Ausgeschlossen von der Schulübernachtung

  • Mein Sohn geht in die 2. Klasse. Er ist leistungsmässig ein sehr guter Schüler. Mündliche Beteiligung ist auch sehr hoch . Werden kleine " Test " ...Diktate geschrieben hat er fast immer ein sehr gutes Ergebnis. Leider stört er machmal den Unterricht indem er die Antworten reinruft, ist anderweitig abgelenkt ist oder fängt niocht an mitzumachen. Wir haben ein Smileyheft, was ganz gut läuft.Manche Tage sind gut manche schlecht.


    Nun kam mein Sohn gestern nach Hause und sagte er darf an der Lesenacht in der Schule nicht teilnehmen.Es sind insgesamt 4 Jungs davon ausgeschlossen. Es wäre der Lehrerin zu stressig mit diesen Jungs die Übernachtung durchzuführen. Die Entscheidung finde ich ganz gut. Nur weiss ich damit nicht wirklich umzugehen. Soll ich ihn zuhause bestrafen oder anderweitige Sanktionen erteilen ? Er ärgert sich sehr über sein Verhalten. Ich habe halt nur Angst, dass so etwas öfters passiert .



    Was agt ihr ?



    Lieben Gruss

  • Hmm also ich weiß nicht , warum zu Hause noch mal extra bestrafen?



    Also ich denke ich würde es nicht tun, er wurde von der Lesenacht ausgeschlossen und das ist durchaus eine Bestrafung. OK es sei denn man hat ein Kind was sowieso keine Lust drauf gehabt hätte.

  • Ich wüsste auch nicht, warum man ihn "doppelt" bestrafen sollte. Ein Ausschluss von der Lesenacht - von der alle anderen bestimmt noch ne Weile reden werden - ist doch eigentlich "Strafe" genug. So eine Lesenacht bedeutet doch bestimmt viel Vorfreude in der Vorbereitungszeit. Diese Vorfreude entgeht ihm ja auch schon.
    Sicher redet Ihr doch sowieso über sein Verhalten in der Schule zuhaus. Ich denke, die "Sanktion" der Lehrerin reicht. Und Du schreibst ja selbst, dass ihm sein Verhalten leid tut.

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Hmmm, ich wüßte nicht, ob ich es gut finden würde, wenn mein Kind ausgeschlossen wird.


    Somit wäre es ja von gemeinsamen Aktionen im Klassenverband - welcher ja durch solche Events - gestärkt werden solll - ausgeschlossen.


    Sinnvoller hätte ich es gefunden, wenn die Lehrerin auf die Eltern der "Problemkinder" zugegangen wäre und gefragt hätte ob sie mit helfen bei der Übernachtung indem sie auch in der Schule schlafen.


    So wie vorige Woche bei meiner Kleinen die Lesenacht - es war übrigends super !!!


    Ihn jetzt noch seperat bestrafen finde ich undiskutabel - gestraft ist er glaube genug.


    Vielleicht bietest du der Lehrerin deine Hilfe an und ermöglichst doch die Übernachtung.


    Mein Vorschlag ;)

  • Hallo,


    nein einmal bestrafen reicht. Warum willst du es auch noch bestrafen? Strafe muss immer im Zusammenhang mit dem hängen was ein Kind gemacht hat . Da er es in der Schule schon bestraft wurde ist eine Bestrafung von dir ungerechtfertigt.


    So wie wir-sind es es schon sagte hätte ich es auch für besser gefunden.Kinder versuchen immer Aufmerksamkeit zu bekommen , auch wenn es nur negative ist.Ich kenne deine Geschichte nicht,aber vielleicht muss man überlegen was man besser machen kann?


    Strafen und Sanktionen sollten der letzte Weg sein ein Kind in die richtige Bahn zu lenken.


    Lieb Grüße Paula

  • Bin ein wenig erschrocken, als ich das gelesen hab. Ich fände die Entscheidung der Lehrerin nämlich nicht gut, auch wenn noch weitere Kinder ausgeschlossen sind. Sowas ist eine Klassenveranstaltung, ansonsten kann sie sich die "lieben" Kinder rauspicken und eine Lesenacht im privaten Rahmen veranstalten.
    Jemanden von sowas wegen "schlechten" Verhaltens auszuschliessen, kommt einer Blossstellung gleich, das sorgt sicher bei vielen seiner Mitschüler für Gelächter und im schlimmsten Fall für Ausgrenzung. Ich finde, die Lehrerin hätte das zumindest mal vorab mit Dir besprechen sollen (oder hat sie das?) und evt. die Nicht-Teilnahme an diesem Event dir überlassen sollen.


    Eine zusätzliche Bestrafung halte ich für überflüssig - dein Sohn ärgert sich doch jetzt schon drüber. Ob dies allerdings was an seinem Verhalten ändert, wage ich zu bezweifeln. Ein gute Pädagogin hätte zumindest mal hinterfragt, warum er das alles macht. So, wie du es beschreibst, war es nämlich bei meiner Tochter auch. Sie wurde deswegen trotzdem nicht von irgendwelchen Veranstaltungen, die im Klassenverband stattfanden, ausgeschlossen. Sie war im Unterricht schlichtweg unterfordert und bekam zusätzliche Aufgaben, die sie gefordert und davon abgehalten haben, ständig Blödsinn zu veranstalten. Ist natürlich mit Arbeit für die Lehrerin verbunden ...

