• Hallo an alle,


    habe grade einen netten Brief vom JA bekommen, das sich der UV verringert.
    Ist ja logisch, wegen Kindergelderhöhung.


    Ist es eigentlich normal, das das ganze Kindergeld vom Unterhalt abgezogen wird?
    Habe auch nur je zwei halbe Kinder auf der Karte.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Ja bei UV wird das ganze Kindergeld abgezogen.
    Würde der Kindsvater Unterhalt zahlen dann würde man die Hälfte abziehen.


    Das mit den halben Kindern kannst Du aber ändern lassen. Wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, dann hat er auch keinen Anspruch auf den Freibetrag.
    Musste aufs Amt gehen und das ändern lassen.

  • Habe dazu auch ne Frage und möchte dafür keinen neuen Thread extra eröffnen...
    Die Situation ist so KV + KM leben getrennt und unser Kind ist bei der KM. Sie arbeitet nicht und ich habe derzeit nur eine Nebenbeschäftigung...
    Sie bekommt das Kindergeld und ich zahle auch Unterhaltsvorschuss, den sie ja denke ich auch bekommt....
    Wie wird das bei uns verrechnet? Was gibt es da zu beachten?
    Auf diesere Seite steht etwas von "Hat das Kind einen eigenen Hausstand und ist nur ein Elternteil leistungsfähig, zahlt er allein den ganzen Unterhaltsbedarf ist dann auch allein Bezugsberechtigter des Kindergeldes" wie ist das zu verstehen?
    http://www.treffpunkteltern.de…/kindergeldanrechnung.php


  • Sei froh, du hast wenigstens einen Brief bekommen ;)
    Ich musste mir das alles denken ......



    Mir fehlen grad etwas über 60,00 Euro und wenn ich das Kindergeld abrechne, sind immer noch 40,00 zu wenig :kopf



    Edit sagt, wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :rotwerd

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Hallo,


    ich habe gestern auch so ein Schreiben vom JA bekommen, wegen der Änderung des UVG.


    Habe ich mir aber schon gedacht das sowas kommt weil ich vorgestern bei der Buchung auf meinem Konto schon weniger Unterhaltsvorschuß bekommen habe.


    Da mal eine Frage von mir. Muss ich das Schreiben vom JA bei der Arbeitsgemeinschaft vorlegen? Ich beziehe Hartz4 ?( da steh ich ein bisschen auf dem Schlauch...

  • Hallo nochmal,


    habe gestern mit einer Freundin telefoniert, die hat 5 Jahre lang UV bekommen und es wurde immer nur das halbe KG abgezogen!


    Der KV arbeitet auch und verdient natürlich viel zu wenig um Unterhalt zu zahlen.


    So langsam steig ich da wohl nicht mehr durch. :frag


    LG Lille



    Und frohes neues Jahr :party

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Also man bekommt nicht KG + UV beides?


    Du bekommst KG + UV gleichzeitig sofern der errechnete finanzielle Gesamt(-Mindest-)bedarf Deiner Kinder nicht per Unterhaltszahlung des Leistungspflichtigen (2ter Elternteil) + zu verrechnender Kindergeldanteil gedeckt ist.


    Exakt definiert schließt der UV lediglich die letzte Lücke des finanziellen Mindestbedarfs für deine Kinder.


    Nun, ich kann nicht absehen inwieweit manch AE eine weitere Kleinigkeit bereits aufgefallen ist:


    Der Gesetzgeber hat noch eine weitere nette Lücke gefunden um Gelder zu sparen. So bekommen meine Kinder längst keine soz. Unterstützung mehr, anstelle dessen ausschließlich noch Wohngeld. Sprich: bisherige soziale Zahlungen wurden im gesamten Umfang zu Wohngeld deklariert. Somit sind sie aus der Statistik der sogenannten "armen Kinder" hinweg-bürokratisiert worden. Nächste entsprechend statistische Veröffentlichungen werden somit "wenig überraschend" einen Rückgang der Kinder in "armen Verhältnissen" aufweisen. Soweit meine "Weissagung" für das Jahr 2009.


    Bedauerlicher Weise hat dieser bürokratische Schritt nicht nur statistische Auswirkungen, häufig zudem auch finanzielle Einbußen für Betroffene zur Folge.

    So viele Menschen reden von >Liebe< - leben jedoch all zu häufig erkennbar: "die >Liebe< selbst ist ihnen unbekannt"

    -

    Schon Sigmund Freud rief die Menschen auf sich des eigenen Verstandes zu bedienen - nicht blind irgendwelchen Anführern / Mehrheiten zu folgen

    4 Mal editiert, zuletzt von PapaRR09 ()

  • Hallo Papa RR


    Genau deswegen muss ich nächste Woche zu meiner Fallbearbeiterin. Ich bekomme ja ergänzend Hartz IV dazu. Und bekam Heilig Abend auch so ein schreiben von wegen ich sollte mich melden wegen Wohngeld und alles. Hatte mich schon gewundert was ich mit Wohngeld zu tun habe. Am Montag habe ich meine Dame dann erreicht und sie hat mir das auch erklärt das Kinder mit eigenem Einkommen (heisst Unterhalt usw.) Anspruch auf Wohngeld haben. Das ganze sei aber nur eine Umlagerung der ganzen Gelder um Statistiken zu verschönern. Naja ich bin gespannt was da auf mich zu kommt.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • :Hm interessant!


    da bin ich mal gespannt. ich habe bis jetzt weder einen brief bzgl. kg erhöhung bekommen, noch irgendeine mitteilung bzgl. h4 reduzierung und wohngeld....


    anscheinend dauert das bei uns im "bayerischen amt" wieder ein bisserl länger als woanders..... :hae: ich laß mich überraschen....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Die Berechnung ist eigentlich relativ einfach:


    Existenzminimum des Kindes


    -Einkommen des Kindes (Kindergeld+Wohngeld o.ä.)


    = UV



    Wer das KG nun kriegt, ist insoweit egal für die Behörde. Kindergeld ist und bleibt nunmal eine steuerliche Angelegenheit.