Beiträge von Ethemea

    Dein Verlobter kann doch auch deinen Namen annehmen - dann heißt ihr alle gleich.

    Ich glaube nicht, dass mein Verlobter den Namen meines Ex-Mannes tragen möchte :rolleyes2: Auch wenn wir kurz drüber nachgedacht hatten, um ihm damit "zu ärgern", denn dagegen könnte er nichts machen.

    :thanks: Und ich gebe die Glückwünsche gerne zurück :daumen
    Die Kinder sollen ja auch den Namen von ihrem Vater behalten, er ist und bleibt nunmal ihr Papa. Daher würde ich auch gar nicht wollen, dass sie den Namen meines Verlobten annehmen (selbst, wenn der KV damit einverstanden wäre). Es sei denn, sie würden das selber so wollen (meine Kinder sind 7 und 10).


    Meine Arbeitskollegin, die auch zum zweiten Mal verheiratet ist, hatte damals kein Problem damit, den alten Namen abzulegen und nur den neuen Namen anzunehmen. Ihre Kinder hießen O. und sie selbst dann S. Sie fand es witzig, wenn Schulfreunde angerufen haben, sie sich mit S. gemeldet hat und regelmäßig aufgelegt wurde, weil ja der Name O. erwartet wurde :lgh

    Der Doppelname dient für mich lediglich als Verbindung zu den Kindern, nicht mehr und nicht weniger. Und weil ICH keinen Bock auf leidige Erklärungen habe, wenn ich nach der Hochzeit mit dem Nachnamen der Kinder angesprochen werden würde, ich aber gar nicht mehr so heiße ... deshalb eben so.
    Ich habe aber schon im privaten Umfeld bzw. auf der Arbeit gesagt, dass sie mich nur mit einem Namen (dem Ehenamen) ansprechen müssen.

    Ja, die Kinder natürlich auch. Vor allem sind sie bis dahin ja auch schon älter (14/15 bzw. 11/12).


    Ich hätte ja auch gerne, dass meine Kinder den Namen meines Verlobten (klingt irgendwie immer noch komisch *gg*) annehmen, aber da hat dann der KV ein Wörtchen mitzureden und dieser würde es natürlich nicht erlauben. Sind ja auch seine Kinder.


    Für uns passt das schon so ...

    Also, da ich nun seit dem 10.11.2012 offiziell verlobt bin *freu* und wir unseren gewünschten Hochzeitstermin auf den 16.08.2013 gelegt haben, habe ich nun noch ein paar Monate für diese "überaus wichtige" Frage nach dem Nachnamen.


    Aber ich denke, ich werde einen Doppelnamen nehmen, den Ehenamen voran stellen und später, wenn die Kinder aus dem gröbsten raus sind (Schule etc.) den angehängten Namen löschen lassen.


    Schwieriger wird in ca. 4-5 Jahren (früher oder später) dann wahrscheinlich dem KV klar zu machen, dass ich mit den Kindern gut 150 km weit weg ziehen möchte. Aber DAS steht nun noch wirklich in den Sternen. Muss ja viel geregelt werden (Jobs, Wohnung, Schulen usw.)


    LG
    Ethemea

    Ich finde diese Seite (http://www.pediculosis-gesellschaft.de/index.html) immer sehr hilfreich. Dort steht unter Behandlung z. B. auch:


    Reinigung der Umgebung
    Die Empfehlung zur Reinigung der Umgebung läßt sich kurz fassen:
    Lassen Sie das bleiben, es ist normalerweise nicht erforderlich.


    (http://www.pediculosis-gesellschaft.de/html/behandlung.html)


    Hat immer alles toll geklappt, auch mit diesen Kämmen die ich bestellt habe (http://www.pediculosis-gesells…/html/bug_buster_kit.html). Kein Stress, keine Chemiekeule.

    Doppelnamen fand ich nie so prickelnd. Es gibt auch die Möglichkeit, dass beide ihren Namen behalten bei der Heirat. Innerhalb von 5 Jahren kann man das ändern. Ich habe meinen Mädchennamen behalten und den Namen des Ex bei der Geburt des ersten Kindes angenommen. War unkomplizierter.

    Da ich meinen Mädchennamen ja bereits bei der ersten Hochzeit "abgegeben" habe, fällt das bei mir flach.


    vielleicht entscheidest Du Dich ja noch mal um? :brille Wie wäre es, wenn Du Deinen jetztigen Namen behälst, dadurch haben Deine Kinder den gleichen Namen, Du zwar einen anderen Namen als Dein neuer Mann, aber man kann eben nicht alles haben ;) und wenn die neue Beziehung, was ich nicht hoffen will, einen anderen Verlauf nimmt, als man sich wünscht, dann wärst Du in der Beziehung schon mal abgesichert.


