Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Betreuung

  • Etwa sowas wie "eingeschränkt Geschäftsfähig" ?

  • ...

    Hätte ich nicht erwähnt ,das ich gerne die Möglichkeit zum Rücktriit von gemachten Käufen des Burschens im Internet haben will.

    Wäre das nicht Bestandteil der Betreuung.:ohnmacht:

    Den schlauen Titel dafür habe ich schon vergessen.

    ...


    Der schlaue Titel heißt, meine ich, "Einwilligungs-Vorbehalt". Damit kann im Nachhinein der gesetzliche Betreuer seine Einwilligung zum Vertrag versagen.

  • Der schlaue Titel heißt, meine ich, "Einwilligungs-Vorbehalt". Damit kann im Nachhinein der gesetzliche Betreuer seine Einwilligung zum Vertrag versagen.


    Genau "Einwilligungsvorbehalt" war es , den Begriff kannte ich noch nicht.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Moin,


    Das Gutachten liegt mir vor, auch der Einwilligungsvorbehalt wird extra erwähnt.

    Nun habe ich es schwarz auf weiß, die Betreuung wird als notwendig erachtet und bedarf nicht mal der Zustimmung meines Burschens.


    Rein Rational alles wie gewollt und für gut befinden.


    Emotional wie soll,ich es toll finden ,das mein Sohn nicht für sich Sorgen kann und immer auf andere angewiesen sein wird.:(:heul

    Da heule,ich mal ne Runde und richte danach wieder die Krone, Krönchen dafür ist mein Kopf zu gross😁


    Liebe Grüße


    Ute

  • Ute, diesen Zwiespalt kann ich verstehen. :knuddel Trotzdem gut, dass Du Dir über diesen Teil jetzt keinen Kopf mehr machen musst.

    Du weißt doch - nur Prinzesschen richten ihr Krönchen - Königinnen ziehen ihr Schwert... ;)

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Wir haben noch einen Termin bei Gericht, so schnell ist man mit sowas nicht fertig,wäre ja langweilig ;)


    :blume für Eure lieben Worte


    Liebe Grüße


    Ute

  • Am Montag kommt eine Richterin vom Betreuungsgericht zu uns.

    Der Bursche kann ja nicht raus ,also gibt es einen Hausbesuch.

    Ich bin dann ja mal guter Dinge, das die Sache dann geklärt ist und frühzeitig vor Mai die Betreuung geregelt ist.


    Liebe Grüße


    Ute

    Einmal editiert, zuletzt von Ratte ()

  • Wir hatten vorhin Besuch von der Richterin.

    Wir 3 haben uns nett Unterhalten.

    Die Betreuung ist geregelt :thumbup:


    Sie meinte der Bursche und Ich wären ein gutes Team, man würde das nach 2 Minuten schon merken, das das passt.

    Schön sowas zu hören.


    Ich bin nun einfach nur froh, das Kapitel erstmal für 7 Jahre abhaken zu können🌻


    Liebe Grüße


    Ute

  • Heute ging es noch einmal zu Gericht, da der Einwilligungsvorbehalt in meinem Aufgabenkreis vergessen wurde.


    Wir haben ein schönes altes Gerichtsgebäude, der Bursche war beeindruckt.

    Es lief alles glatt, nett mit der Richterin geplauscht.


    Erstmal abgehakt, und zu den Akten gelegt.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Fein. Hoffen wir, dass es jetzt wirklich für die erhofften sieben Jahre anhält ... :rolleyes:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.