§73 SGB XII - Übernahme der Fahrtkosten bei Umgang

  • Hallo zusammen :winken:


    der Papa von meinem Zwerg wohnt 450km von uns entfernt. Er hat die Entfernung hergestellt.
    Nun besteht seit dem 13.12.2008 kein Umgang mehr (das war das letzte Umgangswochenende, an dem er hier war) und es folgte ein kompletter Kontaktabbruch.


    Mitte September hatten wir (ausnahmsweise) ein Gespräch im MSN, während dessen ich ihn mehrmals fragte, wie er sich denn den Umgang vorstelle und ob er sich denn überhaupt noch um seinen Sohn kümmern "möchte" (nebenbei erwähnt hat er auch den 2. Geburstag vergangene Woche "vergessen" - obwohl wir noch am Tag vorher telefoniert hatten. Tut aber eigentlich gar nichts zur Sache. Zu diesem Telefonat später mehr.).
    Er wisse nicht, wie man den Umgang bestmöglich gestalten könne. Er könne es sich nicht leisten, 2mal im Monat die Strecke zu fahren. Sein Auto würde 10-12l verbrauchen (was mich persönlich herzlichst wenig interessiert) und mit der Bahn möchte er nicht fahren, er wolle hier in Stuttgart schließlich mobil sein. Er kalkuliere mit 500-600€ (ob nun pro Wochenende oder im Monat weiß ich nicht) für Fahrtkosten, Hotel und Verpflegung. Aber er wolle sich Gedanken drum machen. So sind wir vorerst verblieben.


    Nun hatten wir, wie oben erwähnt, am Tag vor dem Zwergengeburtstag ein Telefonat. Ich habe ihn recht wütend angerufen (wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen mich/uns laufen. andere, seeehr lange Geschichte) und fragte ihn in diesem zuge gleich, ob er sich denn Gedanken bzgl Umgang gemacht hätte.
    Nein, hätte er nicht. Er könne es sich einfach nicht leisten. Ich könne ja die Hälfte der Strecke finanzieren, dann würde er auch seinen Sohn besuchen kommen (ich beziehe ALG2). Und wenn ich keine Vorschläge bringe, dann (zitat): "ruf ich halt das Jugendamt Stuttgart an.. sollen DIE das regeln!!"


    Dem wollte ich zuvor kommen und hab mich selbst an das zuständige Jugendamt gewand. Durch puren Zufall kenne ich den Sachbearbeiter, der auch schon unsere komplette Akte auf früherer Zeit auf dem Tisch liegen hatte. Ihm waren also die grundliegenen Gegebenheiten vertraut, ich musste nicht allzu viel erklären.


    Nun rief mich der gute Mann heute an. Es gäbe eine Möglichkeit, wie man dem Papa das Argument "ich kann mir das nicht leisten" aus der Hand nehmen kann.
    Nun kommt o.g. § ins Spiel..
    Dieser besagt, dass in Umgangsfällen der Hilfebedürftige (also das Kind) eine Kostenübernahme der Fahrtkosten des Umgangselternteils beantragen kann (Beantragung durch mich, da Kind minderjährig).
    Das Ganze scheint mit einem großen Bürokratischem Aufwand gekoppelt zu sein. Es müssten Kostenaufstellungen und Datenmaterial vorgelegt werden (Verbrauch, km, Routenplaner, Bahnverbindungen (inkl. den öffentlichen Verkehrsmitteln vor Ort), Mitfahrzentrale usw.)
    Mein Sachbearbeiter sieht ausdrücklich den Vater in der Pflicht, diese Informationen / Kalkulationen zusammenzustellen.


    Meine Frage nun: ist jemand diesen Weg bereits gegangen und kann berichten??

  • Dieser besagt, dass in Umgangsfällen der Hilfebedürftige (also das Kind) eine Kostenübernahme der Fahrtkosten des Umgangselternteils beantragen kann (Beantragung durch mich, da Kind minderjährig).


    Interessantes Thema. Würd in dem Zusammenhang auch gern wissen, ob das Einkommen des Elternteils bei dem das Kind lebt auch geprüft wird bei Antragsstellung auf Kostenübernahme der Fahrtkosten des Umgangselternteils durch das Kind. Also ob ich als Mutter für mein minderjähiges (hier hilfebedüftiges) Kind auch kostenübernahmepflichtig bin, wenn es meine finanziellen Mittel erlauben.

