Bekomme nirgendwo Unterhalt mehr her???

  • Hallo zusammen,


    muss mal fragen aufgrund unsere aktuellen Problematik
    Mein neuer partner und ich wollen zusammenziehen. Ich erhalte aufstockendes ALG2. Nun habe ich gehört hier, dass der Unterhaltsvorschuss wegfällt wenn wir zusammen ziehen. Warum bekomme ich nirgendwo mehr Unterhalt her??? Das kann doch nicht sein. Der vater zahlt keine cent und dann ist das ok so? andere väte werden dazu verdonnert, ich habe allerdings keine lust mehr gegen ihn anzugehen, da bei dem nix zu holen ist. heißt das, dass ich dem vater also noch einen gefallen tue wenn ich mit meinem partner zusammenziehe? oder was soll ich tun?

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Hi,


    wieso solltest du dem KV einen gefallen tun ? KU-Titel gehen 30 Jahre.
    ...und wieso sollte der Steuerzahler für nicht zahlende Väter aufkommen ? sorry...


    Man ist eben nicht mehr AE, wenn man in einer eheähnl. Gemeinschaft lebt. Aber ich habe gehört hier beshicen eigentlich sehr viele :engel


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Von irgendwas lebt doch der Vater des Kindes.


    Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen, nur weil Du keine Lust mehr hast das prüfen zu lassen?

  • Also das finde ich aber auch unlogisch.


    Schließlich kann doch der neue Partner nicht für das Kind aufkommen müssen. Obwohl mein ex die Idee auch hatte, dass mein Freund für die Hörgeräte seines Kindes zahlen soll... Sah das gericht aber anders :tuedelue


    Also da zahle ich als Steuerzahler aber lieber für die Kinder, die sonst gea... sind als für diversen anderen Mist :winken:


    Schreib mal was dabei herumkommt.

  • Hallo
    Du erhälst noch Unterhaltsvorschuß bis du und dein LG Heiratet.


    Lg


    Nein, auch bei Lebensgemeinschaft wird nicht mehr gezahlt.
    Allerdings wird Euer gemeinsames Einkommen zusammengerechnet. Wenn das für die Personen im Haushalt unter den Richtsätzen liegt, kann über Wohngeld und/oder ALG/Sozialhilfe aufgestockt werden. Du bekommst also bei Bedürftigkeit Geld.


    Den KV solltest und kannst Du alle zwei Jahre auf seine Einkommensverhältnisse überprüfen lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Dein Kind erhält weiterhin UVG. War bei mir auch so.


    Erst Wenn Ihr heiratet entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschußleistungen. Finde ich zwar ungerecht, ist aber so.


    Du bist dann nicht mehr Alleinerziehend, somit entfällt der Anspruch auf die Steuerklasse 2.


    Und Ihr lebt dann in einer Bedarfsgemeinschaft, somit werden Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder auch ALG II evtl. entfallen.


    Gruß
    Hexe

  • Iss ja erschreckend, wieviele unterschiedliche Antworten man bekommt Unterhaltsvorschuss bis zur Heirat oder "nur" bis zum offiziellen Zusammenziehen? :hä




    Erschreckend finde ich aber auch, wieviele betreuende Elternteile darauf verzichten den anderen immer und immer wieder ordentlich in den Hintern zu treten und den Unterhaltskram lieber auf den Staat abwälzen.... :kopf



    Wenn du "KEINE LUST" hast mit dem KV vor Gericht zu gehen, dann ziehe halt die Konsequenzen. Warum soll die Allgemeinheit dafür zahlen, damit du deine Ruhe hast? ?(



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • du bekommst nur im falle einer heirat kein uvg mehr.
    bei "nur" zusammenziehen musst du die änderung zwar angeben, aber dein kind erhält trotzdem die leistung.


    hier eine broschüre des BMFSFJ (auf seite 7/8 stehen die bedingungen)


    klick

  • Erschreckend finde ich aber auch, wieviele betreuende Elternteile darauf verzichten den anderen immer und immer wieder ordentlich in den Hintern zu treten und den Unterhaltskram lieber auf den Staat abwälzen....