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Ich würde das Kind nicht zusätzlich bestrafen. Allerdings würde ich mit der Lehrerin ein ernstes Wort reden, warum sie ihrer Meinung nach "schwierige Kinder" von Klassenunternehmungen ausschließt. Will sie die Kinder auch von Klassenreisen ausschließen? War der Ausschluss angekündigt?


    Meiner Meinung nach ist dieses Verhalten der Lehrerin nicht sehr kompetent. Es sind Zweitklässler, keine Sechstklässler, die schon einiges mehr an Disziplin mitbringen müssten.


    Eine Lesenacht ist eine Schulveranstaltung - und da müsste im Vorwege einiges passiert sein, damit das Kind davon ausgeschlossen wird. An der Lesenacht von meinem ältesten Kind hat auch das Kind teilgenommen, das vom Verhalten her schwierig war. Begründung der Lehrerin: Damit das Kind sieht, dass Schule auch was tolles ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Dankr für ure Antworten ...


    Sie hat es mit mir nicht besprochen. Letzet Woche hatte ich den Zettel mit den Infos zur Übernachtung und gestern die Auskunft meines Sohnes von dem Ausschluss.


    Finde es auch sehr schade, denn ich hätte mich angeboten daran teilzunehmen. Im Nachhinein es anzubieten finde ich etwas unglücklich. eine gewisse Konsequentz von ihrer Seitemuss sein. Mein Sohn sagte mir nur, sie hätten einen Ausflug zu den tieren gemacht und bei der Führung hat er ständig dazwischengeredet. Deshalb der Ausschluss.


    Es ist wieder so schrecklich. Ich bin mit ihr im regelmässigen Kontakt. Fühle mich einfach nur schlecht dass sie diese Entscheidung getroffen hat ohne mich darüber zu unterrichten.

  • Nachtrag:


    mein Sohn stört es nicht so sehr, da er keine Lust hat dort abends zu lesen ( die Kinder müssen jeweils 15 Min. vorlesen ) ansonsten hat er nur vermeitlich cool gesagt " ich kann eh nicht mit anderen Kindern schlafen "

  • Ähem


    Bestrafung? :Hm


    Für was ? :Hm


    Für Übertriebenen Gemeischafts-sinn? :Hm


    Also ehrlich mal gesagt, eine Ausgrenzung ist in diesem Fall Pädagogisch sehr sehr fraglich, er sollte eben durch die Zwischenrufe und durch die teils mangelnde Teilnahme am Unterricht doch eine Gruppenzusammenarbeit erlernen. Diese "Bestrafung" bewirkt genau das Gegenteil, er wird noch mehr von der Gruppe entfernt. Die Lehrerin sollte Ihr Erziehungs-stand mal Überprüfen, und vielleicht noch ein bisschen mit den Kindern Arbeiten, damit sie den von Ihr Gewünschten gemütlichkeits-grad bei der Veranstaltung erreicht. Um dann mit ALLEN Kindern dieses Event starten zu lassen.


    Ich selbst würde mal mit Ihr Reden, ob man wie vorhin schon geschrieben, nicht eine Person hinzufügen könnte um einzeln zu Betreuen.

  • Dann sag ihr das. Und zwar nachdrücklich! Du musst kein schlechtes Gewissen haben, weil dein Sohn eben etwas anders tickt als der Klassendurchschnitt, und das brauchst du dir auch von ihr nicht einreden zu lassen. Gewöhn dich dran, das man gelegentlich auch mal etwas nachdrücklicher gegenüber Lehrern auftreten muss, ansonsten wird halt schonmal der bequemste Weg gewählt und das führt dann wiederum zu solchen unschönen Situationen. Frag die Lehrerin doch mal, ob sie sich schon mal Gedanken gemacht hat, WARUM dein Sohn so oft dazwischen quatscht? Und ob man ihn nicht vielleicht ein wenig fördern statt bestrafen sollte? Und wenn du mit dieser Aktion in dieser Form nicht einverstanden bist, würde ich auch das klar zum Ausdruck bringen. Und Alternativen fürs nächste Mal aufzeigen. Nämlich a) du hast ein Telefon und bist für solche Dinge ansprechbar, man kann auch telefonisch klären ob Ausschluss oder eine andere "Strafe" angemessen und notwendig ist. Und b) im Falle eines Falles stündest du als zusätzliche Aufsichtsperson gerne zu Verfügung.


