850€ für mich und meine 2 Kinder, steht mir Hilfe zu?

  • Hallo!


    Mein Ex zahlt für uns die Miete incl Nebenkosten (Eigentumswohnung) sowie Stadtwerke und überweist mir dann 850€, mehr kann er nicht, das weiß ich auch 100%ig.


    Meine Jungs sind 15 Monate und fast 6 Jahre alt.


    Meine Frage wäre, wie errechnet sich das Sozialminimum? Meine Freundin meinte ich würde drunter liegen und soll einen Zuschuß beantragen...stimmt es? Was meint Ihr? und falls ja, wo muß ich dann hin?


    Schönen Sonntag!


    Hanna

  • Hallo
    Das heisst du zahlst weder wohnung noch stadtwerke , weil es dein Ex macht und er zahlt dir noch 850 Euro, bekommst noch 328 Euro Kindergeld und mit sicherheit auch noch Elterngeld?
    Was musst du noch davon alles zahlen?


    Lg

  • Argeleistung : Alleinstehend erwachsen : 351 Euro Kind bis 14 jahre 211 euro


    macht bei Euch 773 Euro - Du hast eindeutig mehr als der Staat als Minimum ansieht . Wirst also von daher nichts bekommen .


    Meine persönliche Meinung - ihr habt viel - nur zum Leben - davon träumen Andere hier . Vielleicht mußt Du anfangen deinen Lebensstandart runter zuschrauben .


    LG Kathleen

  • Nein ich bekomme kein Elterngeld mehr.


    Kindergeld ist in den 850€ schon eingerechnet. Wenn man das so sieht, dann bekomme ich 522€ vom Ex und 328€ Kindergeld,


    Wohnung, Nebenkosten und Stadtwerke zahlt mein Ex.


    Hallo
    davon stand nichts oben in deiner ersten frage du hast geschrieben das dein Ex dir jedenMonat zusätzlich 850 euro Überweist somit verstehe ich daraus,daß du noch zusätzlich das Kindergeld bekommst.


    Dennoch find eich auch reicht das Geld für euch zum Leben.


    Lg

  • hi,


    ne ich glaube das muss sie garnicht:


    bedarf erwachsener: 351,- plus 126 euro alleinerziehendenbedarf: 477 plus mietanteil = bedarf erwachsener


    bedarf 2 kinder: 2x211,- = 422 euro plus 2/3 mietanteile = bedarf kinder- abzgl. kindergeld 328,- =83 verbleibender bedarf abzg. kindesunterhalt: 522


    abzgl. aller einkommen, habt ihr einen vorläufigen restbedarf von 49 euro. wieviel kostet die miete mtl? wie groß ist die wohnung?


  • Es ist eine Eigentumswohnung

  • weißt du sunny. wenn die eigentumswohnung noch nicht abbezahlt ist, dann können zinsen von der arge übernommen werden - allerdings werden keine tilgungsraten übernommen. da ich deine zahlen nicht genau kenne habe ich alles performa durchgerechnet und ohne miete hättest du bedarf von 49 euro mehr oder weniger. stelle einen antrag und schau was dabei rumkommt. vielleicht lohnt es sich ja.
    probiere es einfach aus.

  • Hey


    wenn die eigentumswohnung noch nicht abbezahlt ist, dann können zinsen von der arge übernommen werden - allerdings werden keine tilgungsraten übernommen.


    Sie schreibt aber der Ex, zahlt die Mieteu Nebenkosten...daraus geht ja nicht eindeutig hervor wem seine Eigentumswohnung das ist..könnte z.b. die des Ex sein..was auch immer..er zahlt demnach Miete u Nebenkosten..+ Unterhalt..das Zusammen + KG dürfte dann min. am ALG2 Satz liegen.


