Hallo zusammen :winken:
der Papa von meinem Zwerg wohnt 450km von uns entfernt. Er hat die Entfernung hergestellt.
Nun besteht seit dem 13.12.2008 kein Umgang mehr (das war das letzte Umgangswochenende, an dem er hier war) und es folgte ein kompletter Kontaktabbruch.
Mitte September hatten wir (ausnahmsweise) ein Gespräch im MSN, während dessen ich ihn mehrmals fragte, wie er sich denn den Umgang vorstelle und ob er sich denn überhaupt noch um seinen Sohn kümmern "möchte" (nebenbei erwähnt hat er auch den 2. Geburstag vergangene Woche "vergessen" - obwohl wir noch am Tag vorher telefoniert hatten. Tut aber eigentlich gar nichts zur Sache. Zu diesem Telefonat später mehr.).
Er wisse nicht, wie man den Umgang bestmöglich gestalten könne. Er könne es sich nicht leisten, 2mal im Monat die Strecke zu fahren. Sein Auto würde 10-12l verbrauchen (was mich persönlich herzlichst wenig interessiert) und mit der Bahn möchte er nicht fahren, er wolle hier in Stuttgart schließlich mobil sein. Er kalkuliere mit 500-600€ (ob nun pro Wochenende oder im Monat weiß ich nicht) für Fahrtkosten, Hotel und Verpflegung. Aber er wolle sich Gedanken drum machen. So sind wir vorerst verblieben.
Nun hatten wir, wie oben erwähnt, am Tag vor dem Zwergengeburtstag ein Telefonat. Ich habe ihn recht wütend angerufen (wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen mich/uns laufen. andere, seeehr lange Geschichte) und fragte ihn in diesem zuge gleich, ob er sich denn Gedanken bzgl Umgang gemacht hätte.
Nein, hätte er nicht. Er könne es sich einfach nicht leisten. Ich könne ja die Hälfte der Strecke finanzieren, dann würde er auch seinen Sohn besuchen kommen (ich beziehe ALG2). Und wenn ich keine Vorschläge bringe, dann (zitat): "ruf ich halt das Jugendamt Stuttgart an.. sollen DIE das regeln!!"
Dem wollte ich zuvor kommen und hab mich selbst an das zuständige Jugendamt gewand. Durch puren Zufall kenne ich den Sachbearbeiter, der auch schon unsere komplette Akte auf früherer Zeit auf dem Tisch liegen hatte. Ihm waren also die grundliegenen Gegebenheiten vertraut, ich musste nicht allzu viel erklären.
Nun rief mich der gute Mann heute an. Es gäbe eine Möglichkeit, wie man dem Papa das Argument "ich kann mir das nicht leisten" aus der Hand nehmen kann.
Nun kommt o.g. § ins Spiel..
Dieser besagt, dass in Umgangsfällen der Hilfebedürftige (also das Kind) eine Kostenübernahme der Fahrtkosten des Umgangselternteils beantragen kann (Beantragung durch mich, da Kind minderjährig).
Das Ganze scheint mit einem großen Bürokratischem Aufwand gekoppelt zu sein. Es müssten Kostenaufstellungen und Datenmaterial vorgelegt werden (Verbrauch, km, Routenplaner, Bahnverbindungen (inkl. den öffentlichen Verkehrsmitteln vor Ort), Mitfahrzentrale usw.)
Mein Sachbearbeiter sieht ausdrücklich den Vater in der Pflicht, diese Informationen / Kalkulationen zusammenzustellen.
Meine Frage nun: ist jemand diesen Weg bereits gegangen und kann berichten??