Das kann man so sehen, aber
Alles anzeigenHauptwohnsitz ist für mich
- Kindergeldbezug - Die Eltern können einvernehmlich entscheiden, wer Bezieher ist. Theoretisch kann auch der Onkel in Timbuktu als Kigeld-Bezieher angegeben werden ohne das samit der hauptwohnsitz festgelegt ist.- Krankenkasse - Welcher Elternteil das Kind in der KK hat, entscheidet sich mehr nach dem Einkommen als nach dem Wohnsitz. Aber klar ist das auch ein Machtinstrument ...
- Meldeadresse für Kiga/Schule (Zuordnung) - Ja. Die Meldeadresse ist entscheidend für die Schulzuordnung. (Allerdings - und das ist die Lücke - die Meldebehörde prüft nicht, sondern verlässt sich auf die Angaben des Meldenden. Im Streitfall könn(t)en die Eltern jeden Tag ummelden ...
- Steuerklasse II/AE Freibetrag - rechtsgültig wird die Steuerklasse aber erst mit dem Steuerbescheid. Und da die Steuererklärung mittlerweile erst neun Monate nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben werden muss, merkt mancher erst nach vielleicht zwei Jahren, dass der andere Elternteil für sich die Steuerklasse 2 reklamiert ... Und: Das Finanzgericht trifft im Falle eines Falles seine eigenen Entscheidungen. Die müssen nicht gleich den Entscheidungen des FamGerichts sein.
- Wohnsitz zu 50,01 % - das ist kein Maßstab. Ein Kind, dass zB im Internat ist und dort die meiste Zeit verbringt, kann trotzdem den "Hauptwohnsitz" bei den Eltern haben - obwohl es dort nur Weihnachten und Ostern ist.
und in der Regel der Haushalt in dem die Kids aufgewachsen sind, wenn sie dort zu 50 % verbleiben. - ja, aber ... siehe oben ...
Das sie einen zusätzlichen Haushalt geschaffen hat, ist ja nett - aber warum sollte das den Status der Kinder ändern?
Achtung: ummelden kann man einfach so / das prüft keiner
Will sagen: Was für einen eigentlich neine normale Logik hat, kann bei juristischen Streitereien über den Aufenthalt auf einmal so gar kein Argument sein. Hier im Fall ist ers ja so, dass die Eltern sich gerade erst trennen. Und darüber streiten, ob das Kind mit der Mutter geht oder beim Vater bleibt. Da die Trennung gerade erst vollzogen wird (dafür lässt das FamGericht üblicherweise eine Zeit von sechs Monaten), hat sich noch nichts verfestigt. Vieles wird darauf ankommen, was das Kind wohl beim Gerichtstermin erzählt. Die 30 Minuten, die Mutter und Tochter früher erscheinen sollen, deuten darauf hin, dass der Richter mit der Tochter - wie es üblich ist - ein Gespräch führen will. So erschreckend sich das erst anhört: Das ist besser als früher (vor 2008), wo Richter oft über den Aufenthaltsort von Kindern entschieden haben, ohne die jemals zu sehen.
Da es hier zur Verhandlung kommt so kurz nach der Trennung, wird sich keine Partei auf irgendetwas berufen können. Wenn die Eltern sich nicht einigen können - das Gericht wird einen "Versöhnungsvorschlag", also einen einvernehmlichen Einigungsvorschlag machen - wird vertagt oder ein Beschluss gefasst. Der wird mutmaßlich stark beeinflusst werden von der Willensbekundung der Tochter (falls sie sich eindeutig auf die eine oder andere Seite schlägt ...)