Will mich trennen.

  • Es hängt von Vater und der Mutter ab, wo die Reise hin geht.......
    Hoffent mit Blick aufs Kind gerichtet.

    ich kann nur für mich sprechen:
    Der Blick war und ist nur aufs Kind gerichtet und wenn mir eine kommt der das Kind ganz offensichtlich wurscht ist kann ich ungemütlich werden.

  • Mir ist bewusst das die Beitragsstarterin und ich jetzt wieder die unsympathen des Monats sind weil wir keine Motivation haben unsere Kinder einem Elternteil zu zuführen welches allein schon durch pure Anwesenheit Kindswohlgefährdend ist


    Achtung, Polemik:


    Könnte fast von mir sein, denn um das Kindeswohl schert sich fast niemand. Es wird bei Familiengerichten unbekümmert in Kauf genommen, dass Kinderseelen ruiniert werden mit dem Ergebnis, seelische Krüppel zu haben, die dann ohne Dauertherapie gar nicht mehr lebensfähig sind. Und dann wird man als betreuender Elternteil dazu verdonnert, sich an Umgangsbeschlüsse zu halten, die nur dazu dienen, regelmäßigen Kontakt der Kinder zum umgangsberechtigten Elternteil sicherzustellen, damit dem Gesetz Genüge getan ist. Damit wird die Akte geschlossen und man hat als betreuender Elternteil den Salat. Wie es den Kindern als dem schwächsten Glied tatsächlich damit geht, danach fragt niemand. Es ist ja auch niemand von denen, die entscheiden, verantwortlich. Aber alle verdienen ihr gutes Geld damit. Hauptsache, das Gutachten hat viele Seiten, damit es schön teuer ist.


    Und nun der Bezug zum Thema:
    1. Ich nehme die TS ernst in ihrem Anliegen, denn sie hat erkannt, dass der Schaden für das Kind immens ist, wenn sie einfach so bleibt. Der KV hätte die Chance, an sich zu arbeiten und Eigenverantwortung für sein Leben zu übernehmen. Was ist wichtiger? Das Recht des Kindes auf Umgang, oder der zu erwartende Schaden, dauerhaft einer unguten Elternbeziehung ausgesetzt zu sein?
    2. Gerichtliche Regelungen führen nicht unbedingt zu einem Ergebnis, welches das bzw. die betroffenen Kinder im Blick hat. Besser ist es, andere Wege der Klärung (über Jugendamt etwa) zu gehen und die damit verbundenen Hilfen in Anspruch zu nehmen.

  • musicafides
    Das ist keine Polemik sondern (leider) Realität.
    Niemand hat sich auch nur das geringste um die Kinder geschert. Ein Höhepunkt (von vielen) war ein Schreiben des Jugendamtes das sie das Kind "von enormer Wichtigkeit für den Heilungsverlauf der Kindsmutter halten und es daher ausschließen das Kind beim Kindsvater zu belassen" das Gericht sah das in erster Instanz ganz genauso. Das Jugenamt passt schon auf das das Kind nicht unter die Räder kommt..... :thumbsup:


  • Nicht, wenn sie rechtzeitig kündigt. Und das kann sie ja, wenn sie nicht gerade aus der aktuellen Wohnung flieht. Aber auch das will natürlich wohlüberlegt sein wegen ihrer sozialen Kontakte, auf welche sie (als möglicherweise AE) dann verstärkt angewiesen sein wird.



    Er bleibt dann einfach sitzen und sieht, dass auf Worte keine Taten folgen. Warum soll er dann ausziehen? Ich würde mir aber gut überlegen, welche Strategie für Dich richtig ist. Räumliche Trennung erscheint mir aber wegen der Alkoholsucht in jedem Fall wichtig zu sein, damit Du genau nicht co-abhängig wirst. (Ich habe mich im Rückblick auch immer ein bisschen als Co-Abhängiger gefühlt, das muss nicht nur bei Alkohol der Fall sein).


    Hast Du schon einmal mit dem zuständigen Jugendamt gesprochen?


    Da kann ich dir nur Zustimmen!!

  • Gab es die Woche Glaskugeln im Angebot? Oder warum wisst ihr alle, dass der Ex von Oldiee ein Alkoholiker ist?


    Er verschwindet mal für 3 Tage weil er ein Alkohol Problem hat



    Wenn er in der Form wie hier spekuliert ein Suchtkranker Alkoholiker ist, dann ist MAL für 3 Tage doch ehr untypisch, oder? und was ist MAL? 1x die Woche, "Schon einMAL"? Klar, gibt viele Formen (Quartalstrinker, Spiegeltrinker, etc...).


