Hallo,
mal 2 Fragen in die Runde....
1)
Wenn ein Unterhaltsverfahren anhängig ist, kann dann das JA einen Unterhaltstitel ausstellen oder muss erst das Verfahren abgewartet werden?
Gleich nach der Trennung hat Ex ein Unterhaltsverfahren begonnen, da sind wir vor 2 1/2 Jahren in die Auskunftsstufe gekommen, seitdem ist nichts mehr passiert.
2)
Unterhalt fließt seit der Trennung ausreichend und zwar ohne Titel oder Beschluss eines Gerichtes.
Jetzt Frage ich mich wie das Verfahren läuft weil ja fast 1 1/2 Jahre das WM praktiziert wurde. Muss die KM dann den zuviel bezahlten Unterhalt zurückzahlen?
lg Thomas