Jugendamt und Psychologe wollen Umgangsrecht des Vaters für 4 - 6 Monate aussetzen

  • Hallo zusammen,


    gleich als Neuling hier mit einem umfangreichen Problem :hilfe
    Ich hoffe jedoch, dass der/die ein oder andere schon Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt hat und mir Tips geben kann:


    Ich versuche es kurz und bündig: ich bin seit 2013 von meinem EX getrennt meine Tochter war zu diesem Zeitpunkt 2 Jahre alt. Es erfolgte eine Totalverweigerung des Umgangs mit dem Kind durch den KV, die Gespräche beim Jugendamt, um eine Regelung zu finden, wurden von seiner Seite mittendrin abgebrochen. Grund: ich habe angeboten, dass er das Kind alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend bekommt. Er wollte nur Samstag bis Sonntag habe ich später bei Gericht erfahren. Nach dem Abbruch der Gespräche habe ich 14 Tage später eine Vorladung bekommen, weil ich das Umgangsrecht verweigern würde..
    Das JA war bei der Verhandlung dabei, die Richterin hörte sich den Vorgang und Vorschläge an und entschied, dass er das Kind alle 14 Tage haben darf von Samstag bis Sonntag. Bis hier waren nun schon 8 Wochen vergangen. Wir sollten einen Termin finden, für den ersten Umgang - fertig. Der KV kam nach der Verhandlung auf mich und meinen Anwalt zu und bat um weitere 4 Wochen, bis der erste Termin stattfinden sollte. :wow Nach drei Monaten sah meine Kleene nun ihren Vater wieder, wurde mitgenommen und sah ihn wohnend bei einer anderen Frau. (ich verstehe bis heute nicht, warum das Familiengericht keine "Gewöhnungszeit" mit stundenweise Umgang vorher wollte)


    Kurz danach begann sie Einzukoten. Dies hat sich bis heute nicht erheblich gebessert, manchmal kommt nun auch noch einnässen hinzu. Ja, sie ist seit über 2 Jahren in psychologischer Behandlung. sie verfällt bei Änderungen in ihrem Leben zurück in ein jüngeres Alter, dies passiert schon bei größeren Änderungen des Tagesablaufs. Meine Lütte ist ein sehr sensibles Kind, sie reagiert unwahrscheinlich auf äußere Einflüsse (Gefühle, Lautstärke etc.) und braucht viel Regelmäßigkeit und Zärtlichkeiten, um entspannt und fröhlich durch den Tag zu gehen. Dabei ist sie sehr intelligent.


    Da der KV sie beeinflusst hat im Umgang - zum Beispiel ihr das Wechselmodell einzureden (auf Rückfrage meinerseits teilte er mir mit, dass er das ab Einschulung will und das Jugendamt ihn angerufen habe wegen des neuen BGH Urteils, er solle mich auf das WM verklagen :hae: ) , ihr erzählt ich verbiete ihr alles und sie darf ihn nicht mehr besuchen, wenn sie mir was erzählt etc. - habe ich eine Beratung im JA wahrgenommen, da ich das WM nicht für sie geeignet halte (wegen Einkoten etc.). Wenn sie etwas älter ist, kann sie das ja selber entscheiden.


    Da noch mehr vorgefallen ist, hat das JA sie in einem späteren Termin allein befragt. Hier stellte sich keine akute Kindeswohlgefährdung raus, jedoch sollte ich dem Psychologen alles erzählen und dieser sollte dann im Hinblick auf das Einkoten eine Empfehlung aussprechen, wie weiter zu verfahren wäre. Das JA meinte zu mir, im Ernstfall müsste ich nun im Hinblick auf die Einschulung einen Entschluss fassen zum Wohle meines Kindes und dafür einstehen. Meine Kleene hatte bei dem Termin Häuser malen müssen, in die sie dann Sorgen Freude etc. reinmalen oder auch schreiben konnte. Als Letztes kam ein Haus, in dem nur passiert was sie sich wünscht, wer da wohnen darf, welche Regeln es gibt und wer sie besuchen darf in dem Haus bzw. wer nicht Kommen darf. In keinem der Häuser kamen mein EX bzw. die Stiefgeschwister vor.


