ABR: KV bearbeitet Kind (9) zur Falschaussage in Eilverfahren

  • Mir zieht es gerade nur den Boden unter den Füßen weg:


    hier ein paar Eckpunkte, damit íhr mir vielleicht aus eigener Erfahrung ein Tipp's oder Ideen mitgeben könnt
    An die "Verreißer"-Leute hier die Bitte: spart euch das Tippen, ich brauche frische Ideen, keine Haatspalterei, Danke!


    Meine Tochter lebt seit zwei Jahren auf ihren eigen Wunsch (Gerichtbeschluß) bei mir. Sie hattte die üblichen Eingewöhnungsprobleme, ist aber begleitend immer in psycho-therapeutischer Betreuung gewesen. Im Spätwinter sah der behandelnde Arzt keine Notwendigkeit mehr, also auslaufendes Ende zum Sommer hin.
    Wir leben zu zweit, haben beide einen kleinen, stabilen Bekanntenkreis, machen viel gemeinsam und nehmen da auch gerne mal eine ihrer Freundinnen mit. Schwierigkeiten tauchen nur manchmal durch ihr kontaktscheues Verhalten am Anfang auf, doch hat mir jeder, der mit ihr länger zu tun hatte, bestätigt, daß es immer besser wird.


    Die monatlichen Kontakte zum KV waren oft schwierig. Ihr wurde eine völlig unrealistische Traumwelt vorgespielt: wenn Du hier wohnst, brauchst Du keine Hausaufgaben machen, nichts groß aufräumen, hast ein riesiges Zimmer für dich, sich waschen - wozu?, wir sind eine ganz tolle Familie und Mama brauchst Du doch eh nicht, die Schulbetreuung ist nichts für Kinder=brauchst Du nie wieder hin; komisch: die Betreuer erzählten oft, daß sie mit so viel Begeisterung bei den AG's dabei ist, gerne anderen vorließt und auch zu Hause selten sagte, sie habe keine Lust.


    Nach einem Jahr riskierte ich es, in Rücksprache mit meinem Anwalt, dem KV aufzutragen, die Beeinflussung im Interesse des Kindes zu unterlassen.


    Die folgenden Termine waren richtig gut!!! Munteres Kind kommt mit Strahlen im Gesicht zurück!! So hätte es weitergehen können.


    Lange ging's nicht: die Beeinflussung wurde richtig übel. Das Härteste: ... der Papa ist soooo schwer krank, weil Du nicht mehr hier bist, willst Du wirklich, das es ihm sooo schlecht geht ... Was soll denn ein KIND dagegensetzen??? Schuldgefühle bis zu Selbstmordgedanken! Wofür läuft hier Therapie??? Dies nur die Spitze des Eisberges ...



    Nun das Aktuelle: das Kind ist seit wenigen Tagen beim KV-Urlaub.
    Eilantrag wegen Kindeswohlgefährdung und haarsatäubendsten Lügen lagen heute hier. Der KV und das dazugehörende Volk hat seit über einem halben Jahr gezielt auf diese Ferienwoche hingearbeitet, das Kind zu einer völlig abstrusen Aussage beim gegnerischen Rechtsvertreter gebracht!!!
    Seitenweise meine angeblichen Verfehlungen und weitere Listen mit Gesprächsprotokollen, die nur belegen, was so alles hier nicht stimmt. Mein Kind kann sich im Druck von 5 Leuten doch nicht entziehen, wird hier völlig zerrieben! Ich habe hier vor Ort einen sehr guten Kontakt zum JA, aber die haben leider nur hier Möglichkeiten des Eingreifens, so heute telefonisch.


    Der Umstand, daß das Kind auf behördlichen Beschluß zu mir kam, da weder die Betreuung gewährleistet, noch die häuslichen Verhältnisse zumutbar waren, nur am Rande. Gändert hat sich daran nichts, das örtliche JA hat der KV mit einer beeindruckenden Mitleidsnummer auf seine Seite gezogen bekommen; Unterstützung im Kindesinteresse ist da nicht zu erwarten. Und Nein, ich habe nichts von den Vorbereitungen gegen unser Leben hier mitbekommen.


    Der große Hintergrund ist, daß der Kindsvater nur ohne weitere Unterhaltszahlungen (knapper Regelsatz!!!) das Eigenheim und den Betrieb halten kann.


