialisiert ist.


    Wünsch dir alles Gute!

  • danke erstmals fuer die schnellen Antworten!!!! Ist schon mal super was Neues zu hoeren!!!!


    Sorry, fuer das Fettgedruckte, hab das zum ersten Mal gemacht, werde es das naechste Mal normal schreiben!!!!!



    Ich werde mir die Links genau durchlesen und hoffentlich etwas finden!!!!


    Sende euch auf jeden Fall liebe Gruesse!!!!!!! :)

  • 1. Lass dir von ihm schriftlich geben, dass ihr jetzt beide wieder gemeinsames Sorgerecht habt. Sonst kann es dir wirklich passieren (AUCH wenn du das offenlegst bei gewissen Behoerden), dass dir euer Kind postwendend weggenommen wird und zurueck zum Vater kommt (wenn er das denn will). Das muesst ihr BEIDE verhindern. Also lass dir ganz schnell was von ihm faxen. Kannst ja notfalls (genau wie er) eine story erfinden, warum du wieder das gemeinsame Sorgerecht brauchst.


    2. Wende dich ans Bundesjustizamt (wurde ja hier schon vorgeschlagen) in Berlin.


    3. Dein Kind lebt die ganze ZEit bei dir und hat somit seine vertraute Umgebung jetzt in D. Damit sollte deine Chance auf ABR und Sorgerecht (wenn du denn das alleinige willst) recht gut sein. Im Moment aber befindest du dich in einer ganz wackeligen und gefaehrlichen SItuation. Dein Sohn ist bei euch, OBWOHL du auf dem Papier keinerlei Sorgerecht hast und er in den USA geboren wurde. Wenn du unterschrieben hast damals, dass du das Sorgerecht ab gibst, dann zaehlt das (leider).


    4. Falls ihr nicht verheiratet ward/seid und du noch Deutsche und NUR Deutsche (nehme ich ja an, wegen der Visageschichte) und dein Kind BEIDES, dann kannst du das ueber die deutschen Behoerden klaeren (so sind meine Infos - brauchte selbst ewig lang um das in ERfahrung zu bringen). Wende dich ans Auswaertige Amt.


    5. Momentan koennte dein Ex tatsaechlich von heut auf mogen euren Sohn (rein rechtlich) zu sich holen.


    Du solltest sehr schnell agieren. Viel Glueck.

  • Hallo,
    tatsächlich hilft dir nur ein guter Fachanwalt, der in der Lage ist internationales Familienrecht richtig zu bewerten, zu klären welches Recht überhaupt gilt und der die Umstände in eurem Einzelfall genau unter die Lupe nimmt. Das Kind hat beide Staatsangehörigkeiten, aber ihr lebt in Deutschland und habt in Deutschland gelebt, als du die Bestätigung für die Miete geschickt hast.


    - Wenn man vom deutschen Recht ausgeht, dann habt ihr immer noch beide das gemeinsame Sorgerecht. Durch eine einfache Erklärung kann man das Sorgerecht nicht abgeben, das geht nur durch einen Gerichtsentscheid.


    - Wenn man von deutschem Recht ausgeht, dann hätte er unter den geschilderten Bedingungen auch wenig Chancen das Kind in die USA zu holen, weil das Kind bei dir lebt und ihr gemeinsames Sorgerecht habt.


    - Es kommt aber auch sehr auf die genauen Umstände an, unter denen du aus den USA mit Kind ausgereist bist, ob deine Ausreise mit Kind rechtmäßig war oder eine Kindesentziehung /-entführung darstellt.

  • Als mein Sohn 4 Wochen alt war, hat das naechste Semester angefangen und ich habe meinem College mitgeteilt, dass ich unmoeglich Vollzeit studieren kann, daraufhin wurde mir gesagt, dass ich das Land innerhalb von 15 Tagen verlassen muss!!


