Da sind wir wieder und es geht von vorne los :(

  • Dieses Forum hat mir bei der letzten Schlacht schon so viel Mut gemacht :)


    Der Beschluss :


    Es wurde festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über das Sorgerecht nicht ergehen soll.


    Hinsichtlich des Umgangsrechtes erklären die Beteiligten, dass insoweit derzeit keine Vereinbarung getroffen werden soll. Es steht aber fest, dass das Umgangsrecht am Freitag im Interesse von Bubi erst ab 15 Uhr beginnen soll.


    Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass ein erneuter Termin frühestens in 2 Monaten ergehen soll. In dieser Zeit werden die Beteiligten beim JA in S. eine umfassende Beratung wahrnehmen.


    Fertig.....


    kurze Zeit später war komplett Funkstille, was er nicht mal mir persönlich gesagt hat, sondern dem Psycholen, der uns nach dem JA als Mittelsmann dienen sollte.

  • Dieses Forum hat mir bei der letzten Schlacht schon so viel Mut gemacht :)


    Der Beschluss :


    Es wurde festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über das Sorgerecht nicht ergehen soll.


    Hinsichtlich des Umgangsrechtes erklären die Beteiligten, dass insoweit derzeit keine Vereinbarung getroffen werden soll. Es steht aber fest, dass das Umgangsrecht am Freitag im Interesse von Bubi erst ab 15 Uhr beginnen soll.


    Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass ein erneuter Termin frühestens in 2 Monaten ergehen soll. In dieser Zeit werden die Beteiligten beim JA in S. eine umfassende Beratung wahrnehmen.


    Fertig.....


    kurze Zeit später war komplett Funkstille, was er nicht mal mir persönlich gesagt hat, sondern dem Psycholen, der uns nach dem JA als Mittelsmann dienen sollte.


    Frau Rausteiger:


    Ich weiß, es ist nicht richtig aber ich bin lieber vorbereitet (Termin beim JA) als ohne was da zu stehen. So wissen sie schon mal Bescheid und können die Akte anfordern.


  • Hallo,


    Was willst Du? Kind wächst weiter ohne Vater auf oder willst einen Vater für Dein Kind?

    Bubi hat Angst vor seinem Vater, immer noch... Natürlich würde ich mir einen Vater für ihn wünschen, wenn es denn mit seinem leiblichen Vater normal möglich wäre... Aber das ist es nicht

  • Na was sollst du jetzt beim JA?


    Vorsicht wäre doch höchstens bei einem Beschluss der ihm erlauben würde, das Kind plötzlich abzuholen, da würde ich Handlungsbedarf sehen.


    Aber so soll er mal machen.


    Wirst du ja dann sehen.


    Dann kannst du ganz in Ruhe einen Termin wahrnehmen.


    Warum so hektisch?

  • Und woher kommt die Angst? Oder anders gefragt: ist es Angst oder nur Ausdruck von z. B. Loyalitätskonflikt? Eutde das mal begutachtet?


    Der Vater könnte sich zu Tode rennen bein JA. So lange die Muddi dem Kontakt skeptisch oder ängstlich begegnet.


    Ohne Muddi wirds nix. Drum braucht er da gar nicht zum JA. Endlosschleife. Deshalb hat er bei der richtigen Stelle - bei Dir - angeklopft.


    Drum musst Du Dir dringend klar sein, ob nicht doch Kontakt zwischen Vater und Sohn für diesen wichtig ist. Dann ist die Angst vielleicht auch schnell verflogen.


    Wenn ich eins gelernt habe due letzten Monate, dann dies: beim Umgang kommt es letztlich ausschließlich auf die Haltung des BET dazu an. Wenn der nicht will, nützt alles nix. Auch kein gültiger Umgangsbeschluß.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich habe den Umgang immer gefördert, auch als Bubi schon psychisch belastet wurde. Er hat Angst wieder zustachen gezwungen zu werden, Angst vor dem Gebrüll, dem Gehetze an der Haustür etc.


    Die ganze Geschichte begann als er knapp 3 war und nun ist er an einem Punkt, wo er sagt: "nein"

  • Wenn ich eins gelernt habe due letzten Monate, dann dies: beim Umgang kommt es letztlich ausschließlich auf die Haltung des BET dazu an. Wenn der nicht will, nützt alles nix. Auch kein gültiger Umgangsbeschluß.