    Und durchaus mal durch die Blume drauf hinweisen, das man sich als Lehrer die Kinder im Klassenverband ebensowenig aus dem Katalog wählen kann, wie das eben Eltern können. Und das gerade in der Grundschule da dann doch ein wenig mehr Einfühlungsvermögen gefragt ist. So würde ich es zumindest machen ;)


    Zusammenarbeit bedeutet für mich nicht, das ich als Elternteil vor vollendete Tatsachen gestellt werde, sondern das gemeinsam an einer Lösungsfindung gearbeitet wird. Und Eltern haben sehr wohl das Recht, die ein oder andere Handlung eines Lehrers zu hinterfragen!

    Liebe Grüsse
    Sabine


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  • :hae::hae::hae: Öhm. Ausschluss von der Lesenacht, weil mal der Unterricht gestört wure :hae::hae::hae:


    Und der Lehrerin ist es zu stressig? Würde die Gute mal fragen, ob sie etwas überfordert ist.


    Bei uns haben immer 1-2 Eltern mit dort übernachtet.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Zusammenarbeit bedeutet für mich nicht, das ich als Elternteil vor vollendete Tatsachen gestellt werde, sondern das gemeinsam an einer Lösungsfindung gearbeitet wird. Und Eltern haben sehr wohl das Recht, die ein oder andere Handlung eines Lehrers zu hinterfragen!


    Das sehe ich sehr ähnlich, aber dabei stelle ich mir die Frage: Was darf der Lehrer allein entscheiden? Wo hört dann die Entscheidungsgewalt beim Lehrer auf? Ich mein, es gibt genug Elternteile, die schier jedes Mal "im Dreieck hüpfen", wenn ihr Kind ihrer Meinung nach ungerecht behandelt wurde. Selbstverständlich stehe ich immer hinter - bzw. vor - meinem Kind, aber einen gewissen Freiraum sollte ich den Erziehern im Kindergarten oder eben den Lehrern in der Schule schon überlassen.
    Wie gesagt, ich bin absolut Deiner Meinung, dass die ein oder andere Handlung hinterfragt werden darf und muss. Schwierig ist für mich eben einfach, wo die Grenze zu ziehen ist.
    Mal ganz abgesehen davon, dass mir meine Tochter natürlich auch nur die eine Seite der Medaille zeigen wird. Nicht, dass ich ihr nicht vertraue oder ihr nicht glaube, aber ich weiss ebenso, dass sie sehr gut darin ist, mir genau ihre Seite wunderbar "zu verkaufen".

    LG m_m_h
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    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Also ich hätte das Bedürfnis, das Kind zu trösten.


    Sein Verhalten war daneben, dafür gibt's ne Sanktion, die tut ihm weh. Wenn meinem Kind was weh tut, setz ich nicht noch einen drauf, sondern tröste.


    Was ich von der Sanktion als Solche halte? Nix. Ausgrenzung ist keine adäquate Erziehungsmethode. Schon gar nicht, wenn sie im Vorfeld noch nicht mal angekündigt wurde als Konsequenz für das Verhalten.

  • Über die bisherige "Hacke" auf die Lehrerin bin ich reichlich erschrocken!!


    Hat sich hier mal jemand die Seite dieser Frau betrachtet?
    Nein, sie ist nicht dafür zuständig, Erziehungsdefizite aller Schüller auszubaden bzw zu Lasten der Klassengemeinschaft zu korrigieren. Es wird eine Lehrerin fü ca 26 SchülerInnen sein, oder? Sie wird sich täglich bemühen ihr Bestes zu geben und nicht, sich anfeinden zu lassen ..."überfordert"... Fehler, hier: Info über Kind über Nichtteilnahme, sind menschlich, sicher keine bewußte Absicht.


    Ist der Junior in Teilbereichen überbegabt? Nicht getestet? Dann los!
    Mit einem entsprechend ausgearbeiteten Programm kommen dann solche Kinder in die "individuelle" Förderung innerhalb der Klasse und die betreffende Lehrerin hat die Unterstützung, dies auch umzusetzen. Kommt beim Test (m M optimal beim Kinderpsychologen, laaaange Wartezeit) heraus, daß da nix mit Hochbegabung ist, also das Stören und Auffallen in der Klassengemeinschaft ein, wie auch immer geartetes Anpassungsproblem ist, ist Unterstützung für ihn möglich. Du schreibst, er ärgert sich über sein Verhalten, kann es aber dennoch nocht alleine ändern? Dann kann er z. B im Rahmen einer Ergotherapie lernen, welche Lösungsmöglichkeiten es da für IHN gibt. Das ist langreichende Hilfe zur Selbsthilfe!


    Wir haben mit diesem Weg die allerbesten Erfahrungen gemacht!


    Viel langen Atem wünscht Dir
    Herbst-Zeit-Los

  • Also ich würde da sicherlich nicht über eine zusätzliche Strafe nachdenken.
    Ich würde garantiert bei der Lehrerin auf der Matte stehen und ihr klarmachen, dass ich gar nix davon halte, dass mein Kind von der Lesenacht ausgeschlossen wird.
    Hört sich für mich nach fauler Pädagogik an.
    Falls nicht wirklich eklatante Dinge vorgefallen sind, die den Ausschluss berechtigen.
    Das ist ja schliesslich keine private Geburtstagsparty, sondern eine schulische Veranstaltung.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)