Beistand JA entscheidet über meinen Kopf hinweg

  • Guten Morgen liebe Mamas und Papas.


    Ich möchte gerne mal nach eurem geballten Wissen Fragen in Bezug auf Beistand beim JA.
    Ich habe für meinen Sohn einen Beistand beim JA eingerichtet der sich um den Einzug des Unterhalts kümmern soll. Seit letztem Jahr besteht ein Titel.
    Die Zahlungen setzen trotzdem öfters aus . Habe u.a. im März den Unterhalt von November erhalten.


    Jetzt ist es so, dass der KV umzieht. Dieser Umzug wurde seit letztem Jahr geplant und stand im januar fest. Ich weiss selber , dass das teuer ist. Trotzdem hat der Beistand mich nun informiert dass sie in Absprache mit ihm , die Zahlungen auf Ende des Monats verschiebt. Es gibt jedoch eine Terminierung für den Unterhalt.


    Nur zur Info : er lebt nicht alleine. Trägt also nicht alle Kosten.


    Bin ich zur Zeit zu sensibel? Finde es eine Frechheit dass sie das über meinen Kopf und ohne Absprache entscheidet. Gerade weil die Zahlungen unregelmäßig eingehen.


    Was sagt ihr? Ich möchte ja gerne Widerspruch einlegen.


    LG sendepause

  • Hallo,


    ich würde die zuständige Mitarbeiterin des JA kontaktieren. Verstehe ich es richtig, dass der Grund für die aktuelle Verzögerung der geplante Umzug und die damit zusammenhängenden Kosten sind? Ist das einmalig
    oder künftig auch so?


    Der Titel muss bedient werden. Kommt das JA nicht in die Schlappen, würde ich die Beistandschaft ruhen lassen, Titel abholen und einen Rechtsanwalt mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.


    Ob der Mann alleine lebt oder nicht spielt auch keine Rolle für Dich. Er muss das zahlen, was tituliert ist. Und auch zu dem Zeitpunkt.
    Man kann da schon ein Auge zudrücken (ich bekomm den Unterhalt auch erst am 7., obwohl 1. tituliert). Es ist mir auch egal, Hauptsache er kommt regelmäßig. Aber hier wirds ja ausgereizt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Danke dir Tanimami.
    Ich sehe das auch so. Es ist ein einmaliges Ereignis welches geplant war. Dass r nicht alleine wohnt erwähnte ich weil es somit auch geteilte Kosten sind. Aussetzen möchte ich den Beistand nicht. Dann wäre ich nur noch beim Anwalt. Vor dem Beistand hat er nämlich gar nicht gezahlt.
    Und ja, es geht wirklich nur um diesen Umzug. Aber wie gesagt war dieser lange geplant und man kann sich finanziell darauf einstellen.
    Ich darf ja auch keinen Sonderbedarf stellen,wenn ich diese Ausgabe schon 3 Monate weiss 8|

  • Man kann den Vorgang auch umgekehrt interpretieren. Ex wendet sich ans Jugendamt und sagt: "Sorry, Leute. Ich ziehe um und kann den Unterhalt für den kommenden Monat nicht zahlen."


    Jugendamt sagt. "Selber sorry. Der Unterhalt geht vor. Zahlen musst du schon."
    Antwortet Ex: "Geld ist nicht da. Und wo kein Geld ist, kann auch keiner zahlen. Und wenn ihr mich auf den Kopf stellt."
    Jugendamt: "Wir könnten natürlich den Gerichtsvollzieher schicken ..." (Wobei Jugendamt sehr wohl weiß, dass das erst einmal Kosten für den Betreuungselternteil verursacht und es mehrere Wochen, manchmal Monate dauert, bis der aktiv wird.) "Das wollen wir aber nicht. Wir verstehen dich ja gut, lieber Mann. Aber uns musst du auch verstehen. Das Kind muss ja leben. Folgender Vorschlag. Wenn du auf den eingehst, schicken wir den Gerichtsvollzieher nicht ins Haus: Du zahlst den Unterhalt für den Monat spätestens bis zum Monatsende ..."


    Ex: "Wenn es denn sein muss ...Ich zahle dann bis Monatsende, wenn ihr solchen Druck macht. Auch wenn das richtig Mist ist ..."