    Also ich habe den Namen meines Ex-Manns behalten, weil mir wichtig war, dass meine Kinder und ich denselben Namen haben.

    Also, ich möchte schon durch den Namen zeigen, zu wem ich gehören. Wenn alles so bleiben soll wie es jetzt ist, müsste ich nicht heiraten ;)



    Also meine Freundin stand vor Jahren vor dem gleichen Problem und hat einen Doppelnamen aus dem Namen des Ex (wegen der gemeinsamen Kinder) und dem Namen des Neuen. Somit wissen alle Kinder und auch Außenstehende, dass sie zusammen gehören. Sie wollte nicht, dass sich die Großen irgendwie außen vor gesetzt fühlen und wollte auch nicht immer und überall Erklärungen abgeben müssen.

    Das ist bei mir auch ein Argument für den Doppelnamen. Alleine diese Erklärerei fände ich doof, wenn ich nur den Namen meines Freundes annehmen würde. Andersrum fände ich es genauso blöd, wenn ich den Namen nicht annehmen würde und man mich mit Frau TTT anspricht, die ich dann als Ehefrau eigentlich auch bin, aber trotzdem noch heiße wie mein Ex-Mann.



    Die Sache hat mehrere Haken:
    1. Alle Unterlagen etc. müssten auf meinen Mädchennamen neu ausgestellt werden (Aufwand, Kosten)
    2. Mein Ex-Mann würde nie zustimmen, dass die Kinder meinen Mädchennamen annehmen.
    3. Ich war bei der Hochzeit damals froh, dass ich meinen langen, schwer auszusprechenden Mädchennamen los geworden bin
    4. Wenn ich einen Doppelnamen aus Mädchenname und dem Namen meines Freundes machen würde, wäre der a) wahnsinnig lang und b) wie bereits bei Punkt 2 erwähnt kaum auszusprechen. Zudem fällt dies ja eh weg, wegen Punkt 2.


    Aber so, wie ich das hier lese, tendieren die meisten zum Doppelnamen (ich inzwischen auch, auch wenn ich es irgendwie blöd finde, Ex-Mann und neuen Mann im Namen zu verbinden. Aber man kann es ja auch so sehen: ich verbinde mit meinem Namen die Kinder und den neuen Mann ;) ). Nun muss ich nur noch über die Reihenfolge grübeln ... sofern man die wirklich wählen kann.


    Ich danke euch auf jeden Fall für die Inspiration :)

    Also, ich kenne es nur so, dass nur einer einen Doppelnamen haben kann. Entweder der Mann oder die Frau. Der andere behält dann seinen eigenen Namen. Aber den Mädchennamen muss man nicht wieder annehmen.

    Ich stelle bewusst den Namen Freund vornean, weil ich vorhabe, den Namen Ex später einmal abzulegen, bzw. den nur anzugeben, wenns um die Kinder geht.

    Das wäre natürlich auch eine Idee, nur wie gesagt, lässt sich Freund-Ex schwerer aussprechen als Ex-Freund, aber das ist wohl Übungssache ;)

    Es kann soviel passieren, vielleicht macht er dir gar keinen Antrag, und dann, dann ist die Enttäuschung groß. :frag

    Ja, das stimmt wohl, aber eigentlich ist es ja schon halb offiziell. Seinen Eltern hat er bereits gesagt, dass wir nächstes Jahr heiraten wollen, seinen besten Freund hat er schon als Trauzeugen beauftragt und auch sonst hält er es nicht gerade geheim. Bis natürlich auf die Tatsache, wann und wie er mir den Antrag machen will. Ich bin da sehr zuversichtlich und mache mir sehr oft und sehr gerne Gedanken über ungelegte Eier, um auf alles vorbereitet zu sein ;)


    Geht das denn überhaupt, dass man sich aussucht in welcher Reihenfolge die Namen dann stehen? Ich dachte immer, der bisherige Nachname wird an den "Hauptnamen" angehängt (geb. Meier heiratet Schulze, Schulze wird "Hauptname", also dann Schulze-Meier).

    Laut http://www.familienrecht-ratge…erecht/content_02_01.html geht das, dass man wählen kann, in welcher Reihenfolge der Name steht. Mein Freund könnte sogar den Namen meines Ex annehmen (was er natürlich nicht will) und mein Ex könnte dagegen nichts sagen.

