Ich möchte anmerken, dass ich Deine Bedenken durchaus verstehen kann aber Du solltest bessere Argumente haben wenn die Sache vor Gericht geht! Sollte der KV ein halbwegs kompetenden RA beauftragen wird Dir mit Sicherheit dass alles auch vor Gericht zur Sprache kommt.
Was Du gerade geschrieben hast ist kein Fakt, weil es noch nicht eingetreten ist! Und was Du in den Augen Deines Sohnes gesehen hast wird wohl nicht gerichtsverwertbar sein.