    Vielleicht hat aber auch Oldiee ein "Problem mit Alkohol" und verbietet ihm den Konsum in ihrer Wohnung (ist natürlich ihr gutes Recht). Dann fährt er zum Kumpel und macht mal die Sause.


    Nicht falsch verstehen, ich verharmlose das keineswegs. Mein Vater selbst war Alkoholiker (RIP). Aber wenn er tatsächlich und so offensichtlich Alkoholiker ist, dürfte Oldiee ihm auch nicht ihr Auto geben. Und nein, nicht jeder, der mit Alk am Steuer sitzt/saß, ist automatisch Alkoholiker. Ein Ars** vielleicht. Verantwortungslos, etc... YO!


    Die für mich wichtigen Eckpunkte in diesem Fed sind.


    1. Zitat: Zu unserem Kind ist er sehr liebevoll und ein guter Vater.
    2. Oldiee kann/will nicht mehr. Er soll ausziehen.
    3. Kohle


    zu 1) Oldiee sollte in allem was sie jetzt macht zusehen, dass sie dieser Bindung nicht im Wege steht.
    zu 2) hier warten wir auf Eckdaten, ohne geht es nicht weiter
    zu 3) Er wird gepfändet - super! Das heisst doch, es ist Pfändungsmasse vorhanden, somit auch Raum für Kindesunterhalt und ggf. Betreuungsunterhalt für Oldiee. Kindesunterhalt geht vor. Die anderen Gläubiger müssen dann zur Not in die Röhre gucken. Hier bräuchten wir Eckdaten zum Einkommen.

  • Erst mal danke für so Zahlreiche Antworten.


    Also, wir sind nicht verheiratet. Ich habe alleine in der Wohnung gelebt. Als wir uns kennen lernten und ich schwanger wurde ist er zu mir gezogen (aus Bielefeld nach Hamburg)und somit habe ich ihn bei dem Vermieter angemeldet und er steht im Mietvertrag drin. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich möchte ihm unseren Sohn auch gar nicht entziehen. Er hat genauso die Verantwortung wie ich und soll sich auch um unseren Sohn kümmern. Mein Sohn brauch auch seinen Vater.


    Ich habe überhaupt nichts dagegen wenn er nach der Arbeit ein Bier trinken würde aber er kommt ja meistens schon nach Hause leicht angetrunken. Das er für Tage verschwindet ist alle 1 bis 2 Wochen. Es ist ja nicht nur der Alkohol, sondern auch die Lügen. Wie man so schön sagt, lügen haben kurze Beine. Somit kommt nach und nach die Wahrheit ans Licht. Und es ist echt schön Zuviel.
    Ich hätte ihm nie mein Auto gegeben wenn ich gewusst hätte das er kein Führerschein hat. Und Gott sei dank hat die Staatsanwaltschaft mir geglaubt sonst hätte ich auch ne Anzeige bekommen und evtl hätte ich mein Führerschein verloren.


    Und eine andere Wohnung kann ich mir nicht leisten. Warum sollte ich auch ausziehen. Er ist in eine fertige Wohnung eingezogen ohne irgend was mitzubringen. Nur eine Tasche mit seinen Klamotten hatte er dabei, dass wars.


    Ich bin die letzte die von Amt abhängig sein will. Aber es geht momentan nicht anders. Meine größte Sorge ist die finanzielle Lage. Gehe ich zum Amt, dann sagen die wir können Ihnen nicht helfen weil er ja zur bedarfsgemeinschaft gehört, da er auch gut verdient (brutto) netto bleibt nicht viel wegen der Pfändungen. (Unerhaltspfändung für sein 1 Sohn) Aber wer gibt mir die Sicherheit das er auch am Ende des Monats mir Geld gibt? Alles geht von meinem Konto ab, wirklich alles.


    Räumlich haben wir uns schon getrennt. Er will einfach nicht ausziehen ( er will uns nicht gehen lassen). Aber Tut nicht wirklich viel um mich zu halten. Ich will ihn auch nicht auf die Straße setzten. Er hat hier niemanden. Seine Familie lebt ja in Bielefeld.
    Ach ich bin echt am verzweifeln, weil er mir auch leid tut. Ne Wohnung kann er sich nicht leisten und bei den ganzen Schufa Einträgen gibt ihm auch keiner ne Wohnung. Bleibt er hier in Hamburg ist er sozusagen alleine. Natürlich hat er unseren Sohn. Fährt er zurück nach Bielefeld sieht er unseren Sohn nicht oft. Was mich sehr traurig macht, wegen dem kleinen