    Huhu zusammen :winken:


    Wenn alles nach Plan läuft und mein Freund, so wie er es schon mal hat verlauten lassen, mir dieses Jahr einen Heiratsantrag macht, werden wir nächstes oder übernächstes Jahr (je nach Planung) heiraten :D Nun, seit ich davon weiß, mache ich mir natürlich auch Gedanken um die Namensgebung.


    Aktuell ist es so, dass meine Kinder und ich den Namen meines Ex-Mannes tragen. Viele geschiedene Frauen die ich kenne, haben einen Doppelnamen, der allerdings aus ihrem Mädchennamen + Namen des neuen Mannes bestehen. Ich kenne keine, die den Namen des Ex-Mannes mit dem Namen des neuen Mannes verbinden. Und genau da liegt mein Problem:
    Einerseits möchte ich eine Verbindung zu meinen Kindern aufrecht erhalten (Name des Ex), andererseits möchte ich auch zeigen, dass ich verheiratet bin und dabei nicht unbedingt noch den Ex "an der Backe" haben.


    Ich bin da echt im Zwiespalt ... LLL-TTT (oder sogar TTT-LLL, wobei das schwieriger auszusprechen wäre) oder nur TTT? :hae: Was würdet ihr an meiner Stelle wählen?


    LG
    Rebecca

    Hallo zusammen,


    ich bezweifel, dass mich überhaupt noch jemand kennt :hae: War das letzte Mal im Juli 2010 aktiv und seit dem hat sich einiges verändert.
    Kurze Zusammenfassung:


    Hochzeit im Juli 2002
    Geburt meiner Tochter im September 2002
    Geburt meines Sohnes im Mai 2005
    Trennung von meinem Mann im Juni 2008
    Neue Beziehung von Dezember 2008 - August 2010
    Scheidung im April 2011
    Neue Beziehung seit April 2011


    Mein Ex-Mann hat mir anfangs nach der Trennung das Leben zur Hölle gemacht (Kinder nach Italien entführt, s. auch Schock! Kinder sind in Italien, Noch-Mann hat alleiniges Sorgerecht beantragt), mich gestalkt und bedroht etc. Ich habe viel Zeit vor Gericht und beim JA verbracht, mittlerweile ist es aber alles etwas ruhiger geworden *auf Holz klopft*


    Er selbst hat seit September/Oktober 2009 wieder eine Beziehung, seit Juni 2010 ist er Vater eines weiteren Kindes für das er unterhaltspflichtig ist und meine Kinder somit weniger bekommen bzw. aktuell nur mal wieder UVG, weil er seit Februar wieder arbeitslos ist.


    Meine Beziehung direkt nach der Trennung ist an meiner Eifersucht gescheitert, ich hatte lange dran zu knabbern bis ich wieder mehr zulassen konnte. Im Februar 2011 habe ich einen wunderbaren Mann kennengelernt, seit April 2011 sind wir zusammen. Er gibt mir so viel, was ich in meiner Ehe oder auch in meiner letzten Beziehung nicht bekommen habe. Er kommt auch sehr gut mit den Kindern zurecht, obwohl er selbst keine hat und auch keine weiteren möchte.
    Seit November 2011 wohnt er bei uns und so wie es aussieht, will er mir dieses Jahr noch einen Heiratsantrag machen :tanz Eigentlich wollte ich ja nicht mehr heiraten, aber mit ihm könnte ich es mir auf jeden Fall vorstellen.


    Oh je, das war jetzt aber eine lange "Wiedervorstellung" und wirft wahrscheinlich viele Fragen auf :rolleyes2: Wollte mich nur mal wieder zurückmelden und ein kleines Update geben.


    LG
    Rebecca

    Ich denke, ein Verfahrensbsitand ist in dem VErfahren sinnvoll, zumal doch bereits sehr konkret über einen möglichen Aufenthaltswechsel nachgedacht wird (Probewohnen).

    Das Probewohnen wurde von der Dame vom Jugendamt eigentlich nur so erwähnt mit dem Zusatz "bei älteren Kindern (ab 14 Jahren) wird so etwas schon mal gemacht, aber so kleinen Kindern würde ich das nicht empfehlen".