    Lange Rede kurzer Sinn: der Psychologe empfiehlt dem Amt eine Aussetzung des Umgangs für 4 - 6 Monate, um zu sehen, ob das Einkoten wegen der Beeinflussung durch den KV kommt und des Umgangs mit ihm. Sollte sie dann normal auf Toilette gehen und nach Einführen des Umgangs wieder Einkoten, wäre die Antwort offensichtlich. Natürlich könne sie aufgrund der Änderung durch Einschulung etc. wieder einen Rückfall haben, doch dies würde sich schnell einpegeln. (wenn der Grund beim KV läge)


    Meine Bedenken sind nun, dass wieder ein Klagemarathon auf mich zukommt, zusätzlich Bedrohen und Verfolgen durch den KV und dann das Familiengericht mich als "Buhmann" sieht, weil ich den Umgang verweigern wöllte. Man liest so viel über das Umdrehen der Tatsachen in der letzten Zeit, dass ich richtige Sorgen deswegen habe. (Ich weiß, es gibt auch viele faule Früchtchen unter den Müttern...) Wie soll ich mich entscheiden?
    Was soll/kann ich machen?
    Es ist ja vor allem nicht so, dass die Lütte gar nicht hin will zum KV, manchmal ja, manchmal nein. Aber in den Ferien will sie immer nach 4-5 Tagen weinend nach Hause...Betreuter Umgang in der Zeit - wäre der kontraproduktiv?


    ?-(


    Danke schon mal und viele Grüße

  • Ich fange mal hinten an: begleiteter Umgang ist eine Maßnahme, die für die Anbahnung des Kontakts zwischen Kind und Elternteil durchgeführt wird, aber im Hinblick auf unbegleiteten Umgang.


    Ich kann der Aussetzung des Umgangs nichts abgewinnen. Auch wenn die Beeinflussung des KV über Erwachsenenthemen (Umgangsmodus) bestimmt nicht kindgerecht ist, verhindern kann man das nicht, außer man nimmt dem Kind seinen anderen Elternteil.


    Wenn ich lese, dass ein Psychologe rät, dass man mal ausprobiert, ob das Einkoten sich gibt, wenn man dem Kind seinen Vater nimmt, frage ich mich, was für eine Erkenntnis damit gewonnen wäre, wenn man feststellt, dass es sich normalisiert hat? Verlängerung der Aussetzung des Umgangs, weil es dem Kind schadet?


    Dem Kind sollte stattdessen geholfen werden, mit seinen Ängsten zurechtzukommen und - so hart es klingt - sich daran zu gewöhnen, dass der KV eben so ist, wie er ist.


    Wie sollte es denn nach den 4 bis 6 Monaten weitergehen?

  • Was ist denn das für ein Psychologe? Ich dachte die studieren jahrelang um herausfinden woran etwas liegt. Rumprobieren könnte ich auch....ohne ein Psychologiestudium. Den würde ich vor Gericht so zerpflücken, der dürfte nichtmal mehr Katzen therapieren danach.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hier liegt ja anscheinend ein Gerichtsurteil über den Umgang vor. Dass hier das Jugendamt (beide Seiten?!) berät, vom Gerichtsurteil abzuweichen, ist eine sehr fragwürdige Sache (und wird das Gericht so gar nicht lustig finden). Die Einschaltung eines Psychologen geht definitiv nur bei Einwilligung der Sorgeberechtigten (ich mutmaße, du bist allein sorgeberechtigt?)


    Wenn der Psychologe bereits aktiv ist und mit dem Kind psychologisch arbeiten soll, ist es ein Unding, wenn er sich hier in einen Umgangskonflikt mit einer vom Jugendamt gewünschten Empfehlung mit einbeziehen lässt. Das ist konfliktträchtig bis ins Äußerste und seiner eigentlichen Aufgabe mehr als abträglich. Oder kurz gesagt: ein klassischer "Kunstfehler".


    Anhand der beschriebenen Situation bleibt dir eigentlich nur, mit dem Vater zu sprechen und eine elterliche Vereinbarung zu treffen über den Umgang. Stimmt er dem nicht zu, musst du tatsächlich Klage auf Abänderung des bisherigen Beschlusses (oder war das gar ein Vergleich?) erheben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ..für die Antworten.


    Ich bin da für mich in einer Situation gelandet, in der ich Klarheit finden möchte in meinem Weg und auch - natürlich - dem Weg von meiner Lütten.


    Über Qualititäten lässt sich bekanntlich streiten, auch wenn die Ehe für Kinder und mich die Hölle war, versuche ich es möglichst aus Sicht des Kindes zu sehen. Was mir nicht leichtfällt.


