Genau der Antrag auf das Umgangsverfahren wurde bereits im Dezember gestellt mir jedoch erst knapp 4 Wochen später zugestellt und ich habe darauf Anfang dieser Woche reagiert.
Das Verfahren über den Umgang ist bei einer anderen Richterin gelandet. Die Argumentationslinie ist keine neue, da ich lediglich die Punkte welche bereits von meiner Anwältin im Unterhaltsverfahren angebracht wurden in der Stellungnahme auftauchen. Alles andere habe ich mir für das ABR Verfahren aufgespart falls es nötig werden sollte.