Beantragung von Unterhaltsvorschuss: wie lange???

  • Hallo Zusammen,


    habe letzte Woche den Unterhaltsvorschuss für meine Tochter beim Jugendamt beantragt. Der KV zahlt noch nicht, bzw. hat seine Unterlagen zur Berechnung noch nicht ans Jugendamt geschickt.


    Da ich aber ab nächsten Monat nur noch Elterngeld bekomme, habe ich jetzt den Vorschuss beantragt. Hat jemand Erfahrung wie lange das ungefährt dauert, bis das Geld dann tatsächlich an mich überwiesen wird?


    Der Antrag auf Kindergeld hat jetzt schon drei Monate gedauert. Habe am Samstag endlich den Bescheid bekommen, das sie mir Kindergeld gewähren. Den Elterngeldbescheid hatte ich innerhalb von zwei Wochen zurück und genehmigt.


    Vielen Dank für eure Hilfe,


    Anne

  • Hallo Anne,


    also bei mir hat es auch fast drei Monate mit dem Unterhaltsvorschuss gedauert. Ich habe dann irgendwann mal meine Beraterin beim Hartz IV Amt gefragt ob die nicht mal druck machen kann (ich bekomme zusätzlich Hartz IV weil ich nur teilzeit arbeite). Hat sie dann auch gemacht weil die mir schliesslich den Unterhaltsvorschuss jedes mal mit als Einkommen angerechnet haben. Also würde ich an deiner Stelle immer wieder anrufen und Druck machne und sagen das du das Geld benötigst. Leider ist das bei den Behörden oftmals so das die immer Ewigkeiten brauchen um etwas zu bearbeiten aber wenn die etwas von dir wollen dann muss es am besten gestern geschehen sein.


    Wünsche dir viel Glück das es schnell geht.
    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Das mit dem UVG ist das Gleiche wie bei allen Anträgen, die du stellst. Es kommt absolut auf den Sachbearbeiter an, der dransitzt.


    Bei uns im LK geht es relatv schnell, sofern die Unterlagen komplett eingereicht werden. Oft wird schon im nächsten Monat überwiesen. Ab und zu freundlich nachfragen ist sicher nicht verkehrt, aber "Druck machen" - ich weiß nicht ... unsere Sachbearbeiterin reagiert da ziemlich grantig, wenn wer zu hartnäckig ist. (Ich arbeite über einen freien Träger eng mit dem JA zusammen)


    Also ein bißchen Geduld und viel Glück!


    Emma

  • Nein mit dem Druck machen meinte ich auch nicht so in irgendeiner weise ausfallend oder sonst wie werden. Sondern einfach nett nachfragen, die Situation erklären und fragen ob sie dir auskunft geben kann wie lange es den ungefähr dauern könnte. Meine Fallmanagerin hat auch nur halt wie gesagt druck gemacht weil es schon drei Monate gedauert hatte und die mir wie gesagt das Geld angerechnet haben.


    Lg angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Ich habs damals im September beantragt und Mitte November wars dann da. Selbst wenn die alle Unterlagen haben, wird ja erstmal der KV angeschrieben, der eine Frist bekommt bis wann er sich dazu äußer soll. Erst wenn das passiert ist bzw die Frist um ist und der KV sich nicht dazu geäußert hat, wird es weiter bearbeitet

  • Also ich habe damals den gesamten Bedarf meines Kindes über H4 bekommen. Mein Sachbearbeiter und das JA haben das unter sich verrechnet. Als der Vater dann anfing zu zahlen, habe ich einen Teil ans JA überwiesen und da er mehr als den Vorschuß zahlt, den Rest bei der ARGE angegeben.


    Und H4 ist ja dazu da um den Lebenserhalt zu sichern. Ich würd da mal anrufen und um Zahlung bitten, bis das JA in die Puschen kommt. Du willst ja nicht doppelt, sondern brauchst das Geld jetzt. Wenns dann läuft bekommt die ARGE ihren Teil ja zurück.




    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Also, ich hatte den Unterhaltsvorschuss am 11.09. persönlich beantragt (hatte einen Termin beim JA) und am 19.09. habe ich die rückwirkende Zahlung für September erhalten. Also innerhalb 1 Woche.
    Das Geld für Oktober kam dann am 29.09. und wird nun regelmäßig in diesem Zeitraum kommen.


    Ich denke, es hängt wirklich vom Sachbearbeiter ab.


    Liebe Grüße
    Beccy

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

  • Mir wurde der UVG abgelehnt, mit der Begründung, der KV sei zahlungsfähig, wobei er auch noch keinerlei Unterlagen eingereicht hatte.


    In jedem Fall rate ich Dir, immer eine Frist zu setzen und notfalls mit einem Anwalt zu drohen.

  • Ich habe auch eine Beistandschaft eingerichtet die den Unterhalt noch berechnet. Allerdings dachte ich, zahlt das Jugendamt auch, wenn der Vater zwar zahlungsfähig ist, aber das Geld nicht überweist.


