Beiträge von DadOfTwo

    Nee...auch wenn ich Dich nicht kenne, bin ich mir sicher, dass Du kein "hoffnungsloser Fall" bist. Mensch Mädel...Du bist noch jung und hast das ganze leben vor Dir...die Zeiten werden auch wieder besser! :party Freu Dich, dass Du ein süßes Kind hast und lass Dir nicht von irgendwelchen Deppen sagen, wie Du Dein (Euer) Leben zu führen habt!!! Also, Kopf hoch und Du wirst auch noch einen Partner finden, der etwas reifer im Kopf ist... :bigkiss

    Nee...wenn man ein Telefongespräch aufnehmen will, muss man seinen Gegenüber erst darüber in Kenntnis setzen und fragen, ob es ihm recht ist. Ansonsten hat so ein illegal aufgenommenes Telefongespräch im Zweifelsfall vor Gericht keine Beweiskraft. Außerdem verletzt es die Vertraulichkeit des Telefongespräches und illegal...Wenn er das sogar zugegeben hat, könntest Du ihn m. E. sogar auf herausgabe der Aufnahme verklagen.... ;-)


    Aber das ist ja alles sehr theoretisch...die Frage ist doch eher, warum/wofür macht er das???

    ...und was mich schon fast wütend macht :amok: ist der Umstand, dass so eine "schwachsinnige" Petition wie: "Möglichkeit der Wahlenthaltung bei Wahlen" oder so ähnlich mittlerweil 687(!) Mitzeichner hat und eine Petition, bei des es um unsere Kinder geht hat nur 156 Mitzeichner, ganz zu schweigen von einer Petition wo es um die Besteuerung von Börsengeschäften geht (!)....da sieht man doch, wo in unserer Gesellschaft (nicht Staat) die Prioritäten sind.... :radab

    So...zunächst einmal bin ich überrascht, welche lebhafte und kontroverse Diskussion ich hier angestoßen habe. Waren wirklich unheimlich viele interessante Beiträge dabei.


    Ich wollte nur noch einmal klarstellen, was mich dazu bewegt hat, diese o.a. Petition zu unterstützen und für viele Mitzeichnungen zu werben:


    1. Mir geht es hier nicht darum, dass der Staat für alles zuständig sein soll, sondern vielmehr um Menschrechte (was ja auch Kinderrechte sind!) ALLEN Kindern steht eine Art Unterhalt zu. Sei es in "normalen" Familien die Liebe, Fürsorge, Zuneigung und Betreuung von beiden Elternteilen oder sei es in Familien von Alleinerzeihenden, dass der andere Elternteil seiner Verantwortung zumindest soweit nachkommt, dass er dem Kind einen "angemessenen" finanziellen Unterhalt gewährt. Nicht der Alleinerziehende soll von dem Geld leben, sondern es soll in die (zusätzlich notwendige) Betreuung des Kindes und in dessen Zukunft investiert werden.


    2. Es ist mir auch vollkommen egal, ab der Alleinerziehende H4-Empfänger oder Vorstandsvorsitzender einer Bank ist. Das Recht des Kindes auf Unterhalt bleibt davon unbenommen, denn laut GG sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich! Leider gibt es immer häufiger Elternteile, die sich dieser Verantwortung auf die verschiedensten legale und illegale Wege entziehen. Daher wird der Gleichheitsgrundsatz hier bereits verletzt, da bei manchen die Unterhaltspflicht durch den Staat durchgesetzt wird und bei Anderen wiederum nicht. Ist ja zunächst die Entscheidung der entsprechenden unterhaltsverpflichteten Person, ob sie sich durch ggf. illegale Tricks den Zahlungen entzieht. Aber warum sollte das Kind darunter leiden?!? Es hat ein Recht darauf!! Weiterhin sollte den Elternteilen, die sich ihrer Verpflichtung entziehen vollkomen klar sein, dass sie sich bis an ihr Lebensende an den Staat verschulden, der ihre Unterhaltszahlungen "vorfinanziert" hat.


    3. Ich bin mir sicher, dass keiner der hier alleinerziehenden Elternteile sich die Scheidung/Trennung leichtfertig "angetan" hat. Dafür hat jeder seine eigene individuelle Geschichte, die mit 100%er Sicherheit eine Trennung/Scheidung absolut notwendig machte. Auch oder gerade wegen dem "Kindeswohl". Sei es familiäre Gewalt (auch psychisch), Alkoholismus oder was auch immer...und glaubt man dem Statistischen Bundesamt leben besonders viel Alleinerziehende von H4, bzw. haben ein weit überdurchschittliches Risiko in Armut zu leben. Waran das liegen "könnte" brauche ich wohl in diesem Forum nicht weiter zu erläutern!
    Wenn man jedenfalls der Argumentationslinie z. B. von Andy folgt, dürften "Besserverdienende" dann auch kein Kindergeld mehr erhalten...


    4. Ist die Höhe des Unterhaltsvorschusses auch nicht ins solchen Höhen angesiedelt, dass man davon ein unbeschwertes Leben führen kann.


