Zeugniskopie Kindsvater

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mal eine Frage. Bin ich verpflichtet dem Vater per Post eine Kopie des Zeugnisses zu schicken? Er kommt direkt zu Anfang der Ferien und holt ihn zwecks Betreuung ab. Es reicht doch aus wenn er dann hier das Original fotografieren kann oder nicht?
    Danke schonmal für Hinweise

  • Hallo


    Besteht gemeinsames Sorgerecht? Ich denke, dann muß der andere Elternteil sofort informiert werden, da ja theoretisch die Möglichkeit besteht, dass irgendwo gegen Widerspruch eingelegt werden möchte. Die Frist läuft dann. Fotographieren und per Mail schicken ist doch nicht aufwändig. Oder den Vater fragen, ob es ihm reicht, verspätet eine Kopie zu bekommen.


    Gruß

  • Was heißt sofort informieren? Ich bekomme Anfang der Ferien das Zeugnis, er holt ihn spätestens Montag morgens ab und ich soll mich um Kopien kümmern wenn er das Original hier fotografieren kann? Und mit Sorgerecht kann er es sich ja auch selbst von der Schule holen oder nicht?

  • Klar mach ich es. Aber es ist wieder Schikane des Vaters dass ich eine Kopie per Post schicken soll. Ich bin aber nicht seine Privatsekretärin und er kann es ja umgehend beim Umgang hier im Original sehen und sich ein Foto machen.. dann ausdrucken oder was er auch immer möchte.
    Droht wieder wenn ich keine Kopie schicke wurde er es über das Gericht machen blablabla :wink

  • Ja was soll das denn? Er kommt her und kann es sich fotografieren. Ich renn sicher nicht wohin und es extra zu kopieren und dann noch per Post zu schicken. Außerdem kann er ja selbst zur Schule rennen..und vor alle weil er ja hier ist.
    Ich möchte darüber auch nicht groß diskutieren wieso weshalb und warum sondern einfach nur wissen wie es rechtlich aussieht.

  • Heistdor, es geht doch gar nicht um das Zeugnis sondern um den Umgang zwischen Euch Eltern.


    Der Vater kann natürlich nicht zur Schule um selber eines holen. Ein Zeugnis wird einmal ausgestellt und Du bist verpflichtet, eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Du willst das nicht, gut ist. Dann gehört das aber eher in den Auskotzthread, um Dampf abzulassen. Hier kann niemand etwas dafür.


    Gruß

  • Genau um den unmöglichen Umgang zwischen uns . Aber ich möchte lediglich nur die Auskunft ob ich es per Post versenden muss oder ob es ausreicht ihm das Original vor die Nase zu lesen und er es kopieren kann

  • Hallo heistdor,


    Was heißt sofort informieren? Ich bekomme Anfang der Ferien das Zeugnis, er holt ihn spätestens Montag morgens ab und ich soll mich um Kopien kümmern wenn er das Original hier fotografieren kann? Und mit Sorgerecht kann er es sich ja auch selbst von der Schule holen oder nicht?

    zuallererst ist es ein Gebot der Höflichkeit, dem anderen Elternteil eine anständige Kopie für dessen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Und dann ist es tatsächlich auch deine Arbeit, dem gemeinsam sorgeberechtigten Kindsvater so wichtige Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.


    Den Gedanken, Kindesvater könne sich das Dokument selbst von der Schule holen, sollte man konsequent zu Ende denken:
    - gibt sich Kindesvater mit der Kopie zufrieden, könnte er am Montag versuchen, jemanden in der Schule zu erreichen, wie doof, dass dann schon Ferien sind und das Zeugnis sowieso nicht mehr dort befindet.
    - gibt sich Kindesvater nicht mit der Kopie zufrieden, sondern sagt "wenn schon denn schon, ich bin gemeinsam sorgeberechtigt" könnte er einfach am letzten Schultag bereits in die Schule gehen und das Original dort abholen - sicher bietet er Dir an, Du könntest Dir dann bei Gelegenheit ein Foto machen.
    - sollte Kindesvater sich diese Blöße geben und in der Schule vorsprechen (egal wann) würde das einzig und allein auf Dich ein schlechtes Licht werfen "Kindesmutter mag mir keine Kopie zur Verfügung stellen, sie hat da irgendein Problem damit". Die geschüttelten Köpfe würden dann nicht ihm gelten.