    Sie hat nicht gesagt "Ich schlage ihnen vor, dass ihre Kinder bei ihnen auf auf Probe wohnen können", sondern sie hat nur gesagt, dass es so etwas wie Probewohnen überhaupt gibt. Für mich war das eher kein ernst gemeinter Vorschlag, zumal ich dem auch nicht zustimmen würde.


    Die Kinder sind nach den Umgangswochenenden schon immer total reiz überflutet und aufgedreht, ich möchte mir nicht ausmalen wie sie nach den 3 Wochen Sommerferien sein werden. Und dann vielleicht sogar 6 Monate Probewohnen? :kopf

    Ich habe meinen Partner in einer Kneipe kennen gelernt. Es war am 20.12.2008 und meine beste Freundin und ich konnte endlich mal wieder ausgehen. Meiner Freundin ist der Typ am DJ-Pult direkt ins Auge gestochen. Sie hat mich dann immer wieder wegen Liedwünschen hingeschickt und so kamen wir irgendwann ins Gespräch. Wir flirteten ein wenig, redeten über Gott und die Welt und ich habe direkt mit offenen Karten gespielt. Ihm gesagt, dass ich noch verheiratet bin, aber seit 1/2 Jahr (zu dem Zeitpunkt) getrennt und dass ich 2 Kinder habe. Seine Frage war nur "Und? Sind die Kinder gesund? Das ist nämlich die Hauptsache"


    Na ja, Ende vom Lied war, dass er mir seine Nummer gegeben hat und wir uns die nächsten Tage Sms geschrieben haben, bis wir uns am 26.12. zum Kaffee trinken verabredet habe. Da kam dann der erste Kuss :D
    Am 30.12. hat er mich dann zu sich zum Essen eingeladen und seit dem Tag sind wir ein Paar :tongue: :platz

    Hättest Du aber auch gleich zu Beginn schreiben können, da wäre es doch eindeutiger gewesen.
    Ich bin nur aufgrund eigener Erfahrungen grundsätzlich misstrauisch, wenn eine Mutter lediglich 4 Umgangstage mit dem Vater zulässt.

    Diese ganze Sache ist inzwischen sehr kompliziert und ausschweifend, dass ich nicht immer alles in einer kurzen Zusammenfassung schreiben kann. Daher habe ich ja, um deutlich zu machen worum es überhaupt geht, den Inhalt des letzten Termins gepostet.


    Klar ist auf jeden Fall, dass es hier nicht um meinen Antrag geht, sondern nach wie vor um seinen, denn sein Anwalt schreibt dem Gericht:


    In der Familiensache x ./. x bitte wir um kurzfristige Förderung des Verfahrens.


    Im Termin zur mündlichen Verhandlung (Anm.: vom 13.01.2010) wurde die Angelegenheit ausführlichst erörtert. Das Gericht hatte vorgeschlagen, dass noch weitere Gespräche beim Jugendamt stattfinden sollten.


    Frau X vom Jugendamt hatte sich in diesem Zusammenhang auch bereit erklärt, die Gespräche mit den Parteien zu führen mit dem Ziel, einvernehmliche Regelungen zu finden. Es sollte insoweit insbesondere ein "Probewohnen" stattfinden, das vom Jugendamt vorgeschlagen worden war. (Anm.: Ich habe heute mit der Dame vom JA 45 Min. telefoniert. Sie hat es leider in der Angelegenheit versäumt Gesprächstermine anzubieten, allerdings hat sich auch mein Ex dazu nicht bei ihr gemeldet. Ich war einmal Anfang März bei ihr, um ihr meinen Standpunkt zum "Probewohnen" mitzuteilen und um allgemeine Dinge wie Ferienregelung etc. zu
    sprechen.)


    Der Kindesvater beanstandet hier, dass dieses "Probewohnen" bislang in keiner Weise stattgefunden hat. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.


    Nach wie vor geht der Kindesvater hier davon aus, dass es dem Wohl der Kinder entspricht, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein auf den Kindesvater übertragen wird. Dies entspricht auch dem Wunsch der Kinder.


    Da ist wirklich meine Frage, ab wann man sagen kann, dass es besser für die Kinder wäre, wenn sie beim Vater leben? Wonach geht es da?
    Ich meine, ich bin ganztags berufstätig, die Kinder sind beide in Ganztagseinrichtungen untergebracht, ich habe keine Schulden (zumindest nichts großes langfristiges), habe meine eigene Wohnung, habe einen lieben verständnisvollen Freund (getrennte Haushalte) etc. Ich denke, ich kann für mich sagen, dass ich mein Leben gut im Griff habe.


