Unterhaltstitel bei schwebendem Gerichtsverfahren?

  • Hallo,


    mal 2 Fragen in die Runde....


    1)
    Wenn ein Unterhaltsverfahren anhängig ist, kann dann das JA einen Unterhaltstitel ausstellen oder muss erst das Verfahren abgewartet werden?
    Gleich nach der Trennung hat Ex ein Unterhaltsverfahren begonnen, da sind wir vor 2 1/2 Jahren in die Auskunftsstufe gekommen, seitdem ist nichts mehr passiert.


    2)
    Unterhalt fließt seit der Trennung ausreichend und zwar ohne Titel oder Beschluss eines Gerichtes.
    Jetzt Frage ich mich wie das Verfahren läuft weil ja fast 1 1/2 Jahre das WM praktiziert wurde. Muss die KM dann den zuviel bezahlten Unterhalt zurückzahlen?


    lg Thomas

  • Zu 2. Kann ich dir sagen: nein


    Das Kind hat das Geld verbraucht und damit war es das

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Zu 1.)


    Das JA kann selber keinen Titel ausstellen, sondern allenfalls einklagen. Ich würde als Unterhaltspflichtiger selber natürlich keinen neuen Titel unterschreiben, so lange bzgl. der Unterhaltsfestsetzung noch ein Gerichtsverfahren rechtsanhängig ist und dann darauf verweisen.


    Zu 2.)


    Das Geld ist wohl weg, siehe §818 Abs.3 BGB. Wenn allerdings ein bestehender Unterhaltstitel angegriffen wird, so ist der Unterhaltsgläubiger ab dem Zeitpunkt in der Haftung, an dem Abänderungsklage erhoben wird (§241 FamFG).

  • Zur ersten Frage: Das Jugendamt/Beistandschaft kann - so es dazu noch bereit ist - während des schwebenden / laufenden Verfahrens einen Titel auf deinen Wunsch ausstellen. Das ist eine Chance für den Unterhaltspflichtigen, anzuerkennen, dass er bereit ist, den titulierten Unterhalt auf dem JA-Dokument zu zahlen.
    Damit wird oft versucht, den Streitwert zu senken und damit auch die Kosten für die Anwälte. Auf Antrag deines Anwalts wird dann nämlich nur noch um die Restsumme gestritten, so das Gericht dazu bereit ist.


    Zur zweiten Frage: Der gezahlte Unterhalt ist, wie von anderen Usern ja bereits mit den entsprechenden Paragrafen unterfüttert, verbraucht. Ein eventuell praktiziertes Wechselmodell ist davon unberührt. (Finanzielle) Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich, egal wo das Kind sich aufhält. Da es sich hier um einen streitigen Fall handelt, und keine private Vereinbarung unter Eltern, gibt es als rechtliche Formulierung "Unterhalt fließt ausreichend" nicht. Der Unterhalt muss zwingend - innerhalb einer juristischen Auseinandersetzung wie hier - durch einen pfändungsfähigen Titel bestimmt und gesichert sein.
    Ist dies nicht der Fall, wirst du das Verfahren immer und zwingend verlieren. (Dem abhelfen könnte nur, siehe Antwort Frage eins, ein Titel, mit dem du dich der Zahlungspflicht unterwirfst.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du schreibst doch immer, daß Du über genügend Geldmittel verfügst und die KM vom Amt abhängig ist trotz Job.


    Mußt Du diese Baustelle nun auch noch aufmachen? Gibts um die Uhrzeit nichts schöneres mit dem Du Dich beschäftigen kannst?


    Abhesehen davon bedeutet WM ( so die KM auch der Meinung ist, ihr praktiziert eins...da gehen manchmal Wahrnehmungen auseinander ) noch lange nicht, daß kein Unterhalt gezahlt werden muß, wenn die Geldmittel, die zur Verfügung stehen, unterschiedlich groß sind.


    Es lebt sich übrigens viel angenehmer, wenn sich die Gedanken nicht ständig um die kleinen Scheine mit den Zahlen drehen.

  • Abgesehen von der KM scheinen alle Beteiligten der Meinung zu sein, dass ausreichend Unterhalt fliesst. JA und JC haben es der KM ja damals schon gesagt. Wenn vor 2 1/2 Jahren gtom aufgefordert wurde, zwecks Unterhaltsheranziehung seine Finanzen offen zu legen, er dem auch nachgekommen ist und seitdem nichts mehr passiert ist, würde ich das Ersuchen als erledigt ansehen. Mindestens scheint es keine Eile zu haben. Und womit wollen die heute rechnen? Mit Zahlen von vor 2 oder 3 Jahren?


