Hallo,
ich hätte da mal ne Frage an euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin seit dem 31.7.09 Mutter von einem süßen kleinen Sohn.
Als Vater könnten 2 Männer in Frage kommen, von einem (A) habe ich den Namen und Adresse und der andere (B) war leider ein ONS nach einer Party.
Mir ist klar das ich jetzt nicht einfach sagen kann der und der ist der Vater aber vom Rechnen her kommt wohl eher B in Frage, der kleine A auch überhaupt nicht ähnlich (ich weiss daran kann man das nicht fest machen).
Nun ist mein Problem A weiss das ich den kleinen habe und würde auch die Vaterschaft anerkennen aber ich möchte nicht das mein Kleiner einen Vater hat der es evtl. gar nicht wirklich ist.
In der Geburtsurkunde des kleinen ist auch als Vater niemand eingetragen, nun meine Frage, mache ich mich damit strafbar wenn ich sage Vater unbekannt?
A hat mir auch gesagt das ehr wenn ich ihn nicht als Vater angebe er einen Vaterschaftstest einklagen wird (ich war damals mit ihm zusammen und er glaubt mir nicht das ich ihm fremd gegangen bin).
Wenn dann rauskommt A ist doch der Vater,könnte ich dann probleme bekommen weil ich vater unbekannt angegeben habe aber A der Vater ist?
Ein weiteres Problemchen ist, ich habe eine gestütze Ausbildung die derzeit unterbrochen ist wegen Mutterschutz und danach Elternzeit aber die werde ich danach weitermachen.
Ich habe unterstützend Hartz4 bekommen und bin derzeit komplett auf Hartz4 angeweiesen da ja mein Lohn wegfällt, wie wird das denn nun sein wenn ich Vater unbekannt angeben?
Und wenn a wirklich einen Vaterschaftstest einklagt und dann rauskommt das A doch der Vater ist?
Und wenn ich sage Vater Unbekannt, muss ich das noch wo angeben?
Ich mein wenn der Vater bekannt ist, lässt man ja eine Vaterschaftsanerkennung machen aber wenn der Vater unbekannt ist???
So und nun noch eine Frage wegen dem Elterngeld (hat jetzt nichts mit den "Vätern" zu tun):
Ich bekomme ja derzeit Mutterschaftsgeld was ja komplett auf Hartz4 angerechnet wird, wenn ich jetzt Elterngeld beantrage, wird dort doch auch das Mutterschaftsgeld angerechnet oder?
Wer ist denn dann im unrecht? amt oder Elterngeldstelle? Denn wie können das doch nicht 2x anrechnen oder?
ich hoffe ihr könnt mir echt weiterhelfen...
Gruß
Sushi