    Mein Ex steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis, arbeitet in 3 Schichten (Früh, Spät und Nacht), hat Privatinsolvenz angemeldet, zahlt keinen regelmäßigen Unterhalt, hat seit Juni einen gemeinsamen Sohn mit seiner neuen Freundin, sie wohnt seit März mit ihrem Sohn aus vergangener Beziehung bei ihm.
    Sein Argument für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist, dass ja immer jemand aus seiner großen Familie für die Kinder da ist ... :Hm

    Die vorher vorhandene väterliche Verbindung kann so ja auf keinen Fall aufrecht erhalten werden.
    Kein Wunder, wenn er dann den Kindern ein dauerhaftes Wohnen bei sich anbietet.

    Welche vorher vorhandene väterliche Verbindung? Ich war selbst während meiner Ehe schon fast immer alleinerziehend. Ich war diejenige, die arbeiten gegangen ist, die die Kinder versorgt hat während er in der Weltgeschichte rumgegurkt ist. Zwischendurch sind seine Eltern eingesprungen, bevor die Kinder in einer Ganztagsbetreuung untergebracht wurde.


    Sein Alltag sah so aus, dass er bis mittags geschlafen hat, dann ist er nachmittags in der Gegend rumgefahren (Espresso trinken, mit Kumpels quatschen etc.), kam dann nachmittags/abends kurz nach Hause um was zu essen und dann hieß es meist "Ich bin mal für 1/2 Std. da und da". Meist blieb es aber nicht bei dieser 1/2 Std. Er kam dann erst mitten in der Nacht (03:00 Uhr morgens oder später) nach Hause.
    Und dann ging das alles wieder von vorne los.


    Jetzt, wo er im Zuge der Scheidung angeben muss, was er denn die ganze Zeit gemacht hat, wenn er ja nicht arbeiten gewesen ist gibt er an, er habe die Kinder betreut und deshalb hätten sie zu ihm eine intensivere Bindung als zu mir. Dies stimmt aber in keiner Weise.

    Hast Du das alles gerade abgetippt ?
    Was genau bedeutet "turnusgemäßen Kontakt zu seinen Kindern", d.h.wie oft hat der Vater Umgang ?

    Nein, ich habe das nicht abgetippt. Ich bekomme die Schreiben von meinem Anwalt immer als Datei per E-Mail und habe das da raus kopiert.


    Ich bringe dem Vater die Kinder alle 2 Wochen für ein WE. Festgelegt wurde von Samstag, 09:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr allerdings bringe ich ihm die Kinder auch schon mal ab Freitag, wenn er mich danach fragt.


    Und in den Ferien biete ich ihm die Hälfte an. Jetzt ist es in den Sommerferien so, dass er die Kinder die letzten 3 Wochen hat.

    Volleybap


    Im Januar waren es eigentlich zwei Verfahren in einem.
    Zum einen mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 25.11.2009, der wie folgt aussah:


    I.
    Dem Antragsgegner wird es untersagt, außerhalb der Besuchszeiten, wie sie im Vergleich des Amtsgerichts vom 28.11.2008 – Aktenzeichen xxx – in Abänderung des zuvor geschlossenen Vergleichs vom 10.09.2008 – Aktenzeichen xxx – festgelegt wurden, Kontakt aufzunehmen zu den gemeinsamen Kindern der Parteien, Sohn, geboren am xx.xx.2005 und Tochter, geboren am xx.xx.2002, insbesondere während der Schulzeiten der Kinder auf oder in der Nähe des Schulgeländes.


    II.
    Dem Antragsgegner wir aufgegeben, in Gegenwart der Kinder nicht schlecht über die Antragsstellerin zu sprechen.


    III.
    Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen, die Kinder der Parteien hinsichtlich des dauernden Aufenthalts der Kinder in eine Konfliktsituation zu bringen. Es wird dem Antragsgegner untersagt, den Kindern ein dauerhaftes Wohnen beim Antragsgegner anzubieten.


    IV.
    Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Kinder im Zusammenhang der Übergabe zum Ende des jeweiligen Umgangstermins positiv einzustimmen, insbesondere durch erkennbare Loyalität zur Antragsstellerin.


    V.
    Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, daß in jedem Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft angeordnet wird.


    Begründung:


    I.
    Zwischen den Parteien ist ein Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Hagen zu dem Aktenzeichen xxx anhängig.


