Du brauchst nicht zu beweisen, dass der Vater die Unwahrheit sagt. Du kannst aber in Absprache mit deinem Anwalt belegen, dass du dich intensiv gekümmert hast. Du muesstest dich allerdings über das Normalmaß hinaus gekümmert haben und der Vater deutlich unter dem Normalmaß. Das ist schwierig zu beweisen für beide Seiten.
Ansonsten bleibt es dabei, dass das Gericht eigentlich eine vorläufige Entscheidung hätte treffen müssen - und dein Anwalt darauf hätte dringen sollen. Mutmaßlich hat der Richter jetzt auf seinen Vorgehensvorschlag euer Einverständnis bekommen. Keiner hat etwas dagegen gesagt ...
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Das widerspricht jeglicher Erfahrung. Die meisten Trennungen gehen von Frauen aus. Die meisten Frauen "gehen", auch mit kindern. 90% der Kinder sind bei der Mutter, 10% beim Vater. Von diesen 10 Prozent haben die wenigsten in einer streitigen Auseinandersetzung das Kind zugesprochen bekommen.
Diese sicher interessanten Daten treffen doch keine Aussage zu den tatsächlichen Chancen, die ein KV im Streit um das ABR hat, wenn er es denn wirklich will.
Das so wenige Kinder bei den Vätern bleiben dürfte wohl eher der Tatsache geschuldet sein, dass viele Väter freiwillig die Kinder bei den Müttern lassen.Gerade der Weg, den viele Frauen gehen, indem sie einfach die Kinder mitnehmen, ohne das gerichtlich geklärt zu haben, ist aus meiner Sicht der größte Fehler, den eine Frau machen kann. Das ist, wenn der KV dem nicht zustimmt, Kindesentzug und ein klarer Eingriff in die Rechte des KV.
Da die Kinder mit so einer Aktion urplötzlich aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden und eine der beiden Hauptbezugspersonen (KM + KV) verlieren, lehnen Kinder häufig diejenige Bezugsperson ab, die für den plötzlichen vollständigen Vaterverlust und den Verlust der psychosozialen Umwelt verantwortlich sind. Die Folge ist dann eine Überdistanzierung zur Mutter und eine Überidealisierung des Vaters, was bei einem späteren Gutachten, falls es im Streit um das ABR gerichtlich gefordert wird, der KM übel auf die Füsse fallen kann.Der Weg, den ein ET nehmen muss und zu dem man unbedingt raten sollte liegt doch klar auf der Hand:
Entweder gerichtliche Zuweisung der Wohnung oder in einem EA-Verfahren das vorläufige ABR beantragen.
Einfach Fakten schaffen und hoffen, dass das gut geht, ist nach meinen eigenen Erfahrungen der absolute Wahnsinn.
Das mag oft funktionieren, weil viele KV die Kinder nicht wollen oder aus beruflichen Gründen so plötzlich keinen anderen Weg sehen, als die Kinder bei der KM zu belassen.
Wehe aber, ein KV hat die Möglichkeit. Dann rächt sich das "Fakten schaffen" bitter und die KM kriegt richtige Probleme.[/achievement][/achievement]
Das Kind hier verliert durch einen Umzug nicht das soziale Umfeld. Höchstens einen kleinen Teil. Etwaige Freizeitaktivitäten können bei einer Entfernung von 15 Kilometer jederzeit von der Mutter hergestellt werden, kann sie glaubhaft behaupten. Kinder können sich, von Elternteilen gefahren, hier wie dort wie bisher treffen. Geburtstagsfeiereinladungen können ausgesprochen und wahrgenommen werden. Vereinstätigkeit. Verwandtenbesuche.
Dass neue Spielfreunde in der neuen Nachbarschaft gefunden werden müssen und man nicht einfach auf die Gasse stiefeln kann, um die alten Spielkameraden zu treffen, ist kein Wegbrechen der Sozialkontakte. So mögen manche Anwälte vielleicht gern argumentieren. Aber um darauf reinzufallen, sind Familienrichter schon zu gut ausgebildet ...Diese Sichtweise widerspricht vollständig meinen eigenen Erfahrungen und, nebenbei, auch meiner persönlichen Meinung!