    Aber sie sollte natürlich meiner Meinung nach Kontakt zum Vater haben. Auch bestärke ich sie immer, dass es schön werden wird auch wenn sie sich das grad nicht vorstellen kann. (Das Wochenende)


    musicafides: das ist eine gute Frage - was ist danach? Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Schreibe ich mir direkt auf. Das kanns ja nicht gewesen sein, dass sie dann gar keinen Umgang mehr haben darf. Der Psychologe meinte, dass ich für meine Tochter das Ziel formulieren sollte, dem Papa dann zeigen zu können wie gut es klappt. Also eine komplette Süperre hat er nicht vor, zumindest hab ich ihn so verstanden, dass man dann den Ansatz weiß und sie gelernt hat (wenn es dem so ist), mit dem Problem des Einkotens fertig zu werden.
    Den Ansatz finde ich gut, die Ängste zu überwinden und hinzunehmen. Da werde ich selber mal ein wenig gucken wie ich das unterstützen kann. Danke.


    Elin: Ich schlecht, aber ich kümmere mich auch um die Kleine. Sie ist für mich nicht nur eine Wochenendbespaßung oder manchmal Druckmittel. Ich kann nicht sagen, ob der KV wirklich so empfindet, da er noch Kinder hat, um die er sich gar nicht bemüht. Noch nicht einmal irgendein Kontakt.


    Tomtomsen: Keine Ahnung, ich kann nur sagen, dass jeder Therapieansatz bisher funktioniert hat, den er mir vorgeschlagen hat, bis zum Papawochenende. Danach fing/fängt das "Spiel" von vorne an. Jedoch suche ich ja nach einer besseren Lösung als vorgeschlagen, von daher nützt mir das "Zerpflücken des Psychologen" vor Gericht nicht wirklich als Tip... ;-)

  • Hier liegt ja anscheinend ein Gerichtsurteil über den Umgang vor. Dass hier das Jugendamt (beide Seiten?!) berät, vom Gerichtsurteil abzuweichen, ist eine sehr fragwürdige Sache (und wird das Gericht so gar nicht lustig finden). Die Einschaltung eines Psychologen geht definitiv nur bei Einwilligung der Sorgeberechtigten (ich mutmaße, du bist allein sorgeberechtigt?)


    Wenn der Psychologe bereits aktiv ist und mit dem Kind psychologisch arbeiten soll, ist es ein Unding, wenn er sich hier in einen Umgangskonflikt mit einer vom Jugendamt gewünschten Empfehlung mit einbeziehen lässt. Das ist konfliktträchtig bis ins Äußerste und seiner eigentlichen Aufgabe mehr als abträglich. Oder kurz gesagt: ein klassischer "Kunstfehler".


    Anhand der beschriebenen Situation bleibt dir eigentlich nur, mit dem Vater zu sprechen und eine elterliche Vereinbarung zu treffen über den Umgang. Stimmt er dem nicht zu, musst du tatsächlich Klage auf Abänderung des bisherigen Beschlusses (oder war das gar ein Vergleich?) erheben.

    Hallo Bap,


    ja, es liegt ein Gerichtsurteil vor und ich glaube nicht, dass das JA dieses umgehen will. Ich denke, dass diese Äußerung darauf bezogen war, das Urteil ändern zu lassen oder wie auch immer.. kann man das aussetzen lassen?


    Die Therapie ist von uns beiden unterschrieben worden (Beide sorgeberechtigt weil verheiratet gewesen), der KV weiß um die Therapie, bringt sich aber leider nicht ein.


    Der Umgang läuft quasi korrekt ab, wie im Urteil. Außer, dass er sie in den Ferien länger bekommt. (Hälftig funktioniert nur bei kurzen Ferien. sonst will sie heim.) Dies wurde zwischen uns so geregelt und steht nicht im Urteil. Rechtlich gesehen, weiß ich, müsste er dies erst einklagen per Urteilsänderung.


    Liebe Grüße

  • ja, es liegt ein Gerichtsurteil vor und ich glaube nicht, dass das JA dieses umgehen will. Ich denke, dass diese Äußerung darauf bezogen war, das Urteil ändern zu lassen oder wie auch immer.. kann man das aussetzen lassen?


    Ein Gerichtsbeschluss muss von beiden Eltern eingehalten werden, außer Ihr seid Euch beide einig, dass eine alternative Regelung richtig ist. So ein Umgangsbeschluss kann ja nicht alle Eventualitäten des Lebens berücksichtigen. Wir haben hier auch so einen Beschluss und es gibt immer wieder Gründe, von der Regelung abzuweichen. Dann muss man sich eben zusammensetzen.


