Wer kennt sich aus mit Steuerklasse II ?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich wollte nach der Trennung im ´Januar nun die Steuerklasse entsprechend in die II ändern lassen. Bisher arbeite ich in der Steuerklasse V !!!! Die V :angry:angry:angry ärgert mich schon lange genug. Egal, auf jeden Fall habe ich noch einige Stunden auf 400 € Basis gearbeitet. Doch wenn ich die STunden zum Festgehalt nehme und mit der Klasse II mit einem Kinderfreibetrag abgerechnet werde, habe ich doch letzten Endes viel mehr in der Tasche. Vor allen Dingen sicherer als bisher. Mein Noch-Mann jedoch ist der Meinung, dass wir besser fahren würden, wenn wir es so belassen würden, es wäre für uns beide besser...bla bla, ein Arbeitskollege würde dies auch schon seit Jahren machen, wegen der Steuer die Trennung gar nicht melden. :radab:radab


    Ich weiss jetzt nicht, ist es wirklich so viel schlechter ? Habe ich einen Denkfehler ?? :idee Ich kann mir nur vorstellen, dass es Sinn macht, wenn die Frau nicht arbeiten geht und der Mann deshalb die Steuerklasse III behalten kann, oder ?


    Wer kennt sich hier ein wenig aus, ich habe schon ein bisschen gegoogelt, aber meine Geduld ist begrenzt..... :schwitz


    Danke schon mal...


    Marion

  • Hallo Mara,


    also ich kenne mich da auch nicht so richtig aus aber ich bin der Meinung wenn ihr getrennt seit, dann trennt alle Bereiche. Uns wurde nämlich auch gesagt wenn wir den Wechsel in Klasse I und II machen brauchen wir in dem Jahr auch keine gemeinsame Steuererklärung zu machen. Frag doch einfach mal einen Lohnsteuerberater oder so der kann dir da mit Sicherheit richtig Auskunft geben.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Ja, dass hatten wir sowieso vor mit unserem Steuerberater mal zu reden. Ich persönlich bin sowieso dafür, wirklich alle Bereiche zu trennen. Alles andere sind halbe Sachen, die ich nicht leiden kann.....


    Danke Dir Angela !!


    LG
    Marion

  • Ich weiß ja nicht, wie sich das mit Noch-Verheirateten verhält.


    Weiß nur, dass man die Steuerklasse zwei nur bekommt, wenn man alleine wohnt.


    Deinem Text entnehme ich, dass Ihr noch verheiratet seit. Habt ihr die Scheidung eingereicht oder euch nur getrennt?


    Wohnt ihr überhaupt noch zusammen (Trennung heißt ja nicht automatisch getrennt wohnen)?


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

    Einmal editiert, zuletzt von rabe ()

  • Es ist ganz einfach, wenn ihr alles so belasst, hat Dein Ex finanzielle Vorteile und Du Nachteile.


    Prinzipiell gibt es für getrennt lebende mit Kindern ohnehin nur noch die Möglichkeit von Steuerklasse 1 und II. Ansonsten lauft ihr vor dem Finanzamt als noch nicht getrennt und Du haftest auch für eventuelle Steuerschulden vollschuldnerisch mit.


    Ich würde das sofort trennen lassen.


    Lg


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Ich stimme da Vanilla zu 100 % zu.


    Wenn du die Trennung nicht auch vor dem Finanzamt offiziell machst, nimmst du gravierende Nachteile hin und riskierst obendrein Ärger, wenn's aufkommt. Schließlich nimmt dein Mann ungerechtfertig Steuervorteile in Anspruch, ohne dass die Kinder bei ihm leben.


    Außerdem bist du unabhängiger mit Klasse 1 oder 2!


    Er wird ein bißchen grantiger sein, denn er zahlt viel mehr Steuern... aber das ist halt so!


  • Welche da wären?????
    Zwischen 4 und 1 ist kaum Unterschied.....und zwischen 2 und 1 auch kaum (vielleicht 10 oder 20 €), es sei denn, man verdient richtig viel Geld.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo Mara,
    Dein Mann gehört in Steuerklasse 1 und du in zwei. Mein ex hat die steuerklasse 3 noch ein ganzes Jahr behalten.Der musste ordentlich nachbezahlen.Selber Schuld.
    Es hat schon seinen Grund warum Alleinerziehende die 2 bekommen.Ich würde sowas auch nutzen.

  • Also ich empfehle dir auch Steuerklasse 2 zu behalten, aber du musst dir auch im klaren sein das bei deiner Steuererklärung der Unterhalt als positive bezüge angerechnet werden und bei deinem noch Mann als negative das hat jedoch soweit keine Auswirkungen.


    Und wenn du dann die ganzen Betreuungskosten und so weiter von der Steuer absetzt bekommst du immernoch eine Rückzahlung. Ist auf jedenfall bei mir so die letzten zwei Jahre wo wir getrennt sind.


    Was mit den Sterklassen aber zu überlegen wäre ist, wieviel dein noch Mann verdient. Wenn er sowieso nur im ersten Satz der Düsseldorfer Tabelle ist oder anfang zweiter, würde es sich vielleicht doch lohnen ihn in drei zu lassen, damit er nicht nachher so berechnet wird das er keinen Unterhalt mehr zahlen muss.


    Aber meiner Meinung wenn es wirklich zu Ende ist, mach alle Schritte endgültig!!

    !!! Sei Du die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst !!!

  • Im Steuerjahr nach der Trennung haben die Parteien die für sie zutreffende Steuerklasse zu wählen.
    Selbst wenn Ihr noch verheiratet seid, streicht das Finanzamt die "Ehevorteile". Es sei denn, Ihr könnt nachweisen, die räumliche Trennung habe andere Grüde als die Eheauflösung.
    Falls Ihr das jedoch vorhabt, ist die Beibehaltung der Steuerklassen ein Vergehen. Man hat als Steuerpflichtiger Bringschuld und muss das melden. Im Falle eines Falles kann rückwirkend alles abgeändert werden, es kann bis zum Strafverfahren gehen.


    Klasse 3/5 bringt der Gesamtfamilie natürlich Steuervorteile. Du hast aber nur etwas davon, wenn Du diese Steuervorteile in den Säckel bekämst. Drei steht besser da, fünf schlechter. Auf der anderen Seite geht Dir mit den Kindern der Alleinerziehenden-Freibetrag flöten sowie die Möglichkeit, bestimmte Betreuungskosten abzusetzen. Den eigentlichen Vorteil fährt hier in der Sache der KV ein, Du bist benachteiligt.


    Den Steuerberater braucht Ihr übrigens nicht zu fragen, der darf Euch nur die Gesetzesvorschrift nennen: Klasse 1/2...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Also die STeuerklasse zwei ist die beste die es gibt und du wärst schön blöd wenn du das nicht machen würdest nur damit er besser wegkommt. Ihr seid getrennt, du also alleinerziehend und hast das recht auf Klasse II