    Wie haben Richter bei euch entschieden? Welche Ideen habt hier?


    Baut mich mal was auf, ich brauch's grad wirklich :flenn:flenn:flenn:flenn

  • Hattest Du nochmal Kontakt zu dem behandelnden Arzt aufgenommen,
    der Dich/bzw. Dein Kind betreut hatte?


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hi,


    ähm der KV und das Volk mißhandeln das Kind ! ...psychisch. :nawarte:
    Ich würde ja meine Methode machen, aber die sach ich hier nicht :brille


    Bei mir war´s ähnlich :rolleyes: ...nur mein Vorteil, Kind war selbstbewußt.
    Ich würde den Umgang erstmal aussetzen....habe ich auch getan, und dann wird das JA kommen, und da Töchterchen aussagen lassen.
    Psychologen sind ja auch noch da.

    Der große Hintergrund ist, daß der Kindsvater nur ohne weitere Unterhaltszahlungen (knapper Regelsatz!!!) das Eigenheim und den Betrieb halten kann.

    aha die liebe Knete...zahlt er den regelsatz, bzw den Mindestunterhalt, oder gar nix ?

    Wie haben Richter bei euch entschieden? Welche Ideen habt hier?

    Richter hat für mich entschieden, weil die Mama und ihr Volk das Kind nicht umbiegen konnte und KM das Kind wie einen nassen Sack für die Haustüre abgestellt hat (Richter seine Worte) mit Plastiksäcken, in denen sich die Klamotten etc. befanden. :angry


    Festige dein Kind, indem du u.a. sie aus den o.g. Gründen, nicht mehr hinläßt....wie schrieb mein RA "...das Kind müsse zur Ruhe kommen...".
    Viel viel mit Tochter nun unternehmen, und nicht über die shice sprechen, nur wenn sie davon anfängt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Eigene Erfahrungen mit dem Thema hab ich nicht.



    Wenn ich richtig gelesen habe, ist das Kind zur Zeit beim KV.


    Dass das Jugendamt, das für das Kind zuständig ist, dem anderen nicht "auf die Füße treten" kann, halte ich für zweifelhaft. Das andere JA ist doch gar nicht zuständig, dort ist das Kind doch gar nicht gemeldet. Auch sollten die Mitarbeiter im Jugendamt wissen, dass es fragwürdige Aktionen der Elternteile geben kann und sich ggf. rückversichern.


    Was ich prüfen würde: Hat der KV das Kind evtl. umgemeldet?


    Ansonsten: Sofort einen Termin beim Anwalt und beim Jugendamt machen, für das evtl. anstehende Verfahren einen Verfahrenspfleger für das Kind einschalten.
    Den bisherigen Therapeuten informieren und um Hilfe bitten, ich fürchte, die Therapie wird das Kind wieder benötigen.


    Dein Vorteil ist: Du hast vieles schriftlich, der KV kann nichts von seinen Aussagen belegen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo @ susayk,
    Jein, also einmal JA "... habe keine Empfehlung für Wohnortwechsel ausgesprochen, nur informatives Gespräch mit KV geführt..." und der andere Psychologe hat die Behandlung im Winter für beendet/nicht mehr erforderlich erklärt.



    Hey @ babbedeckel
    Die Keule schwingen schaffe ich nur aus ohnmächtiger Wut, wie der leiblich Vater sowas seinem, angeblich geliebten Kind antun kann. An mich als Gegner nicht traut er sich wohl nicht ... sonst reichts bestenfalles zum Mitleid


    Das Kind ist beim KV und wird auch von ihm aus zu Gericht=Richtergespräch gebracht. Alleine Telefonieren geht nicht. Selbstbewußt es ist, doch kann kein Kind in diesem Alter einer seit mind. 6 Monaten vorbereiteten Aktion mit allen massiven Schuldgefühl-Einfädlungen standhalten. Umgang aussetzten ginge nur, wenn es bei mir wäre. Wird es - so wie's jetzt aussieht - nicht mehr!!!


