Zum 1. Juli ändert sich das Pflegeversicherungsgesetz in Bezug auf die Beiträge zur Versicherung. Zum 1. Januar 2024 in Bezug auf die Auszahlungen.
Grund für eine noch mehr differenzierte Beitragsleistung ist u.a. das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom v. 07.04.2022, Az. 1 BvL3/18. Hier wurde der Regierung auferlegt, Familien mit Kindern zu entlasten. Während es jetzt zum 1.7. 2023 zu einer grundsätzlichen Erhöhung der Beiträge kommt, werden Familien mit (kleineren) Kindern entlastet. Das zuständige Gesundheitsministerium schreibt, dass nach der Kinderzahl differenziert wird:
„Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4%. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4%. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Nach der Zeit, in der der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung typischerweise anfällt, ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4%.
Mitglieder ohne Kinder |
= 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
Mitglieder mit 1 Kind |
= 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
Mitglieder mit 2 Kindern |
= 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
Mitglieder mit 3 Kindern |
= 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%) |
Mitglieder mit 4 Kindern |
= 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern |
= 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%) |
Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern daher spürbar entlastet.
Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7%."
Die Zeit ist kurz bis zur Gehaltsabrechnung für den Juli. So richtig klar ist nicht, wie und woher die jeweiligen Lohnbuchhaltungen die Kinderinfos ziehen werden. Zu empfehlen ist jedem mit Kind, vor allem aber mit zwei und mehr Kindern, sich die Lohnabrechnung im Juli genauer anzusehen.