Das kann ja nicht sein...oder ??

  • hallo,


    muß mich mal eben hier bei euch auslassen...


    grad hat mir mein noch ehemann per email die neue berechnung für den Unterhalt zukommen lassen...


    unterm strich kommen pro kind 21 euro raus ?? das kann doch garnicht sein..oder ?? wie soll ich davon leben ?? wird mir das JA nun noch was zahlen ?? oder die arge ?? *keineahnunghab* :hilfe


    und das wo die ganze sache wegen meiner 3 geborenen noch nicht geklärt is, er für sie nix zahlen wird, eben weil er nicht der vater is, die erziehungsgeld stelle und co auch ihre zeit braucht, und kindergeld, ja, darauf kann ich vll hoffen...wird ziemlich knapp den monat *shit* wie soll ich da meine laufenden kosten zahlen ??


    man, das gibt jetzt wieder rennerei mit dem JA, der arge, meinem anwalt und co...


    da glaubt man es geht langsam aufwärts und dann kommt son hammer *nerv*...


    :flenn:flenn:flenn

  • 21 Euro pro Kind??? :Hm Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich hab auch nicht die größte Ahnung von dem allem.
    Kann es sein, dass es ein Druckfehler ist und da noch ne 0 dahintergehört?

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • hallo du,


    nein, leider kein druck fehler...


    aufgrund des wechsels der steuerklasse und weil mein nochmann ja alle zahlungen hat die zu zahlen sind wegen unserer gemeinsamen ETW bleibt da nix mehr außer die besagten 21 euro pro kind...

  • Zitat

    Original von Sternenfee07
    da glaubt man es geht langsam aufwärts und dann kommt son hammer *nerv*...


    :flenn:flenn:flenn


    Könnte es sein, das du gerade selbst einiges dazu beigetragen hast, das das Chaos immer größer wird bei dir?
    Verheiratet, 2 Kinder, drittes Kind von einem Schweizer unterwegs, der die Vaterschaft nicht anerkennen will. Soweit habe ich es aus deinen Beiträgen rausgelesen.


    Gruß Genesis

  • Genesis was soll das? Du hast ein sicheres Händchen für falsche Zeit und falschen Ort. :kopf


    @Sternenfee
    Dann ist das wohl so bis die Etagenwohnung weg ist. Siehst du da ne Möglichkeit?

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Zitat

    Original von Sternenfee07


    aufgrund des wechsels der steuerklasse und weil mein nochmann ja alle zahlungen hat die zu zahlen sind wegen unserer gemeinsamen ETW bleibt da nix mehr außer die besagten 21 euro pro kind...


    Dann will ich mal konstruktiv antworten. Die gemeinsame ETW wird wohl jetzt als erstes draufgehen.


    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Genesis
    0
    Dann will ich mal konstruktiv antworten. Die gemeinsame ETW wird wohl jetzt als erstes draufgehen.


    Gruß Genesis


    Das war jetzt Dein konsturktiver Beitrag!
    Na denn ... Viel Spaß im Leben
    (wenn da was funktioniert)


    :D

  • Zitat

    Original von Grinsekatze


    Das war jetzt Dein konsturktiver Beitrag!
    Na denn ... Viel Spaß im Leben
    (wenn da was funktioniert)


    :D


    Ja, das war mein Beitrag und wo ist deiner der zum Thema passt?
    Gruß Genesis

  • Die Berechnung und Bewilligung des Unterhaltsvorschusses geht doch recht fix. Bei mir waren das damals keine 2 Wochen.
    Egal, ob er für die ETW zahlt oder nicht. Die Kinder gehen vor und somit ist er zahlungspflichtig. Du musst diesen UVG beim Jugenamt beantragen. Er wird dann angeschrieben und das JA holt sich das Geld von ihm und wenn er wegen den Zahlungen für die ETW erstmal nicht den vollen Satz zahlen kann, wird ihm das zunächst gestundet oder der Satz verringert. Darum muss aber er sich kümmern.


    Und da das 3. Kind, wenn ich es richtig gelesen habe, während eurer Ehe geboren wurde, ist er auch für dieses verpflichtet zu zahlen.
    Du kannst und musst dann wohl in diesem Fall für die drei UVG beantragen.