    Du bist Mutter eines amerikanischen Staatsbürgers und musstest die USA verlassen?


    Gab's dort eine Gesetzesänderung in den letzten Jahren? Es war doch immer so, dass frau nur ein Kind kriegen musste um Bleiberecht zu haben?

  • Nee, eben nicht.
    Das Kind hat dann die amerikanische Staatsbürgerschaft, die Mutter dagegen nicht automatisch ein Bleiberecht. Kind kann zum Beispiel mit 18 die Staatsbürgerschaft für die Eltern beantragen. Bis dahin ist aber in diesem Falle viel Zeit. Solche Geschichten kenne ich viele. Studenten, die einfach vergessen hatten, irgendein Formular abzugeben, zum Beispiel. Aber hier ist eh einen Fachmann/Fachfrau gefragt.

  • - Wenn man vom deutschen Recht ausgeht, dann habt ihr immer noch beide das gemeinsame Sorgerecht. Durch eine einfache Erklärung kann man das Sorgerecht nicht abgeben, das geht nur durch einen Gerichtsentscheid.


    Das ist nicht ganz korrekt. Hierzulande geht es, dass man das Sorgerecht einfach durch eine Unterschrift des anderen bekommt oder abgibt. Sowas wird nicht gerichtlich geklaert. Mir wurde in D gesagt, dass diese schriftliche Erklaerung meines Ex auch ausreicht. Es ist bisher bei der TS alles ueber die USA gelaufen und wenn es in den USA reicht, eine Einverstaendnis vom anderen Elternteil zu haben wegen Sorgerecht, dann reicht das in diesem Falle auch in D. Deshalb waere es sehr wichtig, dass die TS sich schriftlich bestaetigen laesst, was muendlich gesagt wurde.


    Im Grunde haette sie damals nicht einfach so nach D gekonnt (da hatten sie ja gemeinsames Sorgerecht!). Aber gut, es hat geklappt, obwohl es nicht wirklich legal war. Das wichtigste ist, dass sie sich jetzt nicht noch im Nachhinein Schwierigkeiten einheimst (kommt sehr auf den Sachbearbeiter an!)


    Ich wuerde daher auch Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen (noch besser waere, wenn du deinen Ex erstmal dazu bekommst, dir was zu unterschreiben)... weiss nicht, wie du jemanden finden kannst, der sich da auskennt. Es gibt ein gutes USA Auswandererforum. Evt. kann dir da jemand weiterhelfen. Kennst du das? Oder Auswaertiges Amt. Ansonsten Vilette hier im Forum koennte sich evt. auskennen.


    Bluesea hat recht.

  • Hier brauchst Du ganz eindeutig einen geschickten Anwalt. Denn Deine Rechtsposition ist derzeit sehr bescheiden. Wenn der Vater will, ist das Kind weg. Du musst also vorsichtig neue Rechtspositionen einnehmen, ohne den Vater zu einer Trotzreaktion zu verführen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstmal DANKE :D fuer die vielen und hilfreichen Nachrichten, hat mich so gefreut und sehr beeindruckt, dass sich so viele, so schnell die Zeit genommen haben, um mir zu schreiben!!!


    Ich sass jetzt schon Stunden vor dem PC und hab auf saemtlichen deutschen und auch amerikanischen Seiten nachgelesen!


    Ich habe auf einigen Seiten gelesen, dass ein notarisiertes Schreiben zwar eine Aussage ueber ein zudem Zeitpunkt gemachtes Abkommen ist, aber nicht rechtskraeftig ist, wenn es darum geht das Sorgerecht zu aendern! Dies kann nur ein Gerichtsurteil in Kraft setzen!


    Wenn das so stimmen sollte, und ich habe es in mehreren Beitraegen, auch von Anwaelten in Foren gelesen, dann waere das ja super.


    Ein Anwalt hier hat mir gesagt, dass wenn wir das gemeinsame Sorgerecht haetten, ich es hier auf alleiniges umschreiben koennte.


