Beiträge von wolfi

    Wolfi, nicht für jede Lebenssituation gibt es ein Gesetz.


    zur Zeit fordern die Kliniken einen Corona Test 48 Stunden vor Anreise, das kann man auf den Websiten der Häuser nachlesen. Natürlich macht es dann auch Sinn das sich in den 2 Tagen nur noch Elternteil und Kind sehen.

    Die Mutter deines Kind hat wahrscheinlich während der Kur psychologische Gespräche.

    Sieh es als Startkapital in vielleicht einen Neuanfang eurer Elternbeziehung und Kipp nicht kurz vor Abreise neues Öl ins Feuer, sondern ebne den Weg für die Erkenntnis das du doch kein schlechter Kerl bist und ihr jede Situation gegeneinander aufwiegelt.


    Wie wäre es mit einer Vater Kind Kur im Herbst oder nächsten Frühling für dich und das Kind?

    Ich bin bestimmt kein schlechter Kerl. Habe ihr nach dem Auszug noch geholfen, Post vorbei gebracht und auch Dinge die ich nicht wollte. Aber Undank ist der Welt Lohn.

    Am Telefon bekomme ich erst zu hören, was ich zu tun und zu lassen habe, dann kommen noch Vorwürfe. Deshalb mache ich alles nur noch schriflich, damit ich den ganzen Lügen aus dem Weg gehe.


    Eine Kur kann ich nicht machen. Aber meine Tochter und ich freuen uns schon auf einen langen Sommerurlaub. Das hilft schon über vieles hinweg.


    Ich möchte mich ganz herzlich bei euch allen bedanken.

    Ich bin der Letzte der anderen das Leben schwer macht. Bisher habe ich auch immer nachgegeben. Zum Nachteil meiner Tochter. Denn, wenn ich nicht sofort springe, heißt es: Dein Vater will dich nicht.


    Deshalb hatte mich die rechtliche Seite interessiert.

    Keine Antwort auf die Frage, aber:


    Der Grund für die 2 Tage ist vielleicht ein notwendiger negativer Test :/?

    Kann sein. Dann kann die KM das auch sagen. Bisher hieß es nur Koffer packen.

    Die Antigentests habe ich in der Firma. Mache ich bei meiner Tochter wöchentlich.


    In dieser Situation sollte man eigentlich nicht notwendige Kontakte vermeiden.

    Der Kompromiss ist dann ein Tag vor Kurbeginn.

    Vielen Dank. Mich interessiert die rechtliche Seite, da meine Ex immer "mit dem Gesetzbuch unterm Arm" kommt.

    Meine Tochter ist Begleitkind. Somit besteht für die Kleine kein Rechtsanspruch auf die Kur.

    Ab welchem Tag steht der KM das Kind zu?


    Hallo,

    bei unserem wöchentlichen WM fällt der Beginn der Kur in meine Woche. Meine Ex Frau möchte das Kind 2 Tage vor Kurbeginn haben.

    Muß ich die Kleine schon 2 Tage vorher zu ihrer Mutter bringen oder steht ihr rechtlich das Kind am Tag des Kurbeginns zu?


    Vielen Dank

    Ich danke euch für eure Meinungen. Ihr habt aus eurer Sich auch alle recht.


    Aber die Medaille hat hier zwei schlechte Seiten, da es hier wieder eine fifty fifty Situation gibt.

    Es geht nicht darum die Kur zu verwehren oder Streit auszuüben oder ....

    Hier geht es um Schadesbegrenzung.

    Meine Ex holt sich alles zur richtigen Zeit. Stück für Stück. Alles Nach Bilderbuchanleitung. Nun soll ich wieder zusehen und klein bei geben???


    Wenn meine Tochter bei der Mutter wohnen möchte, dann kann sie das gerne tun. Ich denke mal, wenn die Kleine ihre Mutter so sehr lieben würde, dann hätte sie auch gesagt, das sie das möchte. Warum muß die KM sich den Hauptwohnsitz über das Gericht holen? Warum ist die KM in einigen Verbänden Mitglied für Trennungsberatung? .... Weil sie alles im Guten regeln will???


