Umzug nach Trennung - was wenn KV sich nicht rührt?

  • Hallo Tomtomsen,


    bisher kenne ich einige Beschlüsse, die die das bekannte Urteil vom BVerfG (2002) bzgl. der aktiven Mitwirkungspflicht bei der Ermöglichung von Umgang mit einbeziehen. Zumeist wird dies interpretiert ähnlich wie in diesem Beschluss vom OLG Brandenburg. Zudem kenne ich Beschlüsse, in denen der Selbstbehalt bei der Berechnung des Kindesunterhalts erhöht wurde so denn die Umgangskosten sehr hoch wären.


    Ob sich aus diesem Urteil damals aber eine tatsächliche finanzielle Beteiligung wie z.B. im Beschluss des OLG Nürnberg (FamRZ 2014, 858 ) herleitet, wird in diesem Beschluss von 2016 noch bezweifelt: https://www.jurion.de/urteile/…en/2016-04-13/5-uf-17_16/


    Ich bin äußerst interessiert an Beschlüssen (nicht Vergleichen), die tatsächlich eine Beteiligung am finanziellen Aufwand für die Durchführung der Umgangskontakte zum Inhalt haben oder auch das von dir genannte Verursacherprinzip. Hast du hier Beispiele außer dem einen aus Nürnberg, das ist hier selbst genannt habe? Es heißt immer mal wieder, es habe hier in der vergangenen Zeit ein höchstrichterlichen Grundsatzentscheid gegeben? Kennst du den? Oder auch jemand anderes?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,



    die der Themeneröffnerin aufgrund des GSRs weiterhin den "sauberen" Weg empfehlen möchte, jetzt aber den Themenstrang nicht weiter mit diesem abweichenden Thema befüllen wird. Der Aspekt, der die Themeneröffnerin eventuell hätte betreffen können ("Umgangskosten tragen"), ist ja ausdiskutiert. Gewiss ist mit dem einen oder der anderen ein Austausch via PN möglich.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Was sagen denn die Schwiegereltern?
    Ist er akut in Behandlung/einer Krankheitsphase?
    Kommt der Brief überhaupt an?


    Ansonsten sehe ich den Umzug in diesem Fall auch nicht als Drama - wobei 200 oder 800 km
    natürlich schon nicht unerheblich sind, bei der jetzigen Lage kein Führerschein/kranker Vater -
    wird das wahrscheinlich im Laufe der Jahre auf eine 0-Kontakt Nummer rauslaufen.

  • Hallo, ich bins wieder,
    ich wollte mal ein Update der Situation geben. Auf den Brief mit Frist hat er nicht reagiert, es ist immer noch kein Kontakt entstanden, weder zu mir noch zum Kind. Auch die (eigentlich) gemeinsame Familienhilfe erhält keine Antwort mehr von ihm.


    Ich war mit der Familienhilfe bei einer Anwältin, diese hat bei Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Ich habe einen Brief von Gericht erhalten, im August ist die Verhandlung. Was mich allerdings ein wenig Schockt ist die Tatsache, das mein Kind einen Verfahrensbeistand hat und das sie vor Gericht erscheinen soll. Ist ihr das mit ihren 5 Jahren wirklich zuzumuten? Ich versuche sie zur Zeit, aus allem was ihren Vater betrifft, rauszuhalten, damit sie so selten wie möglich über die Trennung nachdenkt, es sei denn sie möchte von selbst darüber reden, aber ich finde es schon bitter wenn sie ihn dann ggf vor Gericht das erste mal wieder sieht. Klar, sie freut sich dann, aber da er nur für kurze Zeit so ist, wir die Trauer hinterher noch viel größer sein.


    Zu meiner Schwiegermutter/Schwägerin hab ich übrigens keinen Kontakt @ Lena 1977, am Anfang wurde mir von der Schwiegermutter gesagt sie will sich da raushalten und daran halte ich mich auch. Ich weiss nicht, ob er behandelt wird, der Brief kam aber definitiv bei seiner Schwester im Briefkasten an, darüber habe ich einen Nachweis.

  • Der Verfahrensbeistand ist grundsätzlich eine gute Einrichtung. Dieser "Anwalt des Kindes" wird dir letztlich helfen.
    Und ja, man schreckt zusammen, wenn man hört, dass auch das Kind vor Gericht erscheinen soll. Aber würdest du dir umgekehrt wünschen, dass ein Richter über die Zukunft eines Kindes, deines Kindes entscheidet, ohne es je gesehen zu haben? Nur aufgrund deiner Angaben und der Geschichten, die Ex erzählen wird? - Das wäre auch nicht gut.
    Du findest hier im Forum zahlreiche Berichte über Verhandlungen mit Kind und wie (zugewandt) die ablaufen. Es wird ihn bei der Menge sicherlich geben, aber ich wüsste keinen zu nennen, wo es so richtige Probleme gegen hat. Mach dir also keine Sorgen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe einen Brief von Gericht erhalten, im August ist die Verhandlung. Was mich allerdings ein wenig Schockt ist die Tatsache, das mein Kind einen Verfahrensbeistand hat und das sie vor Gericht erscheinen soll. Ist ihr das mit ihren 5 Jahren wirklich zuzumuten?


    Auch mein 3,5 Jähriger hat eine VBin zugeteilt bekommen und durfte vor Gericht erscheinen. Ein VB besucht normalerweise das Kind bei KM und KV um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Herr Zwerg "durfte" auch zur Richterin mit VBin, Eltern waren hier außen vor. Ich denke die versuchen sich lediglich ein neutrales Bild der Situation zu verschaffen, würde ich jetzt auch nicht zu hoch hängen.