Kindergrundsicherung und Unterhalt

  • Aber sie werden vom Arbeitsamt zum Sozialamt (?) verschoben. Wenn die IT endlich funktioniert müssten weniger SB nötig sein, um aufzuklären und dafür zu sorgen dass die Anträge vollständig sind. Nur bis das wirklich funktioniert wird es wohl nicht mehr den heutigen Kindern zugute kommen.

  • Gestern hat sich das Kabinett auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Der muss jetzt noch offiziell durchs Parlament. Wird aber üblicherweise von der Koalitionsmehrheit durchgewunken. Beteiligt ist dann der Bundesrat. Da könnte es nochmals zu Auseinandersetzungen kommen. Denn es geht ja (auch) ums Geld der Länder und deren Organisationseinheiten.

    Weiterhin steht aber der 1. Januar 2025 als Startziel.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist eigentlich schon einmal ein wenig positiv.. wobei ich nicht daran glaube, dass es zum Starttermin richtig funktionieren wird. Im Herbst 2025 wird wieder gewählt und ob sich die aktuelle Regierung so halten kann, da habe ich so meine Zweifel.

    Wie schnell kann die Kindergrundsicherung denn wieder abgeschafft werden?

  • Wie schnell kann die Kindergrundsicherung denn wieder abgeschafft werden?

    Es ist eigentlich unüblich, dass Gesetze "sofort" wieder abgeschafft werden. Man denke nur einmal an das "Hartzgesetz" bzw. die "Agenda 2010". Im Jahr 2005 von der Regierung Schröder und damit unter einer SPD-Regierung eingeführt, hat erst das "Bürgergeldgesetz" 2023 substantielle Veränderungen herbeigeführt. Obwohl die Kritik an Hartz groß und lange Jahre die CDU in der Regierung war, oft ohne SPD. Das Thema wurde nach der Gesetzgebung kaum wieder aufgegriffen ...

    Beispielhaft und vielleicht der umstrittenste Gesetzesparagraf der letzten 150 Jahre ist der § 218. 1871 zum ersten mal im Grundgesetz ausformuliert, ist er immer wieder in der Diskussion und hart umstritten. Aber neue Regierungen packen ihn in der Regel nicht an und lassen ihn unverändert. Die letzte Änderung dort war 1992. Und seitdem gehen ganz unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sogar auf die Straße, um für Veränderungen in die eine oder andere Richtung zu demonstrieren.

    Die Erfahrung lehrt also, dass Gesetze einfach lange Jahre gültig und in der Substanz bestehen bleiben. Vielleicht kommt es zu geringen Korrekturen (zB wenn das Verfassungsgericht das einfordert in einem Urteil).

    So ist es auch mit der Kindergrundsicherung zu erwarten. Ist sie da, bleibt sie. Zumal - egal, ob die Ampel die nächste Wahl gewinnt oder verliert - mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzige Regierungsparteien auch die nächste Legislaturperiode in einer Regierungskoalition sein werden.


    Hinzu kommt: Das Gesetz müsste ersetzt werden. Die "Kindergrundsicherung" trägt es ja bereits im Namen: Eine "Grundsicherung" muss gewährleistet sein. Das steht an anderer Stelle in den Gesetzen und ist auch mehrfach vom Verfassungsgericht ausgeurteilt worden (letztlich waren diese Urteile ja Auslöser für die jetzt anstehende Änderung).

    Da es bei den demokratischen Parteien keinen grundsätzlich Gegner der Kindergrundsicherung gibt - einzig die Ausgestaltung und die Höhe sind umstritten - spricht wenig dafür, dass dieses Gesetz abgeschafft würde. Es ist ja nicht damit zu rechnen, dass das Auffangbecken für Desorientierte an die Regierung kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



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