Da sind wir wieder und es geht von vorne los :(

  • Hallo ihr Lieben,


    über ein Jahr ist es jetzt her und ich hoffe das sich der ein oder andere noch an uns erinnern kann :)


    Der Vater unseres Sohnes, mittlerweile 10 Jahre, hat sich nun nach 1,5 Jahren wieder gemeldet und möchte wieder Kontakt haben.


    Nun ist es aber so, das sich die Vergangenheit so in Sohni eingebrannt hat, das er sagt, er hat Angst vor seinem Vater und dessen Frau.
    Ich stand dem Umgang nie im Wege und habe diesen auch immer gefördert, bis es zu bettnässen, Alpträumen und Bauchschmerzen beim Bubi kam und der Verfahrensbeistand von psychischer Kindeswohlgefährdung geredet hat. Eine Vermittlung zwischen Vater und mir brachte beim JA und auch beim Sozialpsychologen nix. Vater hat den Kontakt abgebrochen.
    (Nebenbei, es lag nicht an mir)


    Bubi war in den 1,5 Jahren mehrfach bei Oma (väterlicherseits) zu Besuch und traf auch ein Mal auf seinen Vater. Erst war Freude da, weil er dachte, das es jetzt anders ist und dann kam bei diesem ersten Treffen gleich wieder der Schlag mit Hetzereien gegen mich.


    Jetzt bekam ich ein böses Schreiben, das alles meine Schuld ist/war und ich mich zwecks der Kontaktwiederaufnahme beim JA melden soll.


    Mein Sohn hat panische Angst, das er da wieder hin muss... Was kann ich da tun?

  • Meld dich beim JA.
    Lass dir keine Schuldzuweisungen machen, Schuld ist der der den Konakt abbricht.
    Schildere die Sache dem JA, dann wissen die worum es geht oder wie die Vergangenheit war.
    Hat der KV die denn überhaupt kontaktiert?
    Sonst soll er doch dort um nen gemeinsamen Gesprächstermin bitten.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • ich habe am Dienstag einen Termin beim JA aber es ist noch sooo lange hin :(


    Er hat sich dort nicht gemeldet, er hat nur mir diesen Brief geschrieben. Ich arbeite seid Jahren mit dem JA zusammen, bezüglich des Vaters. Allerdings sind wir umgezogen und das neue JA müsste sich erst die Akten schicken lassen.

  • Hallo Hexenkind,


    Jetzt bekam ich ein böses Schreiben, das alles meine Schuld ist/war und ich mich zwecks der Kontaktwiederaufnahme beim JA melden soll.


    Mein Sohn hat panische Angst, das er da wieder hin muss... Was kann ich da tun?



    ich sehe keinen Handlungsbedarf. Kindesvater will etwas, also sollte er selbst aktiv werden. Es ist an ihm, an das Jugendamt heranzutreten und um Kontaktanbahnung zu bitten. Falls er das dann schaffen sollte: Mit 10 Jahren hat das Kind schon ein nicht ganz unerhebliches Mitspracherecht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich würd mal den Termin mit dem JA wahr nehmen, weil es auch ein Neues ist.
    Leg denen den Brief vor, schildere deine Seite, sollen die sich die Akten mal angucken. Nur damit er da nicht irgendwas behauptet, die kennen euch ja noch nicht.
    Eine Anbahnung des Umgangs würde ich nicht machen.
    Wie Frau Rausteiger schrieb, er will was, soll er sich drum kümmern.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Den Termin beim JA finde nicht schlecht. Die Akte kann ja schon mal angefordert werden, das dauert eine ganze Weile. Die Akte beim Kinderpsychologen (KJP) existiert auch noch und so lange der KV noch nicht eigenständig beim JA aufläuft und um einen Termin bittet, würde ich noch nichts weiter unternehmen. Zudem wird es am Anfang vermutlich begleiteten Umgang geben, vorausgesetzt, dass Dein Sohn den Umgang gern möchte. Falls nicht, würde ich das JA fragen, wie deren Einschätzung ist - unter Berücksichtigung der Akte. Ich vermute mal, dass der KV keinen begleiteten Umgang haben will und auch gar nicht damit rechnet, dass der Umgang erst mal nur begleitet und dann mit ihm allein läuft. Er wollte sich beim letzten Mal ja schon nicht auf alleinigen Umgang von Kind mit ihm einlassen, sondern hat auf "alle oder keiner" bestanden. Soll heißen: Selbst wenn begleiteter Umgang angesprochen werden sollte, kann es sein, dass er diesen nicht allein wahrnehmen will.