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Nein, hätte er nicht. Er könne es sich einfach nicht leisten. Ich könne ja die Hälfte der Strecke finanzieren, dann würde er auch seinen Sohn besuchen kommen (ich beziehe ALG2). Und wenn ich keine Vorschläge bringe, dann (zitat): "ruf ich halt das Jugendamt Stuttgart an.. sollen DIE das regeln!!"


    Vorab: Die rechtliche Situation kenne ich nicht.


    Ich sehe hier nur Drohgebaren.


    Du sprichst mal wieder den Umgang an, obwohl er doch schon sooo oft gesagt hat, dass er bittschön mit seinem Auto fahren möchte und auch sonst diverse Ansprüche hat damit er standesgemäss reisen kann. Mehr oder weniger fordert er von Dir Geld für seinen Besuch. Da Du trotzdem keine Ruhe gibst, droht er jetzt einfach mal mit dem Jugendamt - weil er glaubt, damit drohen zu können.


    Obwohl ich selbst Dich nicht in der Pflicht dazu gesehen hätte, hast Du Dich jetzt also erkundigt, wie dem Papa das Taxi sozusagen unter den Popo geschoben werden kann. Der SB im Jugendamt scheint kundig und sieht den Papa in der Pflicht, sich ein bisschen zu kümmern, damit Du dann beantragen kannst.


    Diese Auskunft wie auch den Namen des SB würde ich dem Papa jetzt zukommen lassen und ihn womöglich zum 1000.sten Mal fragen, wann er genehmt, sich drum zu bemühen.

  • @Marlene


    Ja, ich glaube, er wollte mir drohen. Ich weiß, dass es nichts zu drohen gibt, denn er ist am Zug. Ich wollte ihm einfach zuvor kommen damit das Ganze schon aktenkundig ist und ich mir nichts vorwerfen lassen kann ;) (Forum lesen bildet :lach)


    Der SB hatte mir gestern nach unserem Telefonat eine email geschickt, mit Gesetzestexten in pdf im Anhang. Drunter stand als P.S. "Diese email ist ausdrücklich auch zur Weilterleitung an Herrn Zwergenpapa bestimmt.". Das habe ich gestern abend noch gemacht. (Die Textpasage, dass der Vater in der Pflicht sein, die genannten Informationen vorzulegen, habe ich rot markiert) Ich rechne nicht damit, dass eine Reaktion kommt.


    Selbst WENN der Zwergenpapa diesen Weg gehen möchte, so sehe ich keine Chance für ihn, dass der Antrag genehmigt wird. Denn soweit ich das verstanden habe, muss er sein Einkommen nachweisen. Durch einen Rechtsstreit, der meinen Betreuungsunterhalt betrifft weiß ich, dass mein Ex durchschnittlich 2000€ netto im Monat verdient. (Für den Nachweis seines Einkommens hat er 5 Monate gebraucht und musste per Gericht eingeklagt werden. Ein weiterer Grund, warum ich nicht glaube, dass ER die ganzen unterlagen / Kalkulationen bringt.)
    Aber da er mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kinder zusammengezogen ist (ich nehme an, er ist der Alleinversorger, das weiß ich aber nicht genau), bleibt natürlich nciht viel übrig. Wegen dem Zusammenzug möchte er ja auch den Unterhalt vom Zwerg kürzen lassen.
    Doch das alles hat ja rechtlich gesehen nichts mit meinem Zwerg zu tun und dürfte die Ämter nicht interessieren.


    mondstrahl
    ich gehe mal davon aus, dass das eigene Einkommen auch überprüft wird.
    Ich nehme auch mal an, dass dieser § eher für die Umgangselternteile gedacht ist, die selbst auf Hilfe angewisen sind (in Form von ALG2 o.ä.). Da würde das natürlich auch Sinn machen.