    Unterhalt ist exakt der Mindessatz, weil ja sonst der Betrieb leiden würde. Alle anderen Einnahmen aus Vollzeitarbeit (wann Kind betreuen?!) werden eh' schon gepfändet (Finanzamt, Gerichtskasse ...) Hab's prüfen lassen, ist nicht anfechtbar :kotz


    Das Kind wurde mir genauso vor zwei Jahren "zur Abholung bereit" in den Hof gestellt. Die Klamotten waren aussortierter Müll! Wir haben ca 1 Tasche raussortiert und sind mit Kind gefahren. Nur glücklich. Hätte ich nicht zuvor Unterwäsche gekauft, hätte ich für den Folgetag nicht gewußt, was anziehen. Das hat die damalige Verfahrenspflegerin übrigens nicht gestört, als ich es ihr erzählte :hae:


    Deine anderen Empfehlungen sah ich zwei Jahre lang als das Beste an, was ich für sie/uns tun konnte, doch gegen die zerstörerische Übermacht von -zig Leuten ist kein Land zu bekommen :wand



    Hey @ haselmaus


    Mit Terminen ist's bei der Einstweiligen nicht getan. In einigen Stunden wird sich entscheiden, ob Lüge und Berechnung statt Liebe und Fürsorge vor deutschen Gerichten Recht bekommt :bet



    Danke euch!!!!

  • ich wünsche dir viel glück und kraft...



    ich denk an dich und drücke dich...



    viele liebe grüsse vom bodensee


    milka08

    Das Leben ist wie ein Spiegel.
    Lächelt man hinein, lächelt es zurück.




    Einmal editiert, zuletzt von milka08 ()

  • Naja.. ich meinte vielmehr, ob der Psychologe, der die Behandlung beendet hatte,
    nicht ggf. nochmals als Ansprechpartner fungieren könnte und diesbezüglich u.den derzeitigen Umständen
    eine Empfehlung aussprechen könnte...?


    Und ganz so einfach glaub ich nicht, dass es der Vater haben wird... würde mich wundern... zumal
    ja damals schon ein Beschluss stattfand


    Und desweiteren wird ja nochmals ein Gespräch beim Ju-Amt stattfinden bevor es dann nochmals vor Gericht geht..



    Wann ist denn der Termin? (sofern ich das nicht überlesen habe)


    Und wie sieht Dein Anwalt die Lage?


    Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen :troest


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hey @ susa


    der Termin ist in ein paar Stunden.
    Eilentscheidung wegen "Kindeswohlgefährdung" die aus übelsten Verleumdungen mir gegenüber besteht.
    "Die" laufen im Rudel mit einem Kind auf, daß nur Mittel zum Zweck ist. Ich stehe alleine, o k mit Rechtsvertreter, da und kann nur alleine sagen: das stimmt nicht! :angry
    Mein RA ist ein langjähriger Familienrechtler, der wenig Hoffnung hat. Bislang stimmten seine Einschätzungen - leider


    Euch allen Drücker: lieben Dank!

  • hallo,


    ich wünsche dir gaaaanz viel kraft, damit du die bevorstehende.... gut überstehst.


    einstweilige anordnung, unterstellte kindeswohlgefährdung....all das kann ich so gut nachfühlen.


    mir ist fast das gleiche im januar passiert und in vier wochen gibt es endlich die hauptentscheidung. eine harte zeit steht deiner tochter und dir bevor, ABER es ist zu schaffen.


    du wirst in den nächsten 10tagen eine anhörung haben, dann wird das kind gehört, die eltern und dann kommt es sehr darauf an was dein kind zum richter sagt, danach entscheidet das gericht "vorläufig" wo sich das kind aufhält bis zur hauptentscheidung.
    macht deine tochter "manipulierte aussagen" "gegen dich", dann kannst du dich schon darauf einstellen, dass der kv verrübergehend das abr bekommt.
    kann dir in dem fall nur den tipp geben, so schwer wie es ist, dem zu zustimmen, dann ist es eine elterliche einigung, ansonsten wird der richter es beschliessen, denn das einzig greifbare ist zu diesem tzeitpunkt die aussage vom kind, ob es stimmt oder nicht weiß bis dahin auch kein richter, er wird ein gutachten beantragen, euer kind wird ein eigenen anwalt bekommen..............


    ich drück dich mal und bleib stark!!!!

  • In eine paar Stunden?


    Morgen also.


    Oder?


    :daumen :daumen :daumen

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

    Einmal editiert, zuletzt von Lille75 ()

  • ich drück dir auch meine :daumen:daumen
    viel kraft und stärke


    wann genau muß ich denn feste drücken?

