Danke Tulpenkind,
haargenau so habe ich das auch gedacht. Mein Kind wird durch die Beistandschaft vom Jugendamt als Kläger vor Gericht verteten. Ich werde als Zeugin geladen. Ich verstehe nicht warum sowohl das JA als auch das Amtsgericht möchte, dass ich PKH beantrage. Laut Amtsgericht ist der Grund, dass ich quasi finanziell für mein Kind verantwortlich bin. (?!)
Mein Problem ist jetzt nur, dass ich aufgrund meines zu hohen Sparvermögens keine PKH bekommen werde. Der Beklagter (Vater) wird definitiv vor Gericht verlieren (ich bin mir 100% sicher, dass er der Vater ist) und hat somit die Kosten zu tragen. Da er aber nicht zahlungsfähig ist, wird, so sagte man mir beim Amtsgericht, der Staat mich als Zweitkostenschuldner heranziehen und ich bleibe auf den Kosten sitzen. (Das würde ja aber nicht so sein, wenn im Vorfeld PKH für das Kind beantragt würde, da das Kind als Zweitschuldner ebenfalls nicht zahlungsfähig ist, und somit der Staat die Kosten trägt, richtig?)
Der Erzeuger hätte also aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit und dadurch dass er selber für sich keine PKH beantragen wird (weil er sich nicht drum kümmern würde) in keiner Hinsicht irgendeine Verantwortung zu tragen, das finde ich unfair.
Kleiner Tipp am Rande:
teile dem JA mit, das Du als Allein-Sorgeberechtige, im Rahmen der Beistandschaft und inbesondere zur Festestellung der Vaterschaft, die Rechte des Kindes an das JA abgetreten hast und somit der Vorrang auf dem Gerichtsweg dem JA vorbehalten ist. Das sollte der SB dann verstehen und wird entsprechend den PKH-Antrag bei Gericht für das Kind einreichen !
Sollte die/der SB es immer noch nicht verstehen, verweigerst Du den Stellung des Antrags auf PKH innerhalb Deiner persönlichen Verhältnisse auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes.
Vorsorglich teilst Du mit, das es sich nicht um einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht handelt, da die gesetzliche Vertretung an das JA abgetreten wurde.