Das psychosoziale Umfeld besteht gerade, zumindest hier bei uns, z.B. aus den Freunden in der Nachbarschaft, der Kinderärztin, dem Bäcker, dem Eiskaffee um die Ecke, den Kindern vom Spielplatz, der 100 m entfernt ist, den Nachbarn allgemein, eben der gewohnten Umgebung.
Das ist alles weg, wenn man sich 15 km entfernt eine Wohnung sucht. Dort kennt das Kind nichts und niemanden. Es ist zwar möglich, wenn ein ET das leisten kann und will, zumindest gewisse Kontakte des Kindes zum bisherigen Umfeld aufrecht zu erhalten, z.B. zu einem Sportverein, aber ob das dauerhaft dann auch gelebt wird, ist wohl von den Umständen abhängig. 15 km sind zwar eine geringe Entfernung, sollte man meinen. Wie lange die Bereitschaft eines ET vorhanden ist, sich 15 km durch den Berufsverkehr einer Großstadt zu quälen, damit Junior z.B. in "seinem" Fußballverein bleiben kann....In unserem Fall, der sicher nicht außergewöhnlich ist und daher ebenso als Beispiel in Betracht gezogen werden kann wie jeder andere, hat nicht nur meine Anwältin so argumentiert.
Die Richterin hat diese Ansicht mehrfach ausdrücklich bestätigt und, man glaubt es kaum, die Gutachterin im Gutachten sehr deutlich ebenso.
Daneben das JA, das von mir hinzugezogene IBZ der Stadt Bergheim (Informations- u. Bildungszentrum) und der Verfahrensbeistand meines Sohnes.
Sorry, bab, aber du willst mir jetzt nicht erzählen, dass all diese (Fach)Leute, die tagtäglich mit dieser Problematik befasst sind, alle auf eine (dumme) Argumentation meiner Anwältin hereingefallen sind.Wobei die (große) Entfernung, die in unserem Fall durch die KM erzeugt wurde, keine Rolle gespielt hat, wie mehrfach erklärt wurde.
Selbst wenn die KM nur z.B. 15 km entfernt verzogen wäre, hätten die Argumentation gegriffen.
Die KM hat nämlich, als sie merkte, wie heiß der Boden unter ihren Füssen wurde, angeboten, wieder in die Nähe des bisherigen Umfeldes des Kindes zu ziehen. (Nachbarort, ca. 12 km entfernt) Keine Chance mit diesem Argument!
Weil: Das bisherige psychosoziale Umfeld ist in der gewohnten Form eben einzig und allein nur beim KV vorhanden.
Genau aus diesem Grund bin ich ja gerade hier in der Straße geblieben. Mein Umzug nach der Trennung war zwar unvermeidbar, aber eben in das Nachbarhaus gegenüber.Bezogen auf den vorliegenden Fall:
Die Chancen eines KV, der überhaupt nicht umzieht und dem Kind damit das psychosoziale Umfeld somit vollständig erhält, dürften damit deutlich über meinen liegen.
Bei einem adäquaten Betreuungskonzept und ev. Einschnitten seiner beruflichen Tätigkeit (Reduzierung der Stunden) hat die KM, nach meiner Ansicht, kaum eine Chance, das ABR für sich zu erstreiten.
Das oft ins Spiel gebrachte Argument, "Hauptbezugsperson" ist die KM gewesen, geht vor Gericht nicht durch. Wenn im bindungsrelevanten Alter bis zu 2 Jahren beide Eltern emotional zur Verfügung standen, kann die KM damit keine Punkte machen.
Einzig der Wille des Kindes, bei der KM leben zu wollen, könnte hier das ABR-Verfahren zu Gunsten der KM entscheiden.