    Bereits im Vorfeld des Scheidungsverfahrens war für die Antragsstellerin schon eine einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich, die per Beschluss vom 28.08.2008 in dem Verfahren xxx ergangen ist. Am 10.08.2008 trafen die Parteien dann im vorbezeichneten Verfahren eine einvernehmliche Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Umgang des Antragsgegners zu seinen Kindern.


    Trotz gerichtlicher Einigung von Mitte September 2008 war bereits Ende Oktober 2008 ein Gewaltschutzverfahren erforderlich, welches am 28.11.2008 in dem weiteren gerichtlichen Vergleich zu dem Aktenzeichen xxx endete, mit dem sich der Antragsgegner verpflichtet, jeglichen Kontakt zur Antragsstellerin – außerhalb der Umgangstermine – zu unterlassen. Gleichzeitig wurde die Umgangsregelung nochmals modifiziert.


    Zusammengefasst waren diese Verfahren allesamt notwendig, weil der Antragsgegner nicht einsehen wollte und/oder nicht konnte, daß die Kinder infolge der Trennung der Parteien bei der Antragsgegnerin dauerhaft leben und er, der Antragsgegner, turnusgemäßen Kontakt zu seinen Kindern zu unterhalten hat.


    Der Antragsgegner hatte im Sommer 2008 kurzerhand die Kinder der Parteien – ohne Wissen der Antragsstellerin – nach Italien verbracht und gleichzeitig in einem substanzlosem Verfahren auch noch das alleinige Sorgerecht beantragt; mit der Folge der obengenannten einstweiligen Anordnung gegen den Antragsgegner.


    Auch in der Folgezeit wollte der Antragsgegner sich nicht mit der Trennung abfinden. Er stellte der Antragsstellerin und den Kindern nach, bis hin zum nächtlichen Auflauern vor der Wohnung der Antragsstellerin.


    Nach den abgeschlossenen Verfahren des Umgangs- und Sorgerechts beschränkten sich die notwendigen gerichtlichen Verfahren für eine gewisse Zeit auf unterhaltsrechtliche Fragen.


    II.
    Anlass für die gestellten Anträge ist eine Entwicklung im Zusammenhang mit dem Kindesumgang sehr zum Nachteil der gemeinsamen Kinder der Parteien.
    Anfang November 2009 wurde die Antragsstellerin von der Klassenlehrerin der Tochter der Parteien zu einem Gespräch in die Schule gebeten. Der Antragsstellerin wurde mitgeteilt, daß Tochter seit einiger Zeit im Unterricht nicht mehr folgen kann. Sie habe wiederholt – ohne erkennbaren Grund – im Unterricht angefangen zu weinen. Von der Lehrerin angesprochen gab sie an, bei Ihrem Vater wohnen zu wollen, sie dürfen ihren Vater nicht sehen.


    Ein solches Verhalten in der Schule war für die Antragsstellerin völlig überraschend. Zuhause hat Tochter zu keinem Zeitpunkt derartige Auffälligkeiten gezeigt. Konkret darauf angesprochen gab die Tochter an, daß der Antragsgegner stets davon sprechen würde, daß es besser wäre, wenn sie und ihr Bruder beim Vater leben. Bei dem Gespräch hat sich unter anderem auch herausgestellt, daß der Antragsgegner wiederholt in der Schule gewesen ist und die Kinder während der Pausen besucht hat.


    Der Antragsgegner hat auch in diesem Zusammenhang bereits Kontakt mit der Klassenlehrerin, Frau X, aufgenommen, die sich infolgedessen veranlasst sah, mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten.


    Der Unterzeichnende hat sich daraufhin mit dem in Ablichtung als Anlage K1 beigefügten Schreiben vom 13.11.2009 an die Bevollmächtigten des Antragsgegners gewandt und eindringlich gefordert, daß derartige Beeinflussungen der Kinder zu unterlassen sind.


    Eine Stellungnahme hierzu ist bisher unterblieben. Stattdessen folgte am Freitag, den 20.11.2009 das in Ablichtung als Anlage K2 beigefügte Schreiben der Bevollmächtigten des Antragsgegners. Die dort avisierte Stellungnahme ist bisher ausgeblieben.


    Zu dem dort formulierten Anliegen ist aufzuführen, daß die Umgangsreglung sich auf Grund des letzten gerichtlichen Vergleichs stets von samstags bis sonntags erstreckt. Trotz der äußerst kurzfristig begehrten Ausnahme hatte sich der Unterzeichnende unmittelbar nach Eingang des Fax-Schreibens am Mittag des 20.11.2009 telefonisch mit der Antragsstellerin in Verbindung gesetzt. Nachfolgend ist die Antragsstellerin wiederum mit dem Antragsgegner in Kontakt getreten und hatte den Beginn des Umgangswochenendes schon an diesem Freitag zugestimmt.