  • Es werden also von der Gegenseite Dinge behauptet, die das Kindeswohl gefährden. Sowiet ja nicht ungewöhnlich. Allerdings ist das ohne Beweise fürs Gericht völlig unerheblich. Hat der KV denn Beweise? Oder stützt er sich nur auf Aussagen des Kindes? Dann müsste das doch aussagen und zwar durch Psycholgen oder Gutachter geprüft. Wird das gemacht?
    Wenn dir vor 2 Jahren das ABR zugesprochen wurde, was sprach gegen den Vater? Sind diese Sachverhalte nicht mehr vorhanden? Sonst würde das Gericht das Kind doch, selbst bei einer nachweislichen Kindeswohlgefährdung bei dir, nicht mal dem Vater geben, da es dann ja bei beiden nicht gut aufgehoben ist. Irgendwie versteh ich hier was nicht.... :hae:

  • Hey @ susa


    der Termin ist in ein paar Stunden.
    Eilentscheidung wegen "Kindeswohlgefährdung"


    Euch allen Drücker: lieben Dank!


    Hallo Herbstzeitlose,
    da wird Vater aber heftige Vorwürfe vorgebracht haben? Weil selbst im Eilverfahren wegen Kindswohlgefährdung, dauert es i.d.R. Monate, bis es eine Anhörung gibt.
    Und Vorwürfe und Verleumdungen.....die Richter glauben längst nicht mehr alles, was sie zu lesen/hören bekommen.
    Die sind täglich damit konfrontiert.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst


  • Hallo Herbstzeitlose,
    da wird Vater aber heftige Vorwürfe vorgebracht haben? Weil selbst im Eilverfahren wegen Kindswohlgefährdung, dauert es i.d.R. Monate, bis es eine Anhörung gibt.
    Und Vorwürfe und Verleumdungen.....die Richter glauben längst nicht mehr alles, was sie zu lesen/hören bekommen.
    Die sind täglich damit konfrontiert.


    Sorry, das stimmt nicht was du geschrieben hast. wenn der vater eine einsweilige verfügung/anordnung gemacht hat, wird es innerhalb von zehn tagen eine anhörung geben!!!die hauptentscheidung dauert monate!!!!

  • Sorry, das stimmt nicht was du geschrieben hast. wenn der vater eine einsweilige verfügung/anordnung gemacht hat, wird es innerhalb von zehn tagen eine anhörung geben!!!die hauptentscheidung dauert monate!!!!


    Da kenne ich aber andere Fälle....bzw. wo meinst Du wird innerhalb der 10 Tage angehört? Jugendamt? Anwalt? Caritas?
    In dem Fall, den ich meine, kenne, miterlebt habe, ging es u.a. auch um tätliche Übergriffe an das Kind (nachweislich!)
    Und ja...das Kind wurde angehört, vom Anwalt des Vaters, von Mediatoren.....aber sonst ist bis auf anwältliche Schreiben über 6 Monate nichts passiert....., und ist nicht unüblich.....

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()


  • Da kenne ich aber andere Fälle....bzw. wo meinst Du wird innerhalb der 10 Tage angehört? Jugendamt? Anwalt? Caritas?
    In dem Fall, den ich meine, kenne, miterlebt habe, ging es u.a. auch um tätliche Übergriffe an das Kind (nachweislich!)
    Und ja...das Kind wurde angehört, vom Anwalt des Vaters, von Mediatoren.....aber sonst ist bis auf anwältliche Schreiben über 6 Monate nichts passiert....., und ist nicht unüblich.....


    ich weiß wovon ich rede, habe es vor monaten selbst erlebt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    eine einstweilige verfügung stellt man beim familiengericht und bei kindeswohlgefährdung...unterstellung oder nicht, muss das familiengericht innerhalb von zehn tagen alle beteiligten anhören!!!
    danach kommt erst das gutachten, die auswertung, vielleicht die widerlegung des gutachtens, vielleicht auch ein neues gutachten und DAS zieht sich!!
    ich mache es doch gerade durch!!!

  • grad mal gegooglet, bei einstweiliger Anordnung (nicht Verfügung :-) ) Zeitraum von 10 Tagen bis 3 Wochen bis zum Termin, TS teilt mit - Termin morgen, heute Zustellung, doch sehr flinker Termin :brille

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2: