Unterhaltszahlungen und Pfändung - was soll ich tun?

  • Hallo zusammen,


    Die Sache mit dem trennungsunterhalt und kindesunterhalt entwickelt sich zu einer echt nervtötenden Angelegenheit. Erst keine Auskunft erteilt, dazu einfach nichts gezahlt. Daraufhin kam ein eA Verfahren, was er mit pauken und Trompeten verlor. Es gab Ende Mai den Entschluss (pfändbarer Titel). Seitdem wird immer irgendwie in Einzelteilen überwiesen und der Termin wird überschritten.


    Ich muss dazu sagen KV bekommt sein Geld am 15 des laufenden Monats, also zb für Mai ist das Geld bereits am 15 Mai da. Zahlen soll er spätestens zum dritten Werktag. Das hat letzten Monat dazu geführt, dass ich erst am 8Tennis das Geld komplett hatte. Zum 5Ten hatte ich nicht mal die Hälfte.


    Ich bekomme aufstockend hartz4 wegen elternzeit. Ständig renne ich da hin um mitzuteilen wie viel Unterhalt denn dieses mal gekommen sind. Ich habe jedenfalls massiv Probleme meinen Verpflichtungen nachzukommen, da das meiste am 1ten bereits abgebucht wird.


    Diesen Monat nun wird es richtig verrückt. Gestern kam eine Überweisung von next 14 jährigen Sohn für den Unterhalt. Natürlich nicht in voller Höhe. Es fehlen zwar "nur 50" Euro, aber durch Finanzierungen aus der Ehe für Dinge, die ich nicht mal besitze, habe ich für mich und meine Tochter eh nur noch 300 euro für alles. Der Rest geht weg. Da sind 50 Euro für mich viel.


    Was mache ich denn jetzt? Habe ihm letzten Monat schon mit Pfändung gedroht, weil ich dem Geld nicht ständig hinterher laufen will. Hatte ihm dann nochmal ne Frist gesetzt. Muss ich das jetzt nochmal? Jeden Monat oder soll ich pfänden lassen? Das ist sehr unangenehm für ihn, wenn es ne gehaltspfändung gibt, da er eine Führungsposition hat. Aber ich fühle mich auch total schikaniert. Warum überweist er nicht einfach pünktlich???


    Lg
    Marsupilami

  • Zitat

    Warum überweist er nicht einfach pünktlich???



    Weil er nicht will. Natürlich kann er pünktlich überweisen. Wenn er eine Führungsposition hat, weiß er sicher, wie das geht. Wenn eine Pfändung unangenehm wäre, sollte er doch eine solche vermeiden. Das ist nicht Deine Spielwiese. Insofern: Beistandsschaft einrichten und fragen, inwiefern eine Pfändung möglich ist.


    Gruß

  • Also erstmal müsstest du ihn in Verzug setzen, so einfach drauf los pfänden geht nicht.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Also mahnen muss ich glaube ich wirklich nicht, aber was passiert, wenn ich jetzt die Pfändung Un Angriff nehme und bevor sie durch ist, kommt dann doch das Geld? Kann ich überhaupt 50 Euro pfänden oder gilt das als zahlungswillig?


    Das alles macht mich so sauer. Diese machtspielchen sibd so Kindergarten... Zumal es ja seine Entscheidung war. Eigentlich hätte ich allen Grund zur Rache, aber das ist mir einfach zu doof.


    Ich möchte einfach nur mit der kleinen neu anfangen und gut. Er tut das ja auch...

  • Es gibt da die rechtliche und die praktische Seite:


    1. Wenn du einen pfändungsfähigen Titel hast, kann sofort gepfändet werden. Der Gerichtsentscheid ist aber in den meisten Fällen noch nicht der pfändungsfähige Titel. Der muss bei Gericht meist extra noch beantragt werden. Das ist Formsache, kommt als Urkunde. Dauert ggfls. mehrere Wochen.


