Es war auf den ersten Seiten : da hat eine geschrieben der Vater wollte keinen Umgang aber die Tochter und dann musste er das Kind einmal im Monat nehmen.
Wieso sollte das bei Umgangserweiterung anders sein?
Es war auf den ersten Seiten : da hat eine geschrieben der Vater wollte keinen Umgang aber die Tochter und dann musste er das Kind einmal im Monat nehmen.
Wieso sollte das bei Umgangserweiterung anders sein?
weil ein Kind nicht darüber entscheiden kann ,ob ein WM möglich und sinnvoll wäre
wie alt sind deine Kinder
und ehrlich gesagt , weiß ich nicht warum du hier fragst, wenn du es sowieso weißt was passieren wird,..natürlich hast du recht
Das älteste 10, dann 6 dann 3
die Kinder haben aber vor'm Verfahrensbeistand auch gesagt, dass sie Papa mehr sehen wollen.
3Jahre, dh du fängst bald an zu arbeiten
Klar,..die wenigsten Kinder werden kurz nach einer Trennung sagen, ich will meinen Papa nicht sehen,...
stell dir vor, was da alles in dem kleinen Kopf vor sich gehen muss,...deshalb werden Kinder so wenig wie möglich befragt
Warum werden die Kinder überhaupt befragt wenn es denn so aussichtslos ist? Ergibt keinen Sinn!!!?
Dann erkläre mir, warum der Beistand nicht dazu rät das Verfahren abzubrechen?
Weil das nicht seine Aufgabe ist. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Da kann ein anberaumtes, durch deine Klage gestartetes Verfahren nicht einfach abgebrochen werden. Das Verfahren wird zu einem Beschluss oder einem Vergleich führen. Du hast ein Recht darauf. Abgebrochen werden kann das nur, wenn der Kläger die Klage zurückzieht (oder wenn einer der Verfahrensbeteiligten verstirbt - was wir nicht hoffen - und damit kein Urteil mehr gemacht werden kann).
Wenn hier der Beistand nicht berichtet, ist das oft ein Zeichen dafür, dass in den Gesprächen von einer oder beider Seiten eine Tonalität angeschlagen worden ist, deren Widergabe das Verfahren nicht einfacher gestalten würde, sondern zur Eskalation beitragen würde. Da der Beistand eine Lösung für die Kinder will, verzichtet er auf die schriftliche Berichterstattung. - Das würde ich herauslesen ...
schau dir deine Überschrift an,...zwingen ist das Gegenteil von wollen, können....
Ich habe auch abwertende sms von meinem Ex vorgelegt, er ebenso. Bin nicht nur ich die Böse, er nennt mich ja auch Narzisstin.
und beim Beistand habe ich sehr vernünftig gesprochen, auch geweint. Meine Überbelastung geschildert und die Kinder wollen auch mehr zu Papa...
ich glaube eher, mein Ex kommt nicht so gut weg. Der mich eben per SMS als Narzisstin betitelt ...das kann ICH auch bestätigen .
Und meine Freundin hat gemeint , dass das Wechselmodell schon veranlasst werden kann, wenn die Kinder wollen.
Der Beistand vertritt die Interessen der Kinder, nicht deine! Auch die Interessen der Kinder müssen mit den Interessen des Papas, zb wie oft er Umgang möchte bzw. dies aufgrund der Entfernung überhaupt ausüben kann, abgeglichen werden. Der Beistand denkt sich wahrscheinlich "lieber eine Vereinbarung für die Kinder unter Berücksichtigung der Interessen des Papas dass sie den Papa überhaupt sehen können, als gar keine Vereinbarung"!
Denkst du wirklich der Beistand würde vor Gericht auf Basis der Faktenlage (Papa wohnt im Ausland, kann/möchte nicht mehr Umgang wahrnehmen, möchte kein Wechselmodell) vor Gericht argumentieren, dass ihm ein Wechselmodell auferlegt wird? Was glaubst du wie der Papa reagieren würde und der Umgang wäre, wenn er dies auferlegt bekommen würde? Das wäre sicher nicht im Interesse der Kinder und somit keine Argumentationsgrundlage für den Beistand das Wechselmodell zu empfehlen.
irgendwie verstehe ich deinen Ex.....sorry
und die Kinder auch,..welches Kind möchte nicht lieber bei dem Vater sein,...als bei der Mutter,
die sich ohne Arbeit überbelastet fühlt mit der Betreuung obwohl das Kleinste auch schon ganztags im Kindergarten ist
und natürlich werden die Kinder auch nicht gegen deinen Willen handeln bzw Aussagen machen,...wenn sie sehen wie du dich bei dem Thema überhaupt verhältst
Für ein Wechselmodell mit schulpflichtigen Kindern müsste er in der Nähe wohnen und das auch wollen - beides trifft hier nicht zu.
Wann ist es denn nun soweit?
Und meine Freundin hat gemeint , dass das Wechselmodell schon veranlasst werden kann, wenn die Kinder wollen.
Ist deine Freundin zufällig die zuständige Richterin in diesem Fall und kennt alle Fakten?
Aber dann können sie ihm eventuell mehr Umgang aufbrummen? Wenn schon nicht Wechselmodell?
wie oft wurde dir darauf jetzt eine Antwort gegeben in den letzten Stunden?
Aber dann können sie ihm eventuell mehr Umgang aufbrummen? Wenn schon nicht Wechselmodell?
Nein!
Außerdem was steht denn nun in deinem Antrag?
Aber dann können sie ihm eventuell mehr Umgang aufbrummen? Wenn schon nicht Wechselmodell?
Das wurde Dir auf 19 Seiten einhellig beantwortet.
Das wird für Dich superpeinlich vor Gericht.