    Hm, naja, werde jetzt mal noch ne Woche warten und dann werde ich die Dame einfach mal anrufen. Unterlagen sind vollständig, habe sie nämlich persönlich abgegeben. Wollte vermeiden, das die mich nach zwei Wochen anschreiben das ihnen was fehlt und sich alles noch länger hinaus zögert.


    Aber schon mal vielen Dank für eure vielen Antworten.


    Gruß Annemarie

  • Wow, ich bin begeistert. Nach knapp drei Wochen habe ich eine Antwort bzw. den Bescheid über den Unterhaltsvorschuss erhalten.


    Nur lustiger weise, ist das schreiben an eine Frau K. gerichtet und es geht um Tochter J. und nicht um meine Leni ;-)


    Habe das Jugendamt jetzt nochmal angeschrieben. Mal schauen wie das weiter geht.


    Die sind wohl etwas durcheinander.


    Ist es denn richtig, das ich nicht rückwirkend am der Geburt meiner Tochter Unterhaltsvorschuss bekomme, sondern erst ab dem Antrag??


    Liebe Grüße


    Anne :wink

  • Hey


    @annemarie26



    Zitat

    Ist es denn richtig, das ich nicht rückwirkend am der Geburt meiner Tochter Unterhaltsvorschuss bekomme, sondern erst ab dem Antrag??



    Nein Rückwirkend geht nichts....Leistungen können nur ab Antragstellung gewährt werden, nicht für davor. Das ist i.d.R bei allen Leistungen so.
    Und eien Leistung kann nicht aufgrund eines Ereignisses gewährt werden, bzw. ab eines Ereignisses, sondern eben nur ab Antragstellung..


    z.B. bei der Rundfunkgebührtenbefreiung geht die liebe GEZ gar noch einen Schritt weiter..sie gewährt ihr Befreiung erst ab dem Folgemonat, der auf den Monat des Antragseingangs folgt..auch was nettes...(die GEZ war eben schon immer was sehr "besonderes")




    Laternchen74


    Zitat

    In jedem Fall rate ich Dir, immer eine Frist zu setzen und notfalls mit einem Anwalt zu drohen.


    Wow...fällst du denn immer gleich mit dr Tür ins Haus? ;)


    Und schlägst du immer einen Negel mit dem Vorschlaghammer in die Wand? ;)


    Also würde mich da nicht wundern wenn der freundliche Sachbearbeiter, für die Fristsetzung erstmal ein müdes Lächeln übrig hätte..und für die Drohung mit dem Anwalt, sich mit der Bearbeitung sich dann doch etwas Zeit lässt..und kurz vor Ablauf von 3 monaten dir mitteilt, das der Antrag in Bearbeitung ist, aber diese wegen Arbeitsüberlastung noch eine Weile braucht. oder das doch irgendeine Unterlage noch fehlt u du die doch bitte nachreichen möchtest..


    Naja, dann darfst du zwar gern zum RA laufen, aber auch von dem ein müdes Aschselzucken erwarten, denn er wird nichts tun können, ausser die Behörde anzuschreiben u höflichst drum zu bittem möglichst bald zu entscheiden, da du derzeit keinen KU bekommst u auf die Leistung angewiesen bist..aber rechtlich kann er nichts tun, denn der Behörde ist ein nichttätig werden nicht anzuhängen, denn sie ist tätig geworden, u nicht tätigwerden heißt, das innerhalb von 3 Monaten nichts pasiert ist, weder eine Bearbeitung, noch ein Bescheid erfolgte..aber da ja nicht alle Unterlagen z.B. vorhanden waren..und man das in der Frist festgestellt hat...


    Also wie du siehst, die Hammermethode bringt nichts, ausser evtl, einen Schuß nach hinten...



    Ein netter Anruf u Erklärung der Lage , oder das gleich bei persönlicher Abgabe der Unterlagen, bringt da deutlich mehr...


    Gruß
    Jens

  • Bei mir gabs Unterhaltsvorschuss und Kindergeld direkt im darauf folgenden Monat. Gab keine Probleme.
    Liegt bestimmt daran wen man vor sich sitzen hat, als Sachbearbeiter.

  • Jens,


    mittlerweile habe ich dazugelernt, denn meine anfangs freundliche und überaus höfliche Art trug keinerlei Früchte!


    Ich mußte mehr als ein halbes Jahr auf die liebenswerten Zahlungen des Amtes warten. (Du denkst Dir wahrscheinlich: geschieht ihr Recht, damit kann ich leben)


    Erst die Schwangerenberatungsstelle gab mir den Rat, mich an einen Anwalt zu wenden und Fristen zu setzen. Drei Tage nach dem besagten Anwaltsbesuch erhielt ich einen ganz lieben Brief mit der Bitte um Entschuldigung und das Geld wurde unter vorläufiger Schätzung überwiesen!


    Ich bitte Dich, bevor Du mich angreifst, denn als solches werte ich Deinen Post, zu überlegen, woher dieser Ratschlag stammen könnte. Evtl aus Erfahrung????