    Für alle die hier der Meinung sind, ich solle einfach still halten (ist nicht böse gemeint!).

    Wenn ihr feststellt, daß ihr systematisch mit dem Kind an die Wand gedrückt werdet, schaut ihr dann noch zu???


    Wenn ich das wie meine Ex möchte, dann könnte ich mir einen aggressiven Anwalt nehmen und auchversuchen alles mit Gewalt zu regeln.

    Ich möchte eine Lösung ohne meine Tochter zu gefährden. Ich bin zufrieden, wenn die Situation nicht schlechter wird. Nur kann mir keiner eine 100ige Garantie geben, daß die Kur nicht dafür benutzt wird.


    Scheinbar ist der einzige Weg, schriftlich der KM und der KK mitzuteilen, daß die Betreuung meiner Tochter gewähleistet ist. Dann muß ich sehen, ob ich entsorgt werde oder nicht.


    Jens

    Das trifft zu.


    Am Tage des Auszuges sagte meine Ex nur: ich hoffe du machst mir keine Schwierigkeiten bei meiner Kur. Sie setzt alles voraus, das alle springen wenn sie pfeift. Doch nun sind wir getrenn, da will ich nicht mehr springen. Ihre Kur kann sie doch allein machen. Sie würde es mir nie schriftlich geben, daß sie nichts änder will.


    Meine Tochter hatte damals schon nichts mehr zu dem Thema gesagt. Deshalb stimmte ich dem Vergleich zu. Meine Anwältin sagte, daß wir klagen können (ABR), aber meine Tochter müsse einige Gutachten über sich ergehen lassen, bis die Richterin sich ein eindeutiges Urtei machen kann, bei wem das Kind besser aufgehoben ist. Es wurden fast die Minuten aufgerechnet, wer mehr Zeit für das Kind hat und die Großeltern dürfen das Kind nur alle 14 Tage sehen und nicht von der Schule abholen (so der Beistand des Kindes). Nur mal so nebenbei.


    Es ist schwer hier die Umstände zu erkären. Es muß aber einen legalen Weg geben. Ich möchte das Wechselmodell für meine Tochter aufrecht erhalten und nicht hinterher dastehen, du hast nichts gemacht. Meine Tochter soll nicht so wie ihr Bruder enden.

    Ich sehe, das ja ein.

    Soll ich jetzt zusehen, wie mir meine Tochter Stück für Stück und ganz legal, weggenommen wird?


    Auch daran wird sie sich erinnern und sagen, warum hast du nicht um mich gekämpft.

    Hallo overtherainbow,


    das mag ja alles so sein. Die KM hat die Trennung mehr als ein Jahr geplant. Alle Schritte, die sie in erster Ehe falsch gemacht hat werden nun richtig gemacht. Das JA sagte mir, das die KM alle Schritte in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet hat. D.h. die Kur ist auch schon seit einem Jahr geplant. Diese hätte sie doch auch vor der Trennung in Anspruch nehmen können.

    Sie kann doch zur Kur fahren, wann sie will, wohin sie will.... Das Kind kann von mir oder den Großeltern betreut werden.


    Warum muß ein Kind, das nicht zur Mutter will, an die Mutter gebunden werden? Wie schon erwähnt das zweite Kind.


    Das man sich als Vater Sorgen macht, ist normal. Wenn man bisher immer nur Reagieren konnte, weil alles schon geplan war, dann sollte man daraus lernen und auch mal einen Schritt voraus sein.


    Bisher habe ich immer daran geglaubt, daß man sich in der Ehe auch zusammenraufen muß. Das war Dummheit für die meine Tochter und ich jetzt teuer bezahlen müssen. Wenn ich jetzt auch noch nachgebe, dann habe ich alles verloren. Tochter und einfach alles.


    ABR bei beiden.

    Als Angestellter kann man sicher einfach mal eine Kur machen. Als Selbstständiger kann ich nicht einfach mal den Betrieb für 3 Wochen runterfahren bzw schließen.