    Den Umgang jetzt "einfach so" zulassen, obwohl er sich vor 1,5 Jahren derartig aufgeführt hat, würde ich nicht. Da müsste vom KV schon etwas mehr Anstrengung zu sehen sein als nur ein Brief an Dich, zumal er ja aus der Vergangenheit nichts gelernt hat sondern gleich wieder so anfängt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hexenkind, lass ihn erst mal machen, da stimme ich meinen Vorrednern zu. Er will was, dann muss er in die Pötte kommen.
    Du reagierst auf ein ersten Schreiben von ihm nach langer Zeit mit Angst und Handeln (Jugendamt), warum denn? Lass ihn machen - er will was!
    Und vielleicht ist viel heiße Luft dabei..und er taucht bald wieder ab. Und sollte er Stress machen oder gar das Gericht bemühen, kannst Du das eh nicht verhindern, nur selbst klar und ruhig blieben. Das lernt man mit den Jahren, oder?

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Sehr geehrte Frau N. L.


    es ist mittlerweile über ein Jahr her, als du mir den Vorwurf der psychischen Beeinflussung unseres Sohne N. gemacht und den Kontakt deinerseits eingestellt hast.


    Da du angegeben hast, das N. durch einen Psychologen derart begutachtet wurde, hoffe ich doch, dass du N. die weitere Behandlung beim Psychologen zukommen lassen hast.


    In Bezug auf die Behandlung, möchte ich dich bitten, dich it dem zuständigen Jugendamt in P., bei Frau J., in Verbindung zu setzen. Zwecks Zusammenführung und Wiederaufnahme des Umgangs mit N.


    Dies sollte im Sinne von N. im Beisein von Betreuern des Jugendamtes und OHNE Beisein der Kindesmutter, also dich, erfolgen.


    Ferner möchte ich dich dazu noch darauf verweisen, dass es einen Beschluss vom Amtsgericht S. gibt. Es sei, dass du der Meinung bist, dass du diesen ohne jedwede fundierte WAHRHEITSGEMÄSSE Begründung außer Kraft setzen kannst.


    Ich bitte dich, dies oben genannte, innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 01.11.2016, zu bewerkstelligen und mir ebenfalls bis zum 01.11.2016 zu antworten.


    Mit freundlichen Grüßen


    .............


    Das ist der originale Text, den ich bekommen habe.
    Ja ich habe Angst, weil ich wieder fremden Leuten vertrauen muss und wir nunmal viel durchgemacht haben. :(


    Das damalige JA weiß wegen der Akte schon Bescheid, ich bin ja schnell dabei :)

  • Ferner möchte ich dich dazu noch darauf verweisen, dass es einen Beschluss vom Amtsgericht S. gibt. Es sei, dass du der Meinung bist, dass du diesen ohne jedwede fundierte WAHRHEITSGEMÄSSE Begründung außer Kraft setzen kannst.


    Ich kenne jetzt deine Geschichte nicht so genau, aber heißt das, dass es einen gültigen Umgangsbeschluss gibt, der noch nicht abgeändert wurde?


    In dem Fall würde ich mich auch mal dringend mit einer RA beraten, um dies abzuändern!


    Ansonsten ist es tatsächlich so, dass wenn es ein zehnjähriges Kind seinen unbeeinflussten festen Willen kundtut, der Umgang ausgesetzt wird, aber da wird dann womöglich ein Verfahren nötig sein.

  • Dieser Brief entspricht von vorne bis hinten nicht der Wahrheit, steht hier auch alles irgendwo (also die Geschichte)


    Im Beschluss steht, das zur Zeit kein GSR ausgeübt werden kann und das beide Beteiligten damit einverstanden sind, dass das Umgangsrecht derzeit nicht vereinbart wird. Es wurde diesbezüglich nur vereinbart, dass Bubi zeitmäßig erst ab 15Uhr geholt wird...


