vorgeschobenes Wechselmodell als Flucht vor Unterhalt

  • Genau der Antrag auf das Umgangsverfahren wurde bereits im Dezember gestellt mir jedoch erst knapp 4 Wochen später zugestellt und ich habe darauf Anfang dieser Woche reagiert.


    Das Verfahren über den Umgang ist bei einer anderen Richterin gelandet. Die Argumentationslinie ist keine neue, da ich lediglich die Punkte welche bereits von meiner Anwältin im Unterhaltsverfahren angebracht wurden in der Stellungnahme auftauchen. Alles andere habe ich mir für das ABR Verfahren aufgespart falls es nötig werden sollte.

  • Also ein bereits laufendes Unterhaltsverfahren, dem im Nachgang ein Umgangsverfahren oder etwa ein Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht nachgeschoben worden ist?


    Dann wird dir dein Anwalt im Unterhaltsverfahren sagen, dass dies ein reines Taktieren ist, um dich zu verunsichern bzw. vielleicht zu bewirken, dass du im Unterhaltsverfahren einem für Ex günstigen Vergleich zustimmst. Oder aber dem (selben?) Richter soll kurz vor dem Unterhaltsverfahren Zweifel eingesät werden ...


    Dann sollten übrigens keinesfalls die Verfahren zusammengefasst werden. Ist das Unterhaltsverfahren durch, ist das zweite Verfahren im Grunde hinfällig ... Der gegnerische Anwalt hat wohl nur probiert, deine Argumentationslinie nochmals abzufragen. Das ist ihm allerdings gelungen.

    Und was meine Anwältin angeht, diese ist keine sonderlich große Hilfe. Sie sagt Umgangsrecht geht Sie nichts an, sie kümmert sich lediglich um das Unterhaltsrecht und wenn Sie sich zur Thematik Umgang äußern soll, dann kostet es extra oder ich soll einen Beratungshilfeschein beantragen. Versteh ich ist Ihr Job und sie wird für ihr Wissen bezahlt, aber wenn ich beim Thema Umgang irgendeine Dummheit mache ist auch ihr Fall zum scheitern verurteilt. Ich möchte das Unterhaltsverfahren nur noch abschließen und werde zum Umgangsverfahren bzw. beim Verfahren um das ABR einen anderen Anwalt nehmen.

  • Hallo,


    Du wirst sie extra beauftragen müssen. RAe wollen da zwei Mandate: Unterhalt und Umgang. Wenn sie nur ein Mandat von Dir bezüglich Unterhalt hat, macht sie bezüglich Umgang nichts. Auch wenn Du Bockmist baust. Ist ja Dein Bockmist und sie ist trotzdem vor Gericht und verdient Kohle (halt nur Unterhalt, aber besser als gar nicht vor Gericht).


    Auch beim nächsten Anwalt heisst: Umgang und ABR = 2 Mandate.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • wenn Sie sich zur Thematik Umgang äußern soll, dann kostet es extra

    Ja, natürlich, ein Anwalt will eben nur das Beste von Dir, jedes Verfahren, jeder Pinselstrich kostet extra. Sagt jemand wie ich, der auch schon mehr Geld als ihm lieb war, im Zuge von Gerichtsverfahren investiert hat.

  • Du solltest dich auf verschiedene Möglichkeiten vorbereiten im Unterhaltsverfahren:

    1. Anwalt Ex sagt: Eigentlich muss gar kein Unterhalt gezahlt werden. Es besteht nämlich ein Wechselmodell. Und eigentlich betreut mein Mandant Kind sogar mehrt als Mutter. Sie müsste eigentlich Unterhalt zahlen.

    Antwort könnte sein: Ex hat unter dem Aktenzeichen XY einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt, um mehr Umgang zu bekommen. Das ist jetzt nicht Verfahrensgegenstand. Wichtig ist einzig: Wenn er wirklich das Betreuungselternteil wäre, müsste er keine Klage auf Umgang einreichen.

    2. Anwalt Ex sagt: Im Moment ist eine Klage anhängig, in der das Wechselmodell zwischen den Eltern praktiziert wird. Deshalb sollte das Verfahren hier ausgesetzt werden, bis klar wird, wo das Kind leben wird.

    Antwort könnte sein: Ob es zur Verfahrenseröffnung kommt, steht in den Sternen. Das Kind braucht jetzt Unterhalt. Es soll bitte entschieden werden.


    Und sicher wäre noch das ein oder andere vorstellbar. Wichtig ist, dass deine Anwältin und du darauf eine ruhig vorgetragene, souveräne Antwort habt.


    Im Umgangsverfahren brauchst du keinen Anwalt. Ist das Unterhaltsurteil zu deinen Gunsten ausgegangen, kannst du da umgekehrt argumentieren: Ex will Umgang eigentlich erst erhöhen, seit sich bei der Unterhaltsklage abzeichnete, dass er zahlen muss.



    Für dein Unterhaltsverfahren ist jedoch ein grundsätzliches Problem, dass Ex anscheinend Verfahrenskostenhilfe bezieht. Wenn sein Einkommen so niedrig ist, bleibt nichts oder nicht viel für Unterhalt. Antrag auf Unterhaltsvorschuss hast du gestellt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Im Unterhaltsverfahren hat er zwar Verfahrenskostenhiöfe beantragt, aber es wurde lediglich mir per Beschluss Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Über seinen Antrag im Rahmen der Anzeige zur Verteidigungsbereitschaft wurde meines Wissens noch nicht entschieden. Mal ganz davon abgesehen da er derzeit keinen Unterhalt zahlt und dies anscheindend auch nicht vorhat würde ihm im höchsten Fall VKH mit Raten bewilligt werden. Und UVG wurde bereits bewilligt.


    Danke für deine Hilfe Volleybap, ich tendiere ja zu beiden Möglichkeiten da Möglichkeit 1 ja bereits im schriftlichen Vorverfahren vom Anwalt vorgebracht wurde.


    Möglichkeit 2 wird er sicherlich als Notnagel in Betracht ziehen.

  • so es gibt neue Entwicklungen zum Thema Umgangsklage. Meine Stellungnahme ist anscheindend angekommen. Der Richter hat nämlich gewechselt, jetzt ist der gleiche Richter zuständig wie im Unterhaltsverfahren. Und dieser hat per Beschluss einen Verfahrensbeistand bestellt und eine Anhörung in 5 Wochen anberaumt.


    Jetzt bin ich allerdings etwas verwirrt.

    Wieso wird ein berufsmäßiger Verfahrensbeistand bestellt wenn lediglich ein Klageentwurf und ein Antrag auf VKH vorliegt? Und wie ist das mit den Kosten?

  • In der Ladung steht, das sein Anwalt , das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sowie beide Eltern da sein sollen. Ausserdem wurde das persönliche Erscheinen von uns beiden angeordnet.

    Sollte ich hierzu mit Anwalt kommen? PKH wird hierfür doch noch nicht bewilligt oder?

  • Steht in der Ladung, was besprochen werden soll? Ich vermute mal, dass der VB in Kürze einen Termin mit Dir ausmachen wird, um sich ein eigenes Bild zu machen.


    Kosten werden zunächst aus der Staatskasse bezahlt und im Rahmen der Kostenfestsetzung im Nachgang den Verfahrensbeteiligten auferlegt (siehe $158 FamFG)

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • In der Ladung steht:


    Sehr geehrte Frau ....


    in oben bezeichneten Verfahren wurde der Anhörungstermin bestimmt auf...


    Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.

    Und ein paar Hinweise was es mich kostet wenn ich nicht komme.


    In einem zweiten Schreiben steht drin:


    Verfügung in der Familiensache.


    Name Kind, wg Umgangsrecht


    1.Terminsbestimmung...

    2.Ladung

    3.Anordnung persönliches Erscheinen.

    4.Anordnung und Hinweise an die Beteiligten


    Also ich weiß jetzt wirklich nicht mehr was hier los ist.

    Erst Schreiben zur Stellungnahme über den Antrag auf Regelung des Umgangsrecht wenn VKH bewilligt wird.

    Dann gibts direkt ein Verfahrensbeistand obwohl das Verfahren nicht eröffnet ist?