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

  • Darf ich mal fragen, wie das nun ausgegangen ist?


    Wird haben einen Beschluss wegen ABR laufen. Er zahlt seit April keinen KU mehr. Mein Unterhalt ist durch das Zahlen der Rate der ETW gedeckt. Nun hat er eine Steuerrückzahlung auf Grund des Lohnsteuerwechsels und schrieb miir gestern eine SMS, dass er kein Geld hat, nächsten Monat die Rate zahlen.

  • Zitat

    Original von Gast001


    Und da das 3. Kind, wenn ich es richtig gelesen habe, während eurer Ehe geboren wurde, ist er auch für dieses verpflichtet zu zahlen.
    Du kannst und musst dann wohl in diesem Fall für die drei UVG beantragen.


    Das mag ja rechtlich so sein, aber das wär in meinen Augen ne moralische Sauerei, ihn dazu zu zwingen für ein Kind zu zahlen, das nicht seins ist. Geht GARnicht!

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • In erster Linie geht es um das Wohl des Kindes und gesetzlich gesehen ist sie ja noch mit ihm verheiratet und somit ist "er" erstmal als Vater anzusehen.


    Dies wird mit der Scheidung dann aufgehoben, doch da bin ich nicht so ganz firm drin. Auf jeden Fall wird ihr NochMann zur Zahlung verpflichtet, auch wenn es "moralisch" gesehen ein Unding ist. So ist in diesem Land aber nunmal die Gesetzesregelung gestaltet ;)

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

  • Geht die Frage an mich?


    Wir haben die Wohnung noch, weil ER meinte, dass er möchte, dass das Kind wenigstens in seiner gewohnten Umgebung bleibt und im Moment würden wir eher im Minus aus der Sache gehen.


    Außerdem meinte meine Anwältin, dass ich erst mal eine Wohnung finden muss, für das Geld, was ich für die Raten der ETW aufbringen muss.

  • Der Vater sollte schleunigst die Vaterschaft des Kindes anfechten.


    Durch die Scheidung passiert das noch lange nicht. Im Gegenteil, durch die sogenannte "gesetzliche Empfängniszeit" gelten sogar Kinder, die nach der Scheidung geboren werden und deren gesetzliche Empfängniszeit noch vor der Rechtskraft der Scheidung liegt, als eheliche Kinder.


    Grinsekatze :D

  • Das muß jetzt mal raus:


    Genesis


    hilft Dein Kommentar etwas? Nein. Du machst mir langsam den Anschein, als ob Du oft nur herumstänkern möchtest.....


    Was ist los mit Dir? Schreib doch bitte nur dann, wenn etwas produktives dabei heraus kommt. Und wenn nicht, dann laß es doch einfach.

  • Zitat

    Original von Gast001
    In erster Linie geht es um das Wohl des Kindes und gesetzlich gesehen ist sie ja noch mit ihm verheiratet und somit ist "er" erstmal als Vater anzusehen.


    Dies wird mit der Scheidung dann aufgehoben, doch da bin ich nicht so ganz firm drin. Auf jeden Fall wird ihr NochMann zur Zahlung verpflichtet, auch wenn es "moralisch" gesehen ein Unding ist. So ist in diesem Land aber nunmal die Gesetzesregelung gestaltet ;)


    Da wird mir Angst und Bange. :hm...


    Kann nur hoffen, dass es noch genügend Menschen gibt, die noch ausreichend Ethik besitzen, Gesetze kritisch zu hinterfragen. :hilfe

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Stimmt genau.


    Ich würde auch nicht vom Nochmann Unterhalt für ein "Kuckucksei" verlangen. Das ist wirklich nicht in Ordnung. Da muß der echte Kindsvater seinen "Verpflichtungen" nachkommen.

  • Das einfachste wäre, die Mutter würde ihren Hintern zum JA bewegen und die Sache mit der Vaterschaft dort klären.


    Dem Ehemann kann ich nur empfehlen, nicht zu zahlen und die Vaterschaft anzufechten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)