Man könnte genauso argumentieren, dass der Vater die Sozialkontakte vor Ort gar nicht herstellen könnte. Denn welche Frau lädt sich einen AE-Mann zum Kaffeetrinken ein, damit die Kids spielen können? Oder geht zu diesem Mann - nur um mal aufzuzeigen, dass es zu jedem dieser ach so starken Argumente auch das genauso starke Gegenargument gibt. - Beide unbelegbar. Darum beide auch nicht "schlagkräftig".
Im Streitfall hier wird es einzig auf die einzelnen Eltern ankommen, wie sie strukturiert sind, dem Kind zugewandt. Und vielleicht aufs Kind. Aber sicherlich nicht auf die Sozialkontakte. -
Und was ist mit dem psychischen Stress, dem das Kind jetzt zwischen den Fronten ausgeliefert ist? Das ist doch nicht gesund.
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Und was ist mit dem Willen des Kindes bay of russel? Wozu rätst du mir denn? Aufgeben? Im Ort bleben? Das Kind gegen den Willen beim KV lassen und Leine ziehen? Hast Du auch irgendeinen Rat an mich oder willst Du mir einfach nur sagen, dass meine Lage ausweglos ist?
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Hallo Ratsuchend37,
da du mich direkt fragst und ich kürzlich das ABR für meinen Sohn vom FamG bekommen habe und jetzt gerade gegen die Beschwerde der KM vor dem OLG mit ihr streite:
In meinem Verfahren waren folgende Punkte ausschlaggebend:
(die Auflistung entspricht der richterlichen Fragestellung an die Gutachterin, die in unserem Verfahren eingeschaltet wurde.
Diesem Gutachten habe ich das ABR zu verdanken.
Ich denke, in eurem Verfahren ist die Wahrscheinlichkeit groß, das ebenfalls ein Gutachten erstellt wird, da sich der KV mit eigenen Argumenten um das ABR bemüht.)1. Kontinuität und Stabilität
2. Erziehungsfähigkeit
3. Bindung des Kindes
4. Der Wille des Kindes
zu 1.
Diesem Punkt hat sich die Gutachterin am umfangreichsten von allen gewidmet. Es gab ausgiebige Hausbesuche bei beiden ET, Gespräche mit nahen Angehörigen, Gespräche mit Nachbarn und Freunden, dem Kindergarten meines Sohnes. Mein Sohn musste ihr zeigen, wo überall er hier spielt, so waren wir z.B. an "unserem See", in der Eisdiele um die Ecke, usw. Sie hat sich wirklich für das gesamte Umfeld interessiert und sich dafür sehr viel Zeit genommen.Ich hatte das Gefühl, als sie gesehen hat, wie der Junge hier lebt und wie gerne er hier lebt, war die Sache im Grunde gelaufen.
All das hat er, logisch, in der neuen Umgebung bei der KM nicht bzw. kann aufgrund der Gegebenheiten dort niemals ge/erlebt werden.
zu 2.
Die Erziehungsfähigkeiten beider ET waren recht schnell geklärt. Beiden ET wurde Erziehungsfähigkeit bescheinigt.
War, bei uns, eine reine Formsache, so kam es mir vor.zu 3.
Mit der Bindung des Kindes verhielt es sich ebenso.
Beide ET waren im bindungsrelevanten Alter präsent und es lag eine sichere Bindung zu beiden ET vor.
Damit war der Punkt abgehakt.Die Bindungsqualität zur KM wurde dann durch die später durchgeführte Interaktionbeobachtung schlechter beurteilt.
Das hatte Folgen auf die Frage, welche Auswirkungen die Trennung von einer Bezugsperson bedeuten würde.zu 4.
Auch der Punkt war schnell geklärt.
Mein Sohn sprach sich mehrfach deutlich für einen Verbleib hier bei mir aus und verneinte klar die Frage, ob er am Wohnort der KM wohnen wolle.Sollten, was ich nicht weiß und auch nicht beurteilen kann, auf euren ABR-Streit die gleichen Fragen Anwendung finden, hat der KV nach meiner Einschätzung einen enormen Vorteil, weil er dem Kind das Umfeld erhält.
Wenn er jetzt noch ev. seine Arbeitstätigkeit vermindert, indem er z.B. seine Arbeitsstunden um 25 % reduziert und ein gutes Betreuungskonzept vorlegen kann, wird es schwer für dich.
Dann bleibt ev. nur noch der Wille des Kindes, das ja, wie du sagst, bei dir leben will, was für dich spricht.
Das wäre mir, ehrlich gesagt, zu heikel.Du kriegst doch mit Leichtigkeit den Punkt 1. aus der Welt geschafft und bringst den KV damit um sein Hauptargument.
Nimm doch vorerst eine Wohnung im alten Umfeld des Kindes und hol dir das ABR.
Das Kind wird älter, die Bindung zwischen Kind und KV geht ev. den Bach runter oder ihr interessiert ihn nach einer Weile schlicht nicht mehr, weil er ne neue Flamme hat.
Wenn du dann, in 1 - 2 Jahren, die Zustimmung zu einem Umzug von ihm forderst, muss er schon sehr triftige Gründe benennen können, um einen Umzug zu verhindern.Du bist nun mal nicht mehr alleine bzw. Single. Du hast ein Kind und damit auch einen KV mit Rechten, das Jugendamt und ein FamG, was du bei jeder Entscheidung berücksichtigen musst.
Das schränkt das Leben ein, darüber solltest du dir keine Illusionen machen.
Ich bin selbst BET, kann auch nicht handeln wie ich will und muss akzeptieren, dass mindestens die KM immer mit im Boot sitzt.Du schaffst das, Ratsuchend.
Aber mach dir das Leben nicht schwerer, als es so schon ist.
Wenn du unüberlegte Fakten schaffst, spielst du dem KV in die Hände.Da du die Zuweisung der Wohnung nicht beantragen kannst, du bist ja aus dem Mietvertrag raus, würde ich nun im EA-Verfahren das vorläufige ABR beantragen.
Bei der Begründung erklären, was bei euch los ist, dein Auszug zum Wohle des Kindes nötig ist und du in der gewohnten Umgebung des Kindes bleiben wirst.
Das wird, denke ich, schnell entschieden und du kannst umziehen.
Dann wird die endgültige Entscheidung zum ABR kommen. Kann durchaus 1 Jahr und länger dauern, falls ein Gutachten benötigt wird.
Ev. hat sich der KV bis dahin noch ein paar Fehler geleistet....gut für dich!
Hast du das ABR und er legt keine Beschwerde ein, kannst du nach einer Weile langsam Richtung Umzug denken.
So würde ich vorgehen.
In der ganzen Zeit hast du dein Kind bei dir, die Bindung wird fester und der KV kann dir gestohlen bleiben.LG
Joachim -
ich sehe es etwas anders als Du
Für mich lag bei Euch der Hauptknackpunkt in der Bindungstoleranz, die ihr als jeweiliger ET gezeigt habt-
und da hat der (weite) Umzug Deiner Ex (und einige andere Dinge, die sie als ET gezeigt hat) schon ne Menge damit zu tun- :brille
da bist/warst Du ihr einfach um Längen voraus :daumen
wäre sie eine Strasse weiter gezogen, und hätte sie mehr Respekt vor Dir als Vater gezeigt, wäre mEn. es hier dtl. enger geworden....
Das sie später zurückziehen wollen wollte- wirkte einfach nur unglaubwürdig, und interessiert (dann) natürlich niemanden mehr, da sie gezeigt hat, wie ihr Einstellung in Bezug auf Bindung des Kindes zu beiden ET ist :frag -
Du kriegst doch mit Leichtigkeit den Punkt 1. aus der Welt geschafft und bringst den KV damit um sein Hauptargument.
Nimm doch vorerst eine Wohnung im alten Umfeld des Kindes und hol dir das ABR.Also von "Leichtigkeit" zu sprechen, mal eben schnell eine bezahlbare Wohnung als AE zu bekommen zeugt aber schon von einem gesunden Optimismus....
Könnte das ratsuchend aber nicht in die Hände spielen? So geht es daheim nicht weiter und die einzige Wohnung, die auf die schnelle zu bekommen wäre, ist eben - leider, leider - 15km weit weg....
