Ja, du hast das richtig verstanden.
... Und um noch eines drauf zu setzen,letzte Woche war ja die mündliche Verhandlung zwecks der e. A. zur Einschulung. Unsere beiden Kinder waren im Vorfeld von der Verfahrensbeiständin einzeln befragt worden. 2 mal. Einmal bei mir zuhause und ein mal bei der KM. Die dritte Befragung führte die Richterin selbst durch, jedes Kind einzeln, ca 20 Minuten, im Beisein der Verfahrensbeiständin.
Hier vertraute unsere Tochter der Richterin an, dass unser Sohn einmal nachts, als die Mama schon geschlafen hatte, heimlich den TV angeschaltet, ganz leise gestellt und dann geschaut hat.
Ob sie da mit geschaut hat, was es zu sehen gab, usw. zu alldem weiß ich nichts. Aber soweit ich weiß, ist spät nachts das Kinderprogramm meist schon vorbei und es kommt harter Stoff, zumindest auf den privaten Kanälen, die die KM schaut.