Hirnlos und feige - Kopflose aktion per Eilantrag möglich?

  • Ich will nochmal nachhaken, die bisherigen Nestwohnung ist das Pfund mit dem TS wuchern kann, was ist nun aber, wenn die KM die Wohnung kündigen will? Notfalls die Unterschrift zur Kündigung gerichtlich ersetzen lässt, dann müsste der TS nicht nur in der Lage sein eine eventuell höhere Miete wg Neuvertrag allein zu leisten, sondern auch sicher sein, dass der Vermieter mit ihm den Mietvertrag abschließt ..
    Da wird das Pfund dann schon leichter unter Umständen!

  • Da müsste man jetzt den Threadstarter bitten, alle zahlen offen zu legen, damit wir das bis ins kleinste ausdiskutieren können. Fakt ist jedoch: Sobald die Mutter die Wohnung verlässt, also das Nestprinzip aufkündigt, ist sie zum Unterhalt verpflichtet. Und das, bevor die etwaige Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten greift. Die Wohnung ist damit im Normalfall für den anderen Elternteil finanzierbar, zumal er parallel seine Zweitwohnung aufgeben kann.
    Will die Mutter die Kinder "einfach" mitnehmen, wird das vorab oder hinterher mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt oder rückgängig gemacht.


    Die rechtliche Position desjenigen, der aus dem Nest/der Familienwohnung auszieht (zumal bei hier nachgewiesener bisheriger gleicher Betreuung), ist und bleibt bescheiden. Da müsste allerhöchstens der sprichwörtliche Mutterbonus zuschlagen. Das ist jedoch in - wenn ich es richtig erinnere - Berlin nicht unbedingt zu erwarten. Denn haben wir in Hessen, im Saarland und in BW.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die bisherige gleiche Betreuung ist nun doch nicht ganz so, sagt doch der TS selbst, die KM hat einen, wenn auch kleinen Teil mehr betreut, aber das kann doch schon einiges ausmachen.


    Zumal das Nestprinzip ja nun auch nicht als verfestigt gelten dürfte nach vier Monaten.


    Wenn der TS die Wohnung langfristig nicht behält, und die KM über die überwiegende Zeit betreut hat, sehe ich das alles nicht so easy going.


    Ich glaube nach wie vor, außergerichtliche Einigung am besten ist.

  • anke für die rege Beteiligung.


    Wenn es um das Kostenargument ginge, könnte man ja auch eine staatl. Schule wählen, wie ungefähr 2 min Fussweg vom Nest entfernt liegt.


    Da der Vermieter mich aufgrund von pers. Sympathie gewählt hat ohne die KM überhaupt gesehen zu haben, denke ich, dass ein weiterführen des Nestes als Residenz kein Problem sein wird.
    Ggf. findet sich schon ein Job. Wenn Unterhalt fällig wird, muss der ja gar nicht sooo vile einbringn. Die Prio liegt für mich klar auf den Kids.


    Natülrih wäre eine außergerichtliche Einigung schöner, aber da es keinerlei entgegenkommen bzgl. Schulort und Betreungsmodel gibt, halte ich das aktuell für undenkbar.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Habt ihr denn bisher hälftig die Miete für die Nestwohnung gezahlt, wenn du keinen Job hast oder KM hauptsächlich ?


    Das könnte u. U schon eine Rolle spielen.


    Was für Alternativen zum bisherigen Konzept könntest du dir denn noch denken, wo wäre für dich Verhandlungsspielraum?

  • JA Temrin lief ganz gut. Werd nachher nochmla Briefkasten checken, aber denke das erstmal nix passieren wird.
    Die Mitarbeiterinenn haben Ihr signalisiert, das solche Regelungen alle 2WE nicht zeigemäß sind und auf basis der Rahmenbedingungen
    eine Einigung möglich sein sollte. Sie haben Ihr auch klar gesagt, das etwaige unterschiedliche Ansprüche in der Erziehung nicht einforderbar sind
    d.h. wenn der KV sich nicht otal baneben benimmt es keinen Grund gibt auf dieser Basis so ein Modell zu erzwingen.
    Das Nestmodell haben sie sehr begrüßt, aber könnnen probleme und Vorbehalte verstehen


    Es wurde zu einer entsprechenden Beratung durch profis geraten und dem hat die KM erstmal zugestimmt.