    Oder andersherum gesagt: Das Jugendamt kann nichts für die Unzuverlässigkeit des Ex. Es scheint aber nach dessen Ankündigung so viel druck gemacht zu haben, dass jetzt die Zahlung noch für den laufenden Monat kommt. Das Geld ist zwar nicht, wie eigentlich vereinbart, am 1. des Monats da. Aber wohl doch noch im laufenden Monat. Viel mehr kann ein Dritter kaum erreichen. Normaler Ablauf wäre, dass das Jugendamt irgendwann im laufenden Monat Ex an Zahlung erinnert (theoretisch kann es ja auch die Bank verbaselt haben). Dann mahnt und frist setzt (wie es üblich ist, wenn einer nicht zahlt.). Dann droht. Dann mit dir bespricht, ob denn gepfändet werden soll. Dafür müsstest du aber in Vorlage treten - mit ca. 100 Euro wärst du dabei. Die könntest du vom Ex zurückholen, wenn er denn flüssig ist und etwas zu holen. Aber wir wissen ja, dass er nicht flüssig ist. Also ist das auch mit dem Gerichtsvollzieher so eine Sache.


    Zuende gedacht hat hier das Jugendamt in einer schwierigen Situation schnell reagiert und die Situation zumindest bisher entschärft. Und das ist gut, wenn nicht sogar sehr gut. Verursacht hat die Situation der schlurige Ex. Für dessen Verhalten kann die Beistandschaft aber nix.


    Und ob sie das mit dir hätte absprechen müssen. Rechtlich nein. Sie hat dich aber jetzt schon vorher informiert, was passieren wird. Dass a) Geld nicht rechtzeitig, aber b) noch diesen Monat kommt.


    Ich denke nicht, dass hier "mehr" zu erreichen gewesen wäre.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Zahlungen setzen trotzdem öfters aus . Habe u.a. im März den Unterhalt von November erhalten.


    Daraus lese ich, dass einige Monate im Rückstand sind. Es wäre schonmal interessant, wie es dazu kommt, dass der Mann scheinbar nie uptodate ist mit seinen Zahlungen - der Umzug ist ja erst in diesem Monat.


    Es ist also nicht so, dass mal ein Monat das Geld nicht am Anfang sondern am Ende kommt. Das wäre wirklich easy. Das kann man schonmal überprücken, zumal dann die nächste Unterhaltszahlung dann gleich wieder am Anfang des Folgemonats kommen sollte.


    Haben wir hier ja scheinbar nicht. Oder wurde das dann gleich abgeklärt? Sind die Zahlungen dann alle da?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Daraus lese ich, dass einige Monate im Rückstand sind. Es wäre schonmal interessant, wie es dazu kommt, dass der Mann scheinbar nie uptodate ist mit seinen Zahlungen - der Umzug ist ja erst in diesem Monat.


    Es ist also nicht so, dass mal ein Monat das Geld nicht am Anfang sondern am Ende kommt. Das wäre wirklich easy. Das kann man schonmal überprücken, zumal dann die nächste Unterhaltszahlung dann gleich wieder am Anfang des Folgemonats kommen sollte.


    Haben wir hier ja scheinbar nicht. Oder wurde das dann gleich abgeklärt? Sind die Zahlungen dann alle da?


    Ich finde hier die Vorverurteilung zu früh bei den gegebenen Fakten.


    Kann ja auch gut sein, dass die Trennung letztes Jahr stattfand und der KV vier Monate später den Unterhalt für 4 Monate auf einmal nachzahlen musste und das war vielleicht im November.


    Für den KV spricht ja, dass er sich von allein ans JA gewendet hatte.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht was eigentlich das Problem ist.
    Die OP hat im Rahmen der Beistandschaftsvereinbarung mit dem JA unterschrieben das dieses nunmehr die Regelung UH-Angelegenheiten im Interesse des Kindes übernimmt.
    Genau das tut es jetzt.
    Einen Passus, das das JA sich jegliche Aktivität und Absprache mit dem KV von der KM genehmigen lassen muss dürfte in der Vereinbarung nicht enthalten sein.


    Sollte man dies wünschen, so muss man eben einen entsprechenden Anwalt beauftragen - und bezahlen.