    Damit schiebst Du dem BET grundsätzlich den schwarzen Peter zu. Egal, wie ein UET sich verhält, egal wie ein UET einen Umgangsbeschluss ignoriert, egal, wie sich ein UET kümmert bzw. nicht kümmert.
    Meine Erfahrung jedenfalls, ist eine andere.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Wenn ich eins gelernt habe due letzten Monate, dann dies: beim Umgang kommt es letztlich ausschließlich auf die Haltung des BET dazu an. Wenn der nicht will, nützt alles nix. Auch kein gültiger Umgangsbeschluß.[/quote]


    Leider hab ich da andere Erfahrungen gemacht. Auch wenn ich nicht möchte, muss ich dem Umgang zulassen. Der Agro-Papa war nämlich vor Gericht. Und die Tante vom JA hat ja solches Mitleid mit dem Depp. :angry

    Du musst dich nicht dafür entschuldigen anders zu sein, denn genau das ist es, was dich einzigartig macht.

  • Hier mal der Link zum letzten alten Thread der TE, vielleicht hilft es einigen, einen besseren Eindruck von der Situation und der Art des KV zu bekommen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

    Einmal editiert, zuletzt von Haselmaus ()

  • Richtig, er hat ausgesetzt... Das war aber schon immer so, er macht was, ich bin Schuld...



    Zieh dir die Schuldzuweisungen nur nicht rein.
    Ich kenne das, als es vor anno domini noch Kontakt gab bei uns, war ich auch immer an allem Schuld.
    Als er den Kontakt abgebrochen hat und der Kinderschutzbund ihn auf mein bitten endlich erreicht hat war die Aussage, ich wäre daran Schuld, das ER den Kontakt abgebrochen hätte. ???!!!
    Genau das Gleiche wie bei dir.


    Er muss sich um Umgang bemühen, nicht du.
    Es ist sein Fehler nicht deiner.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Es steht aber fest, dass das Umgangsrecht am Freitag im Interesse von Bubi erst ab 15 Uhr beginnen soll.

    Hallo Hexenkind.


    Ich erinnere mich an eure Problematik. Damals ging es schon um Machtspiele, um die Teilnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr und Kindergeburtstage zu Umgangszeiten des Vaters die er ermöglichen sollte und um Gespräche mit dem Lehrer nur in deinem Beisein (Begründung ASR). Angst hat es dem Kind schon damals gemacht zwischen eure Fronten zu geraten.


    1,5 Jahre Kontaktabbruch war ein klares Zeichen seitens des Vaters.


    Dein Bubi ist jetzt 10 Jahre alt und leidet immer noch unter euren Machtspielchen.


    Mit der Schuldsuche ist eurem Ego geholfen, nicht aber dem Bubi


    Bei deinem Standing vor dem Jugendamt könntest du dich tatsächlich getrost in dein Schneckenhaus zurück ziehen. Es wurde ja in vielen Dingen dein Standpunkt vertreten, was nicht immer und unbedingt dem Kindeswohl entsprechen muss. In eurem Fall sollte es die Kompetenzen bei euren Machtspielen klar verteilen. Kann eine Strategie zur Deeskalation sein. Oder eben zum Kontaktabbruch führen (1,5 Jahre in eurem Fall)


    Die Füße solltest und willst du ja nicht hoch legen. Prima.


    Lass den Vater aber nicht beim Jugendamt den Bittsteller spielen. Biete deine Mithilfe an. Und das nicht nur auf dem Papier (ich ermögliche und fördere immer den so genannten Umgang mit dem Vater)


    Was ich dir raten möchte: Gestehe dem Vater Handlungsspielraum zu und akzeptiere ihn als Erziehungspartner. Dann, und nur dann kann es wieder zu einem für das Kind als positiv erlebten Kontakt zum Vater kommen. In eurem Fall würde ich von Verantwortung sprechen wollen, Verantwortung für euch beide.
    Ihr seid beide hochgradig manipulativ! Und das auf Kosten eures Kindes.


    Da sehe ich durchaus Handlungsbedarf :tuschel


    Grüße

  • Was hat es mit "als Bittsteller hinstellen" zu tun, wenn der KV sich dort um einen Termin kümmern soll? Sie hat bereits Kontakt zum neuen JA aufgenommen, aber ich würde nicht so weit gehen, dass ich dort alles anleiere und er dann nur auf die Einladung hin dort erscheinen muss. Nö, sehe ich anders, er hat den Kontakt abgebrochen, da würde ich auf die Schreiben von ihm nicht so reagieren, dass ich ihm den roten Teppich ausrolle. Schon gar nicht, wenn das Kind gar keinen Kontakt will.


    Sich beim JA melden, damit die schon mal die Akte ziehen und sich vor dem Termin informieren können - gut. Auch ein Gesprächstermin, wenn gewünscht auch mit Kind - auch gut. Termin vereinbaren und ihn einladen lassen - nö, warum, das ist sein Part.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo, ganz so war es damals nicht...


