Gerichtskosten - einfach unfair!

  • Hallo,




    ich habe eine 5 Wochen alte Tochter. Ihr Erzeuger (von Vater will ich schon
    gar nicht mehr reden) streitet die Vaterschaft ab und ist auch nicht
    bereit einen privaten Test zu machen.


    Nun wird das Jugendamt eine Abstammungsklage gegen ihn erheben und die Vaterschaft wird
    gerichtl. festgestellt werden. Jetzt wurde mir vom Gericht mitgeteilt,
    dass ich evtl. auf den gesamten Gerichtskosten sitzenbleiben kann, wenn
    er verliert (was er wird) und nicht zahlungsfähig ist. Da ich mehr als
    2600EUR besitze,bekomme ich keine Prozesskostenbeihilfe und würde als
    sogn. Zweitschuldner dann vom Staat zur Kasse gebeten, obwohl er den
    Prozess verloren hat.


    Das ist sowas von unfair, ich habe schon während und nach der Geburt
    alle Kosten alleine tragen müssen und nun kommt er komplett ungeschoren
    davon. Dazu droht er mir auch noch, dass er mir mit dem Umgangsrecht (was er dann ja hat) das Leben zur Hölle zu machen.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?


    Ich fühl mich einfach nur am Ende meiner Kräfte..

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Und wenn Du einfach auf den Vaterschaftstest verzichtest??? DU weisst doch, dass es sein Kind ist...


    Wenn ansonsten nur Ärger zu erwarten ist (wie Du vom Umgangsrecht schreibst und dass es dann garantiert auf UVS hinausläuft), dann hast Du überhaupt keinen Nutzen davon und bleibst noch auf den Gerichtskosten sitzen...


    Abgesehen davon - sch... finde ich diese Regelung auch, immer muss "Gerechtigkeit" ihren Teil kosten, seufz.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Geh mit dem Brief zum Jugendamt.
    Es ist ja so das nicht Du klagst, sondern Dein Kind, vertreten durch das Jugendamt.
    Ich kann mir das nicht vorstellen das Du allein die Kosten dafür tragen musst.


    Und mit dem Umgangsrecht kann er Dir gar nicht drohen. Er hat ein Umgangsrecht, das ist auch gut so. Das Kind hat ja auch ein Recht drauf.


    Aber das dann so einfach nach seiner Lust und Laune zu handhaben, ist dann auch nicht möglich. Zur Not gibts da genaue Umgangsregelungen an die ihr Euch beide halten müsst. Was will er Dir also drohen? Er holt sich sein Kind wie er will? Er holt sich sein Kind mehrere Tage oder sogar ganz?
    Kenn ich alles von meinem Ex und glaub mir das können und dürfen die nicht mal einfach so selbs entscheiden.

  • Hi,


    mit meinem Ex habe ich mich jetzt 1mal vor Gericht ordentlich gestritten und wir mussten beide zahlen.....und das waren jeweils auch solche Summen.....


    seitdem habe ich allerdings Ruhe und er rechnet erstmal, bevor er sein Geld zum Anwalt trägt, statt es seinen Kindern zu zahlen :-)


    Diesen Monat hat er auf meinen Hinweis hin "Wir können das ja vom Gericht entscheiden lassen!" freiwillig den KU erhöht :-)


    Lg Simone

  • DANKE für eure Antworten!!


    Ja, ich bin auch davon ausgegangen, dass das Kind der Kläger ist, da ich nur als Zeugin geladen werde. Das Jugendamt wusste nicht Bescheid und verwies mich an das Amtsgericht, welches mir mitteilte, dass das Kind zwar der Kläger ist, ich aber die Vermögenssorge für das Kind habe und somit für die Kosten verantwortlich bin. Einfach nur unfair!


    Unterhaltsvorschuss... ja, 117mtl. bis zum 6 Lebensjahr, super. Weil Kinder in Deutschland wohl danach nichts mehr kosten - extrem lächerlich.