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Ich sehe den Zwang, unbedingt im selben Stadtviertel eine Wohnung anzumieten, überhaupt nicht.
15 km sind keine Entfernung und mit einer Wohnung in Arbeitsplatznähe würde die TE langfristig das Kind besser betreuen können. Das kann sie glaubhaft darlegen. Hinzu kommt, dass die Wohnung auch in Arbeitsplatznähe des KV wäre, was für ihn bzgl. des Holens und Bringens eine Erleichterung darstellen dürfte, da so auch unter der Woche Kontakt möglich wäre.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass der TE jetzt wiederholt Angst gemacht und behauptet wird, sie müsse in der aktuellen Situation ausharren. Das muss sie nämlich gar nicht.
@cappucino,
schönes Argument. :daumenP.S. Ich wär einfach ausgezogen - mit Kind.
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Zum einen ist die Situation ja bereits weiter fortgeschritten als das, was von bay-of-russel hier jetzt wieder hochholt. Und schon vorher ist ja mehrfach deutlich und von vielen ausgeführt worden, dass die persönliche Erfahrung von ihm hier nicht greift, weil einfach zu viel Unterschied ist.
Ein Szenario, in dem der Threadstarterin Angst gemacht wird, ist allerdings ebenso wenig zu sehen, wenn jemand aus seiner persönlichen Erfahrung heraus einen Vorgehensratschlag erteilt.
Jeder kann da jederzeit seine (Gegen-)Meinung zu schreiben und möglichst mit Argumenten unterfüttern. Aber bitte nicht durch herabsetzende Behauptungen über Mitdiskutanten. Auf der Ebene ist es schwierig, in die Zukunft orientiert zu diskutieren ... -
Ich sehe den Zwang, unbedingt im selben Stadtviertel eine Wohnung anzumieten, überhaupt nicht.
Hast du schon mal ein ABR-Verfahren um eines deiner Kinder geführt und verfügst daher über fundierte Erfahrungen .....oder vertrittst du hier lediglich ein Meinung, die dann auf was...???...deinem Bauchgefühl beruht?Ich will nicht abstreiten, dass man deiner Argumentation hinsichtlich des besseren Betreuungskonzeptes im ev. neuen Umfeld etwas abgewinnen kann.
Natürlich lässt sich so argumentieren.Dann stell die beiden Betreuungskonzepte dort mal in den direkten Vergleich.
Ich wette, der KV wird ein adäquates Betreuungskonzept vorlegen, ev. mit reduzierten Stunden.
Dem Betreuungskonzept der KM unterstelle ich mal, das es gleichwertig ist.Dann bist du wieder bei dem Punkt, wo dem Erhalt des bisherigen Umfeldes eine große Bedeutung zukommt.
Das alte Umfeld ist aber nun mal beim KV.
Welche Argumente will/soll die KM denn noch aus dem Hut zaubern, um das Gericht zu überzeugen.
Jetzt lass den KV noch 1 - 2 Punkte ins Spiel bringen, womit er z.B. die Bindungstoleranz der KM in Zweifel zieht, Stichwort Beeinflussung des Kindes durch einbeziehen in den Machtkampf der Paarbeziehung, und schon sieht es für die KM verdammt düster aus.Dieses ganze Risiko umgeht sich mit einem einfachen Mittel: Sie erhält dem Kind sein bisheriges Umfeld, was ihr nicht nur mit großer Wahrscheinlichkeit das ABR sichert, sondern was auch in der Trennungssituation nicht die schlechteste Entscheidung für das Kind ist.
Meine Ex hat sich vor der Trennung den Rat von "Frauen helfen Frauen" geholt.
Dort wurde ihr geraten, das zu tun, was sie dann ja auch mit ihrem Umzug und dem damit verbundenen Kindesentzug gemacht hat.
Frag mal meine Ex, ob sie heute diesen Rat erneut umsetzen würde.Zum Argument, 15 km sind keine Entfernung:
In einer Großstadt kannst du für 15 km im Berufsverkehr locker ne Stunde und mehr kalkulieren.