    Allerdings hatte die Antragsstellerin den Antragsgegner unmissverständlich gleichsam aufgefordert, es zu unterlassen, erneut auf die Kinder in der vorbeschriebenen Weise einzuwirken. Obwohl der Antragsgegner dies nicht nur nicht zusicherte, sondern sich die Antragsstellerin auch noch Unverschämtheiten anhören musst, mit dem Tenor, sie sei sowieso nie eine richtige Mutter für die Kinder gewesen, blieb die Antragsstellerin bei der Zusage des anstehenden Umgangswochenendes bereits ab Freitag, den 20.11.2009.


    Die Antragsstellerin hat die Kinder dann am 22.11.2009 wieder beim Antragsgegner abgeholt. Bei der Übergabe der Kinder waren beide sehr traurig. Der Sohn weinte und die Tochter hatte ebenfalls schon Tränen in den Augen.


    In Abwesenheit des Antragsgegners gaben die Kinder dann an, daß der Antragsgegner beide Kinder wieder während des Besuchswochenendes gefragt hatte, ob sie bei ihm wohnen möchten.


    Ein derartiges Szenario zum Ende des Besuchstermins wiederholt sich bei beiden Kindern seit den letzten Wochen.


    Hinzu kommt, daß der Antragsgegner die Kinder bei Gelegenheit der Besuchswochenenden stets danach ausfragt, was mit dem neuen Lebensgefährten der Antragsstellerin sei, wann er sich bei der Antragsstellerin aufhalte und wie oft. Diese Nachfragen erfolgen wohl stets auch im Zusammenhang mit der vom Antragsgegner angebotenen Alternative, daß die Kinder bei ihm wohnen könnten.


    III.
    Mit dieser aktuellen Entwicklung setzt der Antragsgegner sein bindungsintolerantes Verhalten der letzten 1 ½ Jahre seit Trennung der Parteien von einander fort. Das nach der einstweiligen Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu Gunsten der Antragsstellerin gezeigte Einverständnis mit einer entsprechenden abschließenden Regelung ist offensichtlich vom Antragsgegner nicht ernst gemeint. Obwohl die Parteien jetzt seit 1 ½ Jahren getrennt leben und vermeintlich einvernehmliche Regelungen zum Umgang und zum Sorgerecht existieren, werden die zum Kindeswohl getroffenen Vereinbarungen durch das 14-tägliche Verhalten des Antragsgegners konterkariert.


    Da der Antragsgegner nunmehr dazu übergeht, seine Einflussnahmen nicht nur auf die Besuchszeiten zu erstrecken, sondern offensichtlich auch noch zwischen den Terminen die Kinder heimlich in der Schule aufsucht und sich das Verhalten mittlerweile auch auf die schulischen Leistungen – zumindest der Tochter – niederschlägt, ist die beantragte Entscheidung schnellst möglich zu erlassen.


    Abschließend sei darauf hingewiesen, daß die Tochter der Parteien zu Beginn der Schulzeit gute Leistungen gezeigt hat und in keiner Weise den Lehrern auffällig war. Nach Aussage der Klassenlehrerin steht der Abfall der schulischen Leistung in direktem Zusammenhang mit der offenkundig zu Tage tretenden seelischen Belastung.



    Der Gerichtstermin wurde dann für den 13.01. festgesetzt, woraufhin wir eben vorher am 11.01. einen Gesprächstermin mit dem JA hatten (hatte ich vorher schon erzählt). Zum Termin vom 13.01. hat mein Ex dann noch schnell das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt (Schreiben seines Anwalts war datiert mit 11.01.), aber beide Anträge wurden eben "auf Eis gelegt".
    Ich denke, aus der Begründung meines Antrags geht gut hervor, was seit der Trennung hier so abläuft.

    Ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen.


    Es geht doch tatsächlich immer noch um die Angelegenheit vom Januar, wo vom JA ein "Probewohnen" vorgeschlagen wurde, er am selben Tag nach dem Gespräch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat, da 2 Tage später eh ein Gerichtstermin anstand, und das alles vorerst fallen gelassen wurde.