    Achja und im Beschluss über die Bestellung des Verfahrensbeistandes stehe ich nicht als Beteiligte drin??? Sondern nur als gesetzliche Vertreterin von meinem Sohn. Das kotzt mich schon wieder alles an und das kurz vor dem Gerichtstermin wegen Unterhalt

  • Also ich interpretiere dass so, dass jetzt auch das Verfahren zum Umgangsrecht eröffnet ist und dann ist es völlig normal, dass einem Kind ein VB beigestellt wird. Der VB ist quasi der Anwalt des Kindes und soll dessen Interessen vertreten, unabhängig was die jeweiligen RAs der Eltern von sich geben.

  • Also ich interpretiere dass so, dass jetzt auch das Verfahren zum Umgangsrecht eröffnet ist und dann ist es völlig normal, dass einem Kind ein VB beigestellt wird. Der VB ist quasi der Anwalt des Kindes und soll dessen Interessen vertreten, unabhängig was die jeweiligen RAs der Eltern von sich geben.

    Selbst wenn es für Umgangsverfahren keinen Anwaltszwang gibt, würde ich mir schon überlegen, mich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Möglicherweise nimmt der gegnerische Anwalt das ansonsten als Einladung, Dich durch taktische Spielchen, die man als Laie nicht wirklich durchschauen wird, zu verunsichern. Lass Dich nicht aufs Glatteis führen!

  • Ich muss jetzt erstmal in Erfahrung bringen in welchem Verfahrensschritt das Ganze gerade ist. Sollte das Verfahren wirklich eröffnet sein, müsste mir dann der Antrag nicht förmlich zugestellt werden? Dies ist bis jetzt nicht geschehen.

    Ist es überhaupt erlaubt mich als "Beteiligte" im VKH Prüfungsverfahren mit der Pflicht zur persönlichen Anwesenheit zu laden?

    Da ich ebenso VKH Anspruchsberechtigt bin ist das einfach mist, wenn er seine Klage nämlich plötzlich zurück zieht bleibe ich sinnloserweise auf den Kosten für meinen Anwalt sitzen.


    Das im Umgangsprozess ein VB beigeordnet wird, weiß ich, hat der Anwalt meines Ex ja auch in seinem Klageentwurf beantragt.

  • Update: Prozess ist durch.

    Unterhalt muss wie beantragt bezahlt werden, rückständig wie auch fortlaufender

    Komplette Kosten des Verfahrens muss er tragen.

    Seine VKH wurde abgelehnt sowohl für Verteidung wegen Unterhalt als auch für Antrag auf Umgangsregelung.


    Umgangsprozess wurde trotzdem eröffnet.

  • Naja das Verfahren wegen seinem Antrag des Umgangs in form eines Wechselmodells ist eröffnet. Der Termin für die Anhörung ist im März. Ich habe jetzt versucht mit ihm zu klären ob er angesichts der immensen Kostenn jetzt vll. doch der Meinung ist den Umgang außergerichtlich zu klären und die Umgangsregelung nur noch billigen zu lassen. Ohne Anwälte und teures Verfahren. Grundsätzlich ist es mir wegen den Kosten, egal da ich für das Umgangsrecht VKH inkl Beiordnung bewilligt bekommen werden, aber mir widerstrebt einfach der Gedanke, dass Dritte entscheiden wie wir beide den Umgang mit unserem Kind am besten regeln. Und sich diese Entscheidung auch noch vergolden lassen.

    Wobei es viel einfacher wäre das ganze außergerichtlich zu klären. Das Wechselmodell wird zu 99% sicherlich nicht angeordnet, da seit mehr als 2 Jahren nicht praktiziert und unser Verhältnis im Moment wirklich massiv von Konflikten geprägt ist und mein Ex es nicht schafft den Umgang so wahrzunehmen wie er es damals verlangte und wirklich unzuverlässig ist, was den umgang angeht.....

    Und die Termine mit dem Jugendamt und Verfahrensbeistand usw. kosten einfach Zeit und Nerven. Uns wird dann sicher eine Mediation oder Erziehungsberatung verordnet um auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten und dann wird ein erweiterter Umgang entweder festgesetzt oder wir einigen uns darauf. Wie auch immer sein eingeklagtes Wechselmodell wird er nicht von heute auf morgen bekommen.

    Und dafür dann das ganze Theater?