Das war doch eines der Argument der KM für den Umzug, wenn ich nicht irre.
Und: Ein Umfeld in 15 km Entfernung ist ebenso neu für das Kind wie das Umfeld in 150 km Entfernung.
Mit dem Argument wird die KM keinen Blumentopf gewinnen.Unterstell mir bitte nicht, ich würde hier der TE Angst machen wollen. Dem ist absolut nicht so.
Den blauäugigen Rat, einfach Fakten zu schaffen und bei gemeinsamem SR und ABR bei einem auf Krawall gebürsteten KV mit Kind umzuziehen,
halte ich für fahrlässig, da es deutlich sicherere Möglichkeiten gibt.LG
Joachim -
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Jetzt lass den KV noch 1 - 2 Punkte ins Spiel bringen, womit er z.B. die Bindungstoleranz der KM in Zweifel zieht, Stichwort Beeinflussung des Kindes durch einbeziehen in den Machtkampf der Paarbeziehung, und schon sieht es für die KM verdammt düster aus.
So würde ich das nicht sehen. Aber die TS muss damit rechnen, dass der KV versuchen wird, dem Gericht seine eigene Wirklichkeit zu verkaufen - also alles an Argumenten hervorkramen wird, um möglichst glaubhaft zu vermitteln, dass es dem Kind bei ihm am besten gehen wird. Und ziemlich sicher wird dann ein Gutachten in Auftrag gegeben, von dem aber nicht auszugehen ist, dass es "objektiv" die Situation beleuchtet. Erstens gibt es für Gutachten keine Qualitätsstandards und zweitens ist schon durch Auswahl des Gutachters (durch das Gericht) die Tendenz des Ergebnisses festgelegt. Fest steht: bis dann der Beschluss getroffen ist, wird es lange dauern - ich sehe darin aber eine Chance für die TS, dass sie - in weiser Voraussicht bzgl. der Argumentation des KV - diese Zeit für sich nutzt, um dem Kind maximale Kontinuität zu bieten - was aber nicht heißt, dass möglichst alles beim Alten bleiben muss. Was braucht denn das Kind? Vertrauen in seine Bezugspersonen, altersgemäße Förderung, genügend Zeit mit beiden Elternteilen und möglichst wenig Loyalitätskonflikt.Ich finde, die TS kann da eine Menge tun, wenn sie sich so wenig wie möglich - insbesondere vor dem Kind - um den KV kümmert. Ich würde einen Eilantrag auf vorläufiges ABR stellen, damit für das Kind Klarheit herrscht - und die eigenen Pläne auch mit JA und Verfahrensbeistand besprechen, damit das Kind vor den Streitigkeiten zuhause geschützt ist.
Das ABR kann übrigens auch auf das JA übertragen werden (war bei uns seinerzeit der Fall), auch das könnte nicht unklug sein, wenn man gut mit der zuständigen Sachbearbeiterin zusammenarbeiten kann.