  • Dieser besagt, dass in Umgangsfällen der Hilfebedürftige (also das Kind) eine Kostenübernahme der Fahrtkosten des Umgangselternteils beantragen kann (Beantragung durch mich, da Kind minderjährig).


    mondstrahl
    ich gehe mal davon aus, dass das eigene Einkommen auch überprüft wird.
    Ich nehme auch mal an, dass dieser § eher für die Umgangselternteile gedacht ist, die selbst auf Hilfe angewisen sind (in Form von ALG2 o.ä.). Da würde das natürlich auch Sinn machen.


    Also... ich gehe das mal eben theoretisch durch: das Kind (als Hilfebedürftiger) stellt den Antrag auf Kostenübernahme der Fahrtkosten des Umgangselternteils. Es werden im Laufe der Antragsprüfung sowohl das Einkommen des Umgangselternteils als auch das des Elternteils bei dem es lebt, geprüft, da beide Eltern ja finanziell für ihr Kind verantwortlich sind. Es stellt sich heraus, dass der Elternteil bei dem es lebt genug Einkommen/Vermögen hat und somit zahlungsfähig ist, der Antrag wird nicht genehmigt. Ist quasi wie bei dem Antrag auf Prozesskostenhilfe, da sind die Eltern als gesetzliche Vertreter ja auch prozesskostenvorschusspflichtig.
    D.h., der Elternteil, der genügend finanzielle Mittel hat, muss falls der Umgangseltern keine Mittel hat, den Umgang auch mit seinen finanziellen Mitteln fördern, sprich z.B. die Fahrtkosten anteilig übernehmen?!?


    Das war jetzt mein Gedankengang... weiß nicht ob das logisch ist... würd mich nur mal interessieren wie das läuft, wenn das Kind als Hilfebedürftiger den Antrag stellt, obs genauso wie bei dem PKH-Antrag ist. Ist aber wahrscheinlich auch etwas OT. Sorry....

    --
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    2 Mal editiert, zuletzt von mondstrahl ()

  • Hallo Mondstrahl


    Da bin ich absolut überfragt.
    Durch das Forum hier habe ich mitbekommen, dass der Elternteil, der die Entferung herstellt auch dafür Sorge zu tragen hat, dass der Umgang stattfinden kann. Egal, was das Einkommen des anderen Elternteils spricht.
    Ob das aber Rechtlich auch so ist, kann ich dir echt nicht sagen. Wie gesagt - Hören-Sagen hier aus dem Forum..

  • Aus gegebenem Anlass krame ich mein uraltes Thema (von 2009) wieder hervor.


    Hat inzwischen jemand Erfahrung mit diesem § ?

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()

  • Hallo Trisha!


    Zu dem § selbst kann ich dir nichts sagen, aber ich kann dir erzählen, wie es bei mir letztes Jahr lief:


    Ich hatte mit meinem EX eine Unterhaltsverhandlung, da er nicht mehr zahlen wollte. Bei der ganzen Rechnerei hat er dann ins Boot geworfen, dass er ja jedes 2. WE einfach 125 km fahren müsse.
    Der Richter hat dann diesen Umstand (obwohl mein EX Lichtjahre davon entfernt ist, die Kids regelmässig zu holen!) mit in die Waagschale geworfen und ihm einen zusätzlichen Pauschalbetrag mit angesetzt, der zu meinen Lasten an den Unterhalt angerechnet wird.
    Der Richter meinte noch, dass das hälftige Kindergeld zwar dazu da sei, die Kosten etwas auszugleichen die beim Umgang entstehen würden, aber wenn die Entfernung dann doch ein gewisses Maß beträgt (sind bei dir ja viel mehr km), dann würde man - unabhängig davon, wer die Entfernung geschaffen hätte, halt die erhöhten Kosten anderweitig verrechnen müssen.


    Weiss jetzt nicht, ob dir das was bringt?
    Ich war damals nur erstaunt. Aber seit dem Unterhaltsstreit weiss ich auch, dass ich gnadenlos blauäugig und naiv all die Jahre über war.....


    Liebe Grüsse!
    Kristallkind :rainbow:

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Ja genau, das hat mir mein ehemaliger SB vom Jugendamt auch gemailt. Seine Infoquelle war beck-online.