    Damals wollte der V. ihn eine Stunde nach Schulschluss holen und das wurde etwas nach hinten verlegt... Mehr nicht

  • Hallo


    Ich kenne Deine Geschichte nicht. Aber wer mich mir Frau X und Du anspricht, hat verloren. Ich würde gar nicht reagieren, wer ist er denn, Dir Fristen zu setzen. Nimm den Termin beim JuA wahr, wappne Dich und ansonsten würde ich abwarten. Über ein Jahr kein Kontakt, keine Nachfrage? Sein Job, zum JuA zu gehen und Termine zu machen, nicht Deiner.


    Gruß

  • Es ging meinerseits nur um die Uhrzeit und die Ferienplanung. Der alltägliche Kontakt war alle zwei Wochen und da musste die Uhrzeit der Schule angepasst werden.


    Im Beschluss steht nix weiter, dieser besteht aus vier Zeilen und liegt gerade neben mir ;)

  • Naja, aber selbst wenn es einen Beschluß gibt, dann hat er ihn doch nun längere Zeit ausgesetzt. Insofern hat doch er den Beschluß ad absurdum geführt und ausgehebelt. Nun soll er sich mal drum kümmern, dass der wieder in Gang kommt.


    Gruß

  • Also da kannst du dich jetzt wirklich ganz in Ruhe auf alles vorbereiten. Es gibt keinen Beschluss. Er muss ihn beantragen. Ob, und wann du zum JA gehst ist deine Sache.


    Es gibt keine Fristen einzuhalten, weil er dir nicht plötzlich mit Ordnungsgeldantag kommen kann.


    Alles ganz in Ruhe!

  • Hexenkind, der hat sie nicht mehr alle...

    In Bezug auf die Behandlung, möchte ich dich bitten, dich it dem zuständigen Jugendamt in P., bei Frau J., in Verbindung zu setzen. Zwecks Zusammenführung und Wiederaufnahme des Umgangs mit N.
    Dies sollte im Sinne von N. im Beisein von Betreuern des Jugendamtes und OHNE Beisein der Kindesmutter, also dich, erfolgen.


    er sagt Dir was Du zu tun hast. Hallo??


    Ferner möchte ich dich dazu noch darauf verweisen, dass es einen Beschluss vom Amtsgericht S. gibt. Es sei, dass du der Meinung bist, dass du diesen ohne jedwede fundierte WAHRHEITSGEMÄSSE Begründung außer Kraft setzen kannst.


    und wie lautet der Beschluss? Musst DU dir darüber Gedanken machen? Den kennt er ja dann auch!! Und es ist ER, der dem Beschluss/Umgang nicht gefolgt ist.


    Ich bitte dich, dies oben genannte, innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 01.11.2016, zu bewerkstelligen und mir ebenfalls bis zum 01.11.2016 zu antworten.


    ER setzt DIR eine Frist?? Wo er selbst über eineinhalb Jahre sich einen Scheiss um sein Kind gekümmert hat?
    Du merkst selbst, das klingt fast lachhaft.


    Ich habe ziemlich ähnlich auch sowas erlebt vor ein paar Jahren wie Du gerade. Es kam zu einem zweiten Umgangsverfahren.
    Und mein Rat: ruhig bleiben, nicht reinsteigern, nicht ärgern! Kümmere Dich um dein Kind. Und Dich. Und ihm höchstens antworten, den JA-Termin müsste er selbst vereinbaren.

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    keks3


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  • Hallo Hexenkind,


    ich sehe immer noch keinen Handlungsbedarf.


    Den Umgang anzubahnen, ist immer noch seine Aufgabe. Das ist unabhängig davon, wie man die vorhandene Vereinbarung (bzw. den Beschluss) interpretieren mag und auch unabhängig davon, wem man die Schuld geben möchte für die Umgangspause. Auch ohne Beschluss hätte Kindesvater übrigens das Recht, Umgang zu fordern. Falls er es also schafft, sich beim Jugendamt um eine Umgangsanbahnung zu bemühen statt Dich mit haltlosen Forderungen zu malträtieren, wäre es dann Deine Aufgabe, das Kind zu ermutigen, wenigstens zu einem klärenden Gespräch beim Jugendamt zu erscheinen. Alles Weitere ergibt sich dann. Mehr Aufgaben hast Du hier erst einmal nicht.


    Handlungsbedarf sehe ich eher bei Dir selbst:
    Kindesvater pfeift ein Lied und Du tanzt dazu. Warum?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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