    Wenn das JA der Überzeugung ist, dass die vereinbarte Regelung nicht richtig ist, kann es ja selbst auf Abänderung klagen. Wenn Ihr als Eltern der Überzeugung seid, dass es grundsätzlich so gut und richtig ist, dann würde ich daran nichts ändern. Wenn Du tatsächlich der Meinung bist, eine Umgangsaussetzung würde eine langfristige Erleichterung für das Kind herbeiführen, dann musst Du klagen auf Abänderung. Was dann aber dabei herauskommt, hängt vom Richter ab. Ich würde da immer versuchen, zusammen mit dem anderen Elternteil eine Regelung zu finden, die für das Kind passt.


    Eine Aussetzung des Umgangs würde ich persönlich nicht in Erwägung ziehen, außer bei einem Elternteil, welcher nachgewiesenermaßen akut dem Kind schadet. Das scheint ja aber zum Glück nicht der Fall zu sein.


  • der Beitrag klingt schon viel besser.



    Im übrigen hatte unsere Tochter (damals 3) bei uns beiden angefangen einzukoten. Was wäre da der Lösungsansatz gewesen vom JA und Psychologen?



    Um mal aus eigener Erfahrung zu sprechen, das Kind drückt "nur" seine Verlustängste aus. Ich würde die Übergaben kinderfreundlicher gestalten (kein direkter Kontakt von Mama und Papa dabei).



    Was das Kind so erzählt, würde ich nicht total auf die Goldwaage legen. Meine Kleene meinte mal, ich sei der stärkste Mann auf der Welt für Sie und sie würde das als Geheimnis behalten und nicht der mama erzählen weil sie sonst wieder ganz lange da bleiben (bei der Mama) müsste.


    Der Zusatz ergab aber gar keinen Sinn sondern war nur Ausdruck ihrer Verlustangst und dem Dilemma in dem sie steckt in dem Wunsch uns beide lieben zu dürfen...

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Um mal aus eigener Erfahrung zu sprechen, das Kind drückt "nur" seine Verlustängste aus.


    Ich halte das für einen wichtigen Punkt. An dieser Stelle kannst Du auch - ganz ohne Psychologen - dem Kind vermitteln, dass es weder Papa noch Mama verlieren wird, und dass es selbstverständlich beide Eltern lieben darf. Nimm Anteil an dem, was das Kind beim Papa erlebt, freu Dich mit ihm darüber und dann wird das schon.


    Solche Geheimniskrämereien, wie sie der KV veranstaltet, gar noch unter Drohung, sind natürlich nicht gut. Da kannst Du dem Kind aber vermitteln, dass es alles sagen darf, wo und bei wem auch immer. Und wenn das Kind etwas erzählt, was ihm vom KV verboten wurde, dann sollte es das auch dürfen. Sofern Du das Kind nicht ausfragst, sehe ich kein Problem darin. Ich behalte Dinge, die mir meine Kinder anvertrauen, in der Regel für mich, denn am Verhalten des anderen Elternteils kann ich ja sowieso nichts ändern.


    Wenn der immer wieder Elternthemen mit dem Kind bespricht, dann stärke es dahingehend, dass es selbst entscheiden können soll, worüber es sprechen möchte und worüber eben nicht.

  • er Psychologe empfiehlt dem Amt eine Aussetzung des Umgangs für 4 - 6 Monate, um zu sehen, ob das Einkoten wegen der Beeinflussung durch den KV kommt und des Umgangs mit ihm. Sollte sie dann normal auf Toilette gehen und nach Einführen des Umgangs wieder Einkoten, wäre die Antwort offensichtlich.


    hast Du das wirklich schriftlich?
    so etwas wäre so was von anfechtbar :ohnmacht:
    ganz ehrlich.... da würd ich mir erhebliche Gedanken drüber machen, ob das wirklich der Richtige für mein Kind ist :kopf


    ansonsten bleibt ja der Punkt, dass ihr ein Urteil habt- an das müsst ihr Euch so lange halten, bis es ein Neues gibt :frag
    Von daher müsstest Du jetzt aktiv einen Anwalt beauftragen, auf Abänderung des bisherigen Urteils zu klagen-
    dann wird (vermutlich) ein entsprechendes Gutachten angeordnet....
    rein auf Aussage des JA und/oder des Psychologen (wenn er das so, wie oben geschrieben wirklich schriftlich/mündlich sagen wird, was ich mir kaum vorstellen kann) wird es sich in diesem Fall kaum
    verlassen können... :kopf


    Begleitet der Vater Euch zum Psychologen? Ist er in alles involviert? Kotet sie auch bei ihm ein?
    Wo sieht er eventuelle Ursachen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Begleitet der Vater Euch zum Psychologen? Ist er in alles involviert?