    Das JC hat vor langer Zeit alle Unterlagen bekommen und sich seit dem nicht mehr gemeldet. Weder legt es eine Berechnung vor, noch fordert es zur Titulierung auf, und vor allem nennt es keine konkrete Summe nebst Berechnung.


    Ich würde das unter "Wer nicht will, der hat schon" verbuchen.


    Gibt es denn tatsächlich ein Verfahren bei Gericht dazu? Und wenn ja, was sagt es dazu, dass KM und JC es ewig in die Länge ziehen und Däumchen drehen? Irgendwann muss es dem Gericht doch auch mal zu bund mit denen werden, oder?

  • Ein Verfahren ist anhängig, bis es entschieden ist. Ob ich das persönlich als erledigt betrachte oder nicht, hat da keine Relevanz.


    Einzig kann es entweder ruhend gestellt werden oder der Kläger zieht seine Klage zurück. Aber ansonsten sind da mit Verfahrungseröffnung ja Kosten entstanden. Spätestens die beteiligten Anwälte werden irgendwann auf den Abschluss drängen, um die Rechnung schicken zu können ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ein Verfahren ist anhängig


    Fragt sich welches? Ich habe das ASR/ABR Verfahren, angestrebt von der KM im Kopf, und, dass es ein Auskunftsersuchen wegen KU seitens der KM/JC gibt. Ist denn ein Gerichtsverfahren bezüglich Unterhalt überhaupt in Gange? Da das JC die Einkommensunterlagen gefordert und bekommen hat, sollten auf der Seite keine Anwaltskosten angefallen sein. Lagerkosten hatten die vielleicht, aber da kann gtom ja nichts für. gtom hatte sicherlich bis dato die meisten Kosten. Angefangen vom Steuerberater bis hin zum Spediteur, welcher die Unterlagen zum JC transportierte.

  • Was bei gtom jetzt tatsächlich an Verfahren läuft oder offen ist oder ob überhaupt, kann ich natürlich nicht sagen. Ich habe mich einzig auf seine Frage bezogen, die er hier gestellt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wäre es denn üblich, dass ein Gericht 2,5 Jahre einfach so ein KU Verfahren offen lässt? Ich erinnere mich an meine Scheidung, die sich aufgrund der Fehlbuchungen der Rentenkasse in die Länge zog. Das Gericht meldete sich von sich aus und "drohte", dass Verfahren einzustellen, da es mir in deren Augen ja wohl nicht so wichtig wäre.


    Gibt es sowas bei Unterhalt nicht? Und wenn doch, wie viele Jahre lange wartet ein Gericht? Hast du da Erfahrungsberichte?

  • Aua!


    Hat aber auch was... Gezahlt wird dann an die volljährigen Kids und nicht an den anderen ET. Potential für neuen Zoff.

  • Die Länge des Verfahrens liegt deutlich am einzelnen Richter (und ggfls. an dessen Aufsicht. Letztere guckt, wenn der Richter überdurchschnittlich viele offene Verfahren hat, schon mal genau hin). Und es liegt daran, ob wer Interesse an einer Entscheidung hat. Wenn das JC letztlich den Unterhalt kassiert, hat vielleicht der Betreuungselternteil keine große Lust auf die Beendigung: Es bringt ihm nüscht. Außer Stress ...


    Und der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter - der hat schon zehn mal gewechselt und die Akten bestimmt nicht bis in die tiefen durchgearbeitet, unterstelle ich mal. Wenn keiner will, dann sind es oft die Anwälte, die zum Jahresende noch mal eine Rechnung schreiben wollen oder dann doch der Richter, der Verfahren vom Tisch kriegen will, weil das Auswirkungen auf eine eventuelle Beförderung hat ...


    Verfahren, die sich sechs bis sieben Jahre hinziehen - sogar ohne OLG - die gibt es leider. Und nicht wenige.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Unterhaltsverfahren ist noch anhängig, hab gerade meinen Anwalt gefragt.... Er meinte dass ich seine erste Rechnung schon länger bezahlt hätte und er sich hüten wird da "Schlafende Hunde" zu wecken...
    Lassen wir es erstmal schwebend, nach dem Gutachten kann man da ja mal weiter machen, je nachdem wie das ganze ausgeht....


