Fotos von der Wohnung vor Gericht - darf er das?

  • Hallo,
    bin gerade so ziemlich....verängstigt.


    Mein Ex und ich haben uns Ende Februar getrennt, er ist ca. 200km entfernt zu seiner Schwester gezogen. Unsere gemeinsame Tochter ist 5 und geht hier in den Kindergarten. Mein Ex ist psychisch krank, diagnostiziert mit einer Narzistischen Störung sowie Mittelschweren Depressionen. Allerdings hat er bis zum Zeitpunkt unserer Trennung weder eine Medizinische noch eine Psychologische Behandlung akzeptiert, vor jedem von mir und meiner Familienhilfe vereinbarten Termin zu Therapie oder Diagnotik hatte er plötzlich Bauchschmerzen, Schlafmangel oder andere Beschwerden die es ihm nicht ermöglicht hatten, hinzugehen. Was nach der Trennung war, ob er in Therapie ist oder nicht, weiß ich nicht, er redet nicht mit mir, verweigert Telefonate und ignoriert Nachrichten.
    Als ich schwanger wurde mit unserer Tochter, bin ich ihm von meiner Heimat weg nachgezogen, zuerst an seinen Bundeswehrstandort 2 Stunden von meiner Heimat entfernt, anschließend vor 3 Jahren nach Kassel, ca. 6std von meiner Heimat entfernt, da er hier studieren wollte. Ich habe hier weder Verwandte noch großartig Bekannte, da er meist den ganzen Tag geschlafen hat und er Besuch nicht ertragen hatte, er hatte "Angst vor Menschen". Nun habe ich eine Wohnung in meiner Heimat gefunden (diese befindet sich übrigens in Deutschland) und will wieder zurück, gemeinsam mit unserer Tochter die dort sowohl bereits Freunde als auch ihre gesamte Verwandtschaft hat, die sie gut kennt und liebt. Ich habe ihn zuerst per Whatsapp nach seiner Zustimmung gefragt, dann per Einschreiben, zum Schluss per Anwalt ein Gerichtsverfahren angeleiert um den Umzug genehmigen zu lassen. Jede Benachrichtigung hat er ignoriert, seit dem 21.04. hat er sich weder bei mir noch bei dem Kind gemeldet. Er behauptet, ich würde ihm den Kontakt zum Kind untersagen, nachweislich hab ich ihm aber bis zum 07.05. immer wieder angeschrieben ob er das Kind nicht abholen möchte, da er sie eigentlich zum 1.05. bei sich haben wollte. Soweit zur Vorgeschichte, sorry das es so viel ist =)
    Ich war Anfang bis mitte Juni ziemlich Krank, eine Art Sommergrippe, die mich so hart getroffen hat das mir bekannte Mütter meine Tochter vom Kindergarten abholen mussten, da ich einfach kein Gleichgewicht mehr hatte, in dieser Zeit ist die Wohnung auch ziemlich unordentlich geworden. Ich bin dann zur Erholung und zur Wohnungsbesichtigung vom 27.06. bis zum 05.07. in meine Heimat gefahren, da meine Oma sich dort um mich kümmern konnte. In dieser Zeit hat mich meine Nachbarin angerufen und mir erzählt, das mein Ex mit seinem Wohnungsschlüssel die Wohnung betreten hat, einen Umzugskarton im Schlepptau. Auf meine Anfrage per Whatsapp meinte er, er "war gerade in der Gegend". Er steht noch im Mietvertrag weil der Vermieter seine nicht rechtmäßige Kündigung nicht annehmen wollte, allerdings ist er von der Wohnung abgemeldet und zahlt auch weder Miete noch andere Rechnungen die Wohnung betreffend. Er hat Fotos von der unordentlichen Wohnung gemacht und will diese jetzt im Gerichtsverfahren gegen mich verwenden, mit der Aussage ich sei zu Unordentlich und würde das Kind gefährden. Er möchte ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken und das Kind bei sich haben. Meine Familienhilfe war bis auf diese 2 Wochen immer wöchentlich bei mir und hat den Zustand der Wohnung gesehen, am 10.07. war dann das Jugendamt da und hat kontrolliert, da er denen die Fotos auch gesendet hatte. Es war natürlich blitzsauber, die Familienhilfe hat auch nochmal den Auftrag bekommen, den Zustand der Wohnung zu kontrollieren.