    So jetzt hab ich bestimmt auf 8 Foren und saemtlichen Anwaltsseiten, deutsch und amerikanisch meine Geschichte geschrieben und hoff doch so bald wie moeglich eine Info zu bekommen!!!!


    Geht auf jeden Fall weter nach vorne und ihr seid daran beteiligt!!! Danke fuer die Lichtblicke!!!!



    Liebe Gruesse Nadine :strahlen

  • Also....ich würde an Deiner Stelle auch erstmal die Ruhe bewahren...mein Fall hat gewisse Ähnlichkeiten, da die Mutter meiner Kinder amerikanische Staatsbürgerin ist. Ist aber dennoch ne gaaaanz andere Geschichte.
    Fakt ist ja erstmal, dass Dein Kind bisher in Deiner alleinigen Obhut war es es ihm ja wohl (hoffentlich) nicht schlecht erging. Also, hast Du auch faktisch bisher das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeübt, ohne dass sich der Vater daran gestört hat.
    Fakt ist außerdem, dass Dein Kind nicht nur die amerikanische Staatsbürgerschaft, sondern auch die Deutsche hat. Ich glaube nicht, dass ein deutsches Familiengericht aufgrund einer "schwindeligen" einseitigen, nicht notariellen Erklärung, die Du unter zweifelhaften Umständen abgegeben hast, ein "deutsches" Kind in die USA zu seinem Vater abschiebt, der sich bisher so gut wie nie um sein Kind gekümmert hat und dessen Möglichkeiten die väterliche Sorge auch tatsächlich auszuüben in keinster Weise nachweisbar sind.
    Selbst wenn der Vater Deines Kindes in den USA vor Gericht ziehen würde, um die "Herausgabe" seines Kindes gerichtlich zu erzwingen....was sollen die Amis den machen??? Das Marine Corps schicken??? Im schlimmsten Fall gibt es ein ewiges gerichtliches hin und her, Du darfst nicht mehr in die USA einreisen, da Du sonst verhaftet wirst und Dein Kind ist bis dahin alt genug um selbst zu entscheiden, wo es leben will.


    Das ist zumindest meine "nicht-juristische" Sicht auf Deinen Fall!!


    Wünsche Dir viel Glück und Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen....

  • Da gibt es die "Hague convention" die eine Rückführung von mutmaßlich entführten Kindern beinhaltet. Es ist ein Abkommen zwischen USA und D. Ich brauchte die schriftliche Genehmigung meines Ex um die Kinder nach D bringen zu können. Ganz so einfach ist es also nicht.
    Ein Anwalt ist auf jeden Fall notwendig.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

    Einmal editiert, zuletzt von Villette ()

  • Ja, ich weiß, dass es die "Hager Konvention" gibt...oder war es das Kinderschutzabkommen??? Egal! Jedenfalls ist das eines der wenigen internationalen Abkommen, denen sich die USA angeschlossen habe. Aber....bis jetzt (und das ist ja nun schon ne Weile her) hat der Kindesvater das Kind wohl noch nie als "entführt" gemeldet. Da hat die normative Kraft des faktischen nun mittlerweile einige eindeutige Tatsachen gschaffen, die sicherlich vor Gericht einer ausführlichen Begründung bedürfen. Ich rate natürlich auch zu einem Anwalt...würde der Sache aber dennoch "relativ" gelassen entgegen sehen....

  • Du kannst auch in dem Portal


    http://www.Info4alien.de


    nachstöbern bzw auch dort um Rat fragen.In diesem Portal antworten dir überwiegend Mitarbeiter von Konsulaten/Deutschen Behörden auch zum Thema Sorgerecht.
    Vieleicht können die dir fachliche und sachliche Hilfe geben oder nennen.