    Den Gerichtstermin hatten wir damals anberaumt, weil meine Tochter plötzlich (nach 16 Monaten Trennung) in der Schule anfing zu weinen und immer wieder sagte, dass sie bei ihrem Papa leben möchte. Sie erzählte dann, dass der Papa ihr gesagt habe, dass es viel besser wäre, wenn die Kinder bei ihm leben würden, dann würden sie ganz viele Geschenke bekommen und sie hätten auch mehr Geld, weil dann die Mama nämlich Unterhalt zahlen müsste (Anm.: er hat bisher keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt, Titel liegt seit Anfang Juni vor). Mein Anwalt hatte dann eine Unterlassungserklärung ausgefertigt, die er aber natürlich nicht unterschrieben hat.


    Im Januar stand dann der Gerichtstermin fest, 2 Tage später gab es ein Gespräch beim JA mit Klassenlehrerin, Leiterin der Offenen Ganztagsschule, meinem Ex und mir.


    Es sollten danach noch Gespräche beim Jugendamt stattfinden, um eine einvernehmliche Regelung zu finden, jedoch hat sich die Frau vom JA dazu nicht mehr gemeldet. Ich glaube, ich war einmal da von meiner Seite aus.
    Mein Ex möchte nach wie vor das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, weil er davon ausgeht, dass es dem Wohl der Kinder entspricht, wenn sie bei ihm leben. Dies würde auch dem Wunsch der Kinder entsprechen (der Verfahrenspflegerin haben sie am Dienstag aber was anderes gesagt).


    Na ja, zumindest weiß ich jetzt, dass es wieder nur die alte Leier ist ...

    Ich weiß wieder, warum ich dieses Forum hier eine ganze Zeit gemieden habe ... :rolleyes2:
    Gut, dass alle in meinem Umfeld hinter mir stehen.

    Zitat

    Dein Ex fühlt sich verletzt und provoziert, da er befürchtet, dass Dein Next zukünftig als Ersatz-Papa auftreten könnte.
    Soweit eigentlich verständlich.

    Diese Befürchtungen wird er dann aber in Zukunft auch haben, wenn ich z. B. mit meinem Freund irgendwann zusammen ziehe oder wenn wir sogar mal heiraten sollten. Ich wette, da wird er dann auch jedes Mal gerichtlich oder zumindest über seinen Anwalt dagegen vorgehen. Das ist für mich einfach idiotisch.

    Zitat

    Anstatt nun gleich einen Anwalt zu bemühen und diese banale Sache zu einem Eklat werden zu lassen, wäre es intelligenter gewesen, das umstrittene Foto einfach zu löschen.

    ICH bin ja nicht mit einem Anwalt dagegen vorgegangen, sondern er. Ich habe meinen Anwalt im Vorfeld nur um Rat gefragt. Im Übrigen macht der Ton die Musik ...

    Zitat

    Die Möglichkeit hast Du übrigens immer noch und wenn Du ein ernsthaftes Interesse daran hast, dass die Situation nicht weiter eskaliert (und Du so auch den Kindern schadest) würdest Du auch so handeln.

    Natürlich habe ich ein ernsthaftes Interesse daran, dass die Situation nicht weiter eskaliert, aber 1. steht der Gerichtstermin bereits (da kann ich jetzt auch nichts mehr dran ändern), 2. bin ich in den letzten 2 Jahren immer diejenige gewesen, die "zum Wohle der Kinder" gehandelt und klein bei gegeben hat. Irgendwann reicht es auch mal. Er hält sich nicht an Regeln und wenn man ihm den kleinen Finger reicht, nimmt er gleich den ganzen Arm.


    Aber was rege ich mich hier auf. Niemand kennt die Vorgeschichten (nur so viel: ich habe 5 verschiedene Vorgänge wegen ihm bei meinem Anwalt liegen, die alle noch nicht abgeschlossen sind) und niemand kennt die Personen.

    Ethemea,


    aha... also werden die noch vorhandenen Paarkonflikte z.B. über die Bilder ausgetragen?
    Wenn ich das machen soll , dann der aba au... man, man, welch ein Kindergarten!
    Das war von mir eher ironisch gemeint. Ich wollte nur darstellen, dass mein Ex viel schlimmere Bilder im Netz hat als mein Freund oder ich.


    Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass ein Verfahrenspfleger ausschließlich wegen harmloser Bilder im Netz eingesetzt wird.

    Ich kann das Foto ja gerne hier einstellen, damit ihr euch ein Bild darüber machen könnt. Etwas anderes ist in letzter Zeit (seit Januar) nicht vorgefallen, so dass ich nicht sagen kann, was da noch in Frage kommt.