  • Hallo,


    also UVG bekommt man immer, wenn der KV - warum auch immer - nicht zahlt. Um die Zahlungsfähigkeit kümmert sich ja ggf. der Beistand beim JA. Bei mir sind das 2 verschiedene SBs. Hatte meinen Antrag zwecks UVG am 30.07. losgeschickt, und am 25.9. bekam ich den Bewilligungsbescheid, aber Zahlung auch rückwirkend ab August, bekomme ich erst am 01.11.!!!!


    Also ich bekomme jetzt UVG, während sich der Beistand um den "normalen Unterhalt" und die Unterhaltsrückstände vom KV kümmert..


    Hingegen der SB für Beistandschaft, hat sich sofort nach Eingang der Unterlagen an die Arbeit gemacht...es gibt halt solche und solche...Ich glaube bei nem großen JA (soll heißen in der Großstadt), geht das alles nicht so schnell, wie bei einem kleineren.


    LG Hope

  • Hey

    Laternchen74


    Zitat

    Ich mußte mehr als ein halbes Jahr auf die liebenswerten Zahlungen des Amtes warten. (Du denkst Dir wahrscheinlich: geschieht ihr Recht, damit kann ich leben)


    Wow...was du so weißt was ich denke... Aber sorry..da muß ich dich vollkommen enttäsuchen, an sowas hab ich nicht gedacht..ich hab nur dran gedacht, das es evtl. nicht so gut kommt, wenn man gleich bei Antragstellung Fristen setzt u mit Anwalt droht..


    Wenn man alerdngs schon seit einem hlaben Jahr auf Zahlung wartet ist das schon was völlig anderes..



    Zitat

    Ich bitte Dich, bevor Du mich angreifst, denn als solches werte ich Deinen Post, zu überlegen,


    Ich bitte dich eher nochmal in dich zu gehen, denn da war weder eine Wertung gegen dich, noch ein Angriff auf dich..


    Vielmehr hab ich nur versucht darzustellen, wie die Verwaltung tickt, wenn man so gleich agieren würde, mit drohen etc. bei Antragstellung..


    Und hier im Thread gehts ja darum...


    Das du eine solche Erfahrung gemacht hast, weil du entsprechend lange hingehalten wurdest, ist etwas völlig anderes..u auch dann ok..


    Man muß sich also nicht immer gleich angegriffen fühlen bei allem..


    Und wie gesagt, bei Antragstellung wäre das ein nicht unbedingt ein hilfreicher Hinweis..


    Gruß
    Jens

  • Ich schrieb nicht, ich wüßte, was Du denkst! Interpretationen!


    Die TE wartet ja wohl auch schon eine Weile oder habe ich das falsch in Erinnerung? Bitte berichtigen, wenn dem so ist.


    Wie auch Du denkst und anregst, tat ich eben dasselbe. Also leben und leben lassen und anderen die gleichen Rechte zugestehen, die Du Dir selbst zuschreibst.


    Und danke, daß Du so gütig bist und Milde mit mir walten läßt.


    Liebe Grüße und zurück zum Thema

  • lol das mit den fristen finde ich immer lustig. entweder hattest du gerade glück gehabt oder es war zufall das dein sb dich eh gerade auf den tisch hatte. bei uns kann ein anwalt gerne schreiben und fristen setzen das tangiert herzlich wenig, die sind dann dran wenn sie das oberste im stappel erreicht ham...es gibt sogar scherzkekse mit anträgen die zwei-wochen-fristen setzen...lol

  • Ich war Dienstag persönlich da und habe den Antrag gestellt.
    Die SB hat gefragt wie schnell ich Geld brauche und darauf hin hat sie es auch gleich noch angewiesen und wollte auch noch mal telefonisch bei der Bank becheid sagen.
    Damit es sofort überwiesen wird und ich es noch diese Woche zur Verfügung habe.


    Ich denke es liegt ganz viel am SB, wie der eingestellt ist.

  • Hey


    Laternchen74


    Zitat

    Die TE wartet ja wohl auch schon eine Weile oder habe ich das falsch in Erinnerung? Bitte berichtigen, wenn dem so ist.


    Die TE schrieb in ihrem Eingangspost vom Anfang Oktober dieses:

    Zitat

    habe letzte Woche den Unterhaltsvorschuss für meine Tochter beim Jugendamt beantragt.


    Also das war demnach grad erst...


    Zitat

    Wie auch Du denkst und anregst, tat ich eben dasselbe. Also leben und leben lassen und anderen die gleichen Rechte zugestehen, die Du Dir selbst zuschreibst.


    Was hat das mit Rechte zuschreiben zu tun...?


    Ich denke es hilft kaum jemandem der um Rat fragt, ihm Tipps zu geben, wie er es eher schafft nichts oder eher gegenteiliges zu erreichen, u da sollte man drauf reagieren, das hat auch nichts mit leben und leben lassen zu tun.. denn dann kann es passieren, das manch einer durch nicht wirklich gute Tipps auf die Nase fällt..also sollte man ruhig etwas dazu sagen, wenn ein Tipp gegebnen wird u der nicht der beste ist, oder gar falsch ist..da bringt es dem TE recht wenig, wenn die User nach em Motto Leben und leben lassen agieren...


    Gruß
    Jens