    Darf ich mit dem Kind eigentlich ins Ausland ziehen, wenn der Erzeuger Umgangsrecht hat? Wahrscheinlich muss ich dann auch noch die Kosten tragen, wenn er sein Umgangsrecht wahrnehmen will und es nicht bezahlen kann, zu dem Ort zu kommen, an dem sein Kind lebt.
    Würde mich nicht wundern, wenn ich dafür auch noch aufkommen müsste.


    Am besten, die Vaterschaft wird nie festgestellt. Dann hat die Kleine zwar nie einen Vater in der Geburtsurkunde, aber er hat auch keinen (negativen) Einfluss auf unser Leben. Sie hat ja eh noch keine Bindung zu ihm, erzählen werde ich ihr sowieso immer die Wahrheit über ihren biologischen Vater.
    Die 117€ UVS vom Staat wiegen es auch nicht auf, wenn man dann nur noch Stress mit dem Erzeuger hat und sein Kind im Zweifel auch noch alle 2 Wochen mit ihm und einem Sozialarbeiter auf einem Spielplatz lassen muss, oder so ähnlich.

    --
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  • Hallo Mondstrahl,


    mein EX mußt 2000 auch einen Test machen. Wurde vom Gericht angeordnet. Er war zu 99,99999999% Vater und muß diesen Test alleine
    bezahlen.
    Er hatte immer abgestritten das er der Vater sei.


    Es ging dabei zum Glück nicht um eins von meinen Kindern.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!


  • Hi Lille,


    ja, wenn der Erzeuger vor Gericht verliert muss er auch die gesamten Kosten tragen - theoretisch. Wenn er aber nicht zahlungsfähig ist, sucht sich der Staat den, der das Geld hat um die Kosten zu tragen, in dem Fall, ich. Und das ist echt unfair, das sind nämlich 1000/2000 EUR.
    Das lasse ich das lieber bleiben und die Vaterschaft wird nicht festgestellt und er kommt einfach so "davon".
    Das Leben ist ungerecht... nun gut, er weiß aber auch nicht, was er alles verpasst... all das Schöne an dem Kind.


    LG
    Mondstrahl

    --
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    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Keine Sorge, der kriegt seine Strafe.


    Mein Ex ist im Ausland...die offenen Gerichtskosten musste ich jetzt zahlen, obwohl ich Angaben zu seinem Aufenthalt und möglichen Konten machen konnte. Die haben sich nichtmal bemüht sondern mir lapidar mitgeteilt, dass ich das zu zahlen hätte. Der Betrag war nicht hoch, aber es ärgert mich trotzdem.


    Zum Glück sieht der über uns alles...der wird das schon regeln.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo nochmal,


    bei meinem EX wurden die Kosten für den Test mit den Unterhaltsschulden in einen Topf geschmissen und er zahlt
    in 10 € Raten ab. Als Alternative wurde im gestellt, das er den Betrag auch absitzen könne.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Keine Sorge, der kriegt seine Strafe.


    Mein Ex ist im Ausland...die offenen Gerichtskosten musste ich jetzt zahlen, obwohl ich Angaben zu seinem Aufenthalt und möglichen Konten machen konnte. Die haben sich nichtmal bemüht sondern mir lapidar mitgeteilt, dass ich das zu zahlen hätte. Der Betrag war nicht hoch, aber es ärgert mich trotzdem.


    Zum Glück sieht der über uns alles...der wird das schon regeln.

    Wie unfair, oder? Ich hoffe, doch der bekommt seine Strafe. Ich trag die alleinige Verantwortung für alles und muss dann auch noch die Kosten tragen.
    Ging es bei dir auch um die Gerichtskosten, inkl. DNA-Test? Mit welchem Betrag muss ich da im Zweifel rechnen?