    Das stand schon teilweise weiter oben, vielleicht hattest Du es übersehen?


    Die Therapie ist von uns beiden unterschrieben worden (Beide sorgeberechtigt weil verheiratet gewesen), der KV weiß um die Therapie, bringt sich aber leider nicht ein.


    Wie sollte der KV sich denn Deiner Meinung nach einbringen? Wenn er das Vertrauen hat, dass der Psychologe sich schon gut kümmern wird, meint er vielleicht, es reicht aus, wenn Du informiert bist?

  • Wie sollte der KV sich denn Deiner Meinung nach einbringen? Wenn er das Vertrauen hat, dass der Psychologe sich schon gut kümmern wird, meint er vielleicht, es reicht aus, wenn Du informiert bist?


    Informiert zu sein, oder einzubringen sind wohl zweierlei.


    Die Therapie erfordert im Normalfall aktive Teilnahme an Elterngesprächen, so wie Umsetzung des Behandlungsplans im Alltag.

  • Informiert zu sein, oder einzubringen sind wohl zweierlei.


    Die Therapie erfordert im Normalfall aktive Teilnahme an Elterngesprächen, so wie Umsetzung des Behandlungsplans im Alltag.


    Da hast Du schon recht, mir ist aber nicht klar, was die TS mit "sich einbringen" meint. Der KV hat ja als umgangsberechtigter Elternteil keinen Alltag mit dem Kind, und vielleicht meint er deshalb, sich nicht selbständig informieren zu können, weil er sich darauf verlässt, alles Wichtige von der KM zu erfahren?


  • Ich halte das für einen wichtigen Punkt. An dieser Stelle kannst Du auch - ganz ohne Psychologen - dem Kind vermitteln, dass es weder Papa noch Mama verlieren wird, und dass es selbstverständlich beide Eltern lieben darf. Nimm Anteil an dem, was das Kind beim Papa erlebt, freu Dich mit ihm darüber und dann wird das schon.


    Das tolle ist ja, man kann dies ganz allein, ohne den anderen Elternteil, machen.


    Ich könnte noch nicht mal sagen ob die Einflussnahme gegen mich aufgehört hat oder einfach vom Kind ignoriert wird, wir hüpfen, rutschen, fangen und backen gemeinsam und grenzen die Mama nicht aus in Abwesenheit. Meist nimmt sie dann 2 Stück Kuchen/Muffins or whatever mit für die Ex und den Next. Ist auch okay.


    Nur wenn Sie sagt, dass die Mama besser kochen kann, dann weiß ich dass Sie lügt :D

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Aeneris, wenn du den Umgang aussetzen willst, musst du klagen. Nicht etwa der Vater. Der könnte den Umgang einfach erzwingen über Gerichtsvollzieher u.a.


    Die These des Psychologen, wenn das Einkoten durch den ausgesetzten Umgang aufhören würde, wäre der Beweis erbracht, die Ursache dafür läge beim Vater, ist eine steile These. Es wäre höchstens zu mutmassen, durch den Umgang wäre das Kind einem Druck ausgesetzt, der zu dem Einkoten führt. Ob aber der Vater oder du oder die Next oder beide Eltern das auslösen, wäre damit absolut nicht geklärt. Der taffe Anwalt des Vaters könnte einfach behaupten, du hättest so viele Vorbehalte gegen den Ex und würdest die aufs Kind spiegeln, dass es zu hohem seelischen Druck kommt. Also alles nicht so schlicht, wie es hier der Psychologe sagt (wobei der das weiss, aber dich vielleicht nur halb informiert. Letztlich ist es fürs Kind egal. Es muss nur "aus dem Feuer" kommen. Das Gericht aber wird schon Überlegenheit, bei wem das Kind besser aufgehoben ist und wo weniger Probleme entstehen, wenn Elternteil "nur" Umgamgselternteil ist. Diese Sache hier kann ganz schnell sich zu einem Verfahren uebers Aufenthaltsbestimmungsrecht hoch schaukeln.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.