    Wenn die Miete nicht angemessen wäre, würde sie sogar drüber liegen, weil die Zahlung der Miete als Einkommen anzusehen ist..(würde er z.B. 1000€ inkl. Nebenkosten z.B. zahlen,wäre sie weit über dem Bedarf)


    Gruß
    Jens

  • Vielleicht sollte ich es ein bißchen detailierter auflisten...


    1.die Bank bekommt 576€


    2. Nebenkosten 250€


    3. Stadtwerke 87€


    1,2 und 3 zahlt mein Ex, mir überweist er 520 € plus 328€ Kindergeld.


    Seine neue Wohnung kostet 490€, zum Leben hat er dann 650€


    Wir haben auch noch kein Trennungsjahr bekannt gegeben, damit mein Ex Steuerklasse 3 weiterhin hat, sonst würde er 500€ weniger verdienen, würde uns allen nur schaden...


    Wir sind beide im Grundbuch eingetragen, würden wir die Wohnung jetzt verkaufen, würden wir "Strafe"zahlen müssen wegen Zinsbindung usw. Erst in 3 Jahren wäre ein Verkauf möglich und sinnvoll, damit wir nicht mit Schulden da raus gehen.


    Die Wohnung ist 78 qm groß, hat 3 Zimmer.


    Ich hoffe ich habe jetzt nichts vergessen...


    Ich möchte auch nicht undankbar klingen, denn ich bin froh, daß er für uns aufkommt, ohne Streit usw. Doch wenn ich von den 850€ Vereine, Versicherungen usw. bezahle, bleibt gerade mal 550€ zum Leben über...so viel ist es wirklich nicht, und ich kaufe eh schon beim Babybasar, Aldi & Co. :frag ich habe niemanden, der mir Sachen schenkt oder mal was für die Kinder kauft...Der Große braucht einen Schulranzen, neue Schuhe, der Kleine eigentlich alles, die kleinen Mäuse wachsen ja so schnell;-)


    ich hoffe ihr versteht mich, wie ich es meine...


    Liebe Grüße


    Hanna

  • Hallo,


    mamahochvier hatte hier ja schon geschrieben, was dir an leistungen von der arge zustehen, da kommt evt. noch ein mehrbedarf für aes hinzu, wenn ich das ich das richtig verstanden hab.


    Von diesem Geld müsstest du als HartzIV Empfänger außer Miete (sofern angemessen) eben all das zahlen, was du jetzt auch zahlst.
    300 Euro monatlich für Versicherungen und Vereine find ich übrigens happig, lässt sich da nicht was einsparen? Gleiches gilt für den Strom, hört sich für ne 78 qm Wohnung mit 3 Personen Belegung recht hoch an. Ihr hattet offensichtlich ein recht gutes Einkommen und einen entsprechend hohen Lebensstandard, das ist als AE meistens nicht mehr drin, da musst du zwangsläufig leider ein wenig umdenken.


    Das hier kann übrigens bös ins Auge gehen ...

    Zitat

    Wir haben auch noch kein Trennungsjahr bekannt gegeben, damit mein Ex
    Steuerklasse 3 weiterhin hat, sonst würde er 500€ weniger verdienen,
    würde uns allen nur schaden...

    Meines Wissens muß er die Änderung der Steuerklasse beantragen, sobald er ausgezogen ist. Hier kann dir aber sicher Volleybap oder Jens mehr zu sagen.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

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  • Die Steuerklasse wird erst in dem Jahr geändert, das auf die Trennung folgt. Das Trennungsjahr muss man auch nicht bekanntgeben, das ist nur auf Formularen von Ämtern und bei der Scheidung interessant.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • 550 € nur zum Leben? Das hört sich in meinen Ohren aber gut an.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du noch sehr viel Überlebenshilfe bekommst. Aber, wie Chang schon sagte: Probiers, schaden kann das nicht.


    Gruß
    Simone

  • ich habe nicht soviel... und habe 2 Kinder
    eins davon ein Säugling.. die bekanntermaßen viel Geld kosten