    In Gesprächen danach schien sie aber von ihrem Plan nicht abrücken zu wollen.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Es wurde zu einer entsprechenden Beratung durch profis geraten und dem hat die KM erstmal zugestimmt.


    Gibt es da auch schon Konkreteres? Bei uns hat das Jugendamt sehr schnell einen entsprechenden Vorschlag für Elterngespräche gemacht und erläutert, worum es geht. Hatte bei uns wohl auch zu tun mit einer entsprechenden gutachterlichen Empfehlung. Eine andere Frage ist natürlich, ob es dann den beteiligten Parteien wirklich um ein Miteinander geht, oder darum, den Profi auf seine Seite zu ziehen.


    Hier hört es sich noch sehr, sehr unverbindlich an.

  • wenn die km auf die einigung eingeht und das modell beibehält ist es eine sache. es ist jedoch zu keiner zeit erzwingbar noch vom gericht ausurteilbar. man kann menschen nicht dazu zwingen ihr familienleben und partner für so ein abstruses modell hinten an zu stellen. wenn deine ex das also nicht mehr will, ist es vorbei damit. wenn sie die kinder einpackt, ummeldet und einschult vor ort, wird ihr keiner dabei im wege stehen. daran kann auch das jugendamt nichts ändern. da hat sich wohl ein kleiner sb ziemlich wichtig und weit aus dem fenster gehängt.


    zeitgemäß und normale rechtsprechung sind umgang alle zwei wochen, hälftige ferien und feiertage. ein kind braucht eine bezugsperson und ein festes zu hause. das ist zeitgemäß. wie der umgang untereinander ausgestaltet und erweitert wird, ist elternsache. nun ist nur noch die frage ob beide kinder bei dir bleiben möchten oder bei mutti oder ob eines bei dir bleibt und eines bei mutti. das wird das gericht zur not entscheiden.


    das bisherige modell wirds es wohl auf wunsch der mutter auf dauer nicht mehr weiter so geben.

  • wenn deine ex das also nicht mehr will, ist es vorbei damit. wenn sie die kinder einpackt, ummeldet und einschult vor ort, wird ihr keiner dabei im wege stehen.

    Ist das Deine persönliche Meinung ?


    Lebenserfahrung ?


    Oder irgendwie juristisch zu untermauern ?



    Zitat

    ein kind braucht eine bezugsperson und ein festes zu hause.

    :hae: in welchem Jahrtausend leben wir ?????

  • wenn deine ex das also nicht mehr will, ist es vorbei damit. wenn sie die kinder einpackt, ummeldet und einschult vor ort, wird ihr keiner dabei im wege stehen.


    Falls das die Mutter nach den dokumentierten Ja-Gespraechen versuchen würde, steht der Straftatbestand "Kindesentzug" im Raum. Meldet sie ohne Einverständnis des Vaters die Kids an einer Schule an, hat sie entweder eine Urkundenfälschung begangen, wenn sie das Einvernehmen des Vaters bestätigt oder die Schule hat ordnungswidrig gehandelt. Letzteres ist nicht zu erwarten, da die Schule sicherlich die Abmeldeunterlagen der alten Schule einfordert, die zwar nicht besucht wurde, an der das Kind aber gemeldet war.


    Einzig das Einwohnermeldeamt würde eine Anmeldung dokumentieren, wenn denn die Kids umziehen würden und tatsaechlich in der neuen Wohnung - vom Vermieter bestätigt - residieren. Damit ist aber kein ABR zu begründen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einschulung lief wie ursprünglich geplant. :-D


    Wie lange das Bestand haben wird, wird sich zeigen. Ob die Mutter wikrlich die Grausamkeit begehen möchte das Kind aus der neu liebgewonnenn Schulumgbeung zu reißen oder ob das nur Bluff war,
    werd ich ja dann bald wissen.