    Meine Scheidung hat damals auch fast 10 Jahre gedauert... Manche Dinge muss man entspannt angehen...


    lg Thomas

  • Das jc rührt gar nichts an, wenn das Verfahren eingeleitet ist. Warum auch? Das Geld muss auch 2 oder 3 Jahre später zurück gezahlt werden. Solange es überhaupt ein Verfahren gibt, warten die ab.


    gtom schlafende Hunde? Klingt als sei dein Anwalt genauso wie km der Meinung du zahlst zu wenig...

  • da sind wir vor 2 1/2 Jahren in die Auskunftsstufe gekommen, seitdem ist nichts mehr passiert.


    und das mit den Auskünften war doch schwierig, oder erinnere ich mich da falsch?
    vor etwas über einem Jahr:

    ...ich leiste einen Barunterhalt der am oberen Ende der DDT ist freiwillig, ohne Diskussion und die Unterhalts- Auskunft erübrigt sich damit auch....
    ... Es gibt selbstverständlich einen Einkommensteuerbescheid, dieser ist aber bei einem Selbständigen nicht von Belang, i.d.R werden hier Bilanzen verlangt, AFA usw... Bei mehreren Gesellschaften, Stiftung und Querbeteiligungen ist es aber für einen "normalsterblichen" Anwalt unmöglich hier was aus zu rechnen...


    :frag


    von daher wundert es mich, dass es Dich wundert ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Manche Dinge muss man entspannt angehen...

    :hae: Ich weiß ja nicht wie es Dir geht ......


    aber ich finde solche Verfahren immer irgendwie belastend. Das raubt einem ein Stück Lebensqualität. Und den Kindern ja auch ein gutes Stück ihrer Kindheit.


    In meinen Augen wäre eine Einigung irgendeiner Art eine hervorragende Basis für einen Neuanfang.


    Also würde ich nicht auf Zeit spielen .... sondern irgendeine Form der Klärung anstreben.
    Ihr braucht dann immer noch genug Kraft für die Baustellen der Kinder.

  • aber ich finde solche Verfahren immer irgendwie belastend. Das raubt einem ein Stück Lebensqualität. Und den Kindern ja auch ein gutes Stück ihrer Kindheit.
    In meinen Augen wäre eine Einigung irgendeiner Art eine hervorragende Basis für einen Neuanfang.


    Es ist die KM die die Verfahren beantragt...


    mit dem Ergebnis dass die Richterin nun ein Familiengutachten beauftragt hat weil ihr schlichtweg die Xte Umgangsabänderung und zig Verfahren wegen "Kleinigkeiten" zuviel waren.


    Luchsie:
    Ja, das mit den Auskünften ist nicht einfach, deswegen hat sich meine Scheidung auch über Jahre hinweg gezogen...


    Weder ich, noch mein Anwalt sind in der Lage z.b. ein vorhandenes Haus zuzuordnen... Dieses Haus gehört einer (steuerlich gewerblichen) GbR, im Grundbuch sind mehrere natürliche und eine Juristische Person untereinander eingetragen.
    Es gibt einen Gesellschaftervertrag und Verträge zwischen den Gesellschaftern...


    Ich bewohne eine dieser Wohnungen, bin aber eigentlich kein Eigentümer, zahle Miete dafür. Mein Darlehnensgeber ist die juristische Person, an der bin ich ebenfalls beteiligt.
    Dann sind noch die beiden Kinder involviert, Vertraglich aber so dass ich der Vertreter bin...


    Die Daten (Bilanzen, AFA, Vermögenswerte etc) haben wird der Gegenseite zur Verfügung gestellt, seitdem ist nichts mehr passiert.
    Um das ganze "Aufzulösen" müssten wir uns (wie es bei meiner Scheidung auch passiert ist) über Jahre hinweg mit hochkomplizierten Konstellationen herumärgern...
    Alleine die Frage ob die Wohnung nun dem (bzw. meinem) Vermögen zuzuordnen ist oder das Haus dem Betriebsvermögen oder es ein Betriebsmittel darstellt dauert ewig.