    Ich denke doch mal SO einfach wird's nicht sein, oder?
    Also ich kann nach jahrelanger Auseinandersetzung verstehen , dass man da "keine Lust" drauf hat. Und ich würde mal davon ausgehen, dass der Staat effektivere Möglichkeiten hat, sich das Geld wiederzuholen.
    Ich glaube auch mal nur wegen "keine Lust" nimmt keiner diese finanziellen Einbußen hin. ich weiß die zahlen nicht mehr aber uvg ist doch viel weniger als der reguläre Unterhalt.
    da kann man doch wohl eher die Ex-Partner/Partnerin anprangern, die den Arsch nicht hochkriegt, um für sein/ihr Kind zu arbeiten :nawarte:
    DAS finde ich erbärmlich!


    jede Omma sieht zu dass ihr dackel genug zu fressen hat und für die Kinder bringen manche nichts auf!

  • Hi,


    wieso solltest du dem KV einen gefallen tun ? KU-Titel gehen 30 Jahre.

    Sorry, muss hier gerade mal was nachfragen.


    Aber was ist denn, wenn man es noch nichtmal zum Titel schafft?


    Mein Ex lebt seit 2005 von Hartz4, ich bekomme so keinen Titel gegen
    ihn.
    Also auch keinen Unterhalt.

  • :winken: Hallo finja,


    dein Ex wird wohl nicht leistungsfähig sein. Wenn dem so ist, schuldet er auch keinen Kindesunterhalt.
    Deshalb wirst Du wohl auch keinen Titel bekommen haben.


    Selbst wenn er morgen :hae: vielleicht schon heute :D einen Sechser im Lotto haben sollte, wird er für die Vergangenheit keinen Kindesunterhalt nachzahlen müssen.
    Aber für die Zukunft dann schon ;) .

  • :winken: Hallo finja,


    dein Ex wird wohl nicht leistungsfähig sein.

    Danke!
    Nee leistungsfähig ist er ja dank Hartz4 nicht.....


    frage mich nur, warum er nicht arbeiten geschickt wird.
    So akzeptiert der Staat 2 Hartz4- Empfänger, würden sie
    ihn arbeiten schicken und er könnte den Unterhalt zahlen,
    wäre ich auch Hartz4 los :wand


    Aber am Besten gar nicht drüber nachdenken.
    Von dem wird eh nix kommen.... :frag

  • Hallöle


    Wir haben letztes Jahr geheiratet.Da fiel der UHV für die Kinder weg. Die Väter der Kinder zahlen bis heute keinen Unterhalt,weil beide Hartz4 bekommen. Da wir auch zu wenig Einkommen haben (obwohl mein Mann und ich beide Vollzeit arbeiten), mussten wir laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, denn durch das fehlende Unterhaltsgeld (so etwa 500€ im Monat) fallen wir in Hartz4 mit unserem Einkommen.Toll, was?


    Aber solange Du Deinen Freund nicht heiratest bekommst Du ganz normal UHV. Die werden dich darauf hinweisen, dass wenn du ihn heiratest das Geld wegfällt, aber mehr auch nicht (war bei uns auch so). Angeben dass er bei dir wohnt musst du.


    Und zu dem Thema "keine Lust dem Ex dem Geld hinterherzulaufen", wenn Du eine Beistandschaft für das Kind beim Jugendamt hast brauchst Du nichts dafür bezahlen. Darauf bleibt der Staat, bzw. Dein Ex drauf sitzen. Sobald ein Anwalt die Sache regelt sieht das schon anders aus. Zwar kann es so geregelt werden, dass die Anwaltskosten dein Ex zahlen muss, aber dafür muss der ja erstmal zahlen und ABBEZAHLEN. Wir hatten den selben Fall, für meinen Sohn haben wir einen Anwalt wegen des Unterhalts beauftragt. Zwar zahlte der Ex dann vier oder fünf Monate, wurde dann aber Hartz4 Empfänger und ich durfte die knapp 300€ SELBER berappen... Auch toll, was? Vorallem sollten Leute die keine Ahnung haben erstmal nachfragen, wie sich sowas finanziell gestaltet, bevor sie darüber urteilen, warum Frau keine Lust (bzw. keine Finanzen) mehr hat um dem Ex hinter dem Unterhalt herzulaufen :dribbel .