    --
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  • Hallo nochmal,


    bei meinem EX wurden die Kosten für den Test mit den Unterhaltsschulden in einen Topf geschmissen und er zahlt
    in 10 € Raten ab. Als Alternative wurde im gestellt, das er den Betrag auch absitzen könne.


    LG Lille

    Ja, dann hatte dein Ex Prozesskostenhilfe beantragt und somit bekommt der Staat dann ja sein Geld. Wenn der Angeklagte aber keine PKH beantragt, verliert und kann die Prozesskosten nicht tragen, wird der Zweitschuldner (Mutter bzw. Kind)herangezogen, der dann alles zu zahlen hat, wenn ihm keine PKH gewährt wird, da er ein paar Kröten zu viel hat (die ich im Übrigen zukünftig für mein Kind brauchen werde).

    --
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  • Hallo,


    also ich bin jetzt ein wenig überrascht ?( Ich fasse mal zusammen...


    Kind ist Kläger, vertreten durch das JA.


    Mgl. Vater "verliert" weil dabei raus kommt DAS er der Vater ist, also muss er doch die Kosten tragen ?! Wieso denn aufteilen bzw. die Gegenseite muss löhnen ?


    Bisher kannte ich nur das die "ich-will-nicht-der-Papa-sein" Väter auch die Kosten zahlen müssen.


    Bei meinem Sohn wurde vor fast 20 J. auch ein Test gemacht, Vater konnte nicht zahlen, ich musste nicht...?



    Ich bin ein wenig irritiert :frag


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Hi Maikind,
    hattest du damals Prozesskostenhilfe beantragt, bzw. wie hieß das mal "Armenrecht"?
    Wärst du denn zahlungsfähig gewesen?
    Ich finds auch krass, aber so hat mir das das Amtsgericht gesagt.
    LG

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Grundsätzlich ist auch bei "Obsiegen" der Kläger Kostenschuldner gegenüber dem Gericht, sowie gegenüber dem eigenen Anwalt, selbst wenn der Gegenseite per Beschluss die Kosten auferlegt wurden. Allerdings hat bei mir das JA Klage wegen KU eingereicht, aber von evtl. auf mich dadurch zukommenden GK war noch nie die Rede...

  • Grundsätzlich ist auch bei "Obsiegen" der Kläger Kostenschuldner gegenüber dem Gericht, sowie gegenüber dem eigenen Anwalt, selbst wenn der Gegenseite per Beschluss die Kosten auferlegt wurden. Allerdings hat bei mir das JA Klage wegen KU eingereicht, aber von evtl. auf mich dadurch zukommenden GK war noch nie die Rede...

    Ja, genau so ist das!
    Bei mir wird auch das JA Klage zur Abstammung einreichen, dennoch muss ich PKH beantragen (warum auch immer, ich bin ja nicht der Kläger, sondern nur Zeuge) und werde sie nicht bekommen, da ich mehr als 2600EUR auf dem Konto habe.
    Musstest du keine PKH beantragen? Mir wurde der Antrag direkt vom JA zugeschickt, wenn ich den nicht ausfülle, geht es nicht weiter...

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
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  • hattest du damals Prozesskostenhilfe beantragt, bzw. wie hieß das mal "Armenrecht"?
    Wärst du denn zahlungsfähig gewesen?
    Ich finds auch krass, aber so hat mir das das Amtsgericht gesagt.


    Nein, nichts dergleichen...


    Maikind


    PS: Ein Freund von mir wollte sicher sein das er der Vater ist ( kam noch einer in Frage ) und ihm war klar das wenn er der Vater ist es zahlen muss. So war es auch....

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Das JA vertritt, im Rahmen einer Beistandschaft, IMMER nur die RECHTE des Kindes, NIEMALS aber die PFLICHTEN.


    Egal ob es um Kindesunterhalt oder aber um die Feststellung einer Vaterschaft geht, DAS JA bzw. der Staat VERLIERT NIE.