    Ich werde mich jedenfalls dafür stark machen dann ggf. echter alleinerziehender zu werden.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Ja, und es scheint der kleinen gute zu bekommen.Nächtliches Einnässen war jetzt shcon über ne Woche nicht mehr. Tagsüber in Schule/Hort gab es noch was, aber mit konsequentem aufs WC schicken war dann gestern nix.


    Beim Abholen ihrer Schwester in der alten Kita hat sie freudestrahlend berichtet, wie nett wie Horterzieherin ist. Ich hatte mühe sie dort weg zu bekommen, da ein Freundin von ihr da war, von deren Schule die Hortbetreung durch diese Kita abgedeckt wird.


    Allgemein ist die Umstellung aufs lernen für sie recht anstregend. Sie wollte gestern sehr früh ins Bett. Aber ist glaube ich normal.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • ... da bin ich aber gespannt wie das ausgeht.


    Magst Du die Begründung für den ABR-Antrag veröffentlichen ?

  • Schreiben vom AG ist eingegangen. Sie beantragt das ABR und Prozesskostenhilfe


    Wichtig ist jetzt Deine Strategie. Du kannst entweder einen eigenen Antrag stellen oder den Antrag ablehnen. Das hängt davon ab, was Du selbst möchtest (natürlich nicht für Dich, sondern für Euer Kind). Erwarte aber nicht, dass ein - wie auch immer gearteter Beschluss - Eure Probleme lösen wird. Das geht wohl nur im elterlichen Miteinander (falls das überhaupt möglich ist).


    Für den Fall, dass Du den Antrag ablehnst, solltest Du Dir überlegen, was aus Gründen der Kontinuität für das Kind dagegen spricht - bzw. dafür, das Sorgerecht so wie bisher beizubehalten. Falls Du Dich anwaltlich vertreten lassen möchtest (das ist bei familiengerichtlichen Angelegenheiten kein Muss) solltest Du einen kompetenten Anwalt zur Hand haben, der tatsächlich Deine Interessen (bzw. die Deines Kindes) engagiert vertritt. Ansonsten kannst Du das mit ein bisschen juristischer Sachkenntnis auch selbst machen. Falls ein Verfahrensbeistand bestellt wird, dann ist es in jedem Fall von Vorteil, mit diesem gut zu kooperieren.


    Für den Fall, dass Du einen eigenen Antrag stellst, kann das eine langwierige und teure Angelegenheit werden, vor allem dann, wenn ein Gutachten in Auftrag gegeben wird. Und solche Gutachten sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Schließlich ist zu bedenken, dass man bei rechtlichen Streitigkeiten immer die gemeinsame Entscheidungsmöglichkeit erheblich einschränkt.

    Denn haben wir in Hessen, im Saarland und in BW.


    Aus reinem persönlichen Interesse: gibt es dazu Nachweise? Den Eindruck hatte ich ja - was "unser" Familiengericht (Hessen) angeht - schon seit längerem, da helfen auch vernünftige Verfahrensbeistände wenig.


    In der Zwischenzeit: Sei Du der vielbemühte Fels in der Brandung für Deine Tochter. Viel Erfolg!

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()


  • Wichtig ist jetzt Deine Strategie. Du kannst entweder einen eigenen Antrag stellen oder den Antrag ablehnen. Das hängt davon ab, was Du selbst möchtest (natürlich nicht für Dich, sondern für Euer Kind). Erwarte aber nicht, dass ein - wie auch immer gearteter Beschluss - Eure Probleme lösen wird. Das geht wohl nur im elterlichen Miteinander (falls das überhaupt möglich ist).



    Aus reinem persönlichen Interesse: gibt es dazu Nachweise? Den Eindruck hatte ich ja - was "unser" Familiengericht (Hessen) angeht - schon seit längerem, da helfen auch vernünftige Verfahrensbeistände wenig.