  • Also wenn er mit im Mietvertrag steht, ist er quasi Untermieter und du müsstest ihm mit einer Kündigungsfrist von zwei oder drei Monaten kündigen. Oder ist es ein neuer Mietvertrag und er ist genauso Hauptmieter wie du? Das macht jetzt schon einen Unterschied.
    Ansonsten zerbrich dir jetzt erstmal nicht seinen Kopf sondern deinen.
    Er muss dann eben erstmal woanders zur Untermiete wohnen.
    Zu den Finanzen: das wird sich auch leichter regeln lassen, wenn er ausgezogen ist. Du wirst dann ergänzende Leistungen beantragen können oder Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Das findet sich.
    Am besten lässt du dich da mal ausführlich in einer Beratungsstelle beraten.
    Er ist erwachsen und selbst für sich verantwortlich!
    Nur weil er sonst hier niemanden hat müsst ihr nicht zusammen bleiben!

  • Seh ich auch wie @thursdaysnext


    Deine Nachricht scheint sehr gut überlegt, rational u sachlich.


    Den Umgang für seinen Kind gewährst du ihm ja nachwievor&
    dazu setzt du ihn nicht einfach vor die Tür.
    Ich nehme an du hast schon mehrfach mit ihm über die Problematik geredet oder zumindest versucht.


    Profamilia kann bei sowas auch helfen.
    Zu den finanziellen Sachen gibts es
    definitiv Möglichkeiten, Wohngeld / UVorschuss / etcpp zu beantragen bis dann wieder arbeiten kannst.

  • Der Mietvertrag wurde ergänzt nicht neu aufgesetzt.
    Ich weiß das es Möglichkeiten für die finanzielle Unterstützung gibt. Die Frage ist ob ich sie auch bekomme solange er noch in der Wohnung ist. Werde Montag bei der Beratungsstelle anrufen, welche Möglichkeiten ich habe.

  • Solange er noch in der Wohnung ist, müsst ihr nachweisen das ihr quasi eine WG seid und nicht zusammen wirtschaftet. Das ist sehr schwer unter diesen Vorraussetzungen und wird dich der endgültigen Trennung nicht wirklich näher bringen, da er dann ja noch im gemachten Nest sitzt.
    Stimmungsmässig stelle ich mir das unterirdisch vor, und glaube da lässt du dich jetzt von einem vermeintlich schlechtem Gewissen ihm gegenüber leiten.
    So wird das aber für keinen von euch jemals eine gute Zukunftsperspektive, auch wenn das erstmal der scheinbar leichtere Weg ist.
    Wobei ich immer noch glaube, dass es sehr mühsam wäre die Ämter entsprechend zu überzeugen.

  • Hallo Oldiee,


    Zuallererst einmal finde ich es gut und richtig, dass du den Vater nicht als Vater aus dem Leben eures Kindes entfernen willst. Dein eingangs geäußerter Wunsch, dich "alleinerziehend zu machen" lies zunächst den Eindruck entstehen, dich hier nach einem "Bauplan" zum alleinerziehenden Dasein zu informieren. Du möchtest aber wissen, wie du die Beziehung mit diesem Mann beenden kannst. Das ist etwas anderes...


    Ich kann dich ganz gut verstehen. Dich hat die Sehnsucht wahrscheinlich voreilig und unvorsichtig gemacht.
    Du dachtest nicht schwanger werden zu können, lerntest einen Mann kennen mit dem du dir deinen Kinderwunsch schon nach drei Monaten und entgegen ärztlicher Prognosen doch erfüllen konntest.
    Das ist toll!


    Er ist mit einer Tasche und sonst nichts bei dir eingezogen (mit Ergänzung deines Mietvertrages), weg von seiner Familie in eine fremde Stadt.
    Ziemlich mutig.


    Die Sache mit den Schulden und Pfändungen ist dabei wahrscheinlich irgendwie hinten runter gefallen bzw. ist es ihm gelungen, seine (Un)vermögensverhältnisse gut vor dir zu verheimlichen. Genau wie sein Alkoholkonsum, bzw. war dir dieser nicht wirklich als ein Hinderungsgrund erschien.
    Eher unglücklich gelaufen.


    Als Vater scheint er gar nicht so übel zu sein, du sagst er kümmere sich um euer Kind obwohl er ab und an für einige Tage verschwindet (Verpflichtungen dem anderen Kind gegenüber?). Noch (!) ganz gute Voraussetzungen für eine funktionierende Elternebene. Mit sich und seinen finanziellen Verpflichtungen (Lohnpfändung für das 1. Kind) scheint er aber so viel zu tun zu haben, dass für dich als Partnerin wenig Zeit bleibt bzw. ihr wahrscheinlich keine erfüllende Beziehung führt. Keine guten Voraussetzungen für eine Paarebene.


    Der Lack ist ab würde ich sagen.


    Was du tust ist das einzig richtige: Du machst dir Sorgen um den Menschen den du dir in dein Leben geholt und als Vater für ein gemeinsames Kind ausgesucht hast und Sorge um dich und eine verantwortungsvolle Zukunft mit eurem Kind weil er nun doch nicht das ist, was du in ihm einst gesehen haben magst.


    Ich würde mal sagen, du steckst in einer emotionalen Zwickmühle, denn wie Plautus schon so treffend sagte: "Leichter erträgt man das, was einen ärgert, als das, was einen beschämt." Du fühlst dich schlecht, weil du ihm weiterhin Unterkunft gewährst und nicht gesehen hast, was du dir da wirklich ins Haus geholt hast, fühlst dich aber noch schlechter, ihn vor die Tür zu setzten.


    Du als Mutter hast die Verantwortung für dich und das Kind das bei dir lebt. Du fühlst dich aber auch verantwortlich für das Wohl des Vaters. Jetzt die Preisfrage: Kannst du dir, eurem Kind und ihm gerecht werden? Ihr habt (leichtfertig) ein Kind in die Welt gesetzt. Dir als Frau steht das Recht zu dir mit Hilfe eines Mannes den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen. Das Familienrecht gibt dir die nötigen Werkzeuge an die Hand. Die Verantwortung für dich und das Kind solltest du ganz klar von der moralischen Verpflichtung ihm gegenüber trennen. Letztendlich ist er seines eigenen Glückes Schmied, nicht du. Das fing schon bei der Zeugung an. Da hätte er die Weichen stellen können.


    Würdest du ihn als Partner denn behalten wollen wenn er sein Leben in den Griff bekäme? Ihr habt ein gemeinsames Kind, habt die Sorge gemeinsam erklärt. Das könnte eine gute Basis sein, er könnte das als Ziel sehen für das es sich lohnt an sich zu arbeiten.


    Frag ihn ganz klar wie er sich die Zukunft vorstellt, darüber dass du dich nicht für sein Leben verantwortlich machen kannst, von ihm aber Verantwortung für euer gemeinsames Kind möchtest. Falls eine Beziehung nicht mehr in Frage kommt, zieh die Konsequenzen.


    Gruß



    Offtopic: @Nicole39: Dass du denkst ich hätte Frust wirkt ja fast schon emphatisch. Persönlichen Frust lade ich hier aber ganz und gar nicht ab. Ist eher so allgemeiner Natur. Die Frage, wie man sich alleinerziehend macht fand ich echt mal spannend. Spannend finde ich aber auch, ob es sich noch in Richtung "trotz Trennung gemeinsame Elternschaft" entwickelt. Da könnte viel Frust drin stecken. Schauen wir mal...
    @schauenwirmal: In meinem ersten Beitrag wollte ich auch gar nicht hilfreich und einfühlend sein sondern lediglich meine Neugier zum Ausdruck bringen wie man wohl alleinerziehend wird und was wohl für Ratschläge kommen würden.

  • Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich suche keinen "Bauplan" wie ich ihn loswerde.
    Zu seinem ersten Sohn hat er kein Kontakt und hat auch kein Unterhalt gezahlt, deswegen wird ja auch sein Lohn gepfändet, was ich auch erst mit der Zeit erfuhr. Den das dauert ja auch seine Zeit bis die Gläubiger ihn finden, nach dem er umgezogen ist. Er verschwindet für paar Tage um zu saufen und hat keine anderen Verpflichtungen.
    Er ist wieder seit Freitag weg, meldet sich Auch nicht.


    Ich habe mit ihm schon so oft Geredet, aber da kommt nichts zurück. Nur "ja ich weiß, du hast recht", und dann ändert sich Trozdem nicht. Ich glaube an keine Zukunft mit ihm. Den ich möchte meinem Sohn was bieten können. Ich brauche einen Mann der Verantwortung übernimmt und alles tut das es der Familie gut geht. Und nicht durch seine sauferei und Unverantwortlichkeit noch mehr Schulden und Probleme macht. Den so erreicht man nichts im Leben.



    Mir fällt es einfach sehr schwer alles, weil ich weiß das er ein großes Problem hat. Ich habe ihm alles verziehen das er mich belogen hat( verziehen, aber nicht vergessen) Ich habe bei vielen Gläubigern Ratenzahlungen gemacht, wollte schon privatinsolvenz anmeldet damit er irgend wann schuldenfrei wird. Aber das hat alles kein Sinn wenn er selber nicht mitmacht.

  • Hallo Oldiee,


    ich sehe absolut keinen Grund für Dich, mit dem gemeinsamen Kind Deine Wohnung zu verlassen, weil Kindesvater die Situation lieber mal gerade nicht verlassen möchte und er die Situation als Solche auch nicht klären möchte. Zudem sind die möglichen Folgen dieser Entscheidung nicht überschaubar, da Du nicht weißt, wie Du selbst aus dem Mietvertrag (und der Verantwortung) dann herauskommen könntest, was Dich ein Umzug kosten würde und womöglich wird dann sogar um Inventar gestritten.


    Ein kompetenter Anwalt könnte Dich beraten, ob bei Dir z.B. die Voraussetzungen für die Zuweisung der Wohnung ähnlich der Vorgehensweise nach § 1361b BGB gegeben sein könnten: https://www.haufe.de/recht/fam…-trennung_220_197988.html


    Vor den Kosten musst Du keine Angst haben: Für eine erste Beratung benötigst Du einen Beratungsschein vom Amtsgericht dann kostet Dich das nur 10 oder 15 Euro. Für weitergehende Maßnahmen hinsichtlich der Klärung der Wohnsituation und des Unterhalts (Kindesunterhalt vor Vorrang vor allen anderen Schulden) kann der Anwalt dann Verfahrenskostenhilfe beantragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die noch nachschieben möchte:
    Natürlich darf man in einer nicht funktionierenden Partnerschaft einen Partner "entsorgen". Dem Wortstamm zufolge ist das lediglich das Ende der Sorgen, die sich aus dem Nichtfunktionieren der Partnerschaft ergibt. Das zu wünschen und voranzutreiben ist absolut legitim, ebenso wie die Tatsache, dass Du danach den Status alleinerziehend haben wirst. Den Mann als Vater aus dem Leben des Kindes zu drängen stand in keinem Deiner Beiträge auch nur ansatzweise zur Debatte. Es ist immer wieder erstaunlich, wie Themenstränge sich entwickeln können.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ähm mal ein etwas ungewöhnlicher Vorschlag: Du hast doch geschrieben, dass er gerade mal wieder nicht da ist. Könntest Du nicht mal schnell die Schlösser austauschen, so dass er ohne Dein Einverständnis nicht wieder in Deine Wohnung kann?
    Eventuell könntest Du ja für die Zeit, wenn er wiederkommt, Dir überlegen, wo er übergangsweise, bis er eine Bleibe gefunden hat, hin kann. Bekannte, Verwandte oder so. Schlimmstenfalls in eine Pension oder so.


    Ist jetzt nicht die ganz feine englische Art, aber freiwillig würde er doch eh nicht gehen. Warum auch...

    Einmal editiert, zuletzt von cappucino15 ()

  • Vor den Kosten musst Du keine Angst haben: Für eine erste Beratung benötigst Du einen Beratungsschein vom Amtsgericht dann kostet Dich das nur 10 oder 15 Euro. Für weitergehende Maßnahmen hinsichtlich der Klärung der Wohnsituation und des Unterhalts (Kindesunterhalt vor Vorrang vor allen anderen Schulden) kann der Anwalt dann Verfahrenskostenhilfe beantragen.


    In Hamburg gibt es diesen Beratungsschein nicht, aber du könntest dich bei der ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) von einem Anwalt beraten lassen, oder einen Anwalt aufsuchen der dann Verfahrenskostenhilfe beantragt!


    Ja, du solltest dir die Wohnung zuweisen lassen...

  • ÖRA ist sicherlich eine hervorragende Idee. Ich glaube Wohnungszuweisung ist gar nicht nötig, wenn man selbst der alleinige Hauptmieter ist.
    So habe ich es verstanden. Ein RA wird da sicherlich mehr Fachwissen reinbringen.


    Das Hauptproblem scheint mir noch das moralische Dilemma, da hilft dir eine Beratungsstelle weiter, auch wie sich das mit den Finanzen dann verhält.

  • ÖRA ist sicherlich eine hervorragende Idee. Ich glaube Wohnungszuweisung ist gar nicht nötig, wenn man selbst der alleinige Hauptmieter ist.


    Ja, wahrscheinlich wird es reichen schriftlich, am besten mit Zeugen, zu kündigen und danach dem Vermieter den Auszug mitzuteilen...


    Die Kündigungsfrist ist ziemlich kurz, wenn er nicht! mit Möbeln in ein leeres Zimmer als Untermieter gezogen ist.
    Für möblierte Zimmer gilt, meine ich, eine Kündigungsfrist von 14 Tagen...

    Einmal editiert, zuletzt von juwi ()