    Die Mutter wird aus meiner Sicht erfolgreich argumentieren, dass die Trennungssituation und die damit einhergehenden Veränderungen auch für das gemeinsame Kind eine Belastung sind.

    Um die Bindung in der neuen Situation zu stärken und Mutter und Kind zu entlasten, wird hier regelmäßig zu einer Vater-/Mutter-Kind-Kur geraten.

    ... und damit das auch so bleibt wird nach der Kur entschieden, daß der Vater das Kind nicht mehr im Wechselmodell betreut sondern nur noch alle 14 Tage das Wochenende. Dann bleibt es so und das Kind muß sich an die KM gewöhnen. So war es bei den Nachbarn. Und das ist nicht mein Wunsch und nicht im Interesse des Kindeswohls.


    Die KM hat bereits alles bekommen, was sie wollte.


    Es ist bereits das zweite Kind, daß den Wunsch geäußert hat NICHT bei der KM zu bleiben.

    Es muß doch einen Weg geben dieses ständige ich will und bekomme (KM) zu unterbinden. Ich kann nicht immer nur nachgeben. Schließlich habe ich auch ein Leben in das sich die KM nicht mehr einzumischen hat.

    Wenn sie per Eilverfahren die Kur erzwingt kann ich eh nichts machen.


    Im Endeffekt bleiben Kind und Vater auf der Strecke und brauchen dann auch eine Kur.

    Wie von mir bereits geschrieben: Ändere deine Blickrichtung und die Argumentationslinie. Du verweigerst Mutter (und Tochter) nichts, sondern bietest eine für alle wesentlich bessere Lösung an.

    Dankeschön. Das wird bei meiner Ex Zorn auslösen, ist aber wertvoll fall sie es gerichtlich erzwingen möchte.


    Vielen Dank

    Normalerweise habe ich auch nichts dagegen. Aber ich kann doch nicht nur gegen die Wünsche meiner Tochter argumentieren.

    Sie wollte bei mir wohnen,

    Sie wollte mit mir Weihnachten verbringen,

    In den Frühjahrsferien hatte wir einen Ausflug geplant,

    Die Kur wollte sie von Anfang an nicht....


    Ich habe schon viel nachgegeben. Aber irgendwann sagt mir mein Kind: du willst mich wohl nicht mehr?

    Die Gefechtsstellung ist schon berechtigt, da die KM die Trennung schon sehr lange geplant hatte und mir bzw auch meinerTochter immer einen Schritt voraus war.

    Sie hat vor Gericht alles erreicht, was sie durchsetzen wollte.

    Reden geht nur, wenn nach ihren Regeln gespielt wird. Deshalb wende ich mich hier an die Mitglieder im Forum. Ich möchte nicht mehr immer hinterher laufen.


    Meine Tochter hat ihrer Mutter schon gesagt, daß sie nicht mit fahren möchte. Die Antwort: das hast du nicht zu entscheiden. So sagte sie es mir.


    Das JA hat auch damals zu Gericht geschrieben, daß die Kleine lieber zum Vater möchte, da sie vor der Mutter Angst hat. Es wurde leider nicht berücksichtigt.

    Hallo,


    nach einer Trennung habe ich dem Wohnsitz des Kindes bei der Mutter zugestimmt. Wir haben das wöchentliche Wechselmodell.

    Jetzt möchte meine Ex mit dem Kind eine Mutter Kind Kur machen. Das Kind ist 9 Jahre und z Z als Begleitkind gemeldet.

    Lt Meinung eines ehemaligen Mitarbeiters des JA habe ich erfahren, daß nach einer Trennung die Mutter Kind Kur genutzt wird um den Vater zu entsorgen.

    Da meine Tochter auch nicht mit ihrer Mutter zur Kur fahren möchte, bat sie mich, daß sie bei mir bleiben wolle.


    Nun die Fragen:

    Muß einer Mutter Kind Kur zugestimmt werden?

    Welche Möglichkeiten hat die KM ihr Anliegen zu erzwingen?


    Vielen Dank

    Jens