    Nach dem ganzen Roman, zu meiner Frage: Er hat sich weder per Handy, noch per Festnetz gemeldet und angefragt ob er die Wohnung betreten darf, er hat sich nicht angekündigt und die Fotos ohne mein Wissen gemacht. Darf er diese im Gerichtsverfahren verwenden?


    LG, Lumini

  • Ich versuche das ganze mal in kleinere Häppchen zu packen:


    Rein vom Rechtlichen bin ich mir nicht sicher ob die Wohnung betreten darf wenn er noch im Mietvertrag steht? Was macht der Vermieter wegen der nicht rechtmäßigen Kündigung? Bekommst die Wohnung dann überhaupt von der Backe, lässt Dich der Vermieter aus dem Vertrag? Auch ob er die Fotos überhaupt verwenden darf wird mit der Rechtmäßigkeit des Zutritts stehen und fallen! Gutes „Benehmen“ ist es mit Sicherheit nicht was KV zeigt!


    Aber selbst wenn die Fotos verwendet werden dürfen, ihr habt Euch im Februar getrennt und KV ist weggezogen, hat er der Zeit bis heute Tochter gesehen/betreut? Damit bist Du seit knapp einem halben Jahr Hauptbezugsperson fürs Kind (das interpretiere ich jetzt einfach aus Deiner Schilderung) und nicht der KV.


    Wie definierst Du bitte unordentlich?? Sorry, dass ich frage aber Männer und Frauen haben da doch unterschiedliche Auffassung. Lag verschimmeltes am Boden, Ungeziefer, tote Haustiere, gefährliche Gegenstände? Wenn die Familienhilfe vorher da war, das JA nachgesehen hat und die Familienhilfe noch mal ein Kontrollgang (ohne Beanstandungen?) würd ich mir da nicht so einen Kopf machen. Wenn Unordentlichkeit = Kindeswohlgefährdung wäre, dann würden glaub ich viele Kinder im Heim sitzen (was macht man eigentlich, wenn da auch nicht alles Tutti ist?).


    Er möchte das ABR weil Du unordentlich bist?? Viel Glück :D . Sollte das der einzige "Vorwurf" sein..... :laber

  • Liebe TS,


    hast du den Ex- Partner denn wegen Hausfriedensbruch angezeigt? Das wäre der erste Weg Zuhause gewesen, unter Angabe der Aussage der Nachbarin. Ex ist ja dort nicht polizeilich gemeldet.


    Danach hätte ich das Jugendamt auch nicht unangemeldet in die Wohnung gelassen, sowie die Fotos verleugnet- kann ja jeder mit Fotos von einer angeblichen Messie Wohnung ankommen. (Unverletzlichkeit der Wohnung, war ja keine Gefahr in Verzug und die Polizei war ja wohl auch nicht dabei). Es standen auch mal so zwielichtige Gestalten vor meiner Tür, mit Ausweisen und haben etwas vom Fachbereich sowieso gefaselt (da fallen JA und H4/ GrSi drunter- haben einen gemeinsamen Außendienst). Ich mache nämlich einer mir unbekannten Person nie die Tür auf.


    Zum Gericht- ich gehe davon aus, dass es irrelevant sein wird. Aber dein Anwalt für FamR sollte von den angeblichen Fotos wissen. Danach wird dieser mit dir entscheiden, wie diese gewertet werden.


    Und noch am Rande, lebe dein Leben weiter, wir sind alle Menschen und haben alle schlechte und gute Tage.

  • Da dein Ex die Wohnung gekündigt hat (auch wenn der Rechtsstreit da noch laufen mag) und sich offiziell abgemeldet hat, hat er im rechtlichen Sinne (mutmaßlich) die Wohnung "aufgegeben". Der Besitz der Schlüssel und noch eingelagertes Eigentum berechtigen ihn nicht, ohne deine Genehmigung die Wohnung zu betreten.
    Er hat nun während des unerlaubten Betretens Fotos von der Wohnung gemacht. Die sind durch ein unrechtmäßiges Handeln zustande gekommen. Entsprechend dürfen sie - egal was sie zeigen - nicht in ein (Straf-) Verfahren eingebracht werden.
    So könnte und würde mutmaßlich ein Anwalt argumentieren, um ganz schnell die Fotosache vom Tisch zu bekommen, falls der Ex damit im Sorgerechtsverfahren ankommt.