    Das kann man aus den Statistiken der Familienrechtsentscheidungen der jeweiligen OLG-Gebiete herauslesen (findet man auf manchen Homepages der OLG oder auf denen des Justizministeriums und ansonsten alle paar Jahre in den offiziellen Jahresberichten des Justizministeriums. Es gibt OLG-Bereiche, in denen das ABR deutlich häufiger dem männlichen oder im anderen Extrem dem weiblichen Elternteil zugesprochen wird als in anderen OLG-Bereichen.
    Und das in einer Größenordnung, dass man schon von "väterfreundlichen" und "mütterfreundlichen" Gerichten spricht - und damit annimmt, dass in den jeweiligen OLG-Gebieten die Qualifikation der Väter (darum geht es letztlich) gleich gut ist wie im anderen Gebiet.


    Das kann aber auch immer am einzelnen Richter hängen. Einer meiner Richter hat mir nach einer Verhandlung mal gesagt, er denke, dass Kinder grundsätzlich eigentlich zur Mutter gehören, weil da von Natur aus eine bessere Verbindung bestünde und Mütter sowieso besser mit Kindern umgehen könnten. Um als Vater bei dem das ABR zu bekommen, muss man also nicht nur "gleich gut" wie die Mutter sein, sondern erkennbar erheblich "besser", um überhaupt eine Chance zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ...Magst Du die Begründung für den ABR-Antrag veröffentlichen ?


    Ne, sorry. Das was ich bisher hier öffentlich geschrieben habe, ist schoin gefühlt im Grenzbereich, was man bei solchen problemen preis geben sollte.
    Eine Freundin, der ich das Shcrieben am Telefon vorgelesen habe, meinte das es "unter aller Sau" ist und unter der Gürtelinie. Sowas kann man als richter eigetlich nicht ernst nehmen.
    Es wird h4 und finanzen sehr betont und das sie trotz vollzeit job das Problemlos schaffen kann. Im Prinzip wird mir vorgeworfen, dass wg. mir umgeschult werden muss, weil ich nicht zugestimmt habe :kopf


    Vielles was dort angeführt wurde stimmt nicht (mehr). z.B. nässt die Große nachts nicht mehr ein und Tagsüber nur noch äußerst selten.


    So ein Antrag kommt etwas schräg rüber, wenn man im Gespräch die Bereitschaft für eine Beratung signalisiert hat. Alles nur fake.


    Ohne anwalt wird es wohl nicht gehen.


    Gute Frage, ob ich einen eignen Antrag stelle. 50:50 am bisherigen Ort halte ich nach wie vor für die beste Lösung, Möchte die Mutter den Kids nicht entziehen.
    Das muss nicht unbedingt das Nestmodell sein. Ein Wechselmodell mit wöchentlichem Rhythmus wäre wohl der beste Kompromiss.


    Der Antrag bezieht sich auf beide Töchter. Die kleine ist grad extrem Kuschelig und hat bei mir im Bett geschlafen. Verabschiedung in der Kita war heute auch ein halbes Drama.
    Mit der großen läuft es seit der Einschulung ziemlich gut. Wir haben gestern Abend schön zu dritt im Garten gegrillt. Sie wünscht sich, dass ih sie heute früher Abholen, damit wir mehr Zeit zusammen im Garten verbringen können. :love

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Ne, sorry. Das was ich bisher hier öffentlich geschrieben habe, ist schoin gefühlt im Grenzbereich, was man bei solchen problemen preis geben sollte.


    Das kann ich gut verstehen.



    Ein Wechselmodell mit wöchentlichem Rhythmus wäre wohl der beste Kompromiss.


    Wechselmodell wir ja seit rund 10 Jahren .... auch weitgehend ohne elterliche Kommunikation ... allerdings wechseln wir jeweils nach 3-4 Tagen. (Wochen erwiesen sich als zu lang als Kind noch klein war)
    Voraussetzung wäre natürlich eine gewisse räumliche Nähe .... wie ich es verstanden habe wohnt KM jetzt etwas weiter weg .... oder ?