  • Hallo,


    wenn Derjenige, der den Umgang wahrnehmen möchte und dem Kosten entstehen, Leistungen nach dem SGB II bezieht, dann kann er die Kostenübernahme im Rahmen des SGB II beantragen und bekommt auch Fahrtkosten erstattet. Da gibts inzwischen einen extra Antragsbogen für, der heisst BeBe glaub ich grad mal so :rotwerd


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • Hi Trisha,
    unser KV bekommt alle 14 Tage die vollen Fahrtkosten (fährt mit ICE und Regionalbahn) von der Arge erstattet.
    Er muss halt die Fahrkarten abgeben und meine Bestätigung, dass er am: geholt und am: gebracht hat......
    Ist ein ziemlicher Hickhack (könnte das nicht gar ne Härteklausel sein) aber wenn man,s durch hat, läufts reibungslos ab.
    Mit den Paragraphen dazu hab ich mich aber nicht beschäftigt

  • Der Vater meiner drei Mädels möchte auch aus dem Grund die Kinder nicht mehr regelmäßig holen. Er wohnt ca 1 1/2 Autostunden entfernt, er ist umgezogen. Hat damals 6 km von uns weg gewohnt. Nun ist ihm das Zugfahren zu anstrengend und teuer und er holt sie nicht mehr. Er möchte das ich sie ihm bringe, dann eben nur einmal im Monat.
    Er sucht aber auch so keinen Kontakt zu seinen Kindern telef. oder so....


    Aber das mit dem Antrag ist intressant, werde es auch mal anbringen. Mal schauen was dann passiert :thanks:


    Doro

    ....mutig ist wenn man es trotzdem macht....

  • Also,


    Der KV sofern er alg2 bezieht kann sich im Internet die Anlage bebe runterladen ausfüllen und abgeben. Hab ich auch gemacht und klappt einwandfrei. Ich bekomme pro gefahrenen km 20 Cent für hin und Rückfahrt. Ich habe mit meinem Sachbearbeiter mich darauf geeinigt das alle 2 Wochen Freitag ohne Termin da aufkreuzen kann und er gibt mir das Fahrgeld Bar. Damit ich nicht mal im geringsten auf die Idee komme das Geld anderweitig auszugeben und mein Besuch bei meiner kleinen ist gesichert. Demnächst hole ich sie Samstag und bringe sie Sonntag wieder zurück. Mein SB hat den Antrag für beide Fahrten bewilligt. Also daran sollte es nicht scheitern! Und ich redevon 1 Strecke ca 500 km . Mein SB will immer nur ein Beleg haben das ich dort gewesen bin. Ich Tanke dann für 10€ da und dann ist das ausreichend. Also der KV soll sich mal nicht so anstelle. Und mal darüber nachdenken was er seinem Kind damit antut wenn das Kind ohne Papa aufwachsen muss:( traurig sowas

  • Toll, dass es hier Tipps gibt, was viele/manche nicht wissen & noch besser, dass es auch Sachbearbeiter gibt, die dieses dann ermöglichen (müssen). Ich bin zwar nicht betroffen, würde aber diese Info`s notieren & ab zum Amt. Ich bin gerne hier und lese immer mal was Neues. Man(n) oder Frau lernt nie aus...

  • Man sollte sich aber nicht zu sehr drauf versteifen, dass das Grundsicherungsamt den Antrag genehmigt. Bei der Grundsicherung (SGB 12) ist der § 73 SGB 12 eine KANN- Leistung.


    Mein Ex, bzw. sein gesetzl. Betreuer, hat einen solchen Antrag gesetellt. Dieser wurde als erstes abgelehnt; Grund: 14-tägiges Umgangsrecht laut Gesetz und dies würde im Regelsatz mit drin sein. Widerspruch wurde nicht eingelegt, weil sein Betreuer meinte, das wird eh nix. Dann habe ich ihm ein neues Urteil, wonach das JC (Argen gibt seit über 2 Jahren nicht mehr (!)) mind. 4 Besuche im Monat zu zahlen habe (das wurde von einem netten User hier im Forum eingestellt).
    Neuer Antrag wurde gestellt, mit Aussicht, dass in 6 Monaten dieser irgendwie beschieden wird.
    Hier sollte ggf. das Jugendamt um eine Stellungnahme bitten, wegen Kindeswohlgefährdung und vorsätzlicher Umgangsvereitlung.