    Ansonsten: Was soll der Familienrichter mit den Fotos anfangen? Feststellen, dass die gemeinsame Wohnung der Eltern wie Hulle aussieht? Weil weder Mutter noch Vater sich um Wohnung und dann auch Kind gekümmert haben? - Das würde Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt bedeuten ...


    Nein, du kannst davon ausgehen, dass diese Fotos nicht gegen dich verwendet werden und im Verfahren das, was auf den Bildern zu sehen ist, keinen entscheidenden Einfluss auf eine Entscheidung nimmt. zumal ja das Jugendamt bereits aufgeschlagen ist und die Familienhilfe aktiv ist.


    Im Sorgerechtsverfahren geht es um ganz andere Dinge: Wem wird (vorläufig) das ABR zugeteilt? Da ist wichtig, dass du ein Konzept hast - wir gehen zurück zur Familie. Dort ist Job, Wohnung, Familie, soziales Umfeld, umfassende Betreuung.


    Der Vater sollte ebenfalls ein gangbares und nachvollziehbares Konzept vorlegen. Macht er dies nicht, sondern mäkelt nur (siehe Fotoaktion) an "deinen Zuständen" herum, hat er keine Chance, am ABR auch nur zu riechen.


    Insofern: Freue dich, so lange er solche Fotoaktionen startet, statt ein Betreuungskonzept zu entwerfen. Unter den Voraussetzungen, die du jetzt darstellst, ist dir das ABR für den Umzug sicher.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Lumini,


    deine Bedenken, diese Fotos hätten irgendwelche Auswirkung auf das Verfahren, darf ich dir nehmen.


    Seine Behauptungen, was du verwehrt hättest (Umgang) wird er beweisen müssen und wird dies nicht können. Selbst wenn er dies beweisen könnte (Konjunktiv!), würde man nach vorne gerichtet handeln, also den zukünftigen Umgang regeln.


    Dass Kindesvater wichtiger war, in deiner Abwesenheit deine Wohnung widerrechtlich zu betreten und irgendwelche "Beweise" gegen deine Erziehungsfähigkeit zu sammeln statt sich nachweislich um Umgang mit dem Kinde zu bemühen, wird sprechend genug sein für das Gericht. Jemand, der monatelang keinen Kontakt zum Kind will, auf Anfragen nicht antwortet, in deiner Notlage nicht hilft und z.B. das Kind betreut sondern "Beweise" sammelt, wird auf gar keinen Fall nachweisen können, dass es dem Kinde bei ihm wesentlich besser gehen wird als bei dir, was nun einmal die Voraussetzung dafür ist, den Wohnsitz des Kindes von dir zu ihm zu verlagern.


    Man kann es nicht oft genug sagen: Deutsches Familienrecht ist nicht Hollywood. Es tut fast nichts zur Sache, welch Widerwärtigkeiten man meint, dem anderen Elternteil andichten zu können. Gerichte prüfen, bei welchem Elternteil es dem Kinde besser gehen wird. Und hier hast du ein geordnetes soziales Umfeld zu bieten (sogar trotz Umzug mit Kontinuität bzgl. der weiteren Bezugspersonen), eine gesunde Psyche, die Bindung zum Kind und die Einsicht darin, Hilfe zu holen falls du diese benötigst, z.B. in Form einer Familienhilfe.