    Und dann kommt die Frage wie das mit den Kids läuft, wie lösen wir die Vertragsverhältnise auf, was passiert mit dem Vermögen der Kinder?
    Diese Fragen schieben sowohl die Anwälte als auch die KM und ich seit langer Zeit von uns weg, diese Auseinandersetzung dürfte einige Jahre dauern...


    Wenn wir das ganze Auflösen würden gäbe es nur 2 Verlierer: Die Kinder ! Und genaus das will ich eigentlich nicht....


    lg Thomas

  • Die Antwort auf diese Frage gibt dir für das Familienrecht jedes Jahr dein Finanzamt: Der Familienrichter wird erst einmal kein anderes persönliches Einkommen aus solchen Konstrukten ansetzen als das Finanzamt.


    Und genau so musst du deine Daten ja auch zur Unterhaltsberechnung liefern. In einer genauen, nachvollziehbaren Aufstellung deiner persönlichen Nettoeinkünfte. Wenn du Gericht bzw. der Gegenseite nur einen Papierhaufen lieferst, gilt das rechtlich als unvollständige Auskunft. Dann hat das Gericht es in der Entscheidung einfach. Es kann die Unterhaltshöhe schlicht "einschätzen". Und wenn dir dann was nicht passt, musst du dagegen klagen und die fehlenden Nachweise bringen.


    Unterhaltsberechnung ist kein Hexenspiel.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das hatten wir damals ja vorgeschlagen, der Steuerbescheid ist ja eigentlich ausreichend für eine Unterhaltsberechnung.
    Dies hat die Gegenseite abgelehnt, verlangt dass alle Bilanzen als auch die AFA vorgelegt werden., was auch erfolgte (Damals hat ihr Anwalt schon erklärt dass er die Unterhaltsberechnung nicht aufgrund des Steuerbescheides will)
    Mein eigenes Einkommen kann ich ja nach belieben festlegen, soweit hat das die Gegenseite ja schon verstanden, ich zahle nur auf das Steuern was ich tatsächlich aus den Gesellschaften entnehme, Gehalt, monatliches Einkommen etc gibt es ja nicht.
    Kapitalerträge fließen in die Beteiligungen, nicht an mich. Meine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind negativ, Einkünfte aus Beteiligungen immer so hoch wie die Gesellschaften an mich ausschütten, die Ausschüttung wird von der Familie festgelegt.


    Stark vereinfacht:


    Nicht ich habe Einkünfte sondern die verschiedenen Gesellschaften und Beteiligungen. Aus diesem "Topf" wird die Familie bedient, Jährlich legen wir eine Quote fest die den Familienmitgliedern zugeteilt werden. Diese Quote ist dann das was jeder in seiner persönlichen Einkommenssteuer versteuern muss, der Betrag der in den Gesellschaften verbleibt wird von diesen versteuert.


    Dann kommt ja noch die Kreditbelastung, da habe ich keine Übersicht wie sich das im Unterhalt auswirkt...


    Beispiel: Ich nehme einen Kredit bei Bank A für ein Bauprojekt. Diesen Kredit stelle ich als Darlehensgeber zinsfrei der Betriebsgesellschaft B zur Verfügung, die Betriebsgesellschaft B baut nun das Haus, wenn die Wohnungen fertig sind gehen die an die Verwaltungsgesellschaft C, die Erlöse aus dem Verkauf der Wohnungen fließen von C über B an die Bank A, nach dem Bauprojekt ist also das Darlehenskonto = 0€ und das Vermögen in der Verwaltungsgesellschaft.


    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nun in der Gesellschaft C, diese gehört der Familie, die Familie beschließt nun dass der Sohn (ich) aus dieser Gesellschaft C jährlich Beispielsweise 15tsd € erhält und Tochter (Schwester) 40tsd €, Vater und Mutter jeweils auch 40tsd €, der Rest des Erlöses bleibt in der Gesellschaft C, Teile davon werden als Zinsen an die Gesellschaft B abgeführt.


    Brauche ich nun ein neues Auto dann muss ich das ja nicht selbst kaufen sondern der Steuerberater entscheidet WER das Fahrzeug kauft. Das kann durchaus Gesellschaft B oder C sein, letztendlich ist es egal, das kann nur der Steuerberater entscheiden.


    Letztendlich entnehme ich nur das was ich tatsächlich für meinen Lebensunterhalt benötige, und nur das wird von mir persönlich versteuert.


    lg Thomas