    Merke: Wenn ein Gericht einen Antrag befürwortet, war der Wunsch des Antragstellers nicht Schikane, sondern sein Recht. Und ich bin mir fast sicher, ein Gericht fände die Variante "Papa darf kurz gucken und sich schnell ein Foto machen" nicht wirklich optimal.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die das Kind an diesem Tag von der Schule abholen würde, dort um eine Kopie bitten oder auf dem Weg nachhause anfertigen lassen würde, dieselbige in einen vorbereiteten Umschlag stecken würde und auf dem Heimweg in den Briefkasten befördern würde. So denn ein Computer und ein Scanner verfügbar wäre, wäre natürlich diese Methode und der Versand via E-Mail das Mittel der Wahl.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hier gibt es keine Höflichkeit mehr vom Vater und deshalb von mir auch nicht mehr .Und schlechtes Licht wurde es auf mich sicher nicht werfen weil die Schule bereits weiß dass er mir nur Probleme bereitet


    Letztes Jahr hat er sich hier auch ein Foto gemacht und soviel ich weiß ist er berechtigt sich alle seine Infos selbst zu holen wenn ihn was interessiert

  • ob es ausreicht ihm das Original vor die Nase zu lesen und er es kopieren kann


    du kannst es ihm mitgeben, damit er sich selber eine Kopie machen kann :brille
    Du hast ja dann das Foto.... :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mit Sicherheit nicht. Bin nicht verpflichtet dass Original raus zu geben :D


    Schade dass hier bisherigen keiner eine Angabe machen kann womit ich was anfangen kann. Die anderen Optionen kannte ich bereits

  • sorry, das ist einfach nur albern-


    er hat das gleiche Recht am "Zeugnis", wie Du :brille
    und vermutlich wird er nicht klagen, sondern halt Dir zu Willen sein, und ein Bild davon machen....
    hast einfach Glück, dass er so´n netter Kerl ist :tuedelue


    :mussweg


    ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • sorry, das ist einfach nur albern-


    er hat das gleiche Recht am "Zeugnis", wie Du
    und vermutlich wird er nicht klagen, sondern halt Dir zu Willen sein, und ein Bild davon machen....
    hast einfach Glück, dass er so´n netter Kerl ist


    Genau... ein ganz netter Kerl :kopf

  • Wieso fragst du eigentlich, wenn du eh kein Bock hast es zu tun? Angst, Polizei, Jugendamt und Strafrichter stehen dann vor der Tür - also sofort?
    Das ist doch albern - also die Frage an sich.
    Ja, du bist auskunftspflichtig, in welcher Form kann per Beschluss festgelegt werden, wenn nicht, dann gebietet es vielleicht einfach die Höflichkeit, ein schnelles Foto per Whatsapp zu schicken... und ganz vielleicht, da das Kind ja schon in der Schule ist, kann es das auch selbst machen bzw. wenn es noch Handy-los ist, einfach mal anrufen und erzählen.



  • Nee ich mag es nur nicht wenn man mir keine klaren Antworten auf meine Frage gibt. Die war eigentlich ganz einfach und verständlich
    Ich dachte dazu wäre ein Forum da :thanks:

  • Ich gebe dIE originale mit, damit er sich eine Kopie ziehen kann und die Kinder selbst schicken im voraus ein Foto per Handy.


    Ich glaube nicht, dass es irgendwo schriftlich festgehalten ist innerhalb welcher Zeit und in welcher Form du solche Informationen an ihn weitergeben musst. Andere Infos, wie zb Elternabend und Klassenfahrt stelle ich in eine cloud.