    Ich würde also nicht gegen die Vorlage der Fotos vor Gericht vorgehen. Zum einen soll man niemanden daran hindern, sich zum Affen zu machen. Zum anderen aber wird das Gericht dann normalerweise darauf hinwirken, die Prioritäten des Handelnden in die richtigen Bahnen zu lenken, was in Eurem Falle bedeutet, den Umgang zwischen Vater und Kind zu regeln. Dies widerum ist ja in deinem Interesse und in dem des Kindes.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Darf ein Ehegatte die Mietwohnung nach seinem Auszug wieder betreten?
    Wenn ein Ehegatte aus der Mietwohnung auszieht, verliert er zwar noch nicht jedes Recht an der Wohnung. Allerdings darf er die Wohnung anschließend nur noch mit Zustimmung des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten wieder betreten. Dies gilt auch denn, wenn der ausziehende Partner allein als Mieter im Mietvertrag steht.


    Wenn der Ehegatte, der ausgezogen ist, nicht innerhalb von 6 Monaten dem anderen seine ernsthafte Rückkehrabsicht anzeigt, erwirbt dieser das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung mindestens bis zur Rechtskraft der Scheidung. Auch dies gilt unabhängig davon, wer im Mietvertrag als Mieter steht.


    http://www.scheidung-online-di…insichtlich-wohnsituation

  • Vielen Dank das nimmt mir viel Angst. Ich habe bereits ein Konzept ausgearbeitet und das Kind ist gut betreut, ausserdem habe ich, da es ja schon ein Stück zu fahren ist, bereits über Umgangsregelungen nachgedacht und diese auch teilweise organisiert.

    ihr habt Euch im Februar getrennt und KV ist weggezogen, hat er der Zeit bis heute Tochter gesehen/betreut? Damit bist Du seit knapp einem halben Jahr Hauptbezugsperson fürs Kind (das interpretiere ich jetzt einfach aus Deiner Schilderung) und nicht der KV.

    Er hatte sie einmal über seinen Geburtstag im März und einmal über Ostern. Den 1. Mai über wollte er sie haben, hat aber nie darauf reagiert, auch nach 4 maligem Anschreiben und einem angebotenem Ersatztermin.


    Der Vermieter ist türkischstämmig und versteht leider kaum deutsch. Ich habe die Kündigung meines Ex's als Foto von seiner Schwester erhalten, es steht weder Datum darauf noch ein Hinweis darauf zu wann mein Ex aus dem Vertrag heraus will, der Vermieter hat die Kündigung nicht angenommen. Ich habe geplant, zu jedem Verfahren bzw. Treffen eine Kündigung für beide zu schreiben, natürlich mit aktuellen Daten und unterschreib-bereit, sollte sich die Entscheidung zu meinen Gunsten fallen, würde ich ihm diese direkt vorlegen.


    Er hat unsere Tochter einmal im März über ein verlängertes Wochenende abgeholt, einmal hatte er sie eine Woche über Ostern. Zum 1. Mai wollte er sie holen, hat aber dann nicht mehr auf meine Nachrichten reagiert obwohl er sie gelesen hat. Ich habe ihm sogar einen Ersatztermin genannt, auch das hat er ignoriert. Seither kam bis zu seinem "Besuch" bei dem ich nicht da war niochts mehr. Inzwischen läuft die Kommunikation nur noch per Mail, mit CC an die Familienhilfe, die die Nachrichten ausdruckt und einen Ordner anlegt.


    Verschimmeltes lag nicht am Boden, Wäsche und Papiere aber schon, und er hat eine Zahnbürste am Waschbecken hingelegt und eine Chlorbleicheflasche aus dem Wäschekeller geholt und daneben gestellt. Ist irgendwie schon seltsam, das Kind hatte die Zahnbürste im Urlaub dabei und was brauch ich Chlorbleiche im Bad wenn doch meine Wäsche im Keller gemacht wird. :radab


  • Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen und diese meint, es wäre unklug ihn anzuzeigen, da das nur zu noch mehr Streit und eventuell schlimmeren Angriffen seinerseits führen könnte. Das Jugendamt hat sich angemeldet gehabt da ihnen bewusst war, das die Bilder unrechtlich erworben waren und dies ein Kompromiss war, um zu prüfen ob das Kind gefähret ist. Ich war mir allerdings darüber nicht wirklich sicher, denn ich bekomme natürlich viel input von meiner Umgebung und viele meinten, wer im Mietvertrag steht hat das Recht dazu, die Wohnung zu betreten. Darum meine Frage =)