Hallo,
ich kann die Wut und Enttäuschung von Dir gut nachempfinden. Und ja, so ist unser "Rechtssystem". Du als Mutter hast sämtliche Pflichten, denen Du tunlichst nachkommen sollst und die Väter haben die Rechte, ob sie ihren Pflichten nachkommen, ist erstmal egal, denn großartig passieren tut erst mal nichts.
Ob das jetzt fair oder unfair ist, ist auch egal.
Was Du tun kannst:
Wenn Du Probleme mit dem KV hast, versuche eine Vermittlung beim JA. Biete an, daß der KV für einen gewissen Abstand das Kind in Deinem Beisein für ein paar Stunden wöchentlich ein- bis zweimal (je nachdem wie es für Dich und ihn umsetzbar ist) sehen kann. Das muß nicht in Deiner Wohnung sein. Es gibt Mütterzentren die für soetwas Räume zur Verfügung stellen oder bei einer Erziehungsberatungsstelle. Den Umgang kannst Du nach einer gewissen Zeit (eben auch wieder je nach Eurer Umsatzbarkeit) auf zwei Wochen Abstände ziehen, dafür länger und der KV kann das Kind mal mitnehmen ohne Dich oder öfter in der Woche.
Es fällt sehr schwer, jemandem, der einem viel Leid zugefügt hat, das kleine Wesen anzuvertrauen. Und ich spreche aus leidlicher Erfahrung.
Das Sorgerecht kann er Dir nicht wegnehmen. Es läuft darauf hinaus, daß er evtl. einen Antrag bei Gericht auf ASR stellt. Dort wird das JA gehört, ob etwas gegen Dich spricht. Z.B. Drogenkonsum, Prostitution, Vernachlässigung des Kindes, etc. pp. Das wird nicht der Fall sein, gelle Also kannst Du das ruhigen Gewissens angehen. Sage ihm, daß er das Geld auch in Euch investieren kann, was da an Prozeßkosten auf ihn zukommen. Allerdings kann es sein, daß das Verfahren erstmal ausgesetzt wird mit diversen Auflagen. Z.B. daß Ihr zu einer Beratungsstelle müßt, begleiteter Umgang evtl. oder, oder, oder. D.H. das ASR bleibt auf jeden Fall erstmal bei Dir. Und solange Du eben Dir nichts zu Schulden kommen läßt, ist diese Baustelle erstmal safe.
Das zweite ist der Umgang. Wenn er Deine Vorschläge nicht akzeptiert (und die würde ich ihm in schriftlicher Form mit einer Kopie fürs JA zukommen lassen), kann er auch da klagen. Heißt erstmal, die Gerichte haben zu tun. Und zwar nicht nur mit Euch. (Gibt nämlich viele gestörte Väter UND Mütter) Sollte es also zu einer Verhandlung kommen, dauert es erstmal. In der Zeit bis zur Verhandlung (sofern der KV klagt), wird der Umgang nach Deinem Vorschlag ablaufen. Somit bist Du Deiner Pflicht der Umgangsermöglichung nachgekommen und brauchst Dir nichts vorwerfen zu lassen. Wichtig ist aber, daß Du ab sofort Tagebuch führst. Z.B. kommt der KV pünktlich, regelmäßig, geht er ordentlich mit dem Kind um, benimmt er sich Dir gegenüber......
Was ich Dir auch dringend rate ist, Deine Gefühle in den Griff zu bekommen. Je mehr DU DICH aufheizen läßt, desto mehr Boden gibst Du ihm und desto mehr bist DU angreifbar. Viele haben Dir schon ihre Meinung geschrieben. Mit denen gehe ich teilweise konform (einiges hätte netter geschrieben werden können, aber die verdammten Gefühle...... ).
Eine keifende Mutter wird vor Gericht und vor dem JA nicht gerne gesehen. Und es schadet auch dem Kind, wenn Du so aufgebracht bist. Es ist für mich sehr leicht, Dir diese Zeilen zu schreiben, die Umsetzung jedoch ist verdammt schwer. Lese Dir mal ein paar Beiträge von mir durch und Du wirst verstehen.
Hey, genieße jeden Tag und jede Minute mit Deinem Sonnenschein. Die Zeit rennt nur so vorbei.
Was in der Zukunft kommt ist Makulatur, mach Dich nicht kirre. Gib Deinem Zwergie mehr Liebe und Zuneigung als Du in Dir hast. Und wenn Du Fragen hast, schreib mir.