    2. Mit dem Titel geht man zum zuständigen Gerichtsvollzieher an deinem Heimatort. Dort beantragt man die Pfändung und begründet und weist nach, welche Zahlung fehlt. Der Gerichtsvollzieher nimmt von Dir eine Pfändungsgebühr und gibt die Pfändung an den Gerichtsvollzieher am Wohnort des Zahlungsunwilligen weiter, wenn es nicht in seinem Bezirk selbst ist.
    Regelmäßige Unterhaltsbeträge sollte man klassischerweise über eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber eintreiben. Da geht der Gerichtsvollzieher zum AG und verpflichtet den, die Pfändungssumme vor Gehaltsauszahlung jedes mal an dich abzuführen. Das muss der AG zwingend machen. Sonst landet der Geschäftsführer im Knast. Also unangenehme Sache.


    3. Kosten, die durch die berechtigte Pfändung entstehen, trägt der Zahlungsunwillige. Wenn er denn Geld hat. Sonst fällt das auf den Auftraggeber zurück, also dich. Der Gerichtsvollzieher halt sich deshalb vorsichtigerweise sein Geld erst mal von dir ...


    4. Zahlt der Schuldner in der Phase zwischen Zahlungstermin und dem Aufschlagen des Gerichtsvollziehers, hat er eigentlich Pech gehabt. Eigentlich trägt er dann die kosten des Verfahrens. In der Praxis jedoch wird das oft anders gehandhabt ... Vor allem, weil es ein Streitpunkt sein kann, ob tatsächlich zu spät gezahlt wurde und Pfändung nötig war. Das vor gericht auszutragen wegen 50 Euroenen ist zu teuer.


    5. Trick. Bei wiederkehrenden Zahlungen gilt die Zahlung für den Zeitraum, in dem sie eintrifft. Heißt. Zahlt der Unterhaltspflichtige den Unterhalt für März erst im April, dann wird juristisch gesehen der Zahlbetrag für den April gerechnet und anerkannt. Der März wäre also offen, während der April "befriedigt" ist. Wenn also Ex über diese monatsgrenze rausrutscht, dann kann man sehr gesichert die Pfändung einleiten. Man muss halt nur diese Zahlungseingänge genau dokumentieren ... Bleibt Ex innerhalb des Monats, zahlt also immer vor Fälligkeit des nächsten Betrages, dann ist das immer eine haarige Sache und schwierig.
    6. Noch ein Trick: Dem zahlungsunwilligen Ex, der in einem Arbeitsverhältnis steht, kann man die Gehaltspfändung andeuten: "Lieber Ex, wenn du ab heute nicht pünktlich zahlst, werde ich die Gehaltspfändung bei deinem AG beantragen. Ich nehme jetzt keine Rücksicht mehr auf dich. Was das für einen Eindruck beim AG und den Kollegen macht, ist dein Bier ..." Bei manchen hebt das die Zahlungsmoral.
    Absolut empfehlen sollte man Ex, einen Dauerauftrag einzurichten ... Das ist für die Seele aller Beteiligten die beste Lösung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also mahnen muss ich glaube ich wirklich nicht, aber was passiert, wenn ich jetzt die Pfändung Un Angriff nehme und bevor sie durch ist, kommt dann doch das Geld? Kann ich überhaupt 50 Euro pfänden oder gilt das als zahlungswillig?


    Eine Pfändung mit deren Kosten soll nicht im krassen Missverhältnis zu den Schulden stehen. Für Bagatellbeträge von beispielsweise 3,50 Euro sollte man also keinen Gerichtsvollzieher losjagen. Der kostet nämlich 26 Euro,bei Durchführung der Pfändung, die der Schuldner dann auch noch zu tragen hat.
    Und: Wenn die 26 Euro nicht per Pfändung beitreibbar sind, muß der Gläubgiger die auslegen.


    Edit: Volleybap war wieder schneller... :-D