    LG
    DerAndi

  • Ich habe jetzt von amerikanischen Anwälten bestätigt bekommen, dass ein notarisiertes Schreiben nicht dazu ausreicht, das Sorgerecht zu ändern, sondern wie schon zuvor erwähnt ein gerichtlicher Beschluss vorliegen muss!


    Das bringt ja schon mal sehr viel Licht in das Ganze!!!!


    Ich hab jetzt mit einem Bekannten meines Onkels geredet, der Anwalt im Bereich Familienrecht ist und er hat mir gesagt, dass ich in Dt.
    automatisch das Alleinige hätte, da hier nie etwas anderes festgelegt
    wurde.


    Allerdings wusste er nicht, in wie fern das amerikanische
    Dokument hier mit rein spielt und ob ich eine gerichtliche Abänderung
    des gemeinsamen Sorgerechts (der USA) zum Alleinigem bräuchte!


    Ich
    versuche nun rauszufinden, ob das amerikanische Abkommen über
    gemeinsames Sorgerecht in Dt. gültig ist, oder ob ich nach Dt. Gesetz
    das Alleinige habe.



    Ausserdem, nur zur Info für Andere die so etwas ähnliches versuchen rauszufinden,... das amerikanische Gericht entscheidet auch wie das Dt. zum Wohl des Kindes, es muss driftige Gründe geben um das Sorgerecht abzuändern, oder das Kind aus seinem Umfeld zu nehmen (Missbrauch....).
    Ausserdem wird in den Staaten das Sorgerecht in 2 Teile geteilt. Einmal 'Physical Custody', welche darüber entscheidet wo das Kind lebt. Bei gemeinsamen heisst das, die Hälfte des Jahres hier und die andere dort. Bei alleinigem heisst dies mehr als die Hälfte bei einem und der Andere hat Besuchsrecht.
    Zum 2. gibt es 'Legal custody', welche über alle Entscheidungen (Schulisch, Medizinisch, Religiös) entscheidet. Bei gemeinsamen muss man alles miteinander bereden und auf eine Einigung kommen, wennnicht wird dies durch das Gericht oder einen Dritten bestimmt.
    Bei alleinigem Sorgerecht bespricht man es und kann aber die endgültige Entscheidung alleine treffen!


    Wusste ich so alles auch nicht!



    Falls jemand was über das Annerkennungsgesetz weiss, bitte lasst es mich wissen!!!!!!


    DANKE für alle Kommentare und Hilfen,....und ja ich geh es alles ruhig an!!!! Hab da Vertrauen auf Gott und weiss, dass ich einfach Schritt für Schritt weitermachen muss und natürlich meine Hausaufgaben machen muss!!!! :)


    Liebe Grüsse!!!!

  • Da gibt es die "Hague convention" die eine Rückführung von mutmaßlich entführten Kindern beinhaltet. Es ist ein Abkommen zwischen USA und D. Ich brauchte die schriftliche Genehmigung meines Ex um die Kinder nach D bringen zu können. Ganz so einfach ist es also nicht.
    Ein Anwalt ist auf jeden Fall notwendig.

    Also ich denke, dass er da ganz schlechte Karten hätte, weil ich schon so lange hier lebe und ihn ja schon oft besucht habe!!!! da müsste er sich schon ganz schön was ausdenken, um damit anzukommen!!!!! Am Flughafen wurde uns damals auch erst gesagt, ich bräuchte ein notarisiertes Schreiben des Vaters (welcher ja dabei war), um das Land zu verlassen. Dies wurde jedoch wieder widerrufen, da es nur für Mexiko, Südamerika und andere nicht Dt. Länder gilt!!!!! Man kann einfach so gehen!!!!


  • Ach ja was ich fast vergessen habe,......es gibt tolle sites auf denen ich amerikanische Anwälte fragen konnte und am nächsten Tag gleich Antworten hatte, hier ist eine davon!!!! Hoffe es hilft jemandem.....
    http://www.avvo.com

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