    Bei der Feuerwehr hat er sein Einverständnis gegeben und seine Stieftochter war auch in der ffw. Das da auch mal Wettkämpfe stattfinden liegt nahe.
    Geburtstag: ja Bubi wollte hin und ich habe den Vater informiert, trotz allem habe ich mit Bubi geredet, es war nix zu machen, weil es ihm sehr wichtig war. Das ist allerdings kein Vergleich zu Schule und impfen...


    Gespräch mit der Lehrerin: da habe ich dem Vater freie Hand gelassen, nur die Schule stellte sich quer, zwecks dem asr.


    Ich bin dem Vater wirklich über Jahre entgegen gekommen und habe oft zurück gesteckt. Was dabei raus kam? Ein Kind welches ins Bett macht, Bauch- und Kopfschmerzen und Angst vor Vater und co hat.


    Ich werde mich nicht gegen den Vater stellen, das hab ich nie getan aber ich werde im Sinne des Kindes handeln ohne zu manipulieren. Und wenn Bubi Angst hat, liegt es mir fern ihn zu zwingen, was nicht heißt das ich nicht fördernd mitwirken würde... falls es überhaupt so weit kommt

  • Hallo,


    richtig. Ich schiebe dem BET dann den schwarzen Peter zu. Der Umgangselternteil, der keinen Umgang hat, hat nämlich auch keinen Einfluß auf das Kind.
    Der BET schon.
    Und wenn man Kinder einfach in ihrer Angst beläßt (hab in diesem Fall immer noch nicht verstanden, warum der Junge seit Jahren Angst hat). Wie wurde denn
    die Angst behandelt? Ich meine, hat man sich überhaupt als BET zum Ziel gesetzt, diese Angst zu überwinden?
    Vielleicht würde der Vater ja genau dies mit seinem Spross wollen, nur wie, ohne Umgang.
    Also da ist schon der BET in der Pflicht.


    Was soll denn der UET beim Jugendamt erreichen außer Endlostermine ohne Ergebnis.


    Hier gehts ja auch um einen 10-jährigen, der durchaus Gehör findet. Ich hoffe nur, dass dieser nicht auch nur das widergibt, was Muddi hören will.
    Bei den Kleinen wird da gar kein mords bohai gemacht (ist auch manchmal nicht richtig sicherlich).


    Ich will das ja hier nicht unterstellen, dass es so ist, aber einfach mal nur drüber nachdenken. Wo liegt der eigene Anteil an der Situation.
    Immerhin meldet sich der Vater nach 1,5 Jahren immer noch.
    Ein anderer hätte sich vielleicht schon längst verabschiedet.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Immerhin meldet sich der Vater nach 1,5 Jahren immer noch.


    Richtigerweise muss es wohl heißen, er meldet sich nach 1,5 Jahren wieder und nicht immer noch.


    Wenn man den alten thread liest, wird doch klar, dass der KP zusammen mit dem KV eine Strategie erarbeiten wollte, damit das Kind weniger Angst hat, aber dazu hätte es einzelner Kontakte zwischen KV und Kind gebraucht, was er nicht wollte.


    Es gab also einen Weg den er nicht bereit war zu gehen, und stattdessen lieber den Kontakt abbrach.


    Manche Menschen wählen lieber diesen Weg, anstatt an sich zu arbeiten, oder sich infrage zu stellen.


    Ich weiß nicht, wo hier der Anteil des BET ist.

  • richtig. Ich schiebe dem BET dann den schwarzen Peter zu. Der Umgangselternteil, der keinen Umgang hat, hat nämlich auch keinen Einfluß auf das Kind.
    Der BET schon.


    Ich geb Dir ein (unser) Beispiel: Umgangsbeschluss gab es. KV bringt Kind mehrere Stunden vor Umgangsende zurück wegen Streit zwischen ihm und Kind. Vorwurf: ich bin schuld. Dann: KV bricht Umgang komplett ab und erscheint über ein Jahr nicht mehr, Kind steht mehrmals abholbereit da und wartet vergeblich. Nach eineinhalb Jahren meldet sich KV, klagt erneut und behauptet, ich hätte den Umgang verweigert. Meine Antwort war da nur: wie soll ich denn Umgang verweigern wenn der KV nicht mal erscheint?


    Es gab also einen Weg den er nicht bereit war zu gehen, und stattdessen lieber den Kontakt abbrach.


    Manche Menschen wählen lieber diesen Weg, anstatt an sich zu arbeiten, oder sich infrage zu stellen.


    so sehe ich das auch.

    _________________________________________________________________________
    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)