    Und zum Schluss möchte ich mich schon mal bei all denen Bedanken, die bereits die Petition mitgeziechnet haben....und ich hoffe, es werden noch mehr...



    LG
    Jörg

    Ja, ich weiß, dass es die "Hager Konvention" gibt...oder war es das Kinderschutzabkommen??? Egal! Jedenfalls ist das eines der wenigen internationalen Abkommen, denen sich die USA angeschlossen habe. Aber....bis jetzt (und das ist ja nun schon ne Weile her) hat der Kindesvater das Kind wohl noch nie als "entführt" gemeldet. Da hat die normative Kraft des faktischen nun mittlerweile einige eindeutige Tatsachen gschaffen, die sicherlich vor Gericht einer ausführlichen Begründung bedürfen. Ich rate natürlich auch zu einem Anwalt...würde der Sache aber dennoch "relativ" gelassen entgegen sehen....

    Also....ich würde an Deiner Stelle auch erstmal die Ruhe bewahren...mein Fall hat gewisse Ähnlichkeiten, da die Mutter meiner Kinder amerikanische Staatsbürgerin ist. Ist aber dennoch ne gaaaanz andere Geschichte.
    Fakt ist ja erstmal, dass Dein Kind bisher in Deiner alleinigen Obhut war es es ihm ja wohl (hoffentlich) nicht schlecht erging. Also, hast Du auch faktisch bisher das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeübt, ohne dass sich der Vater daran gestört hat.
    Fakt ist außerdem, dass Dein Kind nicht nur die amerikanische Staatsbürgerschaft, sondern auch die Deutsche hat. Ich glaube nicht, dass ein deutsches Familiengericht aufgrund einer "schwindeligen" einseitigen, nicht notariellen Erklärung, die Du unter zweifelhaften Umständen abgegeben hast, ein "deutsches" Kind in die USA zu seinem Vater abschiebt, der sich bisher so gut wie nie um sein Kind gekümmert hat und dessen Möglichkeiten die väterliche Sorge auch tatsächlich auszuüben in keinster Weise nachweisbar sind.
    Selbst wenn der Vater Deines Kindes in den USA vor Gericht ziehen würde, um die "Herausgabe" seines Kindes gerichtlich zu erzwingen....was sollen die Amis den machen??? Das Marine Corps schicken??? Im schlimmsten Fall gibt es ein ewiges gerichtliches hin und her, Du darfst nicht mehr in die USA einreisen, da Du sonst verhaftet wirst und Dein Kind ist bis dahin alt genug um selbst zu entscheiden, wo es leben will.


    Das ist zumindest meine "nicht-juristische" Sicht auf Deinen Fall!!


    Wünsche Dir viel Glück und Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen....

    ...das Beste was Du machen kannst, ist Dich bei dem Hausbesuch vom Jugendamt von Deiner besten Seite zu zeigen und sehr freundlich und zuvokommend zu den Mitarbeitern des Jugendamtes sein. Ist leider so...sind auch nur Menschen und verteilen ihre Symphatipunkte...oder auch nicht. Falls es die Situation zulässt...und auch nur dann...solltest Du vielleicht noch mal Deine Punkte ansprechen.
    Aus meiner Erfahrung mit dem Jugendamt scheuen diese Personen jegliche Art von Verantwortung und werden IMMER den Weg des geringsten Widerstandes gehen...soll heißen: "Die macht keinen Ärger und scheint mit dem Kind gut klar zu kommen....dann sollen ihre Argumente Berücksichtigt werden"


    Traurig...aber wahrscheinlich (zumindest in meinem Fall) wahr...

    Nee...eben nicht! Der Unterhaltsvorschuss wird entweder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes bezahlt oder für max. 6 Jahre...je nachdem was früher eintritt. Verstehste??? Kann also theoretisch passieren, dass den Kindern min 6,1 Jahren kein Unterhaltsvorschuss mehr zusteht. Außerdem wäre ja der unterhaltsverpflichtende Elternteil ja auch länger in der Pflicht, seine Kinder finanziell zu unterstützen und nicht nur bis zum 12. Lebensjahr. Sollen dann die Kids arbeiten gehen...oder was?

    :hilfe Hallo,

    ich hatte eigentlich vor, gestern eine Online Petition an den Deutschen Bundestag zu verfassen, da ich es unheimlich ungerecht und willkürlich finde, dass der Unterhaltsvorschuss nur max. 6 Jahre lang, bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Allerdings ist mir glücklicherweise bereits jemand zuvor gekommen und hat eine entsprechende Petition verfasst. Dies Petition könnt ihr alle unterstüzen, indem ihr sie mitzeichnet. Ihr müsst euch nur unter https://epetitionen.bundestag.de

    registrieren und dann in der Suchfunktion den Begriff "Unterhaltsvorschuss" eigeben. Dann findet ihr schon die Petition. Die Mitzeichnungsfrist läuft übrigens bereits am 31.12.09 ab. Also....bitte an möglichst viele Leidensgenossen die Info weitergeben....vielleicht bringt es ja was.


    Besten Dank