Hier nun meine Punkte ... wenn davon etwas Unsinn ist, lasst es mich wissen:
Grundsätzlich kann ich nur meinen Rat wiederholen, die Einigung bzgl. der Umgänge nicht Teil der Vereinbarung zum ABR werden zu lassen.
Was rechtlich grundsätzlich schwierig ist, ist, den KV zu bestimmten Aktivitäten mit dem Kind (HA und Gitarreüben) zu verpflichten. Rechtlich gesehen ist er frei, mit dem Sohn während der Umgangszeiten das zu tun, was er für richtig hält. Das würde ich auch nicht einschränken. Wäre ich der KV, ich würde mich auf solche Sachen nicht festlegen lassen wollen.
Du riskierst außerdem bei zu strikter Festlegung, dass der KV in Zukunft nicht gewillt sein wird, auch nur einen Millimeter auf Dich zuzukommen, wenn sich der Plan mal verschieben muss. Also lieber Vereinbarung zum Umgang beim JA machen, oder eben - falls ihm das wichtig ist - als gesonderten Antrag. (Das sollte man so aber in keinen Schriftsatz hineinschreiben, warum ihn mit der Nase auf etwas stoßen, worauf er auch selbst kommen kann?)