    Allerdings ist der hier geschilderte Fall sehr zweifelhaft anzusehen. Im Rahmen einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft, wird i.d.R. PKH für das Kind beantragt (Aufgabe der Beistandschaft). Die Vermögenswerte des Kindes spielen nur eine minimale Rolle (sehr vermögend etc.) ! Wird PKH genehmigt und unterliegt das Kind, zahlt der Staat und hat somit auch die Aufgabe zur Beibreibung.


    Wenn PKH nicht genehmigt wurde, ist alles rechtens und nachvollziehbar.

  • Musstest du keine PKH beantragen? Mir wurde der Antrag direkt vom JA zugeschickt, wenn ich den nicht ausfülle, geht es nicht weiter...


    Habe bisher noch keinen PKH-Antrag bekommen...aber ich würde sie eh nicht kriegen und seh es auch nicht ein - der Staat braucht diesen Titel ja auch um sich sein UVG wiederzuholen, also warum soll hier die eine Stelle Staat "zahlen", damit die andere Stelle Staat "arbeitet" um dafür zu sorgen, dass sich die andere Stelle Staat evtl. was "wiederholen" kann :hae: Sollte ich den PKH-Antrag erhalten würde ich dann halt einen anderen Weg angehen.. Aber bei mir gehts ja aber halt auch nicht um die Vaterschaft!! Weiß nicht ob das was anderes ist...


    Mal sehen ob es jetzt mit dem zitieren geklappt hat... :schwitz

  • Wie unfair, oder? Ich hoffe, doch der bekommt seine Strafe. Ich trag die alleinige Verantwortung für alles und muss dann auch noch die Kosten tragen.
    Ging es bei dir auch um die Gerichtskosten, inkl. DNA-Test? Mit welchem Betrag muss ich da im Zweifel rechnen?


    Nein, bei uns ging es "nur" um KU und einen neuen Titel. Den Großteil der Kosten hatte mein Ex schon gezahlt, weil ich meine Anwältin sofort informiert hatte, als ich erfuhr, wann er sich absetzen will. Daraufhin hat er dann ganz schnell den Kostenbeschluss erhalten.
    Aber offensichtlich sind da noch ein paar Euros offen geblieben, die ich jetzt zahlen durfte.


    Was das insgesamt gekostet hat, kann ich dir nicht sagen, da musst du meinen Ex fragen. Sein E-mail-Addy habe ich ;)...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Danke Tulpenkind,


    haargenau so habe ich das auch gedacht. Mein Kind wird durch die Beistandschaft vom Jugendamt als Kläger vor Gericht verteten. Ich werde als Zeugin geladen. Ich verstehe nicht warum sowohl das JA als auch das Amtsgericht möchte, dass ich PKH beantrage. Laut Amtsgericht ist der Grund, dass ich quasi finanziell für mein Kind verantwortlich bin. (?!)
    Mein Problem ist jetzt nur, dass ich aufgrund meines zu hohen Sparvermögens keine PKH bekommen werde. Der Beklagter (Vater) wird definitiv vor Gericht verlieren (ich bin mir 100% sicher, dass er der Vater ist) und hat somit die Kosten zu tragen. Da er aber nicht zahlungsfähig ist, wird, so sagte man mir beim Amtsgericht, der Staat mich als Zweitkostenschuldner heranziehen und ich bleibe auf den Kosten sitzen. (Das würde ja aber nicht so sein, wenn im Vorfeld PKH für das Kind beantragt würde, da das Kind als Zweitschuldner ebenfalls nicht zahlungsfähig ist, und somit der Staat die Kosten trägt, richtig?)
    Der Erzeuger hätte also aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit und dadurch dass er selber für sich keine PKH beantragen wird (weil er sich nicht drum kümmern würde) in keiner Hinsicht irgendeine Verantwortung zu tragen, das finde ich unfair.

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.