    Lieben Gruß, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Also ich kann von mir sagen, dass ich mich nicht um die überprüfungen kümmern muss, ich bekomme kein Unterhaltsvorschuss mehr, da die 72 Monate rum sind, aber dennoch läuft übers Jugendamt eine Beistandschaft, die die kinder vertritt und auch anch dem Anspruch regelmäßig das Einkommen von meinem Ex-mann überprüft, bis die Kinder 18 sind, ich bekomme nur bescheid wenn sie was ändert, oder ich melde denen wenn ich etwas erfahren.

  • Nein, auch bei Lebensgemeinschaft wird nicht mehr gezahlt.
    Allerdings wird Euer gemeinsames Einkommen zusammengerechnet. Wenn das für die Personen im Haushalt unter den Richtsätzen liegt, kann über Wohngeld und/oder ALG/Sozialhilfe aufgestockt werden. Du bekommst also bei Bedürftigkeit Geld.


    Den KV solltest und kannst Du alle zwei Jahre auf seine Einkommensverhältnisse überprüfen lassen.


    Nein erst bei einer Heirat fällt der unterhaltsvorschuß weg

  • Nein erst bei einer Heirat fällt der unterhaltsvorschuß weg


    Kleene25, Deine Information ist nicht Stand der aktuellen Rechtssprechung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ich habe bis zu meiner Heirat mit meinem jetztigen Mann Unterhaltsvorschuß für meine Tochter bekommen, trotz das wir zusammen schon gewohnt haben.
    Mein Mann hat ja vor der Hochzeit gar nichts mit meiner Tochter zu tun gehabt. JA wusste das ich in einer Lebensgemeinschaft lebe und dennoch habe ich Unterhaltsvoschuß erhalten. Habe ausserdem mal in meinen alten Unterlagen geschaut,da steht auch nur drin, daß UVG nur gezahlt wird, wenn man mit dem Kindsvater nicht zusammen lebt und nicht erneut Verheiratet ist.


    Ich wusste nicht das sich innerhalb von knapp 2 Jahren die Gesetzte für UVG so drastisch geändert haben.


    Lg

  • Hallo
    kann mir einer sagen, warum der neue Mann im Leben die Kosten für das Kind eines anderen übernehmen sollte? Geht ja nicht darum dass der neue das Kind nicht lieben sollte oder für es sorgen könnte, es geht doch darum, dass der KV und Unterhaltspflichtigen so nicht einfach davonkommen sollte. Warum müssen wir Ex-Partner, die jeden Tag arbeiten gehen egal wie schlecht es einem geht, keine Stelle hat die einem noch was dazugibt weil man halt arbeitet, die Kosten für das / die Kinder alleine trägt, dann auch noch die enormen Anwaltskosten vorschiessen muss die ja erforderlich sind um gegen den Ex vorzugehen???
    Und dann kriegt man auch noch einen Richter der mit dem Ex-Partner mitleid hat und es passiert dem nichts!!!
    Will denn nicht jeder das Beste für sein Kind? Es ist aber heute nicht mehr so einfach. Auch wenn man die Kinder mit dem minimalen austattet, reicht oft das Geld vorne und hinten nicht aus.
    Wer hat entschieden, dass ich als die betreuende Person am Existenzlimit leben muss ohne mir irgendwas gönnen zu können weil bei den Kinder immer etwas anfällt bzw. bezahlt werden muss?
    Würde ICH alleine leben und nur für mich sorgen müssen, auch bei Lohnsteuerklasse I, könnte ich jeden Monat einiges beiseite tun und mindestens 1x im Jahr im Urlaub wegfahren. Ich könnte mir auch eine Winter und eine Sommerkleidung anschaffen. ICH laufe Sommer wie Winter mit den gleichen Röcke herum, ja ich schäm mich vor den anderen wie ich manchmal angezogen bin und immer das gleiche. Und ja ich muss darauf verzichten mit den Kollegen einen Kaffee trinken zu gehen.
    Meine Kinder leben nicht von Luft und Liebe alleine. Würde ich denen keine anständige Winterschuhe kaufen oder Mäntel, oder sogar anständig ernähren, hätte ich sehr schnell das JA am Hals. Wenn ich aber auf das Abendessen verzichten muss weil eins meiner Kinder was gebraucht hat, ist das ok, meckert keiner herum.
    Ich fühle mich irgendwie verarscht, dass ich mich an einem bestimmten Zeitpunkt in meinem Leben für meine Kinder entschieden habe.