UVG verweigert wegen Betreuung durch Hort?

  • Hallo,


    meine Ex und ich haben einen Gerichtsgutachter am Hals.
    Es geht um das Sorgerecht.


    Im Mai 2016 wurde beschlossen, dass das Kind bei mir bleibt und die Mutter bis zum Abschluss des Verfahrens Umgang erhält.
    Und zwar jeden Freitag von 14:30h bis Montag morgen, da wird sie von ihr in die Schule gebracht.


    Ich habe mich darauf eingelassen, weil das Verfahren nur 2-3 Monate dauern sollte.


    Jetzt dauert das Ganze schon 10 Monate.


    Im Laufe des Prozesses kam zum Vorschein, dass das Kind von ihr manipuliert wird, geschimpft wird, dass Mama dem Papa nichts gönnt, keine neue Freundin, kein Haus, keinen Job, kein Kind usw. Ich bin Alkoholiker, schlage mein Kind, fasse es an usw. Alles war dabei.
    Es kam raus, dass sie absulut bindungsintolerant ist, depressiv ist usw.
    Der Gutachter bat sie 2-3 Mal anzuerkennen, dass sie für die Tochter ohne Richterspruch einfach aufhört damit was sie da tut, dass sie ihren Umgang wahrnimmt alle 14 Tage und gut.
    Alles lehnte sie ab.
    Urteil folgt jetzt.


    Ich habe in der Zwischenzeit um Unterhalt gebeten.
    Immerhin zahle ich Schule, Hort, Mittagessen etc, alles selber.
    Sie verweigerte.


    Ich ging an das UVG Amt.
    Die haben mir Unterhalt bewilligt.


    Meine Ex rannte hin, löffelte und trotz Beschluss dass das Kind bei mir lebt, hoben die den Unterhalt wieder auf.
    Ich habe Beschwerde eingelegt und gestern kam die Antwort.


    Beschwerde abgelehnt.
    Begründung:


    Das Kind geht in die Schule und danach in den Hort.
    Es ist zwar nur 2 Tage die Woche bei der Mutter, aber da dafür ganztägig.
    Ich betreue es daher nur ab nachmittags und wenn man die Stunden addiert liegen wir fast gleich.


    Ich betreue somit Montag 16h bis 0h
    Dienstag 0h bis 8 und dann 16 bis 0.
    Mittwoch 0 bis 8 und 16 bis 0
    Donnerstag 0 bis 8 und 16-0 und Freitag 0 bis 8. = 64 Stunden


    Sie Freitag 14 bis 0h, Samstag und Sontag 48h, Montag 8h = 64 Stunden


    Somit ist es 50:50, ich bekomme keine UVG.
    Witzig dass Hort von mir bezahlt wird, muss ich sie also abmelden dort?
    Und womöglich auf arbeitslos machen?


    Hat jemand von euch jemals so einen Unfug gehört?


    Mein Anwalt schüttelt den Kopf, hat aber noch keine Idee preisgegeben was dagegen zu tun ist.


    Danke

  • Bei wem ist das Kind gemeldet? Wer bezieht Kindergeld?
    Ist die Umgangsvereinbarumg vor Gericht getroffen worden und gibt es die schriftlich?
    Klagt die Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und stellt den Aufenthalt als umstritten dar?


    So ein Entscheid geht nur, wenn substantielle Dinge deines Antrags nicht anerkannt werden. ZB der Aufenthalt des Kindes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und zwar jeden Freitag von 14:30h bis Montag morgen, da wird sie von ihr in die Schule gebracht......Das Kind geht in die Schule und danach in den Hort.


    Somit seit ihr sehr sehr nah am Wechselmodell, welches UHV mEn. ausschliessen würde-
    und, da der Aufenthalt ja noch strittig ist, kann ich nachvollziehen, dass das Jugendamt hier erst mal abwarten möchte-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    kommt jetzt drauf an, wer das Kindergeld bekommt. Wo ist das Kind gemeldet?


    Ich würde als allererstes hälftige Hortkosten anfordern. Wenn schon genau gerechnet und das "Kind halbiert", dann auch gescheit.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Kind ist bei mir gemeldet.
    Kindergeld erhalte ich.
    Diese vorläufige Vereinbarung ist gerichtlich und schriftlich fixiert.
    Wortlaut..."...bis zum Abschluss des Verfahrens......ist Mutter einverstanden....Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater....erhält Umgang von Fr bis Montag blabla..."
    Ich klage auf Sorgerecht und ABR, Mutter hat vor dem Amt zugegeben, dass diese Vereinbarung gültig ist.

  • Wenn dem so ist, wie du das darstellst und der Umgang mit der Feststellung des Lebensmittelpunktes gerichtlich fixiert ist, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Entscheid der UVG-Stelle.
    Es liegt die Erklärung der Mutter vor. Es liegt die Erklärung des Vaters vor. Es liegt die Gerichtsfeststellung vor. Die zeitlichen Interpretationen der UVG-Stelle sind rechtlich irrelevant. (Wäre das Kind im Internat oder würde in deinem Auftrag von einem Au Pair betreut, hättest du auch Anrecht auf Unterhaltsvorschuss. Was die Stelle hier klären will, sind Dinge, die ggfls. vor der Beistandschaft diskutiert werden müssten, wenn es um Unterhalt geht.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ihren Umgang wahrnimmt alle 14 Tage und gut.


    Ich betreue somit Montag 16h bis 0h
    Dienstag 0h bis 8 und dann 16 bis 0.
    Mittwoch 0 bis 8 und 16 bis 0
    Donnerstag 0 bis 8 und 16-0 und Freitag 0 bis 8. = 64 Stunden


    Sie Freitag 14 bis 0h, Samstag und Sontag 48h, Montag 8h = 64 Stunden


    Somit ist es 50:50, ich bekomme keine UVG.


    Die KM hat diese 64 Stunden doch lediglich alle 2 Wochen. Wo sind denn bei dieser "Rechnung" deine Wochenenden mit 64 Stunden?
    Wo sind die Krankheitstage? Betreut der Hort an diesen Tagen auch und bringt das Kind zum Arzt? Es gibt keine Schliesstage und keine Feiertage? Der Hort ist an 365 Tage/Jahr geöffnet, ist ja toll von denen?!



    Ich glaube, das Amt verprobt schon mal die Ausgabenminimierung im Rahmen der Verlängerung des UHV bis zum 18ten und wollen dich bzw. dein Kind über den Tisch ziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Total absurde Rechnung des Jugendamts. Wäre schon wieder lustig, wenn sie es nicht ernst meinen würden. Natürlich hast du unter den von dir beschriebenen Umständen das Recht auf Unterhaltsvorschuss bzw. generell auf den vollen Unterhalt von der KM.



    Ihr seid aber zeitlich gesehen trotzdem nah an einem Wechselmodell, und da finde ich die Regelungen mit der Aufteilung, dass einer die komplette finanzielle Zuwendung bekommt und einer gar nichts sowieso absolut ungerecht (dann müssten aber auch Kosten für alles geteilt werden). Meine Meinung tut aber gerade nichts zur Sache und hilft der KM auch derzeit nicht, so ist eben die rechtliche Lage gerade und da kann es nicht sein, dass ein Jugendamt so eine hanebüchene Rechnung herbeizieht zu deinen Ungunsten.


    Ich würde sofort Einspruch einlegen.

  • Ah...kann denn der Logig des Jugendamtes folgend das Internat UHV beantragen?


    Oder man stelle sich vor, das Kind ist am WE einen Tag bei der Oma und in der Woche schläft sie eine Nacht bei der Freundin...bekommt dann die Schule den UHV, weil das Kind dort die meiste Zeit verbringt?


    Was soll der Mist? Deine Ex kann doch froh sein, daß Du alles zahlst ( so Du das tust) da kommt sie mit den 200€ UHV billig weg.