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OH GOTT OH GOTT OH GOTT und als sei das jetzt nicht wirklich alles schwierig genug, erhalte ich heute einen Anruf in dem man mir einen Mietvertrag über eine super Wohnung in meinem bevorzugten Viertel direkt neben der Arbeit anbietet. :crazy:flenn
Der Mietvertrag soll ab 01.09. sein. Im Gegenantrag auf das ABR argumentierte der Vater "wo will die Mutter denn mit dem Kind überhaupt hinziehen, sie hat nicht mal eine Wohnung" … ich bin gerade total überfordert was ich nun tun soll. Mal angenommen, der Vater schafft es mir das Kind "wegzunehmen", dann bekomme ich kein Kindergeld, keinen Unterhalt und muss stattdessen Kindesunterhalt zahlen, so dass mir 1080 Euro Selbstbehalt blieben. Ich könnte mir die Wohnung dann nicht leisten, habe jedoch eine Mindestmietdauer von einem Jahr. Im Mietvertrag steht etwas, dass ich nicht untervermieten dürfe, sondern dass wenn überhaupt, der Mitmieter in den Vertrag aufgenommen werden müsse. Kann es mir passieren, dass der Vermieter sagt "da haben sie aber Pech gehabt - ich will keine WG"?! Ich könnte natürlich auch schauen, dass ich noch einen Nebenjob dann bekäme aber was wenn ich den nicht finde? Wahrscheinlich wäre es für den Prozessverlauf besser wenn ich sagen könnte, ich habe bereits für das Kind und mich eine Wohnung. Aber wie gesagt - wenn ich dann hinterher ohne das Kind gehen muss, dann ist nicht nur mein Leben zerstört, dann bin ich auch finanziell ganz flott ruiniert! WAS SOLL ICH TUN? Der Mietvertrag liegt hier und ich muss ihn unterschreiben (oder auch nicht). Die Wohnung habe ich mir mit dem Kind gemeinsam angesehen … wenn ich jetzt mit offenen Karten spiele, laufe ich Gefahr, dass der Vermieter einfach einen der anderen 29 Interessenten anruft … Wahrscheinlich wird sich bei mir die Sache noch hinziehen mit dem Gericht, das jetzt erst mal der Verfahrensbeistand bestellt wurde … umziehen würde ich also noch nicht - ich würde "nur" die Miete bereits bezahlen ….Bitte helft mir!
Liebe Grüße und Danke, die ewig Ratsuchende :wand
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Unterschreib den Mietvertrag ! Stillstand ist keine Lösung .
Du wirst doch nicht ernsthaft daran Zweifeln, dass das jetzt mal ein gutes Zeichen ist.Und ja, wo willst du denn mit dem Kind wohnen, wenn dir das ABR zugesprochen wird?
Eine Wohnung in HH im Notfall wieder loszuwerden ist jetzt wohl nicht das Problem !
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In diesem Fall hast du dir das Problem selbst geschaffen.
Du bist viel zu früh dran mit der Wohnungssuche in der Nähe deines Arbeitsplatzes.
Logisch bekommst du dann jetzt auch Angebote und folglich genau dieses Problem.
Die Risiken und ev. Folgen hast du sehr schön selbst beschrieben und haargenau diese können dir blühen.
Logisch argumentiert der KV so wie er es tut, du selbst eröffnest ihm diese Möglichkeit.
Warte mal ab, wie er argumentieren wird, wenn du das Kind in ein anderes Umfeld "verschleppst", ohne seine Zustimmung.
Du kannst ihn nicht daran hindern, seine Rechte einzufordern, du wirst dabei verlieren.Es gibt nur 2 Wege aus dieser Situation.
Entweder du bekommst seine Zustimmung zum Umzug in die Nähe deines Arbeitsplatzes,
oder du suchst dir eine Wohnung in eurem bisherigen Umfeld, weil du mit dieser Wohnung kein Risiko eingehst, das ABR zu verlieren, was dir selbst mit dieser Wohnung im alten Umfeld noch lange nicht sicher ist.
Diesen 3ten Weg, den du gehen willst, gibt es nicht.Du solltest nicht den Fehler machen, zu glauben, das ABR landet quasi zwangsläufig bei dir, weil du die Mutter bist.
Diese Zeiten sind vorbei.LG
Joachim -
Ja Joachim, Du wiederholst dich leider … Der Vater hat einen Gegenantrag gestellt auf das ABR - ich kann hier nichts mehr rückgängig machen und wie ich oben schon schrieb, würde ich natürlich jetzt nicht ausziehen - aber ich denke darüber nach einen Mietvertrag zu unterschreiben, den ich dann hinterher vielleicht nicht wieder los werde … Da wo ich mir Wohnungen angesehen habe, liegt die Wahrscheinlichkeit eine Wohnung zu bekommen bei unter 10 Prozent - das ist ein 6er im Lotto + Zusatzzahl oder eben mein Ruin und das versuche ich hier gerade abzuwägen.
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Mit der neuen Wohnung schaffst du doch super Umstände für dich und dein Kind.
SOLLTE es mit dem ABR nicht klappen und Kind zieht zu KV, wirst du die Wohnung vielleicht an einen der Mitbewerber los?Ich bin ein Optimist und würde die Wohnung nehmen
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Der Vater hat einen Gegenantrag gestellt auf das ABR
Das war doch logisch, oder?
So, wie du ihn beschrieben hast, will er dich um jeden Preis in die Knie zwingen.
Mit dem ABR in der Tasche hat er dich genau da.würde ich natürlich jetzt nicht ausziehen
Klar kannst du ausziehen und das solltest du im Interesse deines Kindes auch.
Nur dem KV mit diesem Umzug kein Argument in die Hände spielen, dass er einsetzen kann.
Ein neues Umfeld für eurer Kind incl. notwendigem Schulwechsel ist ein starkes Argument für den Verbleib des Kindes beim KV.aber ich denke darüber nach einen Mietvertrag zu unterschreiben, den ich dann hinterher vielleicht nicht wieder los werde
Ja dann mach es doch nicht. Warum suchst du dir den überhaupt schon JETZT dort eine Wohnung???
Lass das sein, dann musst du dir über diesen Unsinn keine Gedanken machen...die Wahrscheinlichkeit eine Wohnung zu bekommen bei unter 10 Prozent - das ist ein 6er im Lotto + Zusatzzahl
Das mag ja alles sein....wobei ich denke, in diesem Punkt wird viel dramatisiert. Gehört hab ich das Argument schon oft und trotzdem haben die betreffenden Personen immer doch noch eine Wohnung am gewünschten Ort bekommen.
Mit dem ABR in der Tasche hast du alle Zeit der Welt, dir eine Wohnung zu suchen. Warum machst du es nicht in der richtigen Reihenfolge? -
Also die Anträge sind nun gestellt.
Du willst da wohnen, wo dir die Wohnung angeboten wird.
Der KV argumentiert, dass du sowieso keine Wohnung hast.Die VB ist bestellt, das wird sich nicht ewig hinziehen.
Der KV hat kein ordentliches Betreuungskonzept, oder?
WAS willst du dem VB sagen, wo du vorhast zu wohnen?
Miete die Wohnung. Es geht nicht darum ein finazielles Risiko einzugehen, das ist jetzt Pille-Palle gegen das ABR!
Die Anträge laufen doch sowieso schon. Du wirst in einem bevorzugten Viertel in HH jede Wohnung irgendwie wieder los zur Not. Das wäre auch im Interesse des Vermieters!Zur Not musst du dann Wohngeld beantragen, was weiß ich. Wird an dann sehen...
Aber was willst du sagen wo du wohnen willst, wenn du das ABR beantragt hast, aber keine Wohnung hast?Hab Mut!
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Aber was willst du sagen wo du wohnen willst, wenn du das ABR beantragt hast, aber keine Wohnung hast?
Hallo thursdaynext,
ach, das würde schon gehen. Wichtig ist in meinem Dafürhalten, dass die Reihenfolge eingehalten wird: zuerst der Antrag auf ABR, dann die konkreteren Vorgehensweisen incl. Schaffen eines Nests. Ein Umzug des Kindes dürfte dann eben nicht vor der Entscheidung des Gerichts stattfinden.
Dem Argument des Kindsvaters "sie hat ja gar keine Wohnung" braucht man nichts entgegenzusetzen. In den Fällen, die ich in den letzten Jahren begleitet habe, hatten nur wenige der umzugswilligen Mütter bereits eine Wohnung. Sie beabsichtigten (!) umzuziehen, konnten sich mit Kindesvater nicht einigen und haben die gerichtliche Klärung in die Wege geleitet. Selbstredend (!) hatten sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Wohnung, sondern waren auf der Suche danach.
Ich mag einen wichtigen Aspekt bei der Entscheidung "Wohnung oder nicht Wohnung" zu bedenken geben: Ratsuchend37 würde nach einer Entscheidung des Gerichts sofort umziehen können, statt noch Wochen und womöglich Monate in der vergifteten Atmosphäre zu Hause